Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter Der BGH musste die nachträgliche Verwahrung ablehnen
Der Bundesgerichtshof durfte nicht anders entscheiden. Nun müssen wohl weitere Entlassungen vorbereitet und eine Reform geplant werden. Ein Kommentar
Dieser Mann hatte zwei Strafen von fünfeinhalb und vierzehn Jahren wegen grausamer Vergewaltigung von drei Schülerinnen verbüßt. Vor knapp einem Jahr wurde er aus einer bayerischen Strafanstalt entlassen. Dann zog er zu seinem Bruder nach Heinsberg-Randerath. Dort hatte Landrat Stephan Pusch aus Sorge die Öffentlichkeit auf fragwürdige Weise informiert. Es löste anhaltende Bürgerproteste bis hin zu NPD-Mahnwachen aus. Die Polizei patrouilliert seither an der Wohnstätte. Für die Brüder wird das Leben nach eigenem Bekunden zur Hölle.
Schon 2009 hatte es das Landgericht München abgelehnt, die 2004 gesetzlich geschaffene "nachträgliche Sicherungsverwahrung" anzuordnen. Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen. Neue Ängste, Proteste und Druck auf den Gesetzgeber zeichnen sich ab.
Aber das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden. Von Anfang an hatte nämlich das Gesetz einen Mangel: Nachträglich, also am Ende der Strafhaftzeit, darf die Verwahrung lediglich angeordnet werden, wenn neue Tatsachen erkennbar werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des verurteilten Sexual- oder Gewalttäters hinweisen.
Dieses Gesetz war eine Totgeburt. Nach "neuen Tatsachen" zu suchen, gleicht der Jagd auf ein Phantom. Der Sachverständige Leygraf hatte es 2004 den Bundestagsabgeordneten vorgehalten: "Es geht in Fällen nachträglicher Sicherungsverwahrung schlicht darum, eine frühere Entscheidung nachträglich zu korrigieren, weil es nicht der Realität entspricht, dass sich wahre Gefährlichkeit des Täters erst im späteren Strafvollzug zeigt und vorher nicht sichtbar gewesen ist." Manche Abgeordnete hatten diesen Geburtsfehler sogar bewusst hingenommen, weil sie so eine geringe Chance für die Anwendung des Gesetzes sahen. Nur der Raison in der damaligen rot-grünen Koalition zuliebe hatten sie das Gesetz gebilligt.
Der Gesetzesfehler bestätigt sich beispielhaft wieder im Fall des Karl D. Seine sadistischen Neigungen waren dem erkennenden Gericht 1995 bekannt. Sie wurden jetzt erneut festgestellt. Sie sind damals nur anders als heute bewertet worden. Das aber stellt keine neuen Tatsachen her.
Wir müssen uns also auf diese eindeutige Rechtslage einstellen. Die Politik in Bund und Ländern muss schnellstmöglich nötige Konsequenzen ziehen. Allzu lang hat man sich mit gesetzgeberischer Flickschusterei begnügt. Stetig wurde diese Verwahrung ausgedehnt, indem man auf einzelne Gerichtsentscheidungen kurzatmig und populistisch reagierte ("Wegschließen – und zwar für immer"). Vermeintlich stopfte man Löcher, ohne wirklich Sicherheit zu schaffen. Welches aber sind mögliche und nötige Folgerungen?
Sehr schnell wird die Bundesregierung entscheiden müssen, ob sie die noch weitaus brisantere Entscheidung einer Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom vergangenen Dezember hinnimmt oder die dortige Große Kammer anruft.
So oder so wird es dabei bleiben: Nicht schon im Urteil, sondern eine erst nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung verstößt gegen fundamentale Schutzprinzipien. Sie stellt eine weitere Bestrafung dar, und sie wendet nachträglich erlassene Gesetze rückwirkend an.
Wann immer die europäische Gerichtsentscheidung rechtskräftig wird, die Landesjustizbehörden müssen sich darauf einstellen, dass 50-100 Sicherungsverwahrte demnächst auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Ihre Entlassung ist rechtzeitig vorzubereiten. Wohin sollen sie gehen? Welche Nachbarschaft wird sie dulden?
- Datum 13.01.2010 - 17:19 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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nur bei bestehenden Indizien oder einer starken, nachweisbaren Wahrscheinlichkeit des Rückfalls getätigt werden darf? Nicht dass Leute auf bloßen Verdacht hin nach langer Strafe nicht mehr rauskommen. Hat der genannte Täter Körperverletzungen begangen, wenn ja, welche? Man kann nichts sagen, ohne den Fall zu kennen. http://kallewestrich.blog...
Die zukünftigen Opfer werden sich also auch bei ihnen bedanken...
Das hat nichts mit "Täterversteher" zu tun (sie benutzen bestimmt auch den Begriff Gutmensch). Es geht hier um Rechtsverständnis.
Willkürliches Beispiel: Die Verwendung bestimmter Nationalsozialistischer Symbole wird inzwischen bestraft. Nach der Logik vieler Kommentatoren müssten nun nachträglich alle die solche Symbole während des 3. Reichs benutzt haben (Zeitungen, Maler usw.) bestraft werden. Das geht eben zum Glück nicht. Nulla poena sine lege
hier geht es um ein bisschen mehr, als ein paar Symbole!
Auch wenn es im dritten Reich "erlaubt" (staatl. befürwortet und nach Gesetz geregelt) war, bestimmte Menschen bestialisch zu ermorden, wird bis heute nach den Tätern gefahndet und diesen Prozess gemacht. Mord verjährt nie, und das trotz unterschiedlicher Gesetzeslage.
Eine Vergewaltigung kann durchaus gut mit Mord verglichen werden - wenn Sie das jetzt runterreden und relativieren wollen, kann ich Sie leider auch nur als "Täterversteher" bezeichnen...
hier geht es um ein bisschen mehr, als ein paar Symbole!
Auch wenn es im dritten Reich "erlaubt" (staatl. befürwortet und nach Gesetz geregelt) war, bestimmte Menschen bestialisch zu ermorden, wird bis heute nach den Tätern gefahndet und diesen Prozess gemacht. Mord verjährt nie, und das trotz unterschiedlicher Gesetzeslage.
Eine Vergewaltigung kann durchaus gut mit Mord verglichen werden - wenn Sie das jetzt runterreden und relativieren wollen, kann ich Sie leider auch nur als "Täterversteher" bezeichnen...
Gibt es nicht die Zwangseinweisung gemeingefährlicher Individuen, die für sich selbst und andere eine Gefahr darstellen auch unabhängig von Straftatbeständen?
Warum wird so jemand nicht von einem Amtsarzt in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen?
Ich begreife nicht, warum das nicht geschieht.
Zwar nicht eingewiesen aber ein Berufsverbot wegn psychiatrischer Defekte kann z. B. übereifrigen Finanzbeamten schon mal drohen.
Zwar nicht eingewiesen aber ein Berufsverbot wegn psychiatrischer Defekte kann z. B. übereifrigen Finanzbeamten schon mal drohen.
Sollte es nicht "Schwerstgefährdende" heißen, und nicht -gefährdete ?
hier geht es um ein bisschen mehr, als ein paar Symbole!
Auch wenn es im dritten Reich "erlaubt" (staatl. befürwortet und nach Gesetz geregelt) war, bestimmte Menschen bestialisch zu ermorden, wird bis heute nach den Tätern gefahndet und diesen Prozess gemacht. Mord verjährt nie, und das trotz unterschiedlicher Gesetzeslage.
Eine Vergewaltigung kann durchaus gut mit Mord verglichen werden - wenn Sie das jetzt runterreden und relativieren wollen, kann ich Sie leider auch nur als "Täterversteher" bezeichnen...
fanatismus ist ein schlechter ratgeber in dem fall
"Eine Vergewaltigung kann durchaus gut mit Mord verglichen werden - wenn Sie das jetzt runterreden und relativieren wollen..."
kann es nicht, weil sex haben menschen und das freiwillig, ein kugel lässt sich niemand durch den kopf jagen auch nicht wenn er verliebt ist (von lebesnmüden mal abgesehen)
außerdem ein ermorderter kann nichts mehr an seinem leben verändern, ein vergewaltigungsopfer schon
und wenn man ihnen immer einredet, wie schlecht es ihnen denn gehen muss, dann fördert man auch nicht unbedingt deren lebensqualität, aber viel hilfsorganisationen leben gut von diesen opfern die sie quasi ein weiteres mal für ihre zwecke missbrauchen
ich sage ja nicht dass man das strafrei stellen soll, aber man kann auch übertreiben, es gibt wesentlich schlimmere verbrechen als vergewaltigungen
fanatismus ist ein schlechter ratgeber in dem fall
"Eine Vergewaltigung kann durchaus gut mit Mord verglichen werden - wenn Sie das jetzt runterreden und relativieren wollen..."
kann es nicht, weil sex haben menschen und das freiwillig, ein kugel lässt sich niemand durch den kopf jagen auch nicht wenn er verliebt ist (von lebesnmüden mal abgesehen)
außerdem ein ermorderter kann nichts mehr an seinem leben verändern, ein vergewaltigungsopfer schon
und wenn man ihnen immer einredet, wie schlecht es ihnen denn gehen muss, dann fördert man auch nicht unbedingt deren lebensqualität, aber viel hilfsorganisationen leben gut von diesen opfern die sie quasi ein weiteres mal für ihre zwecke missbrauchen
ich sage ja nicht dass man das strafrei stellen soll, aber man kann auch übertreiben, es gibt wesentlich schlimmere verbrechen als vergewaltigungen
Nun der BGH hätte aus meiner Sicht das Erste Urteil aufheben können. Dieses war aus meiner Sicht, Fehlerhaft denn dessen Richter haben den Wiederholungs Täter nicht auch zu anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.
Der BGH hebt öfter mal Fehlerhafte Urteile auf.
Unabhängig von meiner Meinung, warum wollen Sie nicht das Schwerstkriminelle zum Schutze der Gesellschaft Lebenslang (bis zum Natürlichen Tode) eingesperret werden ?
und es steht nicht in der Macht des BGH rechtskräftige Urteile aufzuheben.
Zur Klarstellung: Nach den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen war das Absehen von einer Sicherheitsverwahrung zutreffend, nach jetzigen neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.
Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem lediglich auf Grund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse niemand eingesperrt werden kann, zumal die Wissenschaft sich ja bekanntlich ständig fortentwickelt und in einem Jahr wieder zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
Ja, das ist ein Restrisiko, mit dem wir leben müssen, wie z. B. mit einem Meteoriteneinschlag, der jederzeit möglich ist, auf den sich unsere Großmächte aber eigenartigerweise nicht vorbereiten und den auch niemand in Panik bringt.
und es steht nicht in der Macht des BGH rechtskräftige Urteile aufzuheben.
Zur Klarstellung: Nach den damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen war das Absehen von einer Sicherheitsverwahrung zutreffend, nach jetzigen neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.
Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem lediglich auf Grund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse niemand eingesperrt werden kann, zumal die Wissenschaft sich ja bekanntlich ständig fortentwickelt und in einem Jahr wieder zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
Ja, das ist ein Restrisiko, mit dem wir leben müssen, wie z. B. mit einem Meteoriteneinschlag, der jederzeit möglich ist, auf den sich unsere Großmächte aber eigenartigerweise nicht vorbereiten und den auch niemand in Panik bringt.
an 6: Sie haben es leider nicht verstanden. Umso trauriger dass sie mich dann gleich meinen beurteilen zu können. Sie können aber gerne Initiativen gründen welche die Bestrafung von Sexualtätern mit Mördern auf eine Stufe stellt. Das steht ihnen natürlich frei. Vielleicht bin ich sogar ein "Täterversteher" und ein "Opferversteher". In diesem Fall aber vor allem ein "Richterversteher". Schönen Gruß
an 7: Lesen sie sich einmal den Gesetzestext zur Sicherungsverwahrung durch (§ 66 StGB). Das Gericht konnte ihn wahrscheinlich gar nicht dazu verurteilen weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt waren. Ebensowenig für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Genau das spricht der Kommentar hier an.
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