Urteil in Straßburg Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht
Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.
Unverheiratete Väter haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat diese Rechtslage nun gekippt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Damit gaben die Straßburger Richter einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Vater lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Obwohl sich das Paar in vielen Dingen einig war und die Mutter auch mit großzügigen Besuchen einverstanden war, lehnte sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab.
Bereits 2003 war der Mann vor den Kadi gezogen. Das Kölner Oberlandesgericht wies seine Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht allerdings zurück.
Vor dem Straßburger Gerichtshof machte er das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er will unter anderem darüber mitentscheiden können, wo das Kind lebt und zur Schule geht. Die Bundesregierung hatte dagegen erklärt, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.
Im selben Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht das Veto-Recht der Mütter und den rechtlosen Status lediger Väter festgeschrieben. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nur so ständiger Streit zwischen den Eltern vermieden werden könne. Gleichzeitig forderten die Verfassungsrichter den Gesetzgeber aber auf, diesen Zustand zu überprüfen.
Entgegen verheirateten Vätern – bei ehelichen Kindern gilt das gemeinsame Sorgerecht – sind einem Single-Vater die Hände gebunden, wenn es um die Erziehung seiner Kinder geht. Legt er Geld beispielsweise für sie an, kann nur die Mutter darüber bestimmen. Sie kann dem Vater auch Briefkontakt und Telefonanrufe verbieten. Er hat nicht einmal das Recht, sich bei den Lehrern über die Schulleistungen seines Kindes zu informieren.
- Datum 03.12.2009 - 13:16 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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...der EU ein schönes Stück deutscher Kultur zum Opfer.
wer sowas schreibt hat wohl das bismarksche deutschland im hinterkopf; äußerst traurige ansich das mütterliche machtmonopol als schönes stück deutscher kultur zu sehen.
vielen dank an die eu die unegerechte, konservative deutsche gesetzgebung zu tadeln und das beste fürs kind zu stärken, beide eltern.
Wieso? Nicht nur hinsichtlich der Gleichberechtigung ist es nur fair wenn auch uneheliche Väter die Möglichkeit erhalten Sorge für die ihren Nachwuchs zu tragen. Bei einem ehelichen Kind würden sie dem Vater dieses Recht doch auch nicht absprechen wollen, vorausgesetzt er will sich überhaupt um seine Kinder Kümmern.
Ich gebe ja zu, daß in letzter Zeit nicht viel gutes von der EU zu uns gekommen ist aber dieses ewige reflexhafte EU-Bashing nervt doch gewaltig.
...um das es kein bisschen schade ist. Danke Europa.
Was ist daran bitte ein "schönes Stück deutscher Kultur"?
wer sowas schreibt hat wohl das bismarksche deutschland im hinterkopf; äußerst traurige ansich das mütterliche machtmonopol als schönes stück deutscher kultur zu sehen.
vielen dank an die eu die unegerechte, konservative deutsche gesetzgebung zu tadeln und das beste fürs kind zu stärken, beide eltern.
Wieso? Nicht nur hinsichtlich der Gleichberechtigung ist es nur fair wenn auch uneheliche Väter die Möglichkeit erhalten Sorge für die ihren Nachwuchs zu tragen. Bei einem ehelichen Kind würden sie dem Vater dieses Recht doch auch nicht absprechen wollen, vorausgesetzt er will sich überhaupt um seine Kinder Kümmern.
Ich gebe ja zu, daß in letzter Zeit nicht viel gutes von der EU zu uns gekommen ist aber dieses ewige reflexhafte EU-Bashing nervt doch gewaltig.
...um das es kein bisschen schade ist. Danke Europa.
Was ist daran bitte ein "schönes Stück deutscher Kultur"?
Ich bin gespannt wie Karlsruhe darauf reagiert.
W.
...Die neue EU Verfassung ist doch in Kraft.
...Die neue EU Verfassung ist doch in Kraft.
...Die neue EU Verfassung ist doch in Kraft.
wer sowas schreibt hat wohl das bismarksche deutschland im hinterkopf; äußerst traurige ansich das mütterliche machtmonopol als schönes stück deutscher kultur zu sehen.
vielen dank an die eu die unegerechte, konservative deutsche gesetzgebung zu tadeln und das beste fürs kind zu stärken, beide eltern.
Gab es da nicht mal die Geschichte von dem Vater der mit seiner Tochter fliehen musste, weil in dem Kulturkreis der Mutter diese alleine über deren Schicksal entscheiden durfte und musste da der Vater nicht auch sein Geld bei der Mutter abgeben?
Oder bringe ich da was durcheinander?
Eigen5tlich sollte man doch von der ZEIT Redakrtion und dann auch von den Lesern fordern und erwarten dürfen, das SIE wissen worüber sie alle da schreiben. Da der Europarat, zu dem der Europ. Menschenrechtsgerichtshof gehört, NICHTS mit der EU zu tun hat, eine eigenständige Menschenrechtsorganisation mit 47 Mitgliedsländern ist, hat das mit einem "EU Urteil" und einem "EU Gericht" nichts, aber auch garnichts zu tun. Es gilt allerdings für alle EU Mitgliedsländern, weil die wiederum Mitglied im Europarat sind.
Ihre Reaktion und auch die Headline sind das beste Beispiel, das niemand nachdenkt, kaum eine Ahnung von Europa hat , sondern einfach drauflosschreibt. Journalisten und auch Leser sollten mal nachdenken, bevor sie da etwas aufschreiben, was sie nur blamiert !
Es lebe Europa. Von nix ne Ahnung, aber darüber schreiben. Toll !!
schangel sagte: "...hat das mit einem "EU Urteil" und einem "EU Gericht" nichts, aber auch garnichts zu tun"
Fast hätte ich Korinthenkackerei geschrieben.
Doch da ich hin und wieder ein höflicher Mensch bin, belasse ich es einstweilen mal bei dem Hinweis, dass die offizielle Abkürzung für den Europäischen Gerichtshof EuGH lautet. Man kann also durchaus vereinfacht EU-Gericht schreiben, ohne sich als europäischer Depp zu outen.
Zudem sind derlei Erbsenzählereien der absoluten Mehrheit aller Leser/TV-Seher/Radiohörer nur wirklich schnurzegal. Was zählt, ist das Urteil.
schangel sagte: "...hat das mit einem "EU Urteil" und einem "EU Gericht" nichts, aber auch garnichts zu tun"
Fast hätte ich Korinthenkackerei geschrieben.
Doch da ich hin und wieder ein höflicher Mensch bin, belasse ich es einstweilen mal bei dem Hinweis, dass die offizielle Abkürzung für den Europäischen Gerichtshof EuGH lautet. Man kann also durchaus vereinfacht EU-Gericht schreiben, ohne sich als europäischer Depp zu outen.
Zudem sind derlei Erbsenzählereien der absoluten Mehrheit aller Leser/TV-Seher/Radiohörer nur wirklich schnurzegal. Was zählt, ist das Urteil.
dass die Tendenz hin zur Ehe verstärken wird. Aber im Sinne der Gerechtigkeit sicher der richtige Schritt. Es wäre auch langsam an der Zeit in Diskussionen nicht mehr über Frauen-/Männerrechte sondern über Menschenrechte zu reden.
...bis zur Gleichberechtigung. Zu heiraten ist für den Mann, bei der heutigen Gesetzgebung, ein sich auf Gedeih und verderben an die Frau ausliefern.
Auch wenn er will, und das ist in der Regel der Fall, darf er sich nicht um seine Kinder kümmern. Auch wenn er das Recht dazu zugesprochen bekommt, wird es nicht exekutiert.
Wenn er häuslicher Gewalt ausgesetzt ist (in 23% der registrierten Fälle geht die Gewalt von der Frau aus. Experten gehen von einer Dunkelziffer von nahezu 50% aus. Die häufigsten Angriffe sind mit kochendem Wasser übergossen, mit Gegenständen geprügelt oder mit Messern oÄ gestochen) wir er aus der Wohnung gewiesen, weil man die Kinder nicht von ihre Mutter trennen möchte. Das und vieles Andere ist heute leider noch immer traurige Wahrheit.
Ich freue mich, dass hier zumindest ein kleiner Schritt getan wurde um den Mann vom Status der zahlungspflichtigen Geldquelle, in den Rang eines menschlichen Wesens zu heben.
...bis zur Gleichberechtigung. Zu heiraten ist für den Mann, bei der heutigen Gesetzgebung, ein sich auf Gedeih und verderben an die Frau ausliefern.
Auch wenn er will, und das ist in der Regel der Fall, darf er sich nicht um seine Kinder kümmern. Auch wenn er das Recht dazu zugesprochen bekommt, wird es nicht exekutiert.
Wenn er häuslicher Gewalt ausgesetzt ist (in 23% der registrierten Fälle geht die Gewalt von der Frau aus. Experten gehen von einer Dunkelziffer von nahezu 50% aus. Die häufigsten Angriffe sind mit kochendem Wasser übergossen, mit Gegenständen geprügelt oder mit Messern oÄ gestochen) wir er aus der Wohnung gewiesen, weil man die Kinder nicht von ihre Mutter trennen möchte. Das und vieles Andere ist heute leider noch immer traurige Wahrheit.
Ich freue mich, dass hier zumindest ein kleiner Schritt getan wurde um den Mann vom Status der zahlungspflichtigen Geldquelle, in den Rang eines menschlichen Wesens zu heben.
Wieso? Nicht nur hinsichtlich der Gleichberechtigung ist es nur fair wenn auch uneheliche Väter die Möglichkeit erhalten Sorge für die ihren Nachwuchs zu tragen. Bei einem ehelichen Kind würden sie dem Vater dieses Recht doch auch nicht absprechen wollen, vorausgesetzt er will sich überhaupt um seine Kinder Kümmern.
Ich gebe ja zu, daß in letzter Zeit nicht viel gutes von der EU zu uns gekommen ist aber dieses ewige reflexhafte EU-Bashing nervt doch gewaltig.
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