Gerichtsurteil BGH bestätigt Sicherungsverwahrung für jugendliche Straftäter
Jugendliche Täter dürfen auch nach verbüßter Strafe weiter inhaftiert bleiben. Damit lehnt der Bundesgerichtshof ein Revisionsurteil im Fall eines 32-jährigen Mörders ab.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg und gab einem Antrag der Bundesanwaltschaft statt.
Im konkreten Fall geht es um einen heute 32-Jährigen, der 1999 nach dem Mord an einer Joggerin zu der Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden war. Das Landgericht Regensburg ordnete jedoch im Juni 2009 an, dass er trotz verbüßter Strafe in Haft bleibt – eine Premiere. Erst wenige Tage vor der für den 17. Juli 2008 geplanten Entlassung des Mannes hatte die Bundesregierung das Gesetz verabschiedet, das diese Zusatz-Strafe auch nach dem Jugendrecht ermöglicht. Zuvor war dies nur bei Erwachsenen möglich.
Während das Gesetz nach Meinung der Bundesanwaltschaft nicht zu beanstanden ist, äußerte der Verteidiger des 32-Jährigen erhebliche Bedenken. Rechtsanwalt Gunter Widmaier verwies auf die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Dieser hatte im Dezember 2009 geurteilt, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.
Allerdings ist das Urteil des Gerichts in Straßburg noch nicht rechtskräftig, die Bundesregierung will dagegen vorgehen. Mit Blick auf diese ausstehende Entscheidung forderte Widmaier die Aussetzung des Falls. Ein Urteil des BGH sei nicht angebracht, hatte er argumentiert, schließlich habe auch ein anderer BGH-Strafsenat bei einem Fall aus Saarbrücken auf einen Richterspruch verzichtet.
Geht es nach Widmaier, sollte die endgültige Entscheidung ohnehin an höherer Stelle fallen. Der Jurist fordert eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht, das prüfen solle, ob das Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Aus Widmaiers Sicht ist dies der Fall, weil die Sicherungsverwahrung wie ein Damoklesschwert über jugendlichen Straftätern hängt. Damit werde gegen das Gebot der Berechenbarkeit staatlichen Handelns verstoßen, so der Anwalt.
- Datum 09.03.2010 - 15:50 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 19
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ein 22-Jähriger mit dem Jugendstrafrecht bestraft? Da stimmt doch was nicht.
Auch auf Heranwachsende (18-20 Jahre) wird bei Gewaltdelikten in 90% aller Fälle das Jugendstrafrecht angewendet.
Entscheidend ist vor allem immer das Alter zur Tatzeit, nicht das zum Zeitpunkt der Verurteilung.
s auch
http://bundesrecht.juris....
Auch auf Heranwachsende (18-20 Jahre) wird bei Gewaltdelikten in 90% aller Fälle das Jugendstrafrecht angewendet.
Entscheidend ist vor allem immer das Alter zur Tatzeit, nicht das zum Zeitpunkt der Verurteilung.
s auch
http://bundesrecht.juris....
Auch auf Heranwachsende (18-20 Jahre) wird bei Gewaltdelikten in 90% aller Fälle das Jugendstrafrecht angewendet.
Entscheidend ist vor allem immer das Alter zur Tatzeit, nicht das zum Zeitpunkt der Verurteilung.
s auch
http://bundesrecht.juris....
"Damit werde gegen das Gebot der Berechenbarkeit staatlichen Handelns verstoßen, so der Anwalt"
Für mich liest sich das irgendie so als ob der Täter bei Tatausübung die Sicherheit haben sollte, daß man ihn doch nicht nachträglich durch Gesetzesänderung noch verstümmelt oder ähnliches Ungemach antut.
Perfide.
Der Staat will sich nach moderner Staatsdefinition nicht selbst zum Täter machen. Folgerichtig dient die Sanktion in erster Linie nicht der Bestrafung sondern der Besserung. Darüber lässt sich zweifelsohne Streiten, allerdings ist diese Idee verhältnismässig erfolgreich - verhältnismässig deswegen, weil die eigentliche Strafe häufig erst eintritt, wenn der Täter versucht sich zu reintegrieren (Menschen mit 'schiefen' Lebensläufen haben diesbezüglich nicht selten Probleme), aber immerhin durchaus erfolgreich, da die Rückfallquote niedriger liegt als in Ländern, in welchen die 'Bestrafung' im Vordergrund steht (mit Ausnahme jener Tatbestände, in welchen in einigen Ländern statt einer Bestrafung eine postnatale Abtreibung vorgenommen wird).
In diesem Sinne hat jeder Mensch, der unter dem Gesetz dieses Staates lebt, einen Anspruch darauf, der Staat verhält sich berechenbar und zwar unabhängig davon, ob es darum geht, Steuern zu zahlen, einer Veranstaltung beizuwohnen oder eine Straftat zu begehen. In diesem Sinne ist die Anwendung eines Gesetzes, welches zur Tatzeit noch gar nicht galt, wie ein nachträgliches Festsetzen von Steuersätzen, nach Ablauf der eigentlichen Besteuerungsperiode. Oder wie verhielten Sie sich, beschlösse der Bundestag rückwirkend zum Jahre 2006 Koffein zum Betäubungsmittelgesetz hinzuzufügen. Plötzlich bestünde das halbe Land aus Drogenkriminellen.
Der Staat will sich nach moderner Staatsdefinition nicht selbst zum Täter machen. Folgerichtig dient die Sanktion in erster Linie nicht der Bestrafung sondern der Besserung. Darüber lässt sich zweifelsohne Streiten, allerdings ist diese Idee verhältnismässig erfolgreich - verhältnismässig deswegen, weil die eigentliche Strafe häufig erst eintritt, wenn der Täter versucht sich zu reintegrieren (Menschen mit 'schiefen' Lebensläufen haben diesbezüglich nicht selten Probleme), aber immerhin durchaus erfolgreich, da die Rückfallquote niedriger liegt als in Ländern, in welchen die 'Bestrafung' im Vordergrund steht (mit Ausnahme jener Tatbestände, in welchen in einigen Ländern statt einer Bestrafung eine postnatale Abtreibung vorgenommen wird).
In diesem Sinne hat jeder Mensch, der unter dem Gesetz dieses Staates lebt, einen Anspruch darauf, der Staat verhält sich berechenbar und zwar unabhängig davon, ob es darum geht, Steuern zu zahlen, einer Veranstaltung beizuwohnen oder eine Straftat zu begehen. In diesem Sinne ist die Anwendung eines Gesetzes, welches zur Tatzeit noch gar nicht galt, wie ein nachträgliches Festsetzen von Steuersätzen, nach Ablauf der eigentlichen Besteuerungsperiode. Oder wie verhielten Sie sich, beschlösse der Bundestag rückwirkend zum Jahre 2006 Koffein zum Betäubungsmittelgesetz hinzuzufügen. Plötzlich bestünde das halbe Land aus Drogenkriminellen.
Der Täter mag bei der Tatbegehung 18, 19 oder 20 gewesen sein - wir wissen es nicht. Sicherungsverwahrung heißt: er wird weggesperrt wegen der Gefährlichkeit, die von ihm ausgeht, also hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher Straftaten. Sie kann unbefristet sein, muß aber nach 10 Jahren überprüft werden.
Dann fragt sich, was diese Maßnahme noch von der Todesstrafe unterscheidet, wenn der Täter keine Perspektive hat und er bei der Begehung der Tat juristisch noch kein Erwachsener war.
Die Tendenz geht seit den 90-er Jahren zu Verschärfungen in diesem Bereich. Das ist ausgesprochen dumm, aber so sind ja auch die meisten Politiker, die sich in diesem Bereich tummeln. Dumm und phantasielos. Andere Möglichkeiten wie Therapien fallen diesen Leuten ja nicht ein, sie wollen dem Mob gefallen, der Blödzeitung und wem sonst noch.
10 Jahre sind eindeutig viel zu wenig für Mörder , haette er die Tat nur wenige Jahre spaeter begannen wuerde er sowieso (hoffentlich) lebenslaenglich sitzen.
Und berechenbarkeit , hoert sich von meiner Seite aus so an , das Jugendliche sagen koennen , och , ich schlag mal eben einen tot , bin ja eh in 10 Jahren wieder draußen , und kassiere den Rest des Lebens HartzVI.
Und Therapien ? hallo ? pure Geldverschwendung & ein hohes Risiko des Rueckfalls. Aus solchen Persönlichkeiten werden eh keine brauchbaren Mitglieder der Gesellschaft mehr.
Eindeutig in der falschen Zeit geboren - irgendwie etwas spät.
... es sich um gefährliche Soziopathen handelt, bei denen es auch keinerlei Therapiemöglichkeit gibt, ist es doch geradezu irrsinnig, sie freizulassen, nur weil der Tatzeitpunkt vor einem (in gewisser Weise willkürlich festgelegten) Datum liegt.
Während die Grundidee der Resozialisierung und Therapie sicher in jedem Fall bedacht werden sollte, ist es falsch, daraus eine Ideologie abzuleiten, bei der es keine Ausnahmen gibt. Wer untherapierbar und gefährlich ist, der gehört aus Sicherheitsgründen weggesperrt. Ich glaube nicht, dass es irgendeine Freiheits- und Menschenrechtstheorie gibt, die gewaltätigen Sexualverbrechern oder Serienmördern die Freiheit zur Verübung ihrer Taten gewähren mag...
" Wenn...
... es sich um gefährliche Soziopathen handelt, bei denen es auch keinerlei Therapiemöglichkeit gibt, ist es doch geradezu irrsinnig, sie freizulassen..."
Wenn Sie unter Soziopathen auch Politiker fassen, die GG-widrig Soldaten in fremde Länder schicken, die rund 10% der Bevölkerung der Verachtung und Verarmung preisgeben, zum Wohle der HerrenDamen aus der Hochfinanz,
wenn Sie die Kapitalverbrecher damit meinen, die in der letzten "Krise" ganze Volkswirtschaften ruinierten, 100 Millionen Arbeitsplätze vernichteten, die Millionen Rentner kalt enteigneten und hoch entwickelte Staaten auf Schwellenländerniveau drückten,...
Nur zu, dann soll das so sein.
" Wenn...
... es sich um gefährliche Soziopathen handelt, bei denen es auch keinerlei Therapiemöglichkeit gibt, ist es doch geradezu irrsinnig, sie freizulassen..."
Wenn Sie unter Soziopathen auch Politiker fassen, die GG-widrig Soldaten in fremde Länder schicken, die rund 10% der Bevölkerung der Verachtung und Verarmung preisgeben, zum Wohle der HerrenDamen aus der Hochfinanz,
wenn Sie die Kapitalverbrecher damit meinen, die in der letzten "Krise" ganze Volkswirtschaften ruinierten, 100 Millionen Arbeitsplätze vernichteten, die Millionen Rentner kalt enteigneten und hoch entwickelte Staaten auf Schwellenländerniveau drückten,...
Nur zu, dann soll das so sein.
Der Staat will sich nach moderner Staatsdefinition nicht selbst zum Täter machen. Folgerichtig dient die Sanktion in erster Linie nicht der Bestrafung sondern der Besserung. Darüber lässt sich zweifelsohne Streiten, allerdings ist diese Idee verhältnismässig erfolgreich - verhältnismässig deswegen, weil die eigentliche Strafe häufig erst eintritt, wenn der Täter versucht sich zu reintegrieren (Menschen mit 'schiefen' Lebensläufen haben diesbezüglich nicht selten Probleme), aber immerhin durchaus erfolgreich, da die Rückfallquote niedriger liegt als in Ländern, in welchen die 'Bestrafung' im Vordergrund steht (mit Ausnahme jener Tatbestände, in welchen in einigen Ländern statt einer Bestrafung eine postnatale Abtreibung vorgenommen wird).
In diesem Sinne hat jeder Mensch, der unter dem Gesetz dieses Staates lebt, einen Anspruch darauf, der Staat verhält sich berechenbar und zwar unabhängig davon, ob es darum geht, Steuern zu zahlen, einer Veranstaltung beizuwohnen oder eine Straftat zu begehen. In diesem Sinne ist die Anwendung eines Gesetzes, welches zur Tatzeit noch gar nicht galt, wie ein nachträgliches Festsetzen von Steuersätzen, nach Ablauf der eigentlichen Besteuerungsperiode. Oder wie verhielten Sie sich, beschlösse der Bundestag rückwirkend zum Jahre 2006 Koffein zum Betäubungsmittelgesetz hinzuzufügen. Plötzlich bestünde das halbe Land aus Drogenkriminellen.
Es folgt eben aus dem rechtsstaatlichen Gebot des "Nulla poena sine lege = keine Strafe ohne Gesetz. Ich abe gerade einen Aufsatz in der "Zeitschrift für Rechtspolitk" eien Beilage zur neuen juristischen Wochenschrift, gelesen, dass die Medien auch fachkundige Journalisten zur Behandlung juristischer Themen heranziehen sollten.
Denn der Wert einer Menge Grundsätze unseres Rechtssystem scheint vielen unbekannt zu sein. Der Auffassung kann ich mich nur ansschließen.
Denn es ist doch einsichtig, dass man zwischen der Zulässigkeit einer Maßnahme und deren Wert unterscheiden muss.
Liebes Taschenkrokodil,
ihr vergleich scheint mir nicht ganz zutreffend,
denn dieses Gesetz besagt eben nicht das eine Zusätzliche Strafe verhängt wird, sondern das immer wieder zu prüfen ist ob ein Täter der eine so schwere Straftat beganngen hat eine günstige Souialprognose hat oder ob es wiewohl im vorliegenden Fall zu Einschätzung der Experten kommt das mit hoher warscheinlichkeit eine erhebliche Gefahr vom Täter ausgeht.
Da bin ich der Meinung, zu Recht müssen Unverbesserliche Schwerststraftäter zum Schutz der Bevölkerung verwahrt bleiben.
Ich kann nicht erkennen das, wie Sie zu sehen scheinen ein Schwerstkrimineller das Recht hat immer wieder Straftaten zu begehen, und wir reden in diesem Fall über einen Mörder.
Es folgt eben aus dem rechtsstaatlichen Gebot des "Nulla poena sine lege = keine Strafe ohne Gesetz. Ich abe gerade einen Aufsatz in der "Zeitschrift für Rechtspolitk" eien Beilage zur neuen juristischen Wochenschrift, gelesen, dass die Medien auch fachkundige Journalisten zur Behandlung juristischer Themen heranziehen sollten.
Denn der Wert einer Menge Grundsätze unseres Rechtssystem scheint vielen unbekannt zu sein. Der Auffassung kann ich mich nur ansschließen.
Denn es ist doch einsichtig, dass man zwischen der Zulässigkeit einer Maßnahme und deren Wert unterscheiden muss.
Liebes Taschenkrokodil,
ihr vergleich scheint mir nicht ganz zutreffend,
denn dieses Gesetz besagt eben nicht das eine Zusätzliche Strafe verhängt wird, sondern das immer wieder zu prüfen ist ob ein Täter der eine so schwere Straftat beganngen hat eine günstige Souialprognose hat oder ob es wiewohl im vorliegenden Fall zu Einschätzung der Experten kommt das mit hoher warscheinlichkeit eine erhebliche Gefahr vom Täter ausgeht.
Da bin ich der Meinung, zu Recht müssen Unverbesserliche Schwerststraftäter zum Schutz der Bevölkerung verwahrt bleiben.
Ich kann nicht erkennen das, wie Sie zu sehen scheinen ein Schwerstkrimineller das Recht hat immer wieder Straftaten zu begehen, und wir reden in diesem Fall über einen Mörder.
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