Recherche-Methoden Was Journalisten dürfen
Die "Bunte" hat für Recherchen ein Unternehmen engagiert, das mit fragwürdigen Mitteln arbeiten soll: Dauerüberwachung und heimliche Fotos. Was ist Journalisten erlaubt?
Wie der Stern berichtet, wurden mehrere Spitzenpolitiker von einer von der Bunten beauftragten Agentur mit Methoden überwacht, die denen von Privatermittlern gleichen. Der Linkspartei-Vorsitzende Oskar Lafontaine und der frühere SPD-Chef Franz Müntefering wurden teils über Tage hinweg beschattet, um Informationen über etwaige private Beziehungen zu sammeln. Die Bunte hat dem Stern zwar bestätigt, Rechercheaufträge an die Rechercheagentur CMK vergeben zu haben. Es habe sich aber um Aufträge zu journalistischen Recherchen gehandelt.
Über unlautere Methoden sei der Bunten nichts bekannt, versichert Chefredakteurin Patricia Riekel. Im Fall Lafontaine habe ihr Blatt Recherchen zu einer angeblichen Affäre mit seiner Parteifreundin Sahra Wagenknecht in Auftrag gegeben – die aber ergebnislos blieben. Auch zu Müntefering habe es einen Rechercheauftrag gegeben, nachdem die Bunte Hinweise zu einer möglichen neuen Beziehung erhalten hatte. Bei seiner Arbeit griff das beauftragte Unternehmen CMK womöglich auf unzulässige Methoden zurück.
Journalisten bewegen sich in einem rechtlichen Spannungsfeld. Berichten sie über Personen, müssen sie abwägen: Ist ihre Arbeit noch legitime Recherche im Sinne des öffentlichen Interesses oder schon eine Verletzung der Privat- oder gar Intimsphäre. Falls sie die Grenze des Persönlichkeitsrechts überschreiten, kann es rechtliche Konsequenzen haben.
In der Vergangenheit beschäftigten sich Gerichte wiederholt mit dieser Frage und fällten eine Vielzahl von Urteilen.
Bei dem wohl wichtigsten, dem so genannten "Caroline-Urteil", ging es um Fotografien aus dem Privatleben von Caroline von Hannover. Die Adelige klagte gegen den Abdruck der Fotos, die sie mit ihren Kindern zeigte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Bunte die Bilder drucken durfte. Caroline zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und gewann. Die Entscheidung ging in die deutsche Rechtsgeschichte ein. Als Konsequenz musste der deutsche Staat nicht nur 109.000 Euro Entschädigung an Caroline zahlen. Auch die Rechtmäßigkeit vieler bisher üblicher Pressepraktiken wurde fraglich.
- Datum 26.02.2010 - 08:10 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 7
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Die Journaille halt.
Kein Anstand und keine Moral vor dem Privatleben sog. Prominenter.
können die meinetwegen machen was die wollen. Denn ich vertrage fast alles - blos nicht die Wahrheit.
Schon bezeichnend an welchen Stellen der Journalismus seine Grenzen auslotet.
Rechtsbrüche von Journalisten werden durch einen "Bedarf" an solchen Photos gefördert - solange es Leute gibt die für so etwas zahlen (zum Beispiel durch den Kauf der "Klatschpresse") werden diese Praktiken weiterbestehen - im Zweifelsfalle kann der Betroffene klagen - ich bin mir sicher dass für die Zeitschrift/den Photographen insgesamt trotzdem ein Plus unter dem Strich steht.
Und wirklich - ist es nicht schnurzpiepegal was irgendwelche "Adligen" oder Musiker tun? Sollen sie sich doch betrinken - meinetwegen Selbstmord begehen - es schert mich nicht.
Politiker als Volksvertreter sind ein anderer Fall - aber auch hier muss man fragen was ist denn für das Volk von Bedeutung.
Das gesellschaftliche Leben von Politikern ist es nicht außer in Verbindung mit Erpressung, Vetternwirtschaft oder Bestechung.
Aber wieder... es gibt Leute die wollen diesen "Müll" lesen - und da wird jede Kleinigkeit hochgeschaukelt...
Wie man dem wieder Herr werden könnte weiß ich aber leider auch nicht :(
Der Bericht zeigt treffend an mehreren Beispielen, wie sehr der BGH offensichtlich geneigt ist, die Pressefreiheit möglichst schrankenlos zu gewähren – nach dem Motto „Je bunter die Presse, desto weniger fad der Job“! Ist es Zufall, dass nur Urteile „gefunden“ wurden, die die Pressefreiheit bestätigten?
Einzig der EuGH scheint hier engere Grenzen zu setzen zum Schutz der VIPs in ihrem Privatleben („öffentliche Funktion“, „öffentliche Debatte“).
Interessant ist im Zusammenhang mit den Fotos von Caroline im Winterurlaub (also kein offizieller Anlaß!), die zulässig sein sollen, um einen Bericht über den erkrankten Vater in Monaco zu unterfüttern, sträuben sich einem die Nackenhaare. No problem, so der BGH. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ihr hier nicht auch der EuGH wieder helfen könnte. Denn ein „Thema“ lässt sich doch praktisch immer finden!
Es ist allerdings hoffentlich nur einem Schreibfehler zuzubilligen, dass ausgerechnet das Wort „Privatsphäre“ (Bildunterschrift) vom Redakteur falsch geschrieben wurde und unbewusst (oder bewusst) ohne Korrektur blieb – siehe gleich oben im zweiten Absatz. Manchmal vermasselt Freud ja doch die Chose! Oder spiegelt dieser Fauxpas die eigentliche Haltung der Medien zu diesem Thema wider?
Dürfen Journalisten nicht über die Bilderberger und andere elitäre Vereine berichten? Dafür muß man auch niemanden beschatten, einfach hinfahren und berichten. Wäre auch eine sinnvollere Berichterstattung, wenn die Leute was über deren Agenda erfahren würden, als über das Privatleben der Polit"stars". Der Spiegel hat mal was über die Blderberger gebracht, ist aber schon 30 Jahre her : http://www.spiegel.de/spi...
Wieso bleibt der investigative Journalismus derart auf der Strecke?
Ernste Themen sachgemäß ansprechen wie
9/11, Klimalüge, Lissabonvertrag
Hier mal einen massenmediale Ausnahme
http://www.focus.de/finan...
http://www.parteidervernu...
http://www.focus.de/wisse...
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren