Münchner Prozess
Demjanjuk-Verteidiger wirft Justiz "Zwangsdeportation" vor
Wer ist Kläger, wer Angeklagter im Münchner Prozess? Der Verteidiger des mutmaßlichen Nazi-Helfers Demjanjuk hat schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz erhoben.
© John MacDougall/AFP/Getty Images

Nur eingeschränkt verhandlungsfähig: John Demjanjuk auf dem Weg in den Gerichtssaal
Zweiter Tag im Münchner Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk: Wie zu Prozessbeginn erhob die Verteidigung auch am Dienstag schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz, zweifelte die Rechtmäßigkeit des Verfahrens an und forderte schließlich dessen Einstellung.
Sein Mandant sei trotz einer tödlichen Erkrankung zwangsweise nach Deutschland gebracht worden, sagte Verteidiger Ulrich Busch. Mit dieser "Zwangsdeportation aus den USA" habe sich die deutsche Justiz auf illegale Weise des Angeklagten bemächtigt.
Demjanjuks Anwalt hält eine Einstellung des Verfahrens auch deshalb für nötig, weil nach seiner Darstellung die Vorwürfe der jetzigen Anklage auch schon im Prozess von 1988 in Israel eine Rolle gespielt hätten. Damit sei nach rechtsstaatlichen Grundsätzen die Strafanklage verbraucht, niemand dürfe im gleichen Fall zweimal angeklagt werden.
Hilfsweise beantragte Busch eine Aussetzung des Münchner Prozesses, um sämtliche Ermittlungsakten aus Russland, der Ukraine, den USA und Israel beiziehen zu können. Der Anwalt begründete seine Anträge auch damit, dass sein Mandant kein deutscher Amtsträger gewesen sei – deshalb gebe es "keinerlei Zuständigkeit und keinerlei deutsche Strafgewalt".
Das Gericht stellte die Entscheidung über die Anträge zurück, damit am Dienstag endlich mit der Verlesung der 86 Seiten dicken Anklageschrift begonnen werden konnte. Rund 12 Seiten sollen heute verlesen werden, dann hat Demjanjuk die Gelegenheit, sich dazu zu äußern. Je nach Verlauf des Verhandlungstages können möglicherweise auch schon Nebenkläger als Zeugen gehört werden.
Seit Montag muss sich der 89-jährige Demjanjuk wegen Mithilfe beim Mord an 27.900 Juden verantworten. Der gebürtige Ukrainer soll als Kriegsgefangener mit den Nazis kollaboriert und sich am Massenmord im Vernichtungslager Sobibor beteiligt haben. Es dürfte einer der letzten NS-Verbrecherprozesse weltweit sein. Bis Mai 2010 sind vorerst 35 Verhandlungstage angesetzt und 23 Zeugen benannt worden.
Von Anfang an stellten seine Anwälte Demjanjuk als Opfer dar. Ihn müsste man genauso einstufen wie Juden, die von den Nazis zum Helfen gezwungen wurden, wie etwa der im Prozess als Nebenkläger auftretende Sobibor-Überlebende Thomas Blatt. "Indem sie für die Deutschen tätig wurden, haben sie nur ihr eigenes Leben retten wollen", sagte Verteidiger Busch vor dem Landgericht München II über die gefürchteten
Trawniki und erntete heftige Kritik von Opferangehörigen und KZ-Überlebenden.
Neben diesen Verfahrensfragen stand am ersten Verhandlungstag vor allem der Gesundheitszustand des Greises im Vordergrund. Die medizinischen Gutachter verneinten eine tödliche Erkrankung des Angeklagten und erklärten ihn unter gewissen Einschränkungen für verhandlungsfähig. So legten die Ärzte fest, dass wegen der angeschlagenen Gesundheit des 89-Jährigen pro Tag nicht länger als zweimal 90 Minuten verhandelt werden darf.
Demjanjuk leidet laut ärztlichem Gutachten auch an Gicht, Herzschwäche und Bluthochdruck. Nach Aussagen eines Mediziners handelt es sich bei der Knochenmarkserkrankung von Demjanjuk noch nicht um eine Krebserkrankung, sondern allenfalls um eine Vorstufe dazu.
Am Montag wurde Demjanjuk einmal im Rollstuhl und einmal auf einer Trage in den Gerichtssaal geschoben. Während der gesamten Verhandlung schwieg er und hielt die Augen geschlossen. Dies bedeute aber nicht, so einer der Ärzte, dass er dem Prozess nicht folgen könne. Vielmehr sei er wahrscheinlich auf die Übersetzung in seine Muttersprache Ukrainisch konzentriert.
Auch nach einer Unterbrechung, in der Demjanjuk eine Schmerzspritze bekam, hielten ihn die Mediziner für verhandlungsfähig. "Er war voll ansprechbar, voll kommunikationsfähig", sagte ein Mediziner. Anzeichen von Demenz gebe es nicht, ergänzte eine psychiatrische Gutachterin.
Lesen Sie weitere Artikel aus dem Ressort Zeitgeschehen.
- Datum 1.12.2009 - 13:19 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
- Kommentare 13
- Empfehlen E-Mail verschicken | Facebook, Twitter, Buzz …
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







einen alten verknöcherten Gimpel vor Gericht zerren bringt doch nichts mehr. Er wird vor seinem himmlischen Richter treten müssen, da hat er nichts mehr zu lachen.
...was der himmlische Richter sagen wird? [ entfernt: Bitte bleiben Sie trotz allem sachlich und vermeiden Sie polemisierende Bezeichnungen. Danke. Die Redaktion/m.e. ]
...wohl an den schönen Regeln der amerikanischen Jury-Show.
Dort scheint ein solch wohlkalkuliertes Schauspiel wohl üblich zu sein (wenn man das Geld dazu hat)
Ob dies auf ein deutsches Profigericht Eindruck machen wird bleibt abzuwarten.
Einen gewissen Ekel ob dieser Inszenierung kann ich aber nicht verhehlen.
Ja, ohne die Schuld von Nazischergen schmälern zu wollen, den (...)
(Entfernt. Bitte waehlen Sie Ihre Vergleiche mit Bedacht. Vielen Dank. / Die Redaktion as)
Wenn ich daran denke, dass ich bei meiner Flucht über das Minenfeld in die BRD beinahe erschossen worden wäre, so gehe ich davon aus, dass diejenigen, welche den Schießbefehl gaben, durchaus als mutmaßliche Mörder bezeichnet werden können. Und daher ist es vergleichend gestattet zu schreiben, dass man den „mutmaßlichen Mörder Honecker laufen, wegfliegen ließ“ und dieser, krank wie John Demjanju, sich auch in einem Prozess hätte stellen müssen.
mit 89 Jahren, dann aber rücksichtslos... http://viereggtext.blogsp...
Wenn es wahr ist, dass Vorgesetzte von Demjanjuk in früheren Verfahren in Deutschland freigesprochen wurden (http://de.reuters.com/art... ) und es keinerlei Hinweise gibt, dass sich Demjanjuk aus eigener Initiative besonderer Grausamkeit schuldig gemacht hat, dann hätte dieses Verfahren in der Tat gar nicht erst aufgenommen werden sollen, insbesondere, weil sich Demjanjuk in Israel bereits acht Jahre zu Unrecht in Haft befunden hat, unter besonders bedrückenden Haftbedingungen da ihn die Todesstrafe erwartete; und es ist bereits jetzt völlig klar, dass Demjanjuk diesmal keine längere Haftstrafe verhängt werden wird. Ich wage einmal die Prognose, dass gemütlich verhandelt wird bis Demjanjuk in Untersuchungshaft stirbt, dann wird mit grossem Bedauern das Verfahren eingestellt, welches nach allem was durch die Presse bislang bekannt geworden ist mit einem Freispruch würde enden müssen - eine Peinlichkeit die man sich erspart, wenn täglich nur 90 min verhandelt wird. Insgesamt ein unwürdiges Schauspiel, und dass es mit einem aus der Kriegsgefangenschaft quasi zwangsverpflichteten Sowietsoldaten aufgeführt wird, nachdem deutschstämmige KZ-Angestellte seines Ranges in der Regel straffrei ausgegangen sind, macht es nicht besser. Die Profilierungssucht der Staatsanwaltschaft widert mich an.
Ich gebe Tom Riddle recht: Solange dem Angeklagten keine persönlich und ohne ausdrücklichen Befehl durchgeführten Verbrechen nachgewiesen werden können muß die "Unschuldsvermutung" gelten. Die Anklage, die auf "Mitschuld" lautet, ist zu pauschal gefaßt. Mitschuldig an diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren Zigtausende - auf allen Seiten!
Wenn deutsche Angeklagte in solchen Fällen "nichtschuldig" gesprochen wurden, muß das umso mehr für einen russischen Kriegsgefangenen gelten, mag er sich nun "freiwillig" für den Dienst in das Vernichtungslager gemeldet haben oder nicht.
Und unserer Justiz, die "im Namen des (deutschen) Volkes Recht sprechen will, sei gesagt: "Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte (darf) nicht mit Steinen werden"!
Ich gebe Tom Riddle recht: Solange dem Angeklagten keine persönlich und ohne ausdrücklichen Befehl durchgeführten Verbrechen nachgewiesen werden können muß die "Unschuldsvermutung" gelten. Die Anklage, die auf "Mitschuld" lautet, ist zu pauschal gefaßt. Mitschuldig an diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren Zigtausende - auf allen Seiten!
Wenn deutsche Angeklagte in solchen Fällen "nichtschuldig" gesprochen wurden, muß das umso mehr für einen russischen Kriegsgefangenen gelten, mag er sich nun "freiwillig" für den Dienst in das Vernichtungslager gemeldet haben oder nicht.
Und unserer Justiz, die "im Namen des (deutschen) Volkes Recht sprechen will, sei gesagt: "Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte (darf) nicht mit Steinen werden"!
Wenn ich daran denke, dass ich bei meiner Flucht über das Minenfeld in die BRD beinahe erschossen worden wäre, so gehe ich davon aus, dass diejenigen, welche den Schießbefehl gaben, durchaus als mutmaßliche Mörder bezeichnet werden können. Und daher ist es vergleichend gestattet zu schreiben, dass man den „mutmaßlichen Mörder Honecker laufen, wegfliegen ließ“ und dieser, krank wie John Demjanju, sich auch in einem Prozess hätte stellen müssen.
...an der Mauer ist sowas von daneben, dazu fällt mir gar nichts mehr ein.
Zugegeben, die Mauer war eine menschenverachtende Installation, die DDR ein Gefängnis mit Schiessbefehl bei Fluchtversuch. Aber wer nicht ausbrach, musste auch nicht um sein Leben fürchten.
Sobibor hatte auch einen elektrischen Zaun und den Schiessbefehl. Der galt aber auch schon bei Nichtigkeiten wie dem Versäumen des unterwürfigen Grusses den Wärtern gegenüber. Und wer nicht zu fliehen versuchte, wurde binnen 24 Stunden (von Menschen wie Demjanjuk) mit Knüppeln und Bajonettstichen in die Gaskammer getrieben, so er nicht das "Privileg" erhielt, diese betreiben zu müssen (und dann vielleicht ein paar Wochen länger zu leben).
Ein Unrechtsregime mit einer tödlichen Grenze ist etwas völlig anderes als eine Mordstätte, in der man in jedem Fall grausam hinweggemeuchelt wird.
...an der Mauer ist sowas von daneben, dazu fällt mir gar nichts mehr ein.
Zugegeben, die Mauer war eine menschenverachtende Installation, die DDR ein Gefängnis mit Schiessbefehl bei Fluchtversuch. Aber wer nicht ausbrach, musste auch nicht um sein Leben fürchten.
Sobibor hatte auch einen elektrischen Zaun und den Schiessbefehl. Der galt aber auch schon bei Nichtigkeiten wie dem Versäumen des unterwürfigen Grusses den Wärtern gegenüber. Und wer nicht zu fliehen versuchte, wurde binnen 24 Stunden (von Menschen wie Demjanjuk) mit Knüppeln und Bajonettstichen in die Gaskammer getrieben, so er nicht das "Privileg" erhielt, diese betreiben zu müssen (und dann vielleicht ein paar Wochen länger zu leben).
Ein Unrechtsregime mit einer tödlichen Grenze ist etwas völlig anderes als eine Mordstätte, in der man in jedem Fall grausam hinweggemeuchelt wird.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren