Kindesmissbrauch Leutheusser-Schnarrenberger attackiert den Vatikan
Gerade erst schloss Justizministerin Leutheusser Frieden mit den deutschen Bischöfen. Nun wirft sie dem Vatikan vor, die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle zu behindern.
Der Schlagabtausch zwischen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und der katholischen Kirche geht in die nächste Runde. Leutheusser-Schnarrenberger geißelte die Direktive der Glaubenskongregation von 2001, nach der auch schwere Missbrauchsfälle an Schulen unter katholischer Trägerschaft zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen und nicht an Stellen außerhalb der Kirche weitergegeben werden sollten. Stattdessen solle nach der Direktive intern untersucht werden. Dabei werde nicht deutlich gemacht, möglichst frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Dies habe in vielen Schulen und Einrichtungen eine Art Schweigemauer bewirkt, wegen der Informationen nicht ausreichend an die Justiz gelangt sei, sagte die Ministerin im Deutschlandfunk. Um eine Verjährung der Fälle zu verhindern, müsse aber nach Wegen gesucht werden, das Schweigen zu durchbrechen und bereits bei Anhaltspunkten auf Missbrauch möglichst frühzeitig Ermittlungen durch die Justiz zu ermöglichen, forderte die FDP-Politikerin.
Zu den Vorschlägen zu einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen sagte die Justizministerin, diese seien "kein Allheilmittel". Ein Ministeriumssprecher erklärte, es gelte das Rückwirkungsverbot. Die Ministerin sei aber offen für eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen.
Dagegen hatte Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) für einen solchen Schritt plädiert. Die Erfahrung zeige, dass oft erst nach vielen Jahren über Missbrauch gesprochen werde und die Täter womöglich straffrei blieben, sagte Schavan der Passauer Neuen Presse.
Die CDU hat sich Schavans Vorschlag nach den Worten ihres Generalsekretärs Hermann Gröhe angeschlossen. Viele Opfer seien erst nach vielen Jahren in der Lage, sich mit ihrem Leid auseinanderzusetzen. "Es stellt sich die Frage, ob es dann vertretbar ist, dass eine frühe Verjährungsfrist eine strafrechtliche Verfolgung abschneidet." Vorschläge, wie lange eine solche Frist dauern sollte, machte die CDU nicht. Auch CSU-Chef Horst Seehofer und die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hatten eine Verlängerung der Verjährungsfrist gefordert.
Der Deutsche Kinderschutzbund reagierte mit Skepsis auf längere Verjährungsfristen. "Es hilft jetzt keinem Kind", sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. Er riet von einem "Schnellschuss" ab. Der Tübinger Strafrechtler Jörg Kinzig sagte der Heilbronner Stimme, für eine abschreckende Wirkung längerer Fristen "liefert die kriminologische Forschung keine ausreichenden Belege". Die Deutsche Kinderhilfe forderte hingegen, Verjährungsfristen ganz abzuschaffen.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will am 23. April einen Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch starten. Dabei sollen unter anderem Fragen der Hilfen für die Opfer sowie vorbeugende Maßnahmen erörtert werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) forderte eine rückhaltlose Aufklärung der Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch an Schulen. Es gelte das Null-Toleranz-Prinzip für Tat und Täter, sagte ihr Präsident, Ludwig Spaenle (CSU). Bei der Aufklärung komme den jeweiligen Schulträgern als Arbeitgebern besondere Verantwortung zu. Er sagte zu, die Einrichtung von schul- und einrichtungsübergreifenden Anlaufstellen und Ansprechpartnern für Betroffene zu prüfen.
Der Philologenverband kritisierte Schavans Vorstoß, sich mit den Kultusministern und Lehrerverbänden Maßnahmen zu überlegen. "Das ist der typische Aktionismus-Reflex der Politik auf solche Vorfälle", sagte der Bundesvorsitzende, Heinz-Peter Meidinger. Entscheidend sei, wie jede einzelne Schule mit diesem Thema umgehe. Er warnte vor einem Generalverdacht gegen Lehrkräfte und Schulen in Deutschland.
Unterdessen hat sich die Schulleitung der Odenwaldschule in Heppenheim für die kürzlich bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch an Schülern in den siebziger und achtziger Jahren entschuldigt. "Das Leid können wir nicht mehr gutmachen", sagte die Direktorin des Elite-Internats, Margarita Kaufmann. "Aber wir können sagen, wir sehen und wissen, dass es Leid war." Sie rief ehemalige Schüler der Jahre 1970 bis 1985 auf, sich wegen möglichen Missbrauchs zu melden. Dafür werde eine Hotline eingerichtet. Die Schulleiterin wies den Vorwurf der Verschleierung zurück, räumte jedoch ein, das Internat habe bei den Fällen nicht "aktiv" recherchiert.
Missbrauchs-Vorwürfe gegen den früheren Schulleiter hatte es bereits Ende der der neunziger Jahre gegeben. Damals wurde Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Die Behörde hat nun gegen Lehrer an der Odenwaldschule ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach den Berichten der vergangenen Tage sei nicht auszuschließen, dass es in dem Elite-Internat zu Übergriffen gekommen sei, die nicht verjährt seien, sagte ein Sprecher der Behörde.
Hessens Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) kündigte an, dass eine Sonderarbeitsgruppe den Fall untersuchen werde. "Wenn es damals tatsächlich Versäumnisse der Schulaufsicht gegeben haben sollte, werden wir genau zu klären haben, wie es dazu kommen konnte." Staatssekretär Heinz-Wilhelm Brockmann (CDU) soll die Gruppe leiten.
Die damalige Kultusministerin Karin Wolff (CDU) sieht wegen des Missbrauchsskandals keinen Anlass, sich etwas vorzuwerfen. Sie habe 1999 bei Bekanntwerden der Strafanzeige gegen den damaligen Schulleiter sofort gehandelt, sagte Wolff der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Auf der Liste der ehemaligen Schüler stehen prominente Namen. Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit besuchte die Schule von 1958 bis 1965. Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker schickte einen seiner Söhne auf die Schule. Auch die TV-Moderatorin und Bestsellerautorin Amelie Fried ist Absolventin. Sie hatte am Sonntag
der Direktorin den Rücken gestärkt. Deren Aufklärungsarbeit sei vom Vorstand des Trägervereins massiv behindert worden.
- Datum 08.03.2010 - 17:42 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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Die Direktiven der Glaubenskongegration oder das staatliche Recht?
Wird Frau Leutheusser-Schnarrenberger eine Dienstreise nach Canossa antreten müssen, wie einst Heinrich IV? Wann wird sich unser Staat endlich von dieser Großsekte befreien, die ihren Einfluss Hitler verdankt?
Die Anzeige einer solchen Straftat ist nirgends zwingend vorgeschrieben.
Schnarrenberger mag die Anweisungen des Vatikans kritisieren, sie sind jedoch leider nicht gesetzeswidrig.
Aber die Bundesjustizministerin hätte es durchaus in der Hand, wenn sie wollte, eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen, wonach sich jedermann strafbar machen würde, der sich an solche Anweisungen hält.
Nur mit den üblichen FDP-Sprüchen kann der Vatikan nicht überzeugt werden.
Die Anzeige einer solchen Straftat ist nirgends zwingend vorgeschrieben.
Schnarrenberger mag die Anweisungen des Vatikans kritisieren, sie sind jedoch leider nicht gesetzeswidrig.
Aber die Bundesjustizministerin hätte es durchaus in der Hand, wenn sie wollte, eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen, wonach sich jedermann strafbar machen würde, der sich an solche Anweisungen hält.
Nur mit den üblichen FDP-Sprüchen kann der Vatikan nicht überzeugt werden.
Die Leuthäusser-Schnarrenberg greift den Vatikan an. Sie geißelt die Direktive der Glaubenskongregation von 2001, nach der auch schwere Missbrauchsfälle an Schulen unter katholischer Trägerschaft zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen und nicht an Stellen außerhalb der Kirche weitergegeben werden sollten.
Die Schavan springt dem Vatikan bei, in dem sie die Angelegenheit in die schulpolitisches Landschaft verlagert und so das Problem der Kirche atomisiert. Das ist Schavon.
Ich denke, es dürfte dämmern, dass die Liberalen, wenn es um Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte geht, einfach unverzichtbar ist.
die Justizministerin einen Balken vor dem Auge.
Zur Erinnerung: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war von 1992 bis 1996 Bundesjustizministerin.
In dieser Zeit angezeigte Misshandlungen von Schutzbefohlenen aus der Odenwaldschule, kirchlichen Einrichtungen und etlichen Sportverbänden wären nicht verjährt gewesen.
Was hat sie unternommen, um Missbrauchsopfern ein sicheres Meldesystem mit Schutz vor Diskriminierung in allen Einrichtungen zu ermöglichen?
erhielt sie von den Medien den Spitznamen "Leutselig-Schnatterberger" dem sie auch heute noch gerecht wird.
Bereits Ende der 90er Jahre wurde in Expertenkreisen von jährlich rund 300.000 kindlichen bzw. jugendlichen Missbrauchsopfern (pro Jahr) gesprochen. Was hat die Justiz getan? Nichts?
Wenn sich Frau L-S man nur nicht verhebt jetzt mit ihrem Aktionismus.
erhielt sie von den Medien den Spitznamen "Leutselig-Schnatterberger" dem sie auch heute noch gerecht wird.
Bereits Ende der 90er Jahre wurde in Expertenkreisen von jährlich rund 300.000 kindlichen bzw. jugendlichen Missbrauchsopfern (pro Jahr) gesprochen. Was hat die Justiz getan? Nichts?
Wenn sich Frau L-S man nur nicht verhebt jetzt mit ihrem Aktionismus.
erhielt sie von den Medien den Spitznamen "Leutselig-Schnatterberger" dem sie auch heute noch gerecht wird.
Bereits Ende der 90er Jahre wurde in Expertenkreisen von jährlich rund 300.000 kindlichen bzw. jugendlichen Missbrauchsopfern (pro Jahr) gesprochen. Was hat die Justiz getan? Nichts?
Wenn sich Frau L-S man nur nicht verhebt jetzt mit ihrem Aktionismus.
jetzt holt die FDP zum Rundumschlag aus.
Christliche Werte sind der FDP suspekt.
Allerdings hat man zu lange im Vatikan alles in Watte gepackt.
Das Propagandazerrbild vom klemmschwul notgeilen katholischen Priester und der Kirche als Verbrecherorganisation ist ja erst fünfhundert Jahre alt.
http://www.zeit.de/2002/2...
Es langweilt ein wenig und bleibt auch nach Jahrhunderten der litaneihaften Widerholung eine diffamierende Lüge. Das Leid der vergewaltigten Kinder ist real. Es ensteht in Sakristeien, Kinderzimmern, Vereinen vieleicht gerade in ihrer Verwandtschaft. An einen runden Tisch, der all das ausblendet, darf sich kein um Aufklärung bemühter Bischof setzen. Da müssen dann auch nochj andere sitzen.
Das Propagandazerrbild vom klemmschwul notgeilen katholischen Priester und der Kirche als Verbrecherorganisation ist ja erst fünfhundert Jahre alt.
http://www.zeit.de/2002/2...
Es langweilt ein wenig und bleibt auch nach Jahrhunderten der litaneihaften Widerholung eine diffamierende Lüge. Das Leid der vergewaltigten Kinder ist real. Es ensteht in Sakristeien, Kinderzimmern, Vereinen vieleicht gerade in ihrer Verwandtschaft. An einen runden Tisch, der all das ausblendet, darf sich kein um Aufklärung bemühter Bischof setzen. Da müssen dann auch nochj andere sitzen.
Eigentlich schätze ich die Protestantin Frau Leutheusser-Schnarrenberger.
Umso verwunderter bin ich, dass sie sich an dieser durchsichtigen Kampagne gegen die katholische Kirche beteiligt. Komischerweise gibt es in den medialen Äußerungen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger nur Missbrauchsfälle im Katholizismus. Diese argumentativen Scheuklappen machen sehr verdächtig.
Wo war Frau Leutheusser-Schnarrenberger in den 1990iger Jahren, als man gesellschaftlich begann, die Tabuisierung dieses Themas zu lüften? Sie war damals Bundesministerin, hätte also handeln können.
Zudem ist es durchaus sinnvoll, einen Missbrauchsverdacht erst einmal intern qualifiziert auf seine Substanz zu prüfen, bevor man unsere durchaus auch fehlbare Justiz damit betraut. Denn dummerweise ist die Justiz/ staatliche Behörden bei diesem Thema auch sehr fehlerhaft, was dann in der Nebenwirkung auch viel zerstört.
Hat also Frau Leutheusser-Schnarrenberger vielleicht gedacht, hier einen ungefährlichen populistischen Zug zwecks einschleimen beim Volk gefunden zu haben, bei dem man beim Aufsitzen keine Fatwa oder heiligen Krieg riskiert?
ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man Dinge zerredet, so dass zum Schluss nichts übrig bleibt und sich die Opfer bei den Tätern entschuldigen müssen.
Wovon sprechen Sie ? Worum geht es Ihnen? Was wollen Sie eigentlich?
Süddeutsche:
Sie (die kath. Kirche) muss die Binnenkultur hinterfragen, die Abgrenzung zur Welt. Und sich dem Widerspruch zwischen hehrer Sexualmoral und innerkirchlicher Wirklichkeit stellen.
Und das ist noch milde ausgedrückt.
"Zudem ist es durchaus sinnvoll, einen Missbrauchsverdacht erst einmal intern qualifiziert auf seine Substanz zu prüfen, bevor man unsere durchaus auch fehlbare Justiz damit betraut. Denn dummerweise ist die Justiz/ staatliche Behörden bei diesem Thema auch sehr fehlerhaft, was dann in der Nebenwirkung auch viel zerstört."
Da haben Sie ganz recht. Man zeigt nicht jemanden als Mordverdächtigen an, weil er einen finsteren Blick und ungekämmte Haare hat. Da muß man erst mal qualifiziert prüfen. Nur ist es in unserem Fall halt so, daß die Täter seit Jahrzehnten auch dann von ihren Oberen nicht angezeigt, sondern allenfalls versetzt wurden, als es sich schon längst nicht mehr um einen Verdacht handelte, sondern um völlige Gewißheit. Und es waren nicht einzelne Vorgesetzte, es war die Organisation als Ganze. Daran besteht nicht der geringste Zweifel. Würde es sich nicht um eine mächtige Organisation handeln, der fast der ein Drittel der Bevölkerung angehört, sondern z.B um eine Sekte wie Scientology: man spräche ganz selbstverständlich von kriminellen Umtrieben, man würde nach dem Verbot der Vereinigung rufen - und auch Sie täten das.
ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man Dinge zerredet, so dass zum Schluss nichts übrig bleibt und sich die Opfer bei den Tätern entschuldigen müssen.
Wovon sprechen Sie ? Worum geht es Ihnen? Was wollen Sie eigentlich?
Süddeutsche:
Sie (die kath. Kirche) muss die Binnenkultur hinterfragen, die Abgrenzung zur Welt. Und sich dem Widerspruch zwischen hehrer Sexualmoral und innerkirchlicher Wirklichkeit stellen.
Und das ist noch milde ausgedrückt.
"Zudem ist es durchaus sinnvoll, einen Missbrauchsverdacht erst einmal intern qualifiziert auf seine Substanz zu prüfen, bevor man unsere durchaus auch fehlbare Justiz damit betraut. Denn dummerweise ist die Justiz/ staatliche Behörden bei diesem Thema auch sehr fehlerhaft, was dann in der Nebenwirkung auch viel zerstört."
Da haben Sie ganz recht. Man zeigt nicht jemanden als Mordverdächtigen an, weil er einen finsteren Blick und ungekämmte Haare hat. Da muß man erst mal qualifiziert prüfen. Nur ist es in unserem Fall halt so, daß die Täter seit Jahrzehnten auch dann von ihren Oberen nicht angezeigt, sondern allenfalls versetzt wurden, als es sich schon längst nicht mehr um einen Verdacht handelte, sondern um völlige Gewißheit. Und es waren nicht einzelne Vorgesetzte, es war die Organisation als Ganze. Daran besteht nicht der geringste Zweifel. Würde es sich nicht um eine mächtige Organisation handeln, der fast der ein Drittel der Bevölkerung angehört, sondern z.B um eine Sekte wie Scientology: man spräche ganz selbstverständlich von kriminellen Umtrieben, man würde nach dem Verbot der Vereinigung rufen - und auch Sie täten das.
Das Propagandazerrbild vom klemmschwul notgeilen katholischen Priester und der Kirche als Verbrecherorganisation ist ja erst fünfhundert Jahre alt.
http://www.zeit.de/2002/2...
Es langweilt ein wenig und bleibt auch nach Jahrhunderten der litaneihaften Widerholung eine diffamierende Lüge. Das Leid der vergewaltigten Kinder ist real. Es ensteht in Sakristeien, Kinderzimmern, Vereinen vieleicht gerade in ihrer Verwandtschaft. An einen runden Tisch, der all das ausblendet, darf sich kein um Aufklärung bemühter Bischof setzen. Da müssen dann auch nochj andere sitzen.
[Titel entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich, die Redaktion /ft]
Einen sehr interessanten Zeit-Artikel haben Sie da verlinkt.
Es stellt sich vielleicht die Frage: Wo hat die katholische Kirche unserer Regierung (berechtigt?) auf die Füße getreten, dass nun eine Bundesministerin mit der Pädophilie- Keule auf sie eindrischt und primitiven Antikatholizismus betreibt?
[Titel entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich, die Redaktion /ft]
Einen sehr interessanten Zeit-Artikel haben Sie da verlinkt.
Es stellt sich vielleicht die Frage: Wo hat die katholische Kirche unserer Regierung (berechtigt?) auf die Füße getreten, dass nun eine Bundesministerin mit der Pädophilie- Keule auf sie eindrischt und primitiven Antikatholizismus betreibt?
Die Anzeige einer solchen Straftat ist nirgends zwingend vorgeschrieben.
Schnarrenberger mag die Anweisungen des Vatikans kritisieren, sie sind jedoch leider nicht gesetzeswidrig.
Aber die Bundesjustizministerin hätte es durchaus in der Hand, wenn sie wollte, eine Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen, wonach sich jedermann strafbar machen würde, der sich an solche Anweisungen hält.
Nur mit den üblichen FDP-Sprüchen kann der Vatikan nicht überzeugt werden.
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
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