Prozess Oury Jalloh Recht für einen toten Asylbewerber

Der Bundesgerichtshof hat richtig entschieden, dass der Tod Jallohs und ein Freispruch neu verhandelt werden müssen. Das stärkt den Rechtsstaat, meint Parvin Sadigh.

In dem ersten Verfahren um den in einer Polizeiwache verbrannten Asylbewerber Oury Jalloh war einiges zusammengekommen, das das Vertrauen in unseren Rechtsstaat erschüttern konnte. Das Landgericht Dessau hatte im Dezember 2008 einen Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der hatte den Alarm des Rauchmelders mehrmals abgeschaltet, statt sofort zur Zelle von Jalloh zu eilen. Doch der Bundesgerichtshof hat nun glücklicherweise entschieden, dass das Verfahren gegen den Dienstgruppenleiter neu aufgerollt werden muss.

Ob der Angeklagte in einem neuen Prozess schuldig gesprochen wird oder entlastet werden kann, ist noch nicht gesagt. Vielleicht wird es kein anderes Urteil geben können, weil sich die Wahrheit wieder nicht herausfinden lässt. Aber wenigstens wird nun hoffentlich versucht, alle Spuren zu verfolgen, die gravierenden Lücken zu schließen, die damals hingenommen wurden.

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Der Prozess dauerte schon viel länger als ursprünglich geplant und der Blick der Öffentlichkeit auf ihn war nicht unbefangen. Oury Jalloh war Asylbewerber, er stammte aus Sierra Leone, seine Haut war schwarz, und er lebte in Sachsen-Anhalt.

Jeder konnte in diesem Fall sehen, was er ohnehin schon immer gewusst haben wollte. Entweder: Die Schwarzen – wie Jalloh – passen nicht in unsere Gesellschaft, sie belästigen unsere Frauen, besaufen sich und randalieren.

Oder: Die Ossis sind ein Haufen von Rassisten. Nicht einmal in den Händen der Polizei ist ein Schwarzafrikaner sicher; er wird von ihnen ermordet oder zumindest schauen die Staatsdiener untätig zu, während er verbrennt.

Das sind die Vorurteile, zugespitzt, aber in den Köpfen vieler Menschen so oder ähnlich verankert. Die Richter hatten zwar betont, dass dies für sie ein Prozess sei wie jeder andere. Aber er wurde trotzdem nicht mit der nötigen Gründlichkeit geführt.

Oury Jalloh war festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von ihm belästigt fühlten. Da er betrunken war und sich gegen die Festnahme wehrte, wurde er in seiner Zelle auf einer Matratze festgeschnallt. Derart fixiert fischte er – so die These – ein Feuerzeug aus seiner Hosentasche und kokelte die Matratze an, bohrte dann ein Loch in die Kunststoffhülle, um die leichter brennbare Füllung in Brand zu setzen.

Leser-Kommentare
    • jolke
    • 07.01.2010 um 14:29 Uhr

    Guter Artikel, aber bitte die Informationen für Journalisten zu diskriminierungsfreier Sprache beachten. (einzusehen im Dokument: warum_nicht_schwarzafrikaner.pdf auf derbraunemob.de)
    Danke!

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    "Guter Artikel, aber bitte die Informationen für Journalisten zu diskriminierungsfreier Sprache beachten. (einzusehen im Dokument: warum_nicht_schwarzafrikaner.pdf auf derbraunemob.de)"

    Gruß vom Großen Bruder an die Sprachpolizei.

    "Danke!"

    Gern geschehen.

    "Guter Artikel, aber bitte die Informationen für Journalisten zu diskriminierungsfreier Sprache beachten. (einzusehen im Dokument: warum_nicht_schwarzafrikaner.pdf auf derbraunemob.de)"

    Gruß vom Großen Bruder an die Sprachpolizei.

    "Danke!"

    Gern geschehen.

  1. natürlich muß der Hergang des Vorfalls juristisch einwandfrei geklärt werden. Allerdings glaube ich nicht, daß die Vorinstanz in irgend einer Weise schlampig oder parteiisch geurteilt hat. Es scheint eher so, als ob das dort gefällte Urteil aus politischen Gründen nicht akzeptiert wird und deshalb zu Fall gebracht werden mußte. Entsprechend war der Spruch des BGH vorhersehbar.

    Auch stelle ich mir die Frage, ob das mediale Interesse ebenso hoch wäre, wenn das Opfer ein einheimischer Obdachloser gewesen wäre. Wären dann auch die Nebenkläger-Anwälte in Bataillonsstärke herbeigeeilt, um gegen das unterstellte Unrecht vorzugehen?

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    "Auch stelle ich mir die Frage, ob das mediale Interesse ebenso hoch wäre, wenn das Opfer ein einheimischer Obdachloser gewesen wäre. Wären dann auch die Nebenkläger-Anwälte in Bataillonsstärke herbeigeeilt, um gegen das unterstellte Unrecht vorzugehen?"

    Worauf wollen Sie hinaus?

    • tower
    • 08.01.2010 um 10:03 Uhr

    andere Meinungen und Erkenntnisse über dieses Fall,dazu gehört auch ,daß es schon bei den Ermittlungen nicht mit rechten Dingen zuging.Tatsche ist,der verantwortliche Beamte im Dienst hat versagt,anscheinend vorsätzlich,denn

    Sie, hokoerner, und im Anschluss Sie, tigurinus, stellen die Frage, was wäre, wenn das Opfer ein einheimischer Obdachloser oder überhaupt ein deutscher Tatverdächtiger gewesen wäre? Man könnte noch weitergehen und fragen (nicht wenige tun es) was wäre, wenn der Festgenommene in Schwarzafrika oder in China bei lebendigem Leib im Polizeigewahrsam verbrannt wäre?

    Soll man die Angelegenheit deshalb hier zu Lande nicht so tragisch und höchst seltsame Aussagen der Polizei achselzuckend hinnehmen?
    Also drücken Sie doch bitte nicht, die Frage von Otto2 in Beitrag 31. zu beantworten.

    Im übrigen: Zählt zu den Gutmenschen-Organisationen auch die FAZ, die einen höchst eigentümlichen Umgang der Dessauer Behörden und Polizei mit einem schwarzafrikanischen Geschäftsmann schildert?
    http://www.faz.net/s/Rub5...

    klaus priesucha

    "Auch stelle ich mir die Frage, ob das mediale Interesse ebenso hoch wäre, wenn das Opfer ein einheimischer Obdachloser gewesen wäre. Wären dann auch die Nebenkläger-Anwälte in Bataillonsstärke herbeigeeilt, um gegen das unterstellte Unrecht vorzugehen?"

    Worauf wollen Sie hinaus?

    • tower
    • 08.01.2010 um 10:03 Uhr

    andere Meinungen und Erkenntnisse über dieses Fall,dazu gehört auch ,daß es schon bei den Ermittlungen nicht mit rechten Dingen zuging.Tatsche ist,der verantwortliche Beamte im Dienst hat versagt,anscheinend vorsätzlich,denn

    Sie, hokoerner, und im Anschluss Sie, tigurinus, stellen die Frage, was wäre, wenn das Opfer ein einheimischer Obdachloser oder überhaupt ein deutscher Tatverdächtiger gewesen wäre? Man könnte noch weitergehen und fragen (nicht wenige tun es) was wäre, wenn der Festgenommene in Schwarzafrika oder in China bei lebendigem Leib im Polizeigewahrsam verbrannt wäre?

    Soll man die Angelegenheit deshalb hier zu Lande nicht so tragisch und höchst seltsame Aussagen der Polizei achselzuckend hinnehmen?
    Also drücken Sie doch bitte nicht, die Frage von Otto2 in Beitrag 31. zu beantworten.

    Im übrigen: Zählt zu den Gutmenschen-Organisationen auch die FAZ, die einen höchst eigentümlichen Umgang der Dessauer Behörden und Polizei mit einem schwarzafrikanischen Geschäftsmann schildert?
    http://www.faz.net/s/Rub5...

    klaus priesucha

  2. Sie stellen die richtige Frage. Die Antwort liegt auch auf der Hand: natürlich wird hier zweierlei Maß angelegt. Bei einem deutschen Obdachlosen – oder überhaupt einem deutschen Tatverdächtigen – würde kein Hahn danach krähen. Hier jedoch wähnen diverse Gutmenschen-Organisationen ihr Fressen: ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!

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    Der Prozess dauerte schon viel länger als ursprünglich geplant und der Blick der Öffentlichkeit auf ihn war nicht unbefangen. Oury Jalloh war Asylbewerber, er stammte aus Sierra Leone, seine Haut war schwarz, und er lebte in Sachsen-Anhalt.

    "Jeder konnte in diesem Fall sehen, was er ohnehin schon immer gewusst haben wollte. Entweder: Die Schwarzen – wie Jalloh – passen nicht in unsere Gesellschaft, sie belästigen unsere Frauen, besaufen sich und randalieren.

    Oder: Die Ossis sind ein Haufen von Rassisten. Nicht einmal in den Händen der Polizei ist ein Schwarzafrikaner sicher; er wird von ihnen ermordet oder zumindest schauen die Staatsdiener untätig zu, während er verbrennt."

    Welcher Version hier der Vorzug gegeben wird, springt dem Artikel aus allen Knopflöchern.

    @3 tigurinus: "Bei einem deutschen Obdachlosen – oder überhaupt einem deutschen Tatverdächtigen – würde kein Hahn danach krähen. Hier jedoch wähnen diverse Gutmenschen-Organisationen ihr Fressen: ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Bei den Gutmenschen-Vereinen stand diese Antwort von vornherein und über jede Debatte erhaben fest. ( Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. )

    @tigurinus:
    "ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Hier geht es überhuapt nicht darum ob der Asylbewerber unschuldig ist. Wieso sagen sie das also? Hier geht es darum ob ein deutscher Polizist schuldig ist. Also was ist ihre meinung?

    Zudem finde ich es seltsam dass sie einen Asylbewerber gleichsetzen mit einem deutschen obdachlosen. Warum nicht mit einem deutschen Lehrer? Einem Deutschen Bankchef? Einem deuschen Arbeitslosen?

    PS: Wer immernoch "gutmensch" als beleidigung verwendet ist nicht ersnt zu nehmen.

    Der Prozess dauerte schon viel länger als ursprünglich geplant und der Blick der Öffentlichkeit auf ihn war nicht unbefangen. Oury Jalloh war Asylbewerber, er stammte aus Sierra Leone, seine Haut war schwarz, und er lebte in Sachsen-Anhalt.

    "Jeder konnte in diesem Fall sehen, was er ohnehin schon immer gewusst haben wollte. Entweder: Die Schwarzen – wie Jalloh – passen nicht in unsere Gesellschaft, sie belästigen unsere Frauen, besaufen sich und randalieren.

    Oder: Die Ossis sind ein Haufen von Rassisten. Nicht einmal in den Händen der Polizei ist ein Schwarzafrikaner sicher; er wird von ihnen ermordet oder zumindest schauen die Staatsdiener untätig zu, während er verbrennt."

    Welcher Version hier der Vorzug gegeben wird, springt dem Artikel aus allen Knopflöchern.

    @3 tigurinus: "Bei einem deutschen Obdachlosen – oder überhaupt einem deutschen Tatverdächtigen – würde kein Hahn danach krähen. Hier jedoch wähnen diverse Gutmenschen-Organisationen ihr Fressen: ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Bei den Gutmenschen-Vereinen stand diese Antwort von vornherein und über jede Debatte erhaben fest. ( Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. )

    @tigurinus:
    "ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Hier geht es überhuapt nicht darum ob der Asylbewerber unschuldig ist. Wieso sagen sie das also? Hier geht es darum ob ein deutscher Polizist schuldig ist. Also was ist ihre meinung?

    Zudem finde ich es seltsam dass sie einen Asylbewerber gleichsetzen mit einem deutschen obdachlosen. Warum nicht mit einem deutschen Lehrer? Einem Deutschen Bankchef? Einem deuschen Arbeitslosen?

    PS: Wer immernoch "gutmensch" als beleidigung verwendet ist nicht ersnt zu nehmen.

  3. "Guter Artikel, aber bitte die Informationen für Journalisten zu diskriminierungsfreier Sprache beachten. (einzusehen im Dokument: warum_nicht_schwarzafrikaner.pdf auf derbraunemob.de)"

    Gruß vom Großen Bruder an die Sprachpolizei.

    "Danke!"

    Gern geschehen.

    Antwort auf "hinweis"
  4. "Jeder konnte in dem Fall sehen, was er ohnehin schon immer gewußt haben wollte." Das schreibt der Autor. Und auf ihn mag das auch zutreffen, sofern er nicht in Sachsen-Anhalt lebt.

    Für alle anderen geht es aber nicht bloß um das Sehen, es geht um das tägliche Erleben und Erfahren. Alltäglicher Rassismus liegt dort in der Luft. Institutioneller Rassismus durchweht die Amtsstuben. Und taktisches Arrangieren mit den Ressentiments und Vorurteilen der Mehrheitsbevölkerung bestimmt die Politiker vor Ort durch und durch.

    Man muss keine dunkle Haut haben, um dabei keine Beklemmungen zu bekommen, ein normales moralisches Sensorium reicht aus. Wenn man das aber nicht abstellt, dann bekommt man dort schnell Ärger mit den Autochthonen.

    Ich habe mich 2004 als Kreistagsabgeordneter darum bemüht, die ebenso merkwürdigen Todesumstände von John Williams in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAST) in Halberstadt aufzuklären. Mein Kreistagsmandat habe ich schnell abgeben müssen und meinen Job darauf verloren. Der Entschluss, von dort wegzuziehen, war dann nur noch die logische Konsequenz.

    Seitdem habe ich das Bundesland nur einmal wieder betreten. Und auch denjenigen, die heute das Hingucken und Eingreifen postulieren, gebe ich nicht die Hand. Ich weiß nämlich, was sie in den bitteren Jahren zwischen 2002 und 2006 getan haben. Im besten Fall tauchten sie ab und im Normalfall haben sie mitgemobbt.

    Was Sachsen-Anhalt angeht, sehe ich nicht, ich weiß aus bitterer Erfahrung!

  5. Der Prozess dauerte schon viel länger als ursprünglich geplant und der Blick der Öffentlichkeit auf ihn war nicht unbefangen. Oury Jalloh war Asylbewerber, er stammte aus Sierra Leone, seine Haut war schwarz, und er lebte in Sachsen-Anhalt.

    "Jeder konnte in diesem Fall sehen, was er ohnehin schon immer gewusst haben wollte. Entweder: Die Schwarzen – wie Jalloh – passen nicht in unsere Gesellschaft, sie belästigen unsere Frauen, besaufen sich und randalieren.

    Oder: Die Ossis sind ein Haufen von Rassisten. Nicht einmal in den Händen der Polizei ist ein Schwarzafrikaner sicher; er wird von ihnen ermordet oder zumindest schauen die Staatsdiener untätig zu, während er verbrennt."

    Welcher Version hier der Vorzug gegeben wird, springt dem Artikel aus allen Knopflöchern.

    @3 tigurinus: "Bei einem deutschen Obdachlosen – oder überhaupt einem deutschen Tatverdächtigen – würde kein Hahn danach krähen. Hier jedoch wähnen diverse Gutmenschen-Organisationen ihr Fressen: ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Bei den Gutmenschen-Vereinen stand diese Antwort von vornherein und über jede Debatte erhaben fest. ( Anmerkung: Bitte verzichten Sie auf unnötige Polemik und tragen Sie zu einer sachbezogenen Debatte bei. Danke. Die Redaktion/m.e. )

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    "Hier jedoch wähnen diverse Gutmenschen-Organisationen ihr Fressen: ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Sie sind ja nicht einmal in der Lage zu erkennen, dass es in dem Prozess nicht um irgendeine Schuld eines Asylbewerbers ging, sondern um die eines Polizisten.

    Aber Ihnen geht es ja auch wie immer nur darum, möglichst oft mit dem Hassbegriff rumzusudeln, der bei Rechtsextremen so beliebt ist: "Gutmensch".

    Pfui Teufel, was für ein verkommenes Verhalten.

    "Hier jedoch wähnen diverse Gutmenschen-Organisationen ihr Fressen: ein Asylbewerber – der MUSS doch unschuldig sein!"

    Sie sind ja nicht einmal in der Lage zu erkennen, dass es in dem Prozess nicht um irgendeine Schuld eines Asylbewerbers ging, sondern um die eines Polizisten.

    Aber Ihnen geht es ja auch wie immer nur darum, möglichst oft mit dem Hassbegriff rumzusudeln, der bei Rechtsextremen so beliebt ist: "Gutmensch".

    Pfui Teufel, was für ein verkommenes Verhalten.

  6. "Ich habe mich 2004 als Kreistagsabgeordneter darum bemüht, die ebenso merkwürdigen Todesumstände von John Williams in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAST) in Halberstadt aufzuklären. Mein Kreistagsmandat habe ich schnell abgeben müssen und meinen Job darauf verloren. Der Entschluss, von dort wegzuziehen, war dann nur noch die logische Konsequenz."

    Ein paar kleine Fragen: Halten Sie sich a) für sehr links und fortschrittlich orientiert; kommen Sie b) aus dem Westen; c)verspüren oder verspürten Sie in sich ein gewisses Sendungsbewußtsein, der ostdeutschen Bevölkerung Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beizubringen und d)haben Sie sich dabei des öfteren und medienwirksam über die großen Defizite des besagten Bevölkerungsteils in dieser Hinsicht beklagt?

    Wenn Sie mehr als zwei der oben genannten Fragen mit Ja beantwortet haben, sollten Sie an sich die Frage richten, ob der Verlust Ihres Kreistagsmandates und Ihres Jobs (vermutlich in der Sozialdienstbranche) eventuell auch was mit Ihnen und Ihrem Verhalten und nicht mit den "von Rassismus durchwehten Amtsstuben" im Osten zu tun haben könnte. Wer sich nicht scheut, mal eben ganze Bevölkerungsteile und Behörden unter den Generalverdacht des Rassismus zu stellen und vor Diffamierung und Vorverurteilungen nicht zurückschreckt, braucht sich über mangelnde Popularität nicht zu wundern. Auf Belehrungen, Bevormundungen und Klugscheixxer von außerhalb haben die Leute im Osten nur gewartet.

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    Ihre Ossi-Komplexe interessieren doch hier keinen. Wollen Sie was zum Thema sagen?

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    • Krizzz
    • 07.01.2010 um 16:13 Uhr

    Es ist doch absolut egal wer dort in einer Zelle gefesselt und unter Aufsicht der Polizei bei lebendigem Leib verbrennt, und was er vorher getan hat.
    Das ist ein absolutes Unding, wir leben nicht mehr im Mittelalter.
    Man muss kein sonderlich guter Mensch zu sein, um das abstoßend zu finden.
    Aber vielleicht muss man ein abstoßender Mensch sein, um diejenigen, die gegen Unrecht kämpfen, dafür auch noch abzuwerten!!!

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    Das Wort 'Gutmensch' hat in den Beiträgen einiger Kommentatoren Hochkonjunktur. Lassen Sie sie machen, jene schießen sich damit selbst ins Bein, zeugt der wiederholte Rückgriff auf diesen Terminus doch nur von argumentatorischen Defiziten und ist Sinnbild verzweifelter Rundumschläge.

    oder wird- wie so oft- nur spekuliert, und jeder für sich in die gewünschte Richtung ! Schon die Aussage der Vositzenden Richterin beim BGH, das Opfer bzw die Angehörigen hätten Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren (!)unterstellt, dass das bisherige Verfahren nicht rechtsstaatlich war, das ist nahe an der Befangenheit! Die gutmeinenden Gutmenschen, die natürlich den gesamten Hergang genau kennen, besser als das Gericht, disqualifizieren sich selbst damit und sind keine Unterstützung für unseren Rechtstaat,und sie wären auch tatsächlich nicht so aufgetreten, wenn dieser Vorgang nicht eine gute Gelegenheit darstellen würde, unseren Staat, die Polizei und die Gerichte mit den bekannten "Vorurteilen" zu überziehen.

    Das Wort 'Gutmensch' hat in den Beiträgen einiger Kommentatoren Hochkonjunktur. Lassen Sie sie machen, jene schießen sich damit selbst ins Bein, zeugt der wiederholte Rückgriff auf diesen Terminus doch nur von argumentatorischen Defiziten und ist Sinnbild verzweifelter Rundumschläge.

    oder wird- wie so oft- nur spekuliert, und jeder für sich in die gewünschte Richtung ! Schon die Aussage der Vositzenden Richterin beim BGH, das Opfer bzw die Angehörigen hätten Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren (!)unterstellt, dass das bisherige Verfahren nicht rechtsstaatlich war, das ist nahe an der Befangenheit! Die gutmeinenden Gutmenschen, die natürlich den gesamten Hergang genau kennen, besser als das Gericht, disqualifizieren sich selbst damit und sind keine Unterstützung für unseren Rechtstaat,und sie wären auch tatsächlich nicht so aufgetreten, wenn dieser Vorgang nicht eine gute Gelegenheit darstellen würde, unseren Staat, die Polizei und die Gerichte mit den bekannten "Vorurteilen" zu überziehen.

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