RAF Verena Becker aus Untersuchungshaft entlassen
Die ehemalige RAF-Terroristin steht nach wie vor unter Mordverdacht. Wegen geringer Fluchtgefahr kann sie aber Weihnachten wohl zu Hause feiern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker aufgehoben. Das Gericht ordnete an, sie aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Becker ist zwar dringend der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 verdächtig. Einen ausreichenden Haftgrund für die Fortdauer der Untersuchungshaft sah der BGH aber nicht. Damit war die Beschwerde der 57-Jährigen erfolgreich.
Nach Auffassung der Richter bestehen keine ausreichenden Anhaltspunkte für Fluchtgefahr. Aufgrund der besonderen Konstellation des Falles hat Becker nach Auffassung der Richter auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord keine so hohe Strafe zu erwarten.
Daher gehen die BGH-Richter nicht von einem "wesentlichen Fluchtanreiz" aus. Zudem sprächen ihre persönlichen Verhältnisse dagegen, dass sie sich dem Verfahren entzieht, heißt es in der Mitteilung.
Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Sie wurde jedoch im vergangenen Jahr von dem Verdacht entlastet, selbst als Todesschützin auf dem Tatmotorrad gesessen zu haben. DNA-Spuren konnten diesen vor allem von Michael Buback, dem Sohn des Opfers, erhobenen Vorwurf nicht erhärten.
Allerdings hatten Ermittler an den damaligen Bekennerschreiben ihre DNA-Spuren entdeckt. Zudem wurden bei einer Haussuchung im Sommer 2009 Schriftstücke gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der RAF auseinandersetzt. Darunter war laut FAZ auch ein Zettel mit dem Satz: "Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen" – versehen mit dem Jahrestag des Buback-Mordes.
Nach wie vor nicht gerichtlich verwertbar sind dagegen Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dort sind Aussagen Beckers aus den achtziger Jahren dokumentiert. Das Bundesinnenministerium prüft noch, ob die aus Gründen des Informantenschutzes gesperrten Akten freigegeben werden können.
Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden. Wegen des Bubacks-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt.
- Datum 23.12.2009 - 12:22 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
- Kommentare 7
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verdächgigt, und noch immer nicht verurteilt. Scheinen Beweise zu fehlen dazu. Auch für wegen Mord Verurteilte, wäre die Haftdauer schon überschritten. Terroristen - Hysterie..
Sie saß erst seit dem 27. August 2009 in U-Haft, also nicht mal ein halbes Jahr.
Sie saß erst seit dem 27. August 2009 in U-Haft, also nicht mal ein halbes Jahr.
Sie saß erst seit dem 27. August 2009 in U-Haft, also nicht mal ein halbes Jahr.
Frau Becker saß von 1972 - 1974 (Beteiligung an Bombenanschlag) und von 1977 - 1989 (Schusswaffengebrauch bei Festnahme, begnadigt).
In Untersuchungshaft saß sie seit August diesen Jahres, also 4 Monate.
Da wünschen wir der Informantin des Verfassungsschutz ein besinnliches Weihnachtsfest.
für Deutschlands Tage-Blatt mit den vielen Bildern und den dicken Überschriften. Die Jagdsaison ist eröffnet!
Tja für das Rechtsempfinden des Normalbürgers sind solche Entscheidungen sicher unverständlich, leider machen sich Medien nicht die Mühe die Hintergründe zu erklären. Auch für den juristisch gebildeten ist das Ganze ein Dilemma, nicht nur, weil andere Personen viel schneller und länger in U-Haft landen und bleiben sondern auch, weil sich der Staat mit der Nichtverwertung der Akten selbst ein Bein stellt. Hier könnten irrsinnige Kompetenzgerangel zu Grunde liegen, auch hier wenig Neues...
In Wahrheit bleibt doch der Falll Buback und die letzte Generation der RAF eine offene Wunde, insbesondere für die Opfer... und so spielt die RAF Ihr Spiel noch immer und das ist für das Rechtsempfinden aller Bürger ein bitterer Schatten...
vielleicht sollte man hier mal an eine gruppierung erinnern, deren blutiges treiben zu keiner zeit einen wahrnehmbaren "schatten" im "rechtsempfinden des normalbürgers" geworfen hat. parallel zum terror der 1. und 2. generation der raf trieb die neonazistische 'wehrsportgruppe hoffmann' in der brd ihr unwesen. die haltung des 'normalbürgers' wie auch der staatsfunktionäre zu dieser mörderbande unterschied sich tiefgreifend von jener gegenüber den raf-terroristen. die bevölkerung stand der 'wsg' weitgehend gleichgültig, wenn nicht wohlwollend, gegenüber, politik und behörden reagierten ausgesprochen 'kulant' auf ihre umtriebe. auch die ermordung eines jüdischen verleger-ehepaars und der bombenanschlag auf das münchner oktoberfest 1980 (12tote, 200z.t.schwerverletzte) löste keine der empörung über die raf-verbrechen vergleichbare 'rechtsterrorismus-hysterie' aus. und heute: keine 'wunde', keine erinnerung, die 'wsg' und ihre taten sind inzwischen vergessen, um die opfer und ihre angehörigen schert sich längst keiner mehr. wie kommt es, dass diese beiden varianten des polit-terrorismus, die einander an brutalität und kaltblütigkeit in nichts nachstanden (bezeichnenderweise engagierten sich beide gruppen irgendwann in palästinensischen terrororganisationen), so unterschiedlich wahrgenommen und behandelt wurden, und die erfahrung des rechts-terrorismus so spurlos am sensiblen rechtsempfinden des braven bürgers vorbeigegangen ist?
http://www.hagalil.com/ar...
Ich finde die Vermischungen der einzelnen Qualitäten von Verbrechen genauso deplaziert wie eine Verharmlosung, sprich von einem juristischen Dilemma sprechen zu wollen.
Handelt es sich doch um schwerwiegende Kapitalverbrecher, mit deren Umgang auch das heutige Gesetz bereits zurechtkäme, würde rechtsstaatliche Ordnung nochmal gelebt. Kriminellen wie RAFlern derart nachsichtig und ,in meinen Augen, rechtswidrig Rechnung zu tragen, ist nicht nur eine Beleidigung für diesen Rechtsstaat, sondern auch der beachtens - und begrüßenswerten, echt seriösen Opfer, die bis dato noch keine Öffentlichkeit erhalten, noch ihr (in der Tat gutes) Recht und damit Rückführung ihres Eigentums zugesprochen bekommen haben. Für mich werden hier Fragen nach Seriosität und Integrität der staatlichen Entscheidungsträger, nach Korruption etc. laut.
Ein erbärmliches Urteil. Von mir nur ein shame on you.
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