Urteil gegen Boere Lebenslang für Schüsse an der HaustürSeite 2/2

Um ein niedrigeres Strafmaß zu erreichen, hatten die Anwälte, Matthias Rahmlow und Gordon Christensen, Fälle studiert, in denen Gerichte von der lebenslangen Haftstrafe abwichen, die das Strafgesetzbuch für Mord vorsieht. Etwa den des "Schlächters von Genua": Friedrich Engel wurde 2002 als Chef von Polizei und Sicherheitsdienst der besetzten Hafenstadt für 59 Fälle von Mord lediglich zu sieben Jahren Haft verurteilt.

2004 hob der Bundesgerichtshof das Urteil sogar auf, weil das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht ausreichend bewiesen sei, und stellte das Verfahren ein, weil das hohe Alter Engels und die seit dem Tatgeschehen vergangene Zeit einen erneuten Prozess verhinderten. Ähnlich argumentierte nun die Verteidigung Boeres: "Eine Person nach 66 Jahren ist nicht mehr die Person, die damals die Tat begangen hat."

Neben dem hohen Alter Boeres und seiner schwachen Gesundheit führten die Anwälte auch das zur Tatzeit geltende Völkerrecht an, das Geiselerschießungen unter bestimmten Umständen zuließ. Das deckt sich mit einer früheren Einschätzung der Staatsanwaltschaft Dortmund, die in den achtziger Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen Boere einstellte. Sowohl das Landgericht Aachen als auch das Oberlandesgericht in Köln sahen das allerdings anders, deshalb kam es zur Anklage.

Im Prozess versuchte die Verteidigung auch zu belegen, dass eine Befehlsverweigerung lebensgefährliche Folgen für Boere gehabt hätte. Im Schlussplädoyer kam der Befehlsnotstand aber nicht mehr vor – Boere selbst hatte ausgesagt, dass er den Befehl für richtig hielt: Er habe geglaubt, "Terroristen" zu bestrafen. In einem früheren Interview hatte er allerdings gesagt, der Darstellung seiner Vorgesetzten nicht recht geglaubt zu haben, die zu Tötenden seien Partisanen. Tatsächlich waren die Opfer allenfalls Sympathisanten des Widerstands.

Wäre es nach den Angehörigen von de Groot und Bicknese gegangen, die als Nebenkläger auftraten, wäre zusätzlich zu drei lebenslangen Haftstrafen die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Dann hätte dem heute 88-Jährigen auch nach 15 Jahren die Reststrafe nicht auf Bewährung erlassen werden können.

Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß, Chefankläger der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen für NS-Verbrechen, rechnet ohnehin nicht damit, dass Boere ins Gefängnis muss. Bisher lebte der pensionierte Bergmann im Altersheim. Wenn das Urteil rechtskräftig wird und Ärzte Boere für haftfähig befinden, werde er die Strafe wohl in einem Justizkrankenhaus verbüßen.

 
Leser-Kommentare
  1. Machte sich Boere nach dem zweiten Weltkrieg noch einmal strafbar? Die Diskussion, ob man im Dritten Reich zu einem Schießbefehl auch "Nein" hätte sagen können, will ich nicht beginnen. Aber wenn er seit 1945 keine Straftat mehr begangen hat, dann geht es in dem Urteil primär um Rache und nicht darum, den Straftäter zu resozialisieren.

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    Was bin ich froh, dass wir in einer Gesellschaft leben, die das schlimmste aller Verbrechen nicht ungestraft und GeRECHTigkeit walten lässt. Alles andere wäre eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer.
    Wären in jener Zeit, in der auch das hier behandelte Verbrechen passierte, alle Menschen etwas mutiger gewesen und hätten nicht bedingungslos jedes befohlene Verbrechen mitgemacht, dann wäre wohl vieles verhindert worden. Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine deutsche Qualität. Preussische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher.

    Ein so blutiges Verbrechen wie die Tötung unschuldiger Menschen ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass man den Befehl dazu erhalten hat. Außerdem geht es bei dem Urteil ja nicht um Resozialisierung sondern um ein Strafmaß. Es muss immer eine Konsequenz auf eine Straftat folgen. Das hat im übrigen nichts mit Rache zu tun.

    "Ein so blutiges Verbrechen wie die Tötung unschuldiger Menschen ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass man den Befehl dazu erhalten hat. "

    ooooooh...und an nächster Stelle würden sie vielleicht die Bundeswehr in Schutz nehmen?Die UNSCHULDIGE getötet hat?

    Dieses Urteil ist bizarr. Es geht nicht darum Opfer zu sühnen,es geht nicht um Strafe. Es geht um Rache. [...]

    Ich finde es immer problematisch, wenn man in einer Struktur lebte, die einem derartiges aufgezwungen hat, auch rechtmäßig aufgezwungen hat, dann aber das rechtssystem sich verändert, und dieser jemand, der vermutlich selbst als ausländer nicht gerade pfleglich behandelt wurde, aufeinmal, als Greis verurteilt wird.Nun, da skann man sehen wie man will, [...]

    Vermeiden Sie die Relativierung von Verbrechen und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion/sh

    Was bin ich froh, dass wir in einer Gesellschaft leben, die das schlimmste aller Verbrechen nicht ungestraft und GeRECHTigkeit walten lässt. Alles andere wäre eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer.
    Wären in jener Zeit, in der auch das hier behandelte Verbrechen passierte, alle Menschen etwas mutiger gewesen und hätten nicht bedingungslos jedes befohlene Verbrechen mitgemacht, dann wäre wohl vieles verhindert worden. Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine deutsche Qualität. Preussische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher.

    Ein so blutiges Verbrechen wie die Tötung unschuldiger Menschen ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass man den Befehl dazu erhalten hat. Außerdem geht es bei dem Urteil ja nicht um Resozialisierung sondern um ein Strafmaß. Es muss immer eine Konsequenz auf eine Straftat folgen. Das hat im übrigen nichts mit Rache zu tun.

    "Ein so blutiges Verbrechen wie die Tötung unschuldiger Menschen ist auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass man den Befehl dazu erhalten hat. "

    ooooooh...und an nächster Stelle würden sie vielleicht die Bundeswehr in Schutz nehmen?Die UNSCHULDIGE getötet hat?

    Dieses Urteil ist bizarr. Es geht nicht darum Opfer zu sühnen,es geht nicht um Strafe. Es geht um Rache. [...]

    Ich finde es immer problematisch, wenn man in einer Struktur lebte, die einem derartiges aufgezwungen hat, auch rechtmäßig aufgezwungen hat, dann aber das rechtssystem sich verändert, und dieser jemand, der vermutlich selbst als ausländer nicht gerade pfleglich behandelt wurde, aufeinmal, als Greis verurteilt wird.Nun, da skann man sehen wie man will, [...]

    Vermeiden Sie die Relativierung von Verbrechen und achten Sie auf einen respektvollen Umgangston. Die Redaktion/sh

  2. Wie beschrieben, wird er die Haft nicht antreten müssen, allenfalls in einem Justizkrankenhaus. Da ist es für ihn vieleicht sogar interessanter und man kümmert sich besser um ihn, wie in einerm Altenheim.
    Grundsätzlich ist es doch gut, daß er sich am Ende seine Lebens nochmals mit der Tat auseinandersetzen muß. Es sind nun mal Menschen durch seine Hand ums Leben gekommen. Auch in Kriegszeiten kann es kein Recht geben (Krieg ist auch durch nichts gerechtfertigt) Zivilisten ohne Anhörung und Prozeß abzuurteilen, bzw. eben ohne Vorwarnung zu erschießen.
    Ich denke das wichtigste ist es, daß unsere heutige Gesellschaft Mord niemals verjähren läßt und wir eben die damals begangen Tagen nicht herabstufen sollten, weil sie lange vorbei sind. Viele Menschen haben durch dieses System Leid erfahren, was eben auch noch Angehörige der nächsten Generationen erfahren haben.
    Wir können nicht beurteilen, wie wir uns in der gleichen Situation verhalten hätten, aber das stand auch nicht zur Debatte.

  3. Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Beiträgen an der Diskussion. Die Redaktion/sh

  4. Er ist Soldat und hat einen Befehl ausgeführt. Verantwortlich ist hier der Befehlsgeber, nicht der Soldat. Hätte er den Befehl nicht ausgeführt, wäre er tot - dass da die Selbsterhaltungstriebe einsetzen und uns grausame Dinge tun lassen ist keinesfalls etwas wofür wir etwas können.

    Die Frage ist hätte der Mann auch 3 Menschen ohne Schiessbefehl erschossen? Die Antwort ist: Sicherlich nicht! Deswegen ist der ganze Prozess mitsamt Urteil hinfällig. [...]

    Verzichten Sie auf geschmacklose Unterstellungen und Spekulationen. Die Redaktion/sh

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    Er war kein Soldat, sondern ein SS-Mann. Zur SS hatte man sich freiwillig gemeldet, keiner wurde hineingezwungen. Nicht einmal in die NSDAP wurde man gezwungen...
    Er schloss sich also einer Organisation an, die sich ganz bewusst dem "Liquidieren" von Andersdenkenden verschrieb. Insofern ist hier absolut kein Mitleid angebracht.

    • joG
    • 23.03.2010 um 16:36 Uhr

    ....auf: "Hätte er den Befehl nicht ausgeführt, wäre er tot". Immerhin durfte er dies nicht gelten lassen. Nach dem gleichen Grundsatz dürften auch andere nicht gelten lassen, sie hätten das Dritte Reich, dessen Angriffskrieg und die Endlösung nur mit ihren Steuern finanziert, weil man sie sonst verhaftet hätte.

    Er war kein Soldat, sondern ein SS-Mann. Zur SS hatte man sich freiwillig gemeldet, keiner wurde hineingezwungen. Nicht einmal in die NSDAP wurde man gezwungen...
    Er schloss sich also einer Organisation an, die sich ganz bewusst dem "Liquidieren" von Andersdenkenden verschrieb. Insofern ist hier absolut kein Mitleid angebracht.

    • joG
    • 23.03.2010 um 16:36 Uhr

    ....auf: "Hätte er den Befehl nicht ausgeführt, wäre er tot". Immerhin durfte er dies nicht gelten lassen. Nach dem gleichen Grundsatz dürften auch andere nicht gelten lassen, sie hätten das Dritte Reich, dessen Angriffskrieg und die Endlösung nur mit ihren Steuern finanziert, weil man sie sonst verhaftet hätte.

  5. Das Kriegsverbrechen verfolgt werden und nicht einfach unter den Teppich gekehrt, ist sicher eine gute Sache. Aber warum nur dann, wenn es um deutsche Verbrechen geht? Warum werden mit der gleichen Akribie nicht auch die Verbrechen russischer Soldaten/Geheimdienste/Sonderkommandos in Polen oder den baltischen Staaten, der Italiener in Jugoslawien, der Amerikaner in Vietnam und im Irak und und und untersucht? Die Verbrechen an der deutschen Bevoelkerung Mitte der 40'er Jahre lasse ich jetzt mal bewusst aussen vor.
    So hat das Ganze einen ziemlich schalen Beigeschmack.

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    Die Deutschen sind einfach ein Rückgratlose Volk.

    Die Deutschen sind einfach ein Rückgratlose Volk.

  6. Der Mann ist 88 Jahre alt,was soll der Unsinn diesen Mann für 15 Jahre einzusperren,das hat mit resozialisierung nichts mehr zu tun. Aber was kostet der Aufenthalt den Steuerzahlern?
    Andrerseits ist dann wieder kein Platz für die Straftäter aus Platzmangel in Freiheit sind.
    Opa eingesperrt aber Kinderschänder auf freien Fuss, super Rechtsstaat, da brauchen wir uns nicht wundern wenn wir nur noch belächelt werden im Ausland.

  7. Was bin ich froh, dass wir in einer Gesellschaft leben, die das schlimmste aller Verbrechen nicht ungestraft und GeRECHTigkeit walten lässt. Alles andere wäre eine nachträgliche Verhöhnung der Opfer.
    Wären in jener Zeit, in der auch das hier behandelte Verbrechen passierte, alle Menschen etwas mutiger gewesen und hätten nicht bedingungslos jedes befohlene Verbrechen mitgemacht, dann wäre wohl vieles verhindert worden. Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine deutsche Qualität. Preussische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher.

    Antwort auf "Der arme Mann!"
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    Da ergeben die beiden Sätze: "Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine deutsche Qualität. Preussische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher." keinen Sinn.

    Richtig gewesen wäre: "Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine niederländische Qualität. Holländische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher."

    Man sollte sich von Vorurteilen so gut es geht frei machen. Das ganze Verfahren ist ein Trauerspiel in mehreren Akten:
    1. Er kann aus den Niederlanden (mit anderen) entkommen.
    2. Weil der Verbrecher Hitler den Mitgliedern der SS die deutsche Staatsbürgerschaft zugesagt hat, halten sich die aus der Nazizeit stammenden damaligen deutschen Juristen daran.
    3. Die Niederländer - sonst nicht auf den Mund gefallen - schlucken das, anstatt immer wieder öffentlich Druck zu machen und die Auslieferung zu verlangen. (Oder ist man ganz froh gewesen, diesen Mann der den Niederländern nicht zur Zierde gereichte, losgeworden zu sein.)
    4. Es passiert 50 Jahre nichts, obwohl der Sinn eines Prozesses mit jedem Jahr geringer wird.
    5. Nun setzt die Vergangenheitsbewältigung ein und ein 88 Jähriger wird für eine Tat - die 65 Jahre zurückliegt - vor ein Gericht gestellt und verurteilt.

    Was bleibt ist ein schlechter Nachgeschmack und das Mitleid mit den Familien der Opfer.

    Gerechtigkeit bla bla, aber Kinderschänder laufen frei herum.

    Da ergeben die beiden Sätze: "Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine deutsche Qualität. Preussische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher." keinen Sinn.

    Richtig gewesen wäre: "Leider ist eine gewisse kritische Haltung gegen die Obrigkeit bis heute keine niederländische Qualität. Holländische Blindheit macht das Leben halt (eine gewisse Zeit) einfacher."

    Man sollte sich von Vorurteilen so gut es geht frei machen. Das ganze Verfahren ist ein Trauerspiel in mehreren Akten:
    1. Er kann aus den Niederlanden (mit anderen) entkommen.
    2. Weil der Verbrecher Hitler den Mitgliedern der SS die deutsche Staatsbürgerschaft zugesagt hat, halten sich die aus der Nazizeit stammenden damaligen deutschen Juristen daran.
    3. Die Niederländer - sonst nicht auf den Mund gefallen - schlucken das, anstatt immer wieder öffentlich Druck zu machen und die Auslieferung zu verlangen. (Oder ist man ganz froh gewesen, diesen Mann der den Niederländern nicht zur Zierde gereichte, losgeworden zu sein.)
    4. Es passiert 50 Jahre nichts, obwohl der Sinn eines Prozesses mit jedem Jahr geringer wird.
    5. Nun setzt die Vergangenheitsbewältigung ein und ein 88 Jähriger wird für eine Tat - die 65 Jahre zurückliegt - vor ein Gericht gestellt und verurteilt.

    Was bleibt ist ein schlechter Nachgeschmack und das Mitleid mit den Familien der Opfer.

    Gerechtigkeit bla bla, aber Kinderschänder laufen frei herum.

  8. Kann ich so nur bestätigen, man sollte alle Menschenverachtenden Verbrechen untersuchen und beurteilen.
    Die Motivation ist hierbei immer zu überprüfen. Und es war auch nicht richtig, daß Sieger damals das gleiche mit unseren Vorfahren gemacht haben. Das meinte ich ja damit, daß Massen von Menschen durch das System Leid erfahren haben.
    Auf das konkrete Urteil: ich habe ja nicht verlangt, daß Hr. Boere ins Gefängnis geht, was ja auch sicher nicht passsiert, aber durch den Prozeß war er gezwungen sich nochmals mit dem Geschehenen auseinander zu setzen. Und außerdem stand nirgends geschrieben, daß ein 1/2 Holländer gezwungen war in die Waffen SS zu gehen. Nochmals: ich will nicht über ihn als Person urteilen, sondern bin der Meinung, daß solche Prozesse unser Gewissen und unsere Verantwortung wachrütteln können.

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