Schweizer Minarett-Verbot Muslime ziehen vor Europäischen Gerichtshof

Beschränkt das Verbot des Minarett-Baus die Religionsfreiheit? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird sich mit dem Schweizer Votum beschäftigen müssen.

Ort europäischer Rechtsprechung: Der Verhandlungssaal im Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte

Ort europäischer Rechtsprechung: Der Verhandlungssaal im Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte

Das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot soll vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden. Der frühere Sprecher der Moschee in Genf, Hafid Ouardiri, habe am Dienstag eine Beschwerde bei dem Straßburger Gericht eingereicht, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Das Verbot sei unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es zur Begründung.

Gleichzeitig mit seiner Klage habe Ouardiri einen Brief an den Bundesrat in Bern und an alle Mitglieder des Europarates geschickt. Das bestätigte der Genfer Anwalt des früheren Moschee-Sprechers, Pierre de Preux. Ouardiri sei der Ansicht, dass die Schweiz mit dem generellen und absoluten Verbot des Baus von Minaretten die Religionsfreiheit der Moslems beschränke. Das Verbot sei zudem diskriminierend, weil es nur für eine Religion gelte und nicht für alle. Ende November hatten sich die Schweizer in einer Volksabstimmung für ein Bauverbot für Minarette ausgesprochen.

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Experten äußerten jedoch Zweifel, dass die Klage angenommen wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse, sagte der Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer um Ouardiri vom Minarett-Verbot persönlich gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei.

 
Leser-Kommentare
  1. Den Begriff Freiheit so ausdauernd und bedrängend mit Religion zu verwenden ist schon dreist. Die Entwicklung der sog. Menschenrechte ging bisher immer mit der Beschränkung von Religion und nicht ihrer Bevorzugung einher.

    Die Grundsätze von Parteienverbote gegen die Feinde der Demokratie sollten endliche auch gegen die Feinde der Freiheit von Seiten der Religion gelten.

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    Wenn, dann kann man höchstens von Feinden der Religionsfreiheit sprechen, die zwar Kirchtürme nicht antasten, dafür aber der Moschee das Minarett verbieten.

    Es ist etwas anderes, das Verhalten einiger Moslems zu kritisieren als das Verhalten der Moslems zu verallgemeinern.Zudem haben viele Muslime die schweizerische Staatsangehörigkeit - warum will man die Ausübung deren Religion mittels Wegrasierung des Minaretts beeintraechtigen?

    Klar, man mag Muslime leiden oder auch nicht, aber das ist eher eine individuelle Angelegenheit und haette nicht Gegenstand einer Volksabstimmung werden dürfen, denn in diesem Falle arten Emotionen zu einem Volksentscheid aus - etwas was ganz und gar nicht zur Schweizer Tradition der Toleranz passt.

    mag ja das Individuum vom Zwang zum nach- und Selbst-Denken befreien, aber erfahrungsgemäß negativ auf Menschenrechte und demokratischen Diskurs wirken. Es ist tatsächlich unerträglich wie ad nauseam versucht wird die positive Religionsfreiheit als Einflußlegitimation für die durch nichts gerechtfertigte Mitsprache bei der demokratischen Willensbildung zu mißbrauchen.
    Es kann und darf im Interesse des säkularen, demokratischen Rechtsstaats nicht zugelassen werden das auf Dauer solche Versuche ohne strafrechtliche Sanktionen bleiben.

    Jeder Mensch hat das Recht als sich als Individuum in den Prozess politischer Willensbildung einzubringen und wahrgenommen zu werden; derjenige der dagegen versucht irgendeine Legitimation aus "Religion" für sich oder Dritte in der realen Welt abzuleiten, kann im säkularen Staaatwesen nur noch als de facto selbst erklärter Feind desselben wahrgenommen werden. Solches Ansinnen unterminiert die Grundfesten von Demokratie und Rechtsstaat und ist deshalb mit allen verfügbaren Mitteln zu ahnden.

    MfG

    Karl Müller

    fasst Alles zusammen, was zu diesem Thema gesagt werden muß(te).

    Wenn, dann kann man höchstens von Feinden der Religionsfreiheit sprechen, die zwar Kirchtürme nicht antasten, dafür aber der Moschee das Minarett verbieten.

    Es ist etwas anderes, das Verhalten einiger Moslems zu kritisieren als das Verhalten der Moslems zu verallgemeinern.Zudem haben viele Muslime die schweizerische Staatsangehörigkeit - warum will man die Ausübung deren Religion mittels Wegrasierung des Minaretts beeintraechtigen?

    Klar, man mag Muslime leiden oder auch nicht, aber das ist eher eine individuelle Angelegenheit und haette nicht Gegenstand einer Volksabstimmung werden dürfen, denn in diesem Falle arten Emotionen zu einem Volksentscheid aus - etwas was ganz und gar nicht zur Schweizer Tradition der Toleranz passt.

    mag ja das Individuum vom Zwang zum nach- und Selbst-Denken befreien, aber erfahrungsgemäß negativ auf Menschenrechte und demokratischen Diskurs wirken. Es ist tatsächlich unerträglich wie ad nauseam versucht wird die positive Religionsfreiheit als Einflußlegitimation für die durch nichts gerechtfertigte Mitsprache bei der demokratischen Willensbildung zu mißbrauchen.
    Es kann und darf im Interesse des säkularen, demokratischen Rechtsstaats nicht zugelassen werden das auf Dauer solche Versuche ohne strafrechtliche Sanktionen bleiben.

    Jeder Mensch hat das Recht als sich als Individuum in den Prozess politischer Willensbildung einzubringen und wahrgenommen zu werden; derjenige der dagegen versucht irgendeine Legitimation aus "Religion" für sich oder Dritte in der realen Welt abzuleiten, kann im säkularen Staaatwesen nur noch als de facto selbst erklärter Feind desselben wahrgenommen werden. Solches Ansinnen unterminiert die Grundfesten von Demokratie und Rechtsstaat und ist deshalb mit allen verfügbaren Mitteln zu ahnden.

    MfG

    Karl Müller

    fasst Alles zusammen, was zu diesem Thema gesagt werden muß(te).

  2. Das war zu erwarten, bevor man vor der eigenen Haustür kehrt und sich um Abschaffung zugrundeliegender Probleme bemüht, wird versucht formal rechtlich die eigene Untätigkeit fortzuführen.

    Religionsfreiheit ist nicht bedroht, sonst müßte man die Abschaffung des Kruzifixes in Schulen auch so werten.
    eine Ungleichbehandlung kann man bemängeln.
    Doch wenn wirklich Gleichheit das Ziel sein sollte und konsequent diese Gleichheit vor dem Recht durchgezogen würde, dann würden sich viele musölimische Bürger wundern, wie schnell sie mangels Staatsbürgerlichkeit bei Fehlverhalten sie sich in der Türkei oder anderswo widerfänden.
    Es wird zu Recht eingefordert so nicht mit Einwanderern umzugehen, allerdings setzt ein solcher Good will auch entsprechendes Verhalten auf der anderen Seite voraus.
    Dafür allerdings fühlen sich die moslemischen Verbände nicht zuständig bzw. beziehen niemals eindeutig Position.

    H.

  3. Wenn, dann kann man höchstens von Feinden der Religionsfreiheit sprechen, die zwar Kirchtürme nicht antasten, dafür aber der Moschee das Minarett verbieten.

    Es ist etwas anderes, das Verhalten einiger Moslems zu kritisieren als das Verhalten der Moslems zu verallgemeinern.Zudem haben viele Muslime die schweizerische Staatsangehörigkeit - warum will man die Ausübung deren Religion mittels Wegrasierung des Minaretts beeintraechtigen?

    Klar, man mag Muslime leiden oder auch nicht, aber das ist eher eine individuelle Angelegenheit und haette nicht Gegenstand einer Volksabstimmung werden dürfen, denn in diesem Falle arten Emotionen zu einem Volksentscheid aus - etwas was ganz und gar nicht zur Schweizer Tradition der Toleranz passt.

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    Kirchtuerme, lieber Isd, sind ein integerer Teil jedes europaeischen Stadtbildes, Moscheen dagegen nicht. Zudem passen sie mit ihrer meist nah-oestlichen Baustil nicht in das europaeische Stadtbild und es steht jeder Gemeinde frei mitzuentscheiden, wie sich ihr Lebensumfeld gestalten soll.

    Umso eher Moslems verstehen das mit Rechten auch Pflichten kommen, statt sich, ihrer ach-so misslichen Lage wegen, beklagen wuerden und das Europa eine ureigenste Kultur hat die es zu respektieren gilt, waere allen geholfen!

    Mit Verlaub, vielleicht ist es Unkenntnis, daß Sie uns Europäer so brüskieren, aber wir haben eine lange christliche Tradition. Zuwanderer anderer Religionen und Kultukreise sollten das respektieren oder in ein anderes Land einwandern. Außerdem können wir schon selbst entscheiden, wann eine Volksabstimmung angebracht ist, und wann nicht. Die Umfrage von Spiegelonline in Deutschland bezüglich des Minarettverbotes mit 79% Befürwortern hat gezeigt, daß es eine offensichtliche Diskrepanz zwischen dem Willen der Bürger und den Taten der Politiker gibt. Diese täten gut daran, dies zu berücksichtigen.

    • TDU
    • 17.12.2009 um 16:47 Uhr

    Es will doch keiner Minarette abreißen oder? Es sollen nur keine neuen gebaut werden. Das ist doch wohl ein Unterschied. Und da die Kirchen kein Geld haben, werden auch keine mehr gebaut. Also Kirchtürme abreißen wollen Sie ja wohl nicht, oder?

    Kirchtuerme, lieber Isd, sind ein integerer Teil jedes europaeischen Stadtbildes, Moscheen dagegen nicht. Zudem passen sie mit ihrer meist nah-oestlichen Baustil nicht in das europaeische Stadtbild und es steht jeder Gemeinde frei mitzuentscheiden, wie sich ihr Lebensumfeld gestalten soll.

    Umso eher Moslems verstehen das mit Rechten auch Pflichten kommen, statt sich, ihrer ach-so misslichen Lage wegen, beklagen wuerden und das Europa eine ureigenste Kultur hat die es zu respektieren gilt, waere allen geholfen!

    Mit Verlaub, vielleicht ist es Unkenntnis, daß Sie uns Europäer so brüskieren, aber wir haben eine lange christliche Tradition. Zuwanderer anderer Religionen und Kultukreise sollten das respektieren oder in ein anderes Land einwandern. Außerdem können wir schon selbst entscheiden, wann eine Volksabstimmung angebracht ist, und wann nicht. Die Umfrage von Spiegelonline in Deutschland bezüglich des Minarettverbotes mit 79% Befürwortern hat gezeigt, daß es eine offensichtliche Diskrepanz zwischen dem Willen der Bürger und den Taten der Politiker gibt. Diese täten gut daran, dies zu berücksichtigen.

    • TDU
    • 17.12.2009 um 16:47 Uhr

    Es will doch keiner Minarette abreißen oder? Es sollen nur keine neuen gebaut werden. Das ist doch wohl ein Unterschied. Und da die Kirchen kein Geld haben, werden auch keine mehr gebaut. Also Kirchtürme abreißen wollen Sie ja wohl nicht, oder?

  4. mag ja das Individuum vom Zwang zum nach- und Selbst-Denken befreien, aber erfahrungsgemäß negativ auf Menschenrechte und demokratischen Diskurs wirken. Es ist tatsächlich unerträglich wie ad nauseam versucht wird die positive Religionsfreiheit als Einflußlegitimation für die durch nichts gerechtfertigte Mitsprache bei der demokratischen Willensbildung zu mißbrauchen.
    Es kann und darf im Interesse des säkularen, demokratischen Rechtsstaats nicht zugelassen werden das auf Dauer solche Versuche ohne strafrechtliche Sanktionen bleiben.

    Jeder Mensch hat das Recht als sich als Individuum in den Prozess politischer Willensbildung einzubringen und wahrgenommen zu werden; derjenige der dagegen versucht irgendeine Legitimation aus "Religion" für sich oder Dritte in der realen Welt abzuleiten, kann im säkularen Staaatwesen nur noch als de facto selbst erklärter Feind desselben wahrgenommen werden. Solches Ansinnen unterminiert die Grundfesten von Demokratie und Rechtsstaat und ist deshalb mit allen verfügbaren Mitteln zu ahnden.

    MfG

    Karl Müller

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    • iriahi
    • 16.12.2009 um 14:48 Uhr

    "Es kann und darf im Interesse des säkularen, demokratischen Rechtsstaats nicht zugelassen werden das auf Dauer solche Versuche ohne strafrechtliche Sanktionen bleiben." Und wie soll das aussehen? Das Erinnern an unsere demokratischen Grundsätze und deren Überprüfung kann doch gar nicht schlecht ausgehen für uns? Warum soetwas ahnden? Das genau ist doch undemokratisch.

    • iriahi
    • 16.12.2009 um 14:48 Uhr

    "Es kann und darf im Interesse des säkularen, demokratischen Rechtsstaats nicht zugelassen werden das auf Dauer solche Versuche ohne strafrechtliche Sanktionen bleiben." Und wie soll das aussehen? Das Erinnern an unsere demokratischen Grundsätze und deren Überprüfung kann doch gar nicht schlecht ausgehen für uns? Warum soetwas ahnden? Das genau ist doch undemokratisch.

  5. 5. @3

    Kirchtuerme, lieber Isd, sind ein integerer Teil jedes europaeischen Stadtbildes, Moscheen dagegen nicht. Zudem passen sie mit ihrer meist nah-oestlichen Baustil nicht in das europaeische Stadtbild und es steht jeder Gemeinde frei mitzuentscheiden, wie sich ihr Lebensumfeld gestalten soll.

    Umso eher Moslems verstehen das mit Rechten auch Pflichten kommen, statt sich, ihrer ach-so misslichen Lage wegen, beklagen wuerden und das Europa eine ureigenste Kultur hat die es zu respektieren gilt, waere allen geholfen!

  6. 6. @3

    Isd:"Klar, man mag Muslime leiden oder auch nicht, aber das ist eher eine individuelle Angelegenheit und haette nicht Gegenstand einer Volksabstimmung werden dürfen, denn in diesem Falle arten Emotionen zu einem Volksentscheid aus - etwas was ganz und gar nicht zur Schweizer Tradition der Toleranz passt."

    Schoen das sie sich fuer Toleranz so stark machen - besonders interessant wenn man beruecksichtigt das sie einer Religion angehoeren die das Wort Toleranz nicht kennt, zumindest nicht in der Art wie sie vom humanistischen Europa verstanden wird. [ entfernt: Bitte verzichten Sie auf pauschalisierende Unterstellungen. Danke. Die Redaktion/m.e. ]

    • iriahi
    • 16.12.2009 um 14:48 Uhr

    "Es kann und darf im Interesse des säkularen, demokratischen Rechtsstaats nicht zugelassen werden das auf Dauer solche Versuche ohne strafrechtliche Sanktionen bleiben." Und wie soll das aussehen? Das Erinnern an unsere demokratischen Grundsätze und deren Überprüfung kann doch gar nicht schlecht ausgehen für uns? Warum soetwas ahnden? Das genau ist doch undemokratisch.

    Antwort auf ""Religio",,"
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    "Das Erinnern an unsere demokratischen Grundsätze und deren Überprüfung kann doch gar nicht schlecht ausgehen für uns? Warum soetwas ahnden? Das genau ist doch undemokratisch."

    Nö!, damit kommen wir genau zu Kern des Problems. Für die reale Welt können keine Ansprüche auf Entscheidungsfindungen aus der positiven Religionsfreiheit hergeleitet werden. Derjenige welcher diese dennnoch fordert, erklärt sich damit selbst zum Feind des säkular demokratischen Staates; er legitimiert sich selbst aus irgendeiner Ideologie heraus zum politischen Subjekt; solche Selbstauthorisierung ist unzulässig und kommt bisher nur bei rechts- und linksextremistischen FDGO-Gegnern vor.

    "Und wie soll das aussehen?"
    Genauso wie die staatlich-gesellschaftliche Reaktion bei RAF und Co!
    Denn solche religiös motivierten Versuche sind nur Ansätze zur "Politik mit anderen Mitteln" und beinhalten eindeutig gegen den Bestand der Rechtsordnung gerichtete Tatbestandsmerkmale; das setzt grundsätzlich schon bei der Negation der negativen Religionsfreiheit an´ und zielt auf die Dekonstruktion des Säkularprinzips!

    Die Errichtung irgendwelcher Türmchen ist eine Frage von Raumordnung und Bebauungsplänen, höher braucht das nicht gehängt zu werden. Den Rest sollte, besser als gegeben, die Lärmschutzverordnung klären.

    Karl Müller

    Warum wurde der europäische Gerichtshof nicht bemüht, als der dänische Karikaturist bedroht wurde?
    Die Drohkulisse, die von den Muslimen aufgebaut wurde, hat dazu geführt, dass mittlerweile die Meinungsfreiheit in Europa teilweise eingeschränkt ist.
    Dies ist eine wesentlich größere Gefahr für unsere Demokratie als der Verbot des Baus von Minaretten in der Schweiz.

    Dies wiederum wird z.B. dadurch deutlich, dass einflussreiche Presseorgane in Deutschland, wie der Spiegel, sich bereits selbst einen Maulkorb auferlegt haben und zu dem Thema nichts mehr berichten, bzw. die entsprechenden Foren schließen.

    "Das Erinnern an unsere demokratischen Grundsätze und deren Überprüfung kann doch gar nicht schlecht ausgehen für uns? Warum soetwas ahnden? Das genau ist doch undemokratisch."

    Nö!, damit kommen wir genau zu Kern des Problems. Für die reale Welt können keine Ansprüche auf Entscheidungsfindungen aus der positiven Religionsfreiheit hergeleitet werden. Derjenige welcher diese dennnoch fordert, erklärt sich damit selbst zum Feind des säkular demokratischen Staates; er legitimiert sich selbst aus irgendeiner Ideologie heraus zum politischen Subjekt; solche Selbstauthorisierung ist unzulässig und kommt bisher nur bei rechts- und linksextremistischen FDGO-Gegnern vor.

    "Und wie soll das aussehen?"
    Genauso wie die staatlich-gesellschaftliche Reaktion bei RAF und Co!
    Denn solche religiös motivierten Versuche sind nur Ansätze zur "Politik mit anderen Mitteln" und beinhalten eindeutig gegen den Bestand der Rechtsordnung gerichtete Tatbestandsmerkmale; das setzt grundsätzlich schon bei der Negation der negativen Religionsfreiheit an´ und zielt auf die Dekonstruktion des Säkularprinzips!

    Die Errichtung irgendwelcher Türmchen ist eine Frage von Raumordnung und Bebauungsplänen, höher braucht das nicht gehängt zu werden. Den Rest sollte, besser als gegeben, die Lärmschutzverordnung klären.

    Karl Müller

    Warum wurde der europäische Gerichtshof nicht bemüht, als der dänische Karikaturist bedroht wurde?
    Die Drohkulisse, die von den Muslimen aufgebaut wurde, hat dazu geführt, dass mittlerweile die Meinungsfreiheit in Europa teilweise eingeschränkt ist.
    Dies ist eine wesentlich größere Gefahr für unsere Demokratie als der Verbot des Baus von Minaretten in der Schweiz.

    Dies wiederum wird z.B. dadurch deutlich, dass einflussreiche Presseorgane in Deutschland, wie der Spiegel, sich bereits selbst einen Maulkorb auferlegt haben und zu dem Thema nichts mehr berichten, bzw. die entsprechenden Foren schließen.

  7. 8. @ 7.

    "Das Erinnern an unsere demokratischen Grundsätze und deren Überprüfung kann doch gar nicht schlecht ausgehen für uns? Warum soetwas ahnden? Das genau ist doch undemokratisch."

    Nö!, damit kommen wir genau zu Kern des Problems. Für die reale Welt können keine Ansprüche auf Entscheidungsfindungen aus der positiven Religionsfreiheit hergeleitet werden. Derjenige welcher diese dennnoch fordert, erklärt sich damit selbst zum Feind des säkular demokratischen Staates; er legitimiert sich selbst aus irgendeiner Ideologie heraus zum politischen Subjekt; solche Selbstauthorisierung ist unzulässig und kommt bisher nur bei rechts- und linksextremistischen FDGO-Gegnern vor.

    "Und wie soll das aussehen?"
    Genauso wie die staatlich-gesellschaftliche Reaktion bei RAF und Co!
    Denn solche religiös motivierten Versuche sind nur Ansätze zur "Politik mit anderen Mitteln" und beinhalten eindeutig gegen den Bestand der Rechtsordnung gerichtete Tatbestandsmerkmale; das setzt grundsätzlich schon bei der Negation der negativen Religionsfreiheit an´ und zielt auf die Dekonstruktion des Säkularprinzips!

    Die Errichtung irgendwelcher Türmchen ist eine Frage von Raumordnung und Bebauungsplänen, höher braucht das nicht gehängt zu werden. Den Rest sollte, besser als gegeben, die Lärmschutzverordnung klären.

    Karl Müller

    Antwort auf "@Karl Müller"
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    • iriahi
    • 16.12.2009 um 16:20 Uhr

    - Das Ziehen vor den europäischen Gerichtshof ist der Versuch einer "Politik mit anderen Mitteln?"
    - Welche eindeutigen Merkmale?
    - Wenn es sich tatsächlich nur um eine Frage von Raumordnung und Lärmschutz dreht, stehen Sie dem Bau von "Türmchen" also nicht entgegen?

    • iriahi
    • 16.12.2009 um 16:20 Uhr

    - Das Ziehen vor den europäischen Gerichtshof ist der Versuch einer "Politik mit anderen Mitteln?"
    - Welche eindeutigen Merkmale?
    - Wenn es sich tatsächlich nur um eine Frage von Raumordnung und Lärmschutz dreht, stehen Sie dem Bau von "Türmchen" also nicht entgegen?

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