Mordfall Marwa al-Scherbiny Schuld ohne Zweifel
Die Tat war geplant: Der Mörder von Marwa al-Scherbiny hat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Dafür muss er lebenslang büßen.
Es ist noch einmal voll geworden im Saal 0.84 des Dresdner Landgerichts. Publikum und Presse, deutsche und arabische, drängen sich vor den Sicherheitsschleusen. Dabei ist bis zuletzt unklar, ob an diesem Tag ein Urteil fallen wird. Praktisch in letzter Minute hatte ein Schreiben aus der russischen Wehrverwaltung die Möglichkeit eröffnet, der im russischen Perm geborene Angeklagte könne doch, anders als der psychiatrische Gutachter es sah, geisteskrank und damit eingeschränkt schuldfähig sein. Das Wort "Schizophrenie" steht in den Dokumenten, und die Verteidiger von Alex W., dem 28-jährigen Mann, der vor vier Monaten Marwa al-Scharbiny ein paar Türen weiter mit 16 Stichen umbrachte, wollten ein weiteres Gutachten.
Doch die Vorsitzende der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts, Richterin Birgit Wiegand, schafft wenige Minuten nach 14 Uhr Klarheit: Der Angeklagte ist des Mordes schuldig, er erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Ansicht der Kammer wiegt seine Schuld zudem besonders schwer – damit wird es ihm unmöglich gemacht, schon nach fünfzehn Jahren das Gefängnis zu verlassen.
Das deutsche Recht kennt mehrere Merkmale, um einen Mord von einem Totschlag zu unterscheiden, darunter Heimtücke und niedrige Beweggründe. Sie sind nach Meinung der Kammer beim Angriff auf Marwa al-Scharbiny erfüllt worden. Was die Heimtücke angeht, sagt die Richterin, habe man "selten einen Fall, wo das so klar und eindeutig ist". Marwa el-Scherbiny sei vollkommen arg- und wehrlos gewesen, als sich Alex W. am 1. Juli auf sie stürzte. Sie konnte von diesem Angriff "nicht ausgehen, sonst hätte sie ihren Sohn nicht mit zum Gericht genommen".
Als niedrige Beweggründe kommt neben dem ausgeprägten, immer wieder geäußerten Fremdenhass des Angeklagten – die Kammer sieht dieses Motiv "als erfüllt an" – auch sein Wunsch nach Rache an Marwa al-Scharbiny in Frage, die ihn wegen seiner massiven Beleidigungen auf einem Spielplatz angezeigt hatte. Als Reaktion auf eine "absolut gerechtfertigte Anzeige", so stellt Richterin Wiegand fest, sind auch Rache, Wut und Hass nach geltender Rechtsprechung niedrige Beweggründe. Ebenso klar sei sein Vorsatz zur Tat gewesen. Dass W. ein Messer mit einer 18 Zentimeter langen Klinge zu seiner Verteidigung ständig bei sich getragen habe, sei eine Schutzbehauptung, schon weil es dazu völlig ungeeignet sei.
Fast zwei Stunden lang begründet Wiegand das Urteil. Nach wenigen Sätzen bittet sie den Saal "um etwas Geduld – es ist einiges zu sagen." Besonders gründlich hat sich das Gericht mit der Person des Angeklagten und seiner Zurechnungsfähigkeit auseinandergesetzt. Er selbst hat es seinen Richtern schwer gemacht, schwieg und zeigte sich kaum einmal hinter eines Maskerade aus Kapuze, Wollmütze, zeitweise einer Sonnenbrille.
Ein Sonderling sei er, narzisstisch von sich eingenommen, der sich von "Bürokraten" verfolgt und vom Leben ungerecht behandelt gefühlt habe. Abstriche an seiner Schuldfähigkeit bedeute das alles aber nicht: "Von einer Einengung in seinem Bewusstsein ist nach Meinung der Kammer nichts zu spüren." Alex W. hat nach ihrer Auffassung auch nicht im Affekt gehandelt. Er sei planmäßig und zielgerichtet vorgegangen, habe den Zeitpunkt abgewartet, zu dem sein Opfer nicht mehr in der Lage war, ihm auszuweichen.
- Datum 11.11.2009 - 19:30 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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Auffällig ist, dass es offensichtlich kein Für- und Wider gibt, welches manche sicher in allen möglichen früheren Morprozessen nicht besonders geschätzt haben.
fände ich, in wieviel prozent ähnlicher fälle, wo ein täter
eine person vorsätzlich mit dem messer tötet, eine besondere
schwere der schuld erkannt wird. irgendwie tendiert die deutsche justiz heute mehr, als vor 20 jahren, zu urteilen, die dem druck der öffentlichen, bzw. veröffentlichten, bzw. politischen meinung rechnung tragen. daß der prozeß in dem, von dem gewaltakt betroffenen gericht stattfand, finde ich auch nicht o.k.
Das Bedenkliche ist nicht das Urteil selbst, sondern dass es schon vorher feststand.
Auch ist es eigenartig den Titel "Schuld ohne Zweifel" zu wählen, wenn man so die Zweifellosigkeit überbetont, klingt das sehr nach Selbstversicherung...
An der FH-Darmstadt wurde gestern eine Studentin erstochen worden, mal sehen wie hoch dort das Strafmaß ausfällt und wie intensiv darüber noch berichtet wird.
Quelle:
http://www.faz.net/s/Rub8...
und nicht auf Mord plädiert. Leider erhielten viele "Ehrenmörder" deutlich geringere Strafen.
Die Höhe des Urteils finde ich in Ordnung!
Aus der spärlichen Schilderung des Falles ergibt sich noch nicht einmal Vorsatz. Es ist also nicht einmal auszuschließen, dass dieser Fall auf der gesetzlichen Grundlage, die nach Artikel 20 Absatz 3 GG nun einmal für Richter verbindlich ist, was die überragende Mehrheit in diesem Lande inzwischen auch völlig richtig findet, als Körperverletzung mit Todesfolge beurteilt wird.
Welcher Strafrahmen dafür vorgesehen ist, sollte sich über die gängigen Suchmaschinen leicht herausfinden lassen.
Solange nichts über die Ethnie von Täter und Opfer bekannt ist, dürfte es auch reichlich aussichtslos sein, daraus irgendeine Vorzugsbehandlung abzuleiten, die im übrigen angesichts der tatsächlichen Verhältnisse ohnehin an Absurdität kaum zu überbieten wäre. Rassistische Gewalttaten, selbst solche, aus denen sich allein aus der Berichterstattung unschwer die Erfüllung des Tatbestands des (versuchten) Mordes ergeben, sind in der jüngsten Vergangenheit oft überhaupt nicht verfolgt worden.
So bedauerlich solche Fälle im Einzelfall natürlich sind: Die Polizeinachrichten sind leider voll davon. Bei entsprechendem Bedarf empfehle ich nur die Nachrichten der Polizei in Berlin. Da kann man ablesen, wie viel an einem Tag allein in einer einzigen Großstadt passiert. Wer will, kann sich da immer was herauskramen. Aber das beweist eben auch nichts.
Außer dass man sich über solche Fälle heute leichter informieren kann.
"Das Bedenkliche ist nicht das Urteil selbst, sondern dass es schon vorher feststand."
Was veranlasst Sie zu dieser Aussage? Gibt es konkrete Hinweise auf Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Prinzipien?
NB - auch ein Verteidiger darf nicht auf "unschuldig" plädieren, wenn er von der Schuld seines Mandanten überzeugt ist. Die Fakten dürften im vorliegenden Fall weitgehend unstrittig gewesen sein, die Frage war allein die nach ihrer Wertung.
dass über die ermordete Türkin von Darmstadt nicht viel in der Mainstreampresse zu lesen sein wird – genausowenig übrigens wie über den Deutschen, der am Tag vor dem Dresdener Gewaltverbrechen im Hamburger Hauptbahnhof erstochen wurde – der Täter ist nämlich auch Türke. Das passt nicht in’s Konzept. Ich versichere Ihnen: In Darmstadt wird man nicht auf Schuld ohne Zweifel befinden.
und nicht auf Mord plädiert. Leider erhielten viele "Ehrenmörder" deutlich geringere Strafen.
Die Höhe des Urteils finde ich in Ordnung!
Aus der spärlichen Schilderung des Falles ergibt sich noch nicht einmal Vorsatz. Es ist also nicht einmal auszuschließen, dass dieser Fall auf der gesetzlichen Grundlage, die nach Artikel 20 Absatz 3 GG nun einmal für Richter verbindlich ist, was die überragende Mehrheit in diesem Lande inzwischen auch völlig richtig findet, als Körperverletzung mit Todesfolge beurteilt wird.
Welcher Strafrahmen dafür vorgesehen ist, sollte sich über die gängigen Suchmaschinen leicht herausfinden lassen.
Solange nichts über die Ethnie von Täter und Opfer bekannt ist, dürfte es auch reichlich aussichtslos sein, daraus irgendeine Vorzugsbehandlung abzuleiten, die im übrigen angesichts der tatsächlichen Verhältnisse ohnehin an Absurdität kaum zu überbieten wäre. Rassistische Gewalttaten, selbst solche, aus denen sich allein aus der Berichterstattung unschwer die Erfüllung des Tatbestands des (versuchten) Mordes ergeben, sind in der jüngsten Vergangenheit oft überhaupt nicht verfolgt worden.
So bedauerlich solche Fälle im Einzelfall natürlich sind: Die Polizeinachrichten sind leider voll davon. Bei entsprechendem Bedarf empfehle ich nur die Nachrichten der Polizei in Berlin. Da kann man ablesen, wie viel an einem Tag allein in einer einzigen Großstadt passiert. Wer will, kann sich da immer was herauskramen. Aber das beweist eben auch nichts.
Außer dass man sich über solche Fälle heute leichter informieren kann.
"Das Bedenkliche ist nicht das Urteil selbst, sondern dass es schon vorher feststand."
Was veranlasst Sie zu dieser Aussage? Gibt es konkrete Hinweise auf Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Prinzipien?
NB - auch ein Verteidiger darf nicht auf "unschuldig" plädieren, wenn er von der Schuld seines Mandanten überzeugt ist. Die Fakten dürften im vorliegenden Fall weitgehend unstrittig gewesen sein, die Frage war allein die nach ihrer Wertung.
dass über die ermordete Türkin von Darmstadt nicht viel in der Mainstreampresse zu lesen sein wird – genausowenig übrigens wie über den Deutschen, der am Tag vor dem Dresdener Gewaltverbrechen im Hamburger Hauptbahnhof erstochen wurde – der Täter ist nämlich auch Türke. Das passt nicht in’s Konzept. Ich versichere Ihnen: In Darmstadt wird man nicht auf Schuld ohne Zweifel befinden.
"Von einer Einengung in seinem Bewusstsein ist nach Meinung der Kammer nichts zu spüren."
In medizinischen Dingen sind Richter Laien, und nach der Information aus Russland, welche natürlich kein medizinisches Gutachten war, aber sicher ein deutlicher Hinweis, bleibt die Frage nach der vollen Zurechnungsfähigkeit des Täters. Man hätte sich gewünscht, dass das Gericht der Frage nachgegangen wäre - auch wenn dies eine Verzögerung des Prozesses und Kritik von allen Seiten bedeutet hätte.
Übrigens: im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Irrglauben ist die Einweisung in eine forensische psychiatrische Klinik keineswegs immer die "schonendere" Behandlung eines verurteilten Täters - es gibt durchaus Fälle, wo der normale Strafvollzug leichter zu ertragen ist.
"An der FH-Darmstadt wurde gestern eine Studentin erstochen worden, mal sehen wie hoch dort das Strafmaß ausfällt und wie intensiv darüber noch berichtet wird."
Ich stelle mir eher die Frage, ob sich auch bei einem Schuldspruch in einem Mord an einer Deutschen derartig viel Missmut gegen die Richter zum ausdruck gebracht wird...
aber auch völlig verständliches Urteil. Allein schon die Tatsache, dass der Täter eine Waffe mit in den Gerichtssaal brachte, spricht doch schon für einen Vorsatz. Gegen eine Affekthandlung spricht zudem noch, dass er nicht während der Zeugenaussage des Opfers auf sie losging und zustach, sondern am Ende als sie gerade den Zeugenstand verlassen hatte. Ich sehe an dieser Stelle jedes Merkmal für einen Mord bestätigt. Die Frage der Schuldfähigkeit ist aus Sicht des Gerichts durch das angefertigte Gutachten geklärt - warum an dieser Stelle nun Außenstehende, die nicht ein Wort aus dem Gutachten gehört und nur irgendwo etwas von einer möglichen psychologischen Vorerkrankung aufgeschnappt haben , der Meinung sind, dieses Gutachten anzuzweifeln will sich mir einfach nicht erschliessen.
Wenn der Pflichtverteidiger der Meinung ist, dass unbedingt ein zweites Gutachten einzuholen sei, dann wird er in Berufung gehen. Ansonsten ist das Urteil absolut nachvollziehbar.
Ich hoffe allerdings, dass in Zukunft Gerichtsgebäude ordentlich geschützt werden. Die zwei Amtsgerichte, die ich bisher von Innen gesehen habe, sind mit einer festen Sicherheitsschleuse und Sicherheitspersonal gesichert. Warum das scheinbar nicht den Regelfall darstellt ist einfach unverständlich. In einem Gerichtsgebäude treffen doch immer Konfliktparteien aufeinander - tätliche Auseinandersetzungen sind sicherlich die Ausnahme, aber es besteht doch immer die Möglichkeit, dass es dazu kommen könnte.
welche die russische Armee veranlasst, einen Mann vorzeitig aus dem Wehrdienst zu entlassen, ist wahrscheinlich kein Pappenstiel, und wenn der Gutachter sein Urteil ohne Kenntnis einer Vorerkrankung erstellt hat, ist es sogar möglich, dass er im Nachhinein zu einem anderen Schluss gekommen wäre ...
Alles Vermutungen, gewiss. Die Klärung solcher Fragen ist jedoch eine der Hauptaufgaben der Justiz, und nicht ein schnelles Urteil, welches alle zufriedenstellt.
Es gab mal den Fall Pinzner. Der hatte sogar eine Revolver dabei. Und öfter gab es schon Schlägereien und alle möglichen Vergehen. Im Gericht und ausserhalb des Gerichtssaals. Sogar von Angehörigen der Parteien.
Und wenn man einen Grundbuchauszug benötigt oder einen Handelsregisterauszug ist es schon nervig, wenn man seine Taschen ausleeren muss, wo noch das Alupapier vom schnell gegessenen Brötchen drin ist und zum Alarm Anlass gibt.
Es ist zwar notwendig, aber auch nicht schön und bedenkenswert, wenn man feststellen muss, dass der Respekt nicht nur vor den Polizisten sondernm sogar noch vor der Judikative ständig abnimmt. Hätte der Täter beieits vor der Verhandlung Anzeichen von körperlicher Gewalt gezeigt, wäre er wohl gefesselt worden.
welche die russische Armee veranlasst, einen Mann vorzeitig aus dem Wehrdienst zu entlassen, ist wahrscheinlich kein Pappenstiel, und wenn der Gutachter sein Urteil ohne Kenntnis einer Vorerkrankung erstellt hat, ist es sogar möglich, dass er im Nachhinein zu einem anderen Schluss gekommen wäre ...
Alles Vermutungen, gewiss. Die Klärung solcher Fragen ist jedoch eine der Hauptaufgaben der Justiz, und nicht ein schnelles Urteil, welches alle zufriedenstellt.
Es gab mal den Fall Pinzner. Der hatte sogar eine Revolver dabei. Und öfter gab es schon Schlägereien und alle möglichen Vergehen. Im Gericht und ausserhalb des Gerichtssaals. Sogar von Angehörigen der Parteien.
Und wenn man einen Grundbuchauszug benötigt oder einen Handelsregisterauszug ist es schon nervig, wenn man seine Taschen ausleeren muss, wo noch das Alupapier vom schnell gegessenen Brötchen drin ist und zum Alarm Anlass gibt.
Es ist zwar notwendig, aber auch nicht schön und bedenkenswert, wenn man feststellen muss, dass der Respekt nicht nur vor den Polizisten sondernm sogar noch vor der Judikative ständig abnimmt. Hätte der Täter beieits vor der Verhandlung Anzeichen von körperlicher Gewalt gezeigt, wäre er wohl gefesselt worden.
welche die russische Armee veranlasst, einen Mann vorzeitig aus dem Wehrdienst zu entlassen, ist wahrscheinlich kein Pappenstiel, und wenn der Gutachter sein Urteil ohne Kenntnis einer Vorerkrankung erstellt hat, ist es sogar möglich, dass er im Nachhinein zu einem anderen Schluss gekommen wäre ...
Alles Vermutungen, gewiss. Die Klärung solcher Fragen ist jedoch eine der Hauptaufgaben der Justiz, und nicht ein schnelles Urteil, welches alle zufriedenstellt.
[entfernt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Die Redaktion/ew]
Dieses Urteil ist wirklich erschreckend. Erst handelt der Täter erkennbar bizarr, dann urteilt die Kammer, trotz fehlender Sicherheitskontrollen am gleichen Ort, nicht befangen zu sein. Anschließend wird ein gravierender Hinweis auf eine psychische Vorerkrankung des Täters einfach beiseite geschoben. Aus Sorge, den vorgefertigten Zeitrahmen zu ändern, unter Druck wegen der versammelten arabischen Öffentlichkeit, wird nicht einmal veranlasst, die neuen Erkenntnisse noch einmal gründlich gutachterlich-psychiatrisch bewerten zu lassen. Hier hat das Gericht das Tor zu einer Revision weit geöffnet.
Ein Gerichtsverfahren hat immer auch die Aufgabe, entlastende Momente zu sammeln. Hiermit hat sich das Dresdner Gericht - aus Selbstschutz? - erkennbar nicht aufgehalten. Der Staatsanwalt hält - ein Novum in deutschen Gerichtssälen - gar ein Plädoyer mit der Aussage: "Solche wie Sie brauchen wir hier nicht." Der stümperhafte Verteidiger aus rechtsradikalem Dunstkreis hat zum Schaden seines Mandanten mehr politisch als persönlichkeitszentriert argumentiert. Weder Gericht noch Presse hätten sich bei mehr als deutlichen Hinweisen auf einen psychiatrischen Hintergrund hiervon beeindrucken lassen dürfen.
[entfernt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Die Redaktion/ew]
Dieses Urteil ist wirklich erschreckend. Erst handelt der Täter erkennbar bizarr, dann urteilt die Kammer, trotz fehlender Sicherheitskontrollen am gleichen Ort, nicht befangen zu sein. Anschließend wird ein gravierender Hinweis auf eine psychische Vorerkrankung des Täters einfach beiseite geschoben. Aus Sorge, den vorgefertigten Zeitrahmen zu ändern, unter Druck wegen der versammelten arabischen Öffentlichkeit, wird nicht einmal veranlasst, die neuen Erkenntnisse noch einmal gründlich gutachterlich-psychiatrisch bewerten zu lassen. Hier hat das Gericht das Tor zu einer Revision weit geöffnet.
Ein Gerichtsverfahren hat immer auch die Aufgabe, entlastende Momente zu sammeln. Hiermit hat sich das Dresdner Gericht - aus Selbstschutz? - erkennbar nicht aufgehalten. Der Staatsanwalt hält - ein Novum in deutschen Gerichtssälen - gar ein Plädoyer mit der Aussage: "Solche wie Sie brauchen wir hier nicht." Der stümperhafte Verteidiger aus rechtsradikalem Dunstkreis hat zum Schaden seines Mandanten mehr politisch als persönlichkeitszentriert argumentiert. Weder Gericht noch Presse hätten sich bei mehr als deutlichen Hinweisen auf einen psychiatrischen Hintergrund hiervon beeindrucken lassen dürfen.
Es gab mal den Fall Pinzner. Der hatte sogar eine Revolver dabei. Und öfter gab es schon Schlägereien und alle möglichen Vergehen. Im Gericht und ausserhalb des Gerichtssaals. Sogar von Angehörigen der Parteien.
Und wenn man einen Grundbuchauszug benötigt oder einen Handelsregisterauszug ist es schon nervig, wenn man seine Taschen ausleeren muss, wo noch das Alupapier vom schnell gegessenen Brötchen drin ist und zum Alarm Anlass gibt.
Es ist zwar notwendig, aber auch nicht schön und bedenkenswert, wenn man feststellen muss, dass der Respekt nicht nur vor den Polizisten sondernm sogar noch vor der Judikative ständig abnimmt. Hätte der Täter beieits vor der Verhandlung Anzeichen von körperlicher Gewalt gezeigt, wäre er wohl gefesselt worden.
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