Tod in Polizeizelle Prozess um Feuertod eines Asylbewerbers vor Neuauflage
2005 starb Oury Jalloh in einem Dessauer Polizeirevier. Nun hat der Bundesgerichtshof Zweifel am Freispruch eines Beamten – das Verfahren könnte neu aufgerollt werden.
Die Schuld am Tod des Afrikaners Oury Jalloh muss möglicherweise neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deutliche Zweifel am Urteil des Dessauer Landgerichts durchblicken lassen, das im Dezember 2008 zwei diensthabende Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen hatte. Einer der Beamten muss sich nun aber wohl erneut verantworten.
Der Fall hatte für heftige Kritik von Menschenrechtlern gesorgt; die Entscheidung provozierte damals Tumulte im Gerichtssaal. Das Landgericht kritisierte seinerzeit in der mündlichen Urteilsverkündung Falschaussagen von Polizisten harsch. "Davon findet sich im schriftlichen Urteil kaum etwas", sagte die Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien. Der BGH müsse sich jedoch allein ans schriftliche Urteil halten.
Doch auch dort fanden die Richter des 4. Strafsenats offenbar Lücken in den Feststellungen des Landgerichts. Den Dessauer Richtern zufolge soll Jalloh – obwohl auf einer Liege festgebunden – mit einem Feuerzeug den Bezug der Pritsche aufgeschmort und den Schaumstoff im Inneren angezündet haben, was das Alarmsignal des Rauchmelders auslöste. Der angeklagte Polizist habe den Alarm zunächst mehrfach abgestellt und sei schließlich erst mit Verzögerung zu der Zelle gegangen.
"Es ist die Frage, ob dieser Sachverhalt vorstellbar ist", sagte jetzt die BGH-Richterin Tepperwien. Denn die Flammen hätten Jalloh eigentlich starke Schmerzen an der Hand zufügen müssen: "Wenn das Opfer geschrien hat, hätte man das hören müssen."
Zudem ist der BGH skeptisch, was den vom Landgericht geschilderten Zeitablauf vom Anzünden der Liege bis zur Öffnung der Zelle angeht. Demnach hätte der Dienstgruppenleiter den Asylbewerber gut 140 Sekunden nach der "Zündung" erreichen können, wenn er pflichtgemäß nach dem ersten Alarmsignal zur Zelle gerannt wäre. Nach einem medizinischen Gutachten ist Jalloh aber wahrscheinlich schon 120 Sekunden nach "Brandausbruch" durch Einatmen der 800 Grad heißen Dämpfe gestorben. Daraus schlussfolgerten die Dessauer Richter, dass der Beamte auch bei ordnungsgemäßem Verhalten zu spät gekommen wäre.
Der Senat des BGH scheint jedoch zu bezweifeln, dass mit "Zündung" und "Brandausbruch" wirklich dasselbe gemeint ist. Denn falls der Rauchmelder nicht erst auf die lodernden Flammen, sondern bereits auf die ersten Zündversuche reagiert habe, dann verlängere sich die Zeitspanne einer möglichen Rettung, sagte Tepperwien. Die im Urteil enthaltenen Angaben der Sachverständigen seien unklar, merkte auch Richter Gerhard Athing an: "Wie die Versuchsanordnung war, worauf da abgestellt wurde, kann ich den Ausführungen nicht entnehmen."
Sein endgültiges Urteil über eine Neuauflage des Prozesses wird der BGH jedoch erst am 7. Januar verkünden. Die Bundesanwaltschaft fordert eine Bestätigung des Freispruchs, die Vertreter der Nebenklage dessen Aufhebung. Der Termin fällt dem fünften Todestag des aus Sierra Leone stammenden Mannes zusammen.
Eine Gruppe von Freunden Jallohs reagierte im Gerichtssaal mit Unmutsäußerungen. "Das ist kein bewusstes Zusammentreffen", versuchte Tepperwien zu beschwichtigen. Das Datum ergebe sich aus der Terminlage des Senats und habe keinerlei Symbolwert.
- Datum 17.12.2009 - 15:34 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 6
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




ist doch mittlerweile an der tagesordnung das in deutschland ausländer verbrannt ermordet oder zumindestens angepöbelt werden.
die mörder von mölln und solingen sind doch schon längst wieder in der freiheit.
das problem ist die verlogenheit der deutschen politiker und die hetze gegenüber ausländer.
[Anmerkung: Bitte vermeiden Sie pauschalisierende Werturteile. Danke, die Redaktion/vv]
[entfernt aufgrund von rassistisch motivierten Inhalten. Die Redaktion/vv]
Echt schade wenn ihr beiden (blumenstein und Khasar) nur so viel von diesem Artikel verstanden habt.
Ich entnehme aus dem Artikel, dass den Polizeibeamten in keinster Weise das Anzünden des Asylbewerbers Oury Jalloh zur Last gelegt wird.
Den Polizeibeamten wird offensichtlich nur zur Last gelegt, möglicherweise zu spät auf den Alarm reagiert zu haben.
Halten wir doch noch einmal fest:
Der Asylbewerber Oury Jalloh hat sich offensichtlich mit einem nicht bemerkten/übersehenen Feuerzeug selbst entzündet.
Es dürfte wohl allgemein klar sein, dass er sich mit seinem Entschluss aus eigenem Willen einer erheblichen Gefahr ausgesetzt hat.
Gelegentlich halte ich die deutsche Rechtsprechung für etwas weltfremd. Schlussendlich geht es hier auch um zwei Polizeibeamte und möglicherweise deren Familien!
Ich entnehme aus dem Artikel, dass den Polizeibeamten in keinster Weise das Anzünden des Asylbewerbers Oury Jalloh zur Last gelegt wird.
Den Polizeibeamten wird offensichtlich nur zur Last gelegt, möglicherweise zu spät auf den Alarm reagiert zu haben.
Halten wir doch noch einmal fest:
Der Asylbewerber Oury Jalloh hat sich offensichtlich mit einem nicht bemerkten/übersehenen Feuerzeug selbst entzündet.
Es dürfte wohl allgemein klar sein, dass er sich mit seinem Entschluss aus eigenem Willen einer erheblichen Gefahr ausgesetzt hat.
Gelegentlich halte ich die deutsche Rechtsprechung für etwas weltfremd. Schlussendlich geht es hier auch um zwei Polizeibeamte und möglicherweise deren Familien!
Ich entnehme aus dem Artikel, dass den Polizeibeamten in keinster Weise das Anzünden des Asylbewerbers Oury Jalloh zur Last gelegt wird.
Den Polizeibeamten wird offensichtlich nur zur Last gelegt, möglicherweise zu spät auf den Alarm reagiert zu haben.
Halten wir doch noch einmal fest:
Der Asylbewerber Oury Jalloh hat sich offensichtlich mit einem nicht bemerkten/übersehenen Feuerzeug selbst entzündet.
Es dürfte wohl allgemein klar sein, dass er sich mit seinem Entschluss aus eigenem Willen einer erheblichen Gefahr ausgesetzt hat.
Gelegentlich halte ich die deutsche Rechtsprechung für etwas weltfremd. Schlussendlich geht es hier auch um zwei Polizeibeamte und möglicherweise deren Familien!
Angesichts der bereits vom Dessauer Landgericht festgestellten "Versäumnisse" bei den polizeilichen Ermittlungen kann die (Mit-)Verantwortung der Polizei für den Tod von Oury Jalloh nicht auf die angebliche "Faulheit" des diensthabenden Beamten reduziert werden. Der Richter hat klar zum Ausdruck gebracht, dass nicht die erwiesene Unschuld, sondern lediglich die systematische Verscheierung der Todesursachen durch die Polizei zu dem - jetzt vom BGH zu überprüfenden - Freispruch geführt haben. Zudem darf nicht vernachlässigt werden, welche Wirkung die unverhältnismäßige "Behandlung" (= Fesselung auf einer Matratze im Kellerverlies) auf einen Asylbewerber haben kann, zumal die Art der Fixierung und das Fehlen einer Beaufsichtigung für einen Betrunkenen in jedem Fall eine Gesundheitsgefährung bedeutet haben.
Vor diesem Hintergrund Oury Jalloh die Schuld an seinem Tod selbst in die Schuhe zu schieben und einseitige Rücksichtnahme auf das Wohl der deutschen Polizeibeamten und ihrer Familien einzufordern, zeugt von einer unglaublichen Ignoranz und Dreistigkeit, die nur durch Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit zu erklären ist.
Ausländerfeindlichkeit lässt sich nicht durch Leugnung aus der Welt schaffen. Der BGH wäre also gut beraten, die offenkundigen Missstände bei der Dessauer Polizei beim Namen zu nennen.
Angesichts der bereits vom Dessauer Landgericht festgestellten "Versäumnisse" bei den polizeilichen Ermittlungen kann die (Mit-)Verantwortung der Polizei für den Tod von Oury Jalloh nicht auf die angebliche "Faulheit" des diensthabenden Beamten reduziert werden. Der Richter hat klar zum Ausdruck gebracht, dass nicht die erwiesene Unschuld, sondern lediglich die systematische Verscheierung der Todesursachen durch die Polizei zu dem - jetzt vom BGH zu überprüfenden - Freispruch geführt haben. Zudem darf nicht vernachlässigt werden, welche Wirkung die unverhältnismäßige "Behandlung" (= Fesselung auf einer Matratze im Kellerverlies) auf einen Asylbewerber haben kann, zumal die Art der Fixierung und das Fehlen einer Beaufsichtigung für einen Betrunkenen in jedem Fall eine Gesundheitsgefährung bedeutet haben.
Vor diesem Hintergrund Oury Jalloh die Schuld an seinem Tod selbst in die Schuhe zu schieben und einseitige Rücksichtnahme auf das Wohl der deutschen Polizeibeamten und ihrer Familien einzufordern, zeugt von einer unglaublichen Ignoranz und Dreistigkeit, die nur durch Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit zu erklären ist.
Ausländerfeindlichkeit lässt sich nicht durch Leugnung aus der Welt schaffen. Der BGH wäre also gut beraten, die offenkundigen Missstände bei der Dessauer Polizei beim Namen zu nennen.
Die Zitateecke:
"Der angeklagte Polizist habe den Alarm zunächst mehrfach abgestellt und sei schließlich erst mit Verzögerung zu der Zelle gegangen."
Selbst wenn der Polizist es nicht geschafft hätte rechtzeitig an der Zelle zu sein, so hat er es nichteinmal versucht. Er hat lieber erstmal den Feueralarm weggedrückt und das nicht nur einmal. Als der Herr Beamte endlich mal sein Ars... Hintern hochbekommen hat, ist er auch widerrechtlich geGANGEN (Zitat: "...wenn er pflichtgemäß nach dem ersten Alarmsignal zur Zelle gerannt wäre...")
Der Herr Beamte mit Pensionsanspruch und gut geheiztem Büro ist also mal zu einem Spaziergang aufgebrochen, statt die Hacken in den Beton zu hauen.
Dann wäre es Normal, dass man die Luft anhält, wenns um einen etwas qualmig wird. Das kann man, ist man nicht gerade Lungenkrank, für locker 30s tun. (Selbstversuch: Ohne nennenswerte Vorbereitung und nur solange bis es unangenehm wurde: Mit Kniebeugen 30s. Ohne körperliche Betätigung 60s. Im Ernstfall sind da noch weitere 15s drin.). Die 20s Differenz hätte Herr Jalloh also unter allen Umständen auch noch ausgehalten.
Aber wie sooft: Ist der beklagte ein Polizist, sind die polizeilichen Ermittlungen so schlampig, langsam und freundschaftlich korrupt, dass mit einer Verurteilung kaum zu rechnen ist, da bedarf es erst eines Gerichtes mit genug Abstand um genau diesen Sumpf halbwegs trocken zu legen.
Fazit:
Nennen wir es beim Namen: Der Beamte war faul!
Angesichts der bereits vom Dessauer Landgericht festgestellten "Versäumnisse" bei den polizeilichen Ermittlungen kann die (Mit-)Verantwortung der Polizei für den Tod von Oury Jalloh nicht auf die angebliche "Faulheit" des diensthabenden Beamten reduziert werden. Der Richter hat klar zum Ausdruck gebracht, dass nicht die erwiesene Unschuld, sondern lediglich die systematische Verscheierung der Todesursachen durch die Polizei zu dem - jetzt vom BGH zu überprüfenden - Freispruch geführt haben. Zudem darf nicht vernachlässigt werden, welche Wirkung die unverhältnismäßige "Behandlung" (= Fesselung auf einer Matratze im Kellerverlies) auf einen Asylbewerber haben kann, zumal die Art der Fixierung und das Fehlen einer Beaufsichtigung für einen Betrunkenen in jedem Fall eine Gesundheitsgefährung bedeutet haben.
Vor diesem Hintergrund Oury Jalloh die Schuld an seinem Tod selbst in die Schuhe zu schieben und einseitige Rücksichtnahme auf das Wohl der deutschen Polizeibeamten und ihrer Familien einzufordern, zeugt von einer unglaublichen Ignoranz und Dreistigkeit, die nur durch Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit zu erklären ist.
Ausländerfeindlichkeit lässt sich nicht durch Leugnung aus der Welt schaffen. Der BGH wäre also gut beraten, die offenkundigen Missstände bei der Dessauer Polizei beim Namen zu nennen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren