Canisius-Kolleg Kindesmissbrauch bleibt straffrei
Obwohl die Täter geständig sind, müssen sie keine Strafe fürchten: Die Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg sind verjährt.
Der sexuelle Missbrauch von Berliner Schülern am katholischen Canisius-Kolleg in den siebziger und achtziger Jahren wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. "Die Taten sind verjährt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Berliner Staatsanwalt habe rund 20 Fälle am Canisius-Kolleg geprüft, sagte er. Die Verjährungsfrist für diese Form sexuellen Missbrauchs beträgt zehn Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers. Sie sei abgelaufen. Auch etwaige Vorwürfe an den Jesuiten-Orden wie Strafvereitelung oder unterlassene Hilfeleistung seien verjährt.
Der Vorwurf: Zwei frühere Pater des Berliner Kollegs sollen sich über Jahre an Schülern vergangen haben. Ein dritter Pater, der Anfang der siebziger Jahre auch in Berlin unterrichtete, gestand sexuelle Übergriffe auf Jugendliche in Hannover. Inzwischen wurden auch Missbrauchsfälle in anderen kirchlichen Einrichtungen bekannt. Bundesweit sollen fast 100 Mitarbeiter der katholischen Kirche in den vergangenen 15 Jahren unter Verdacht geraten sein.
Unterdessen melden sich weitere Opfer. "Es werden immer mehr", sagte Anwältin Ursula Raue, die der Jesuitenorden mit der Untersuchung der Berliner Fälle beauftrage. Allein in Berlin haben sich bislang mehr als 30 Betroffene bei ihr gemeldet. Ein zunächst für Mitte Februar angekündigter Bericht zu den Berliner Fällen "muss anders aussehen, als ursprünglich gedacht", sagte die Anwältin.
Wann der Bericht vorgelegt werden kann, sei derzeit offen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung nach so langer Zeit wäre wegen der Beweise ohnehin problematisch, sagte Raue zu der Verjährung. "Wenn ein Verfahren dann mit Freispruch enden würde, wäre es noch schlimmer."
Der Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, rief zu Offenheit beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen auf, Betroffene sollten sich melden. Es dürfe keine falsch verstandene Solidarität mit einer Institution oder einem Kollegen geben. Die Kirche dürfe aber nicht unter "Generalverdacht" gestellt werden.
- Datum 08.02.2010 - 20:03 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 19
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Mir ist schlecht, wenn ich nur daran denke, dass bei genügend großer Einschüchterung, sodass das Opfer nur lang genug ruhig hält, Kindesmissbrauch verjähren kann.
Wie war das? Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Von Verjähren steht da nichts...
wie furchtbar grausam schrecklich! und das (Verjährung) trotzdessen in der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes festgestellt wurde, dass (ohne Berücksichtigung einer Dunkelziffer, inhaltlich zitiert):
"10-15% der Befragten körperlichen Kindesmisshandlungen ausgeliefert waren"
(vgl. Robert-Koch-Institut, Themenheft 42, Seite 11)
oder Direktlink:
http://www.rki.de/cln_179...
Weiß jemand, ob da jemand dabei ist diese Verjährungsklausel endlich und sofort abzuschaffen?
bin sprachlos.
wie furchtbar grausam schrecklich! und das (Verjährung) trotzdessen in der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes festgestellt wurde, dass (ohne Berücksichtigung einer Dunkelziffer, inhaltlich zitiert):
"10-15% der Befragten körperlichen Kindesmisshandlungen ausgeliefert waren"
(vgl. Robert-Koch-Institut, Themenheft 42, Seite 11)
oder Direktlink:
http://www.rki.de/cln_179...
Weiß jemand, ob da jemand dabei ist diese Verjährungsklausel endlich und sofort abzuschaffen?
bin sprachlos.
Wären diese Offizialdelikte, die durch Briefe seit ca. 30 Jahren bekannt waren, rechtzeitig angezeigt worden: von der Schulleitung, vom Bischof bis zum Vatikan, dann wären die Straftaten nicht verjährt. Das mangelnde Rechtsempfinden, das hier offenbar wird, ist einfach atemberaubend. Es ist nur durch eine tiefe Verachtung autokratischer Kirchenfürsten gegenüber dem demokratischen Rechtstaat erklärbar, den man ja für 'relativistisch' (was immer das heißen mag) hält. Besser ein relatives staatl. Recht als klerikales Unrecht!
Die Kirche nicht unter Generalverdacht?
Nein, ich denke nicht, dass jedes Mitglied der RKK ein potentieller Kinderschänder ist, das wäre absurd. Aber die Kirche muss sich damit auseinandersetzen, dass sie diese Leute schützt (vor Strafverfolgung), wenn sie gerade mal versetzt werden bei entsprechenden Anschuldigungen. Das heißt, dass diese Menschen weiter agieren (können) und ihnen nicht das Handwerk gelegt wird. Das ist bisher die überwiegende Praxis der RKK in solchen Fällen.
Damit macht sich die Kirche zumindest im ethisch-moralischen Sinne mitschuldig, in jedem einzelnen Fall, wo ein potentieller Täter nach Versetzung (weiter) Kinder missbraucht. Und er wird es tun! Das liegt fast in der Natur der Sache.
für ein Verein wie die RKK, der in erster Linie „Moral“ predigt, ein absolutes Desaster.
Mir zeigt die bisherigeDiskussion, vor allem wie sie aus dem Munde von RKK-mitgliedern geführt wird: sie haben nichts kapiert, gar nichts!!!
Hm, es ist doch erstaunlich, wie stark die Wahrscheinlichkeit steigt, einem Missbrauch zum Opfer zu fallen, wenn man sich in einem kirchlichen Kinderheim befindet, Konfirmand ist oder Ministrant. Man könnte fast sagen "selber schuld, wer sein Kind ohne Aufsicht katholischen Geistlichen überlässt". Die ständigen "Einzelfälle" wundern doch niemanden mehr wirklich, oder? Wenn man die christliche Sexualmoral ernst nimmt, muss einem ja die Sicherung durchbrennen.
dass sich staatliche Behörden in derlei Fällen wesentlich anders verhalten würden. Verbeamtete Lehrer, die sich übel aufführen, werden erst einmal versetzt, bevor sie endgütlig rausgeschmissen werden. Jeder Schulrektor hat solche Schwarze Peter schon untergeschoben bekommen und ist aus Sorge um seine Schule bemüht, sie wieder weiterzugeben. Man nennt solche Lehrer im Fachjargon Wanderpokale. Und es handelt sich auch bei diesen Leuten nicht bloß um Nieten, Faule oder Alkoholiker, sondern mitunter auch um Sadisten und Quäler.
dass sich staatliche Behörden in derlei Fällen wesentlich anders verhalten würden. Verbeamtete Lehrer, die sich übel aufführen, werden erst einmal versetzt, bevor sie endgütlig rausgeschmissen werden. Jeder Schulrektor hat solche Schwarze Peter schon untergeschoben bekommen und ist aus Sorge um seine Schule bemüht, sie wieder weiterzugeben. Man nennt solche Lehrer im Fachjargon Wanderpokale. Und es handelt sich auch bei diesen Leuten nicht bloß um Nieten, Faule oder Alkoholiker, sondern mitunter auch um Sadisten und Quäler.
dass sich staatliche Behörden in derlei Fällen wesentlich anders verhalten würden. Verbeamtete Lehrer, die sich übel aufführen, werden erst einmal versetzt, bevor sie endgütlig rausgeschmissen werden. Jeder Schulrektor hat solche Schwarze Peter schon untergeschoben bekommen und ist aus Sorge um seine Schule bemüht, sie wieder weiterzugeben. Man nennt solche Lehrer im Fachjargon Wanderpokale. Und es handelt sich auch bei diesen Leuten nicht bloß um Nieten, Faule oder Alkoholiker, sondern mitunter auch um Sadisten und Quäler.
Die Taten sind verjährt, die Kirchen bieten als Täter
psychologische Hilfe an und Rom drückt sein Bedauern aus.
Die Täter werden strafversetzt, am besten dahin wo sie nicht viel Aufsehen erregen und können ihren Gelüsten unter dem Deckmantel der Kirche weiter nachgehen. Am besten wie in der Vergangenheit geschehen in die Mission armer Länder denn
da haben die Kinder keine Möglichkeit um Hilfe zu rufen.
Ein Paradies für Padophile. Amen
Obwohl die Schweiz überall in Verruf ist: Das Volk hat vor ungefähr 2 Jahren "JA" dazu gesagt, dass Sexualstraftaten nicht verjähren. Opferschutz geht vor Täterschutz.
Denn wenn gegen einen Priester wegen eines jüngeren Falles gerichtlich vorgegangen wird, dann sind ja auch Missbrauchsfälle an früheren Opfern nicht verjährt. Und einer dieser Patres hat bis 2003 missbraucht:
Mit großer Bestürzung hat das Bistum Hildesheim von den sexuellen Übergriffen auf Schüler des Canisius-Kollegs in Berlin erfahren. Einer der beschuldigten Priester, Pater Peter R., hat von 1982 bis 2003 mit kurzen Unterbrechungen im Bistum Hildesheim gewirkt. Dabei kam es auch zu sexuellen Übergriffen. Zwei Fälle sind dem Bistum derzeit konkret bekannt. In mindestens einem Fall handelt es sich dabei um eine Minderjährige.
http://www.bistum-hildesh...
Und was ist damit? ABGB: Durch den Kirchenbeitrag verpflichtet sich die Kirche als öffentlich-rechtliche Körperschaft zu Leistungen gegenüber dem Gläubigen. Um diese Leistungen zu erfüllen, bedient sie sich ihrer Erfüllungsgehilfen wie den Priestern. Wenn nun einer dieser "Mitarbeiter" ein schändliches Verhalten setzt, haftet dafür die Kirche. Und die hat genug Geld, um den Opfern zumindest finanziell eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens leisten zu können. Vergleichbare Klagen hatten zuletzt in den USA für Aufregung und schließlich sogar zur Einmischung des Papstes geführt.
Tausende Priester sind Kinderschänder
[...]
MfG
Michael Tfirst
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