NS-Verbrechen Prozess gegen Demjanjuk ausgesetzt

Keine drei Tage alt war der Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wärter, schon musste er unterbrochen werden. Demjanjuk klagte über Kopf- und Gliederschmerzen.

Wegen einer leichten Infektion des Angeklagten ist der Münchner Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter John Demjanjuk gleich zu Beginn des dritten Verhandlungstages unterbrochen worden. Der Vorsitzende Richter Alt teilte am Morgen mit, der 89-Jährige klage über Heiserkeit, Kopf- und Gliederschmerzen. Eine Stunde nach Einnahme eines fiebersenkenden Mittels sei bei Demjanjuk zudem eine Temperatur von 37,5 Grad gemessen worden. Der zuständige Arzt in der Haftanstalt München-Stadelheim habe den Angeklagten deshalb für nicht transportfähig erklärt.

So ist die erste Phase des womöglich letzten großen NS-Prozesses in Deutschland überraschend schnell und für die meisten Beteiligten ausgesprochen unbefriedigend zu Ende gegangen. Die vom Gericht geladenen Nebenkläger, vorwiegend betagte Angehörige von Holocaust-Opfern, konnten nicht gehört werden und mussten einstweilen unverrichteter Dinge aus München abreisen. Gleichwohl boten die kaum zweieinhalb Tage vor dem Schwurgericht bereits so etwas wie eine Aussicht auf die kommenden Konflikte, auf die Strategie der Verteidigung und auf die extreme emotionale Aufladung dieses in vieler Hinsicht einzigartigen Verfahrens.

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Schon lange vor der Eröffnung der Hauptverhandlung war klar gewesen, dass die Gesundheit Demjanjuks im Zentrum der Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung stehen würde. Denn die Frage, ob und wie lange der greise Angeklagte dem Prozess überhaupt folgen kann, könnte über dessen Ausgang entscheiden. Das ist ein Kampf der medizinischen Gutachten, es ist ein Wettlauf gegen die verrinnende Lebenszeit des 1920 in der Ukraine geborenen Mannes, dem die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord an 27.900 Menschen im Vernichtungslager Sobibor im heutigen Polen vorwirft.

Und es ist, das wurde gleich zu Prozessbeginn schlagend deutlich, auch ein Kampf um Bilder. Wie Demjanjuk zuerst in einem Rollstuhl und später auf einer Liege in den Gerichtssaal geschoben wurde, eingehüllt in Decken, das Gesicht grau, die Augen geschlossen, allem äußeren Anschein nach ein fast lebloser Körper, das hatte etwas Beklemmendes, fast Gespenstisches.

Ein Eindruck, der den Absichten der Verteidigung durchaus entsprechen dürfte, der aber in auffälligem Gegensatz stand zu den Äußerungen der medizinischen Sachverständigen. Die nämlich hatten dem alten Mann vor Prozessbeginn einhellig eine relativ stabile Gesundheit attestiert. Einstweilen hat das Gericht dennoch ausgesprochen große Rücksicht auf die Beschwerden Demjanjuks genommen. Ob das so bleiben wird, steht dahin. Einige der Anwälte von Nebenklägern jedenfalls kündigten bereits an, sie wollten diese Rücksichtnahme nicht unbegrenzt hinnehmen.

Ohnehin ist zweifelhaft, ob die Bilder von Demjanjuk als dösendem Kranken auf Dauer verfangen. Im Gerichtssaal jedenfalls hat sich bei Prozessbeobachtern und bei den meisten Nebenklägern bereits die Einschätzung durchgesetzt, Demjanjuk inszeniere sich bloß als Opfer, er suche Mitleid zu heischen, in Wahrheit sei er wesentlich fideler, als er glauben machen wolle.

Zu dieser eher skeptischen Stimmung mag auch die bemerkenswert aggressive Verhandlungsführung der Verteidigung beigetragen haben. Demjanjuks Anwalt Busch überzog das Gericht nicht nur von der ersten Minute an mit Befangenheitsanträgen, Aussetzungsanträgen, Beweiserhebungsanträgen, die er bisweilen aufreizend ausführlich begründete. Vor allem suchte er Demjanjuk konsequent als Opfer deutscher Willkür darzustellen und wählte dazu eine historisch konnotierte Sprache, die mehr als einmal Unmut im Saal auslöste. Etwa, als er die Auslieferung seines Mandanten aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland als "Zwangsdeportation" bezeichnete, oder als er kriegsgefangene Rotarmisten wie Demjanjuk, die von der SS zur Kooperation erpresst worden waren, auf eine Stufe mit den jüdischen Opfern des Völkermordes stellte.

Der Kölner Strafrechtler Cornelius Nestler, der sich zu Buschs wichtigstem Kontrahenten entwickeln dürfte, erwiderte knapp, anders als die Juden in den Vernichtungslagern hätten die "hilfswilligen" SS-Schergen zu essen bekommen, Uniformen und Waffen getragen und Anspruch auf Urlaub gehabt. Vor allem aber seien die Juden in den KZs keine Mörder gewesen.

In teils beklemmendem Kontrast zu diesen scharfen Auseinandersetzungen standen die Verlesung der Anklageschrift und der Beginn der Beweiserhebung. Mit kaum erhobener Stimme verlasen zunächst der Staatsanwalt und anschließend der Vorsitzende Richter Auszüge aus den Deportationslisten des KZ Sobibor. Durch den atemlos stillen Saal, begleitet nur vom Gemurmel zweier Dolmetscherinnen, klangen die Namen der Opfer, ihre Geburtsdaten, ihre Heimatstädte, der Tag ihrer Ermordung. Und in der bürokratisch monotonen Aneinanderreihung vermittelte sich so mindestens eine Ahnung von dem Unfasslichen, von der industriellen Massenhaftigkeit des Tötens in den Vernichtungslagern. Nicht wenige Zuhörer hatten Tränen in den Augen, während sie der Stimme des Vorsitzenden lauschten.

Wenn es neben der juristischen Klärung der möglichen Taten des John Demjanjuk auch eine Aufgabe des Münchner Prozesses sein sollte, dem Vergessen entgegenzuwirken, an die Schrecken von Sobibor zu erinnern, dann ist das schon an den ersten beiden Verhandlungstagen wenigstens einige bewegende Momente lang gelungen.

Das Verfahren soll in der Woche vor Weihnachten fortgesetzt werden, voraussichtlich mit der Vernehmung des Zeugen Thomas Walther. Der ehemalige Amtsrichter hatte den Prozess gegen Demjanjuk durch seine Recherchen in der Ludwigsburger Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Straftaten überhaupt erst in Gang gebracht.

 
Leser-Kommentare
    • wp
    • 02.12.2009 um 16:55 Uhr

    In ihrer gnadenlosen Art ähneln die selbsternannten Nazijäger immer mehr ihrem Feindbild.
    Der Mann wurde in Israel freigesprochen und heute wollen sich die deutschen Gutmenschen an ihm austoben. Jetzt, wo Hexenverbrennungen nicht mehr statthaft sind, sucht man sich andere Spektakel im Namen des Guten gegen das Böse.

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    erwähnen sie doch bitte auch, dass es bei dem prozess der in israel stattgefunden hat um andere taten ging, und er folglich noch nicht von den hier vorliegenden tatvorwürfen freigesprochen wurde.
    weiterhin gilt im deutschen rechtssystem das mord nicht verjährt.
    bei ihrer argumentations- und schreibweise könnte man außerdem glattweg auf die idee kommen, das sie eher zur leserschaft der jungen freiheit gehören, als zur leserschaft der Zeit

    erwähnen sie doch bitte auch, dass es bei dem prozess der in israel stattgefunden hat um andere taten ging, und er folglich noch nicht von den hier vorliegenden tatvorwürfen freigesprochen wurde.
    weiterhin gilt im deutschen rechtssystem das mord nicht verjährt.
    bei ihrer argumentations- und schreibweise könnte man außerdem glattweg auf die idee kommen, das sie eher zur leserschaft der jungen freiheit gehören, als zur leserschaft der Zeit

  1. erwähnen sie doch bitte auch, dass es bei dem prozess der in israel stattgefunden hat um andere taten ging, und er folglich noch nicht von den hier vorliegenden tatvorwürfen freigesprochen wurde.
    weiterhin gilt im deutschen rechtssystem das mord nicht verjährt.
    bei ihrer argumentations- und schreibweise könnte man außerdem glattweg auf die idee kommen, das sie eher zur leserschaft der jungen freiheit gehören, als zur leserschaft der Zeit

  2. Ein Greis, dessen Identität von israelischen Behörden bereits als nicht zweifelsfrei ermittelbar eingestuft wurde, steht vor Gericht. Sicher hingegen ist, dass der Angeklagte aufgrund seiner Gebrechlichkeit mit Sicherheit keine Gefängnisstrafe anzutreten haben wird. Ein reichlich sinnloser Prozess also. Die deutsche Obsession für die Nazi-Vergangenheit macht einen Gruseln.

  3. ...mit Herrn Demjanjuk passiert, wenn er sich, [...] der "Beihilfe" verweigert hätte ?

    [...]

    Insbesondere ist nicht bekannt wieviele Richter, die im Sinne der NS-Philosophie "Recht" sprachen ihrem gerechten Urteil zugeführt wurden.

    [Gekuerzt, bitte vermeiden Sie Aeusserungen, die Ihnen als rassistisch ausgelegt werden koennten. Danke. /Die Redaktion pt.]

  4. ...kein Freund der Nationalsozialisten und verurteile die Verbrechen der Nazis in aller Schärfe.
    Was aber hier abläuft, mit diesem "alten Mann", das ist der Menschenwürde auch nicht gerade verträglich.
    Die Hauptkriegsverbrecher bzw. die Großverdiener, die Hitler an die Macht hievten, die kamen, wenn sie Glück hatten, mit einem "blauen Auge" davon.
    Die Vertreter von Thyssen, Krupp, Hoechst - alle haben sich am Elend der Millionen verschleppten und vergasten Menschen dumm und dämlich verdient und hatten in der Bundesrepublik Deutschland noch ein ruhiges Ende.
    Selbst hohe Nazi-Offiziere, wie Generalfeldmarschall Paulus lebten im Osten noch sehr gut.
    Von anderen Nazi-Richtern,, wie Filbinger ganz zu schweigen, die noch in der bundesdeutschen Politik Karriere gemacht haben.
    Nun sitzt ein Verräter und Überläufer vor dem Kadi, der nichts anderes getan hat, als seine eigene Haut zu retten.
    Sicher ist er kein Held.

    Aber was hätten Sie in dieser Situation getan?

    Wer hier und heute den Mund großartig aufreißt und über diesen Menschen urteilt, der sollte sich erst einmal in dessen "Haut" versetzen.
    Gerade all jene, die am meisten zetern, die haben mit Sicherheit auch schon einmal und ohne Rücksicht auf ihr Gegenüber eine Entscheidung getroffen.
    Wir erleben dieses Verhalten täglich oder glauben Sie, dass Unternehmer aus reiner Barmherzigkeit ihren Arbeitern und Angestellten kündigen?
    Die lassen auch die Leute für sich über die "Klinge" springen und haben ihre "Schäfchen" im Trocknen.

  5. ist es diesen greisen und gebrechlichen Menschen mit aller Gewalt vor Gericht zu zerren. Sollte er sich auch schuldig gemacht haben, ein Höherer wird bald darüber richten. Mag es ein gnädiger Gott sein.

  6. Es kann einem übel werden, wenn man sieht, dass 64 Jahre nach Kriegsende in einem solch heiklen Fall noch solch ein Aufwand betrieben wird, für einen 89 Jährigen! Den Nutzen für Republik und Volk sehe ich nicht, wohl aber den Aufwand und die Kosten.
    Die einzigen Nutzniesser aus diesem Prozess dürften Staatsanwalt, Verteidiger, Richter und Journalisten sein, für die der Medienrummel eine Bereicherung ihrer Karriere darstellen dürfte.
    Ohne hier etwaige Naziverbrechen schönreden zu wollen, möchte ich jedoch feststellen, das die Republik scheinbar nicht mehr wichtig von unwichtig unterscheiden kann und alles mit dem grösstmöglichen Aufwand anpackt. Der Steuerzahler muss die Rechnung dann begleichen.

    Dieser Herr Demjanjuk hat bereits in Israel vor Gericht gestanden und ist freigesprochen worden. Man hätte es dabei bewenden lassen sollen.

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    • eras
    • 02.12.2009 um 20:41 Uhr

    ...ständig das israelische Verfahren gegen Demjanjuk zitiert, sollte man sich vorher wenigstens schlau machen, worum es damals ging und warum er am Ende freigesprochen wurde.

    Der Vorwurf im israelischen Verfahren war, dass Demjanjuk mit "Iwan dem Schrecklichen" aus Treblinka identisch sei. Einem Aufseher, der selbst im KZ-System durch seine extreme Brutalität auffiel. Der Freispruch erfolgte, als sich herausstellte, dass es sich um eine andere Person namens Iwan Marchenko gehandelt hatte. Es war eine Sternstunde des israelischen Rechtssystems.

    Mit dem Tatvorwurf in Deutschland hat das aber gar nichts zu tun. Hier geht es um seine Rolle als Aufseher in Sobibor. Und davon hat ihn bisher niemand freigesprochen.

    • eras
    • 02.12.2009 um 20:41 Uhr

    ...ständig das israelische Verfahren gegen Demjanjuk zitiert, sollte man sich vorher wenigstens schlau machen, worum es damals ging und warum er am Ende freigesprochen wurde.

    Der Vorwurf im israelischen Verfahren war, dass Demjanjuk mit "Iwan dem Schrecklichen" aus Treblinka identisch sei. Einem Aufseher, der selbst im KZ-System durch seine extreme Brutalität auffiel. Der Freispruch erfolgte, als sich herausstellte, dass es sich um eine andere Person namens Iwan Marchenko gehandelt hatte. Es war eine Sternstunde des israelischen Rechtssystems.

    Mit dem Tatvorwurf in Deutschland hat das aber gar nichts zu tun. Hier geht es um seine Rolle als Aufseher in Sobibor. Und davon hat ihn bisher niemand freigesprochen.

    • eras
    • 02.12.2009 um 20:41 Uhr

    ...ständig das israelische Verfahren gegen Demjanjuk zitiert, sollte man sich vorher wenigstens schlau machen, worum es damals ging und warum er am Ende freigesprochen wurde.

    Der Vorwurf im israelischen Verfahren war, dass Demjanjuk mit "Iwan dem Schrecklichen" aus Treblinka identisch sei. Einem Aufseher, der selbst im KZ-System durch seine extreme Brutalität auffiel. Der Freispruch erfolgte, als sich herausstellte, dass es sich um eine andere Person namens Iwan Marchenko gehandelt hatte. Es war eine Sternstunde des israelischen Rechtssystems.

    Mit dem Tatvorwurf in Deutschland hat das aber gar nichts zu tun. Hier geht es um seine Rolle als Aufseher in Sobibor. Und davon hat ihn bisher niemand freigesprochen.

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