Zivilverfahren Gericht verhandelt Einsturz des Kölner Stadtarchivs
Im März fiel das Kölner Stadtarchiv in sich zusammen. Zwei Menschen starben, viele Dokumente wurden beschädigt. Erstmals befasst sich nun ein Gericht mit der Katastrophe.
Acht Monate nach dem Einsturz des Historischen Kölner Stadtarchivs wird der Fall jetzt juristisch aufgerollt: In einem Verfahren vor dem örtlichen Landgericht klagen mehrere Leihgeber, die dem Archiv wertvolle Unterlagen anvertraut hatten. Sie werfen der Stadt Köln eine grobe Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vor. Die Stadt bestreitet das. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, stattdessen vertagte der Vorsitzende Richter Reinhold Becker das Verfahren, um Zeugen zu hören.
In dem Zivilprozess vor dem Landgericht geht es allerdings nicht um die Frage, wer für den Einsturz verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hier noch. Als sicher gilt bislang, dass der Ausbau der U-Bahn dazu beigetragen hatte. Das jetzt begonnene Verfahren soll lediglich klären, ob die Stadt den Einsturz hätte voraussehen können und folglich verpflichtet gewesen wäre, den Bestand auszulagern.
Die Leihgeber beschuldigen die Stadt Köln, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Nach den Rissen und anderen Warnzeichen hätten die Archivschätze ausgelagert werden müssen, kritisieren sie. Die Kläger hatten dem Archiv Dokumente, Briefe, Fotos oder Tonbänder zur Verfügung gestellt und möchten diese nun wiederhaben. Falls die Sachen beschädigt sind, soll die Stadt sie bis Ende nächsten Jahres restaurieren. Sollten sie verloren sein, fordern die Leihgeber Schadensersatz.
Ihr Anwalt Louis Peters verwies auf ein Interview der Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia, die kurz nach dem Einsturz mit dem Kölner Stadt-Anzeiger gesprochen hatte. Auf die Frage, ob sie mit dem Schlimmsten gerechnet habe, antwortete sie: "Wir im Archiv schon." Peters sagte, damit sei das Verfahren eigentlich schon zu Ende, er müsse Recht bekommen.
Der Richter Reinhold Becker maß dem Interview jedoch wenig Bedeutung zu. Als einige Monate vor dem Einsturz Risse im Gebäude aufgetreten seien, habe die Stadt mehrere Experten zurate gezogen, sagte er. Diese hätten alle bestätigt, dass keine Gefahr bestehe.
Einer der Kläger, der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, zeigte sich im Anschluss an die Sitzung davon überzeugt, dass das Gericht die Klagen abweisen werde. Der Anwalt Louis Peters will dann vor das Oberlandesgericht ziehen.
Das Historische Stadtarchiv galt als eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas. Es umfasste 30 Regalkilometer mit mehreren Zehntausend Dokumenten, darunter mehr als 1000 Jahre alte Urkunden, mittelalterliche Handschriften sowie Sammlungen und Nachlässe, unter anderem die des Komponisten Jacques Offenbach und des Schriftstellers Heinrich Böll.
Am 3. März stürzte das Gebäude an der Severinstraße ein, zwei Menschen starben. Mittlerweile sind 85 Prozent der Archivbestände geborgen, doch praktisch jedes Stück muss restauriert werden. Wo sich welches Dokument befindet und in welchem Zustand es ist, kann die Stadt in den meisten Fällen nicht sagen. Die geretteten Unterlagen lagern zurzeit in anderen Archiven in unterschiedlichen Städten.
Auch das ist nach Meinung vom Klägeranwalt Peters inakzeptabel. "Die waren nicht nur vor dem Einsturz schlecht organisiert, die waren es auch nachher", sagte er. "Die hätten da einfach 20 Leute abstellen müssen, um aufzuschreiben, wo was hingeht." Der Anwalt der Stadt argumentierte jedoch, dies sei angesichts der ungeheuren Menge der Archivalien nicht möglich gewesen.
- Datum 20.11.2009 - 09:25 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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