Sexueller Missbrauch Die Machtlosigkeit der Opfer
Protokoll eines Missbrauchsskandals in Österreich: Jahrelang schützte die Kirche einen Pfarrer. Als ihn ein Kirchengericht schuldig sprach, hob es der Vatikan wieder auf.

"Die Betroffenen haben ein Recht darauf, dass ein Urteil ergeht", sagt Prälat Gerhard Holotik, Leiter des Metropolitan- und Diözesangerichts Salzburg
Es gibt Augenblicke, die brennen sich einem ins Gedächtnis. Franziska M.* und ihr Mann, sie wohnen in einer kleinen steirischen Gemeinde, statten dem Herrn Pfarrer in dessen Haus in Graz einen Überraschungsbesuch ab. Einer ihrer Söhne, damals zwölf, ist für ein paar Tage zu ihm nach Hause gefahren, um bei Reparaturarbeiten zu helfen. Den Augenblick an der Wohnungstür wird Frau M. nie mehr vergessen, obwohl er jetzt mehr als zwanzig Jahre zurück liegt. "Thomas* ist hinter dem Pfarrer gestanden, mit riesigen Augen. Er hat gesagt, er würde gern mit heimfahren. Der Pfarrer sagte: 'Aber geh, die paar Fenster streichen wir noch.' Ich hab dem Thomas gut zugeredet. Noch heute sehe ich seinen Blick vor mir", sagt Frau M.: "Und ich hab’s nicht kapiert."
Als Thomas am nächsten Tag vom Pfarrer heimkommt, trägt er eine fremde Unterhose. "Ich hab’ mich nicht fragen getraut", sagt Frau M., "ich hab’ mir gedacht, es wird was in die Hose gegangen sein." Missbrauch? "Damals haben wir von so etwas keine Ahnung gehabt." Ihre Familie ist sehr gottesfürchtig, engagiert sich in der Gemeinde, alle Söhne ministrieren. Einer der Buben sagt einmal: "Ich hab’ immer geglaubt, ein Pfarrer ist so heilig, dass er nicht einmal aufs Klo muss." Wie könnte er da etwas Unrechtes tun?
Das Beunruhigende an diesem neuen Fall: Obwohl damals schon viele Vorwürfe auf dem Tisch lagen, versetzte der damalige Bischof Johann Weber den Pfarrer nur in einen anderen Ort. Die zahlreichen Opfer des Priesters hingegen stoßen bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit bis heute auf Schweigen, Desinteresse, Vertuschungen. Unter Bischof Egon Kapellari kam es immerhin zu einem Kirchengerichtsverfahren. Allerdings eines, das mit einer empörenden Entscheidung endete: Obwohl der Kirchenrichter "schuldig" urteilte, kam direkt aus dem Vatikan die Order, die Sache fallen zu lassen.
Thomas' Mutter hat eine Zeit gebraucht, bis sich ihr die Bedeutung der Episode mit dem Pfarrer in Graz erschloss. Eines Tages im Jahr 1989 – sieben Jahre, nachdem es das erste Mal passiert war – sagt es ihr der Älteste klipp und klar: "Der Pfarrer missbraucht Buben. Auch bei mir hat er es gemacht." Außer sich stürzt Frau M. zum Pfarrhof. "Der Pfarrer hat mich sofort in seine Wohnung gebeten. Weinend hat er sich entschuldigt und mir hoch und heilig versprochen, es werde nicht mehr vorkommen." Warum sie keine Anzeige erstattet hat? "Ich wollte einen Skandal vermeiden."
Ruhe sollte Frau M. aber bis heute nicht finden. Immer wieder hört sie etwas über andere Opfer, warnt andere Eltern, redet mit den Kindern. Sie fragt sie aber nie aus. Die Jungen zeigen ihren Zustand ohnehin auf andere Arten. Ein Sohn schreibt in seinen Berufsschulaufsätzen ständig über Selbstmord. Jahrelang wird er von Panikattacken heimgesucht. Ein anderer kommt als Halbwüchsiger fast eine Stunde lang nicht aus der Dusche. Später stellt sich heraus, dass er noch nicht einmal zur Schule ging, als der Pfarrer ihn das erste Mal anfasste.
1998 ist der Pfarrer plötzlich weg. Wegen Krankheit beurlaubt, heißt es. Bis heute ist nicht bekannt, wer den damaligen Bischof Weber informiert hat. Der Pfarrer verschickt Briefe: Er sei nur ein Opfer von Verleumdung. In kürzester Zeit ist das Dorf gespalten. "Ihr habt den armen Pfarrer vertrieben", sagen die einen zu denen, die von Kindesmissbrauch sprechen. Die beiden Gruppen haben sich nie mehr versöhnt.
Das Ehepaar M. bittet Weber, den Pfarrer keinesfalls wieder in einer Gemeinde einzusetzen. "Er hat uns barsch unterbrochen", erzählt Frau M., die über alle Vorfälle in der Causa seit vielen Jahren akribisch Tagebuch führt. "Er sagte: ,Ich will, dass es in eurem Ort endlich Ruhe gibt.‘" Und: "Wenn ihr euren neuen Pfarrer auch noch vertreibt, kriegt ihr keinen mehr." Frau M. sagt, es sei ihnen nie um Rache gegangen: "Wir wollten nur Gerechtigkeit und dass das keinem Kind mehr passiert." Nach einem Jahr bekommt der beurlaubte Priester mehrere neue Gemeinden anvertraut.
Harte Vorwürfe gegen den heute fast 83-jährigen Altbischof. Ein Interview oder eine Stellungnahme wollte Weber nicht geben. Die Diözese teilt mit, der Pfarrer sei ja damals bis zur weiteren Klärung beurlaubt worden. Dann aber habe die Staatsanwaltschaft ihre Vorerhebung eingestellt, daher ließ man ihn eben wieder als Pfarrer arbeiten.
Offenbar wollten anfangs auch die staatlichen Behörden nicht so genau wissen, was wirklich vorgefallen ist. Eine erste Anzeige wird zurückgelegt. "Primär aus Beweisgründen" und weil die Tatbestände ohnehin bereits verjährt seien, teilt die Staatsanwaltschaft Graz 1999 mit. Doch haben die Polizeibeamten damals nur wenige Leute angehört. Thomas M. zum Beispiel wurde nicht befragt. Allzu eifrig kann man nicht gegraben haben: Wie sonst kann es sein, dass bei neuen Erhebungen nur drei Jahre später plötzlich nicht zwei, sondern dreizehn Opfer aus sechs Familien gefunden wurden – und die Taten bereits wieder verjährt waren?
Manfred Kammerer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagt, man müsse bei derlei heiklen Fällen "mit Fingerspitzengefühl" vorgehen: "Wenn ein Geistlicher wegen einer derartigen Geschichte angezeigt wird, kann man genauso gut die ganze Dorfgemeinschaft und die Diözese fragen. Aber wenn nichts dran ist, ist der Mann ruiniert."
Freilich: Herr M. erzählt, er sei zum Staatsanwalt gegangen und habe gesagt: "Es sind auch andere Söhne von mir und andere Kinder missbraucht worden. Warum fragen Sie die nicht?" Das zu tun, wäre wohl auch ohne eine Menge Wirbel möglich gewesen.
In der neuen Strafanzeige jedenfalls hieß es, der Pfarrer sei verdächtig, "mindestens 13 Burschen im jeweiligen Alter zwischen 5 und 18 Jahren … wiederholt sexuell und schwer sexuell missbraucht zu haben". Der Priester selbst verweigerte die Aussage. Das Verfahren wurde wieder eingestellt. "Rein aus Gründen der Verjährung", wie Kammerer, der beim zweiten Anlauf den Fall selbst bearbeitete, versichert. "Sonst hätte ich es auf jeden Fall gemacht, ich gehe da keinen Kuschelkurs."
Der Pfarrer ist ein halbes Jahr in seinen neuen Gemeinden tätig, als Egon Kapellari 2001 neuer steirischer Bischof wird. Er geht mit der Causa sensibler um als Weber. Offenbar ist ihm bewusst, dass bloßes Ignorieren nicht mehr möglich ist. Nach einem Gespräch mit Frau M. tut sich etwas: Der Pfarrer wird vom Dienst freigestellt – und es wird ein Prozess beim Kirchengericht in Salzburg angestrengt.
Zwar haben Kirchenprozesse nicht den besten Ruf, schließlich sind an den Verfahren nur Kirchenmänner beteiligt, das macht sie Militärtribunalen nicht unähnlich. Dennoch hatten die Befragten damals den Eindruck, der Richter behandle sie fair. Und sie verstanden es so, dass der Priester schuldig gesprochen wird, was Birgit Posch, Beratungsstelle für Missbrauchsopfer der Diözese, auch glaubt.
"Direkt mitgeteilt hat uns das Urteil aber nie jemand", sagen mehrere Beteiligte übereinstimmend. Bis heute nicht. Stattdessen lesen sie, man schrieb inzwischen das Jahr 2006, was der Pfarrer der Gemeinde in einem Rundbrief mitzuteilen hat: "Nach Eintreffen der Berufung meines Pflichtverteidigers bei der höchsten Instanz in Rom wurde das vom Diözesangericht in Salzburg durch Rechtsbeugung und Unterschlagung wichtiger Dokumente angepeilte Urteil sofort aufgehoben."
Gerhard Holotik, jener Prälat, der das Gerichtsverfahren leitete, sagt: "Das Urteil habe ich nach Rom geschickt, die Glaubenskongregation hat es wieder aufgehoben. Es gab ein Hin und Her." Und weiter: "Wir haben die Sache ja von Rom zugewiesen bekommen. Sie können sich denken, wie wir empfinden, wenn unser Urteil plötzlich aufgehoben wird. Ich bin nicht glücklich über das Ganze."
Wer dabei welche Fäden gezogen hat, inwieweit der Papst direkt in die Entscheidung involviert war, ist unklar. Als die Glaubenskongregation das Verfahren bestellte, war er jedenfalls noch als Kardinal Ratzinger deren Chef. Als Rom es abwürgte, war er Papst.
Ambivalent bleibt die Rolle Kapellaris. Immerhin steckte er den Priester in ein Kloster und wies ihm "sichernde Auflagen" zu. Und zwar "trotz der Verjährung nach staatlichem als auch kirchlichem Recht", wie die Diözese betont.
"Uns hat Kapellari aber versprochen, dass der Pfarrer nicht mehr in die Nähe von Kindern kommen kann. Das hat er nicht gehalten", sagt ein Opfer. Noch 2006 nämlich erklärte der Priester in einem Rundbrief: "Als Aushelfer bin ich in den Pfarren begehrt."
Da sieht sogar Prälat Holotik, Leiter des Metropolitan- und Diözesangerichts Salzburg, akuten Handlungsbedarf. "Nicht, dass wir in diesem Fall nicht auch schon einmal gern eine Auskunft von Bischof Kapellari gehabt hätten", sagt er. Für Holotik ist der Prozess nicht abgeschlossen. "Die Betroffenen haben ein Recht darauf, dass ein Urteil ergeht." Sie sollten sich jetzt an die Ombudsstelle oder an Kapellari wenden, der müsse sagen, was los ist. "Sie können sich ja darauf berufen, dass der Bischof nun selbst die Opfer aufruft, sich zu melden."
* Namen geändert
Der Artikel erschien zuerst in der österreichischen Stadtzeitung Falter. Dies ist eine gekürzte Version.
- Datum 19.03.2010 - 18:47 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, Falter
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viereggtext - Sehr beeindruckend und überzeugend, wie die Gläubigkeit der Bürger erschüttert wurde und wie es vertuscht und vertuscht wurde. In Österreich ist auch ganz vorne Josef Ritzl zu nennen, der Jura studieren will, um sich zu verteidigen. Kein Pfarrer. Ein schwerer Fall für die Psychiatrie. Er fühlt sich unschuldig, obwohl er in Amstetten in Niederösterreich seine dritte Tochter 24 Jahre lang im Keller einsperrte, sie mehr als 3000-mal vergewaltigte und mit ihr sieben Kinder zeugte. Josef Ritzls Schwägerin erklärte gar, er träume noch immer von einer Zukunft mit seiner Frau, die sich schon lange abgewendet hat.
Heiratet ein Priester, wird er aus dem Amt entfernt.
Schändet er jahrelang Kinder, wird er lediglich -- und auch nur, wenn es gar nicht anders geht -- versetzt.
Daran sieht man schon, welche moralische Instanz die Kirche ist.
Wie kann jemand freiwillig in so einem Verein bleiben?
Ich wünsche mir von ganzem Herzen, dass soetwas in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Die Verjährung muss unbedingt verlängert werden, in schweren (wiederholten ) Fällen, wie diesem, die klar bewiesen werden können,sollte sie ganz aufgehoben werden. Der Kirche die eigene "Gerichtbarkeit" entzogen werden. Es ist unerträglich was da geschildert wird!
Ich frage mich ja, warum das gerade bei religiösen Einrichtungen (hierzulande ja nur bei den christlichen) immer wieder passiert...
Ich schwanke noch zwischen "Da häufen sich Leute, die mit Ihrer Sexualität besonders schlecht klarkommen, sei besonders arg unterdrücken" und "In der Bibel steht schließlich nichts von Kindern und die halten das für rechtens".
Letzteres würde auch die Vertuschung und Unterlassen von Vermeidungt gut erklären. Ersteres ist ja eh fast jedem klar.
Naja, auf jeden Fall haben diese Leute einen Schaden. Möge Gott Ihnen helfen! ;)
Es ist die Kombination mit Macht: DAS ist so reizvoll für diese Leute.
Es ist die Kombination mit Macht: DAS ist so reizvoll für diese Leute.
Ich verstehe nicht, warum "Geistliche" eine rechtliche Sonderposition hat und warum eine staatlich anerkannte Institution wie die Kirche sich schützend vor den Täter stellt und damit den Rechtsstaat udn die Gerechtigkeit verhöhnt.
"nur" bei den christlichen? Missbrauch geht durhc alle Gesellschaftsschichten. Ich wette mein ganzes Vermögen, dass sich auch ein perverser Rabbi oder Iman findet. Machen wir uns da nichts vor. Überall wo Kinder betreut werden, sind die der Gefahr des Missbrauchs ausgesetzt - auch bei den Eltern oder Verwandten.
In seinen Werken wimmelt es von sexuell gestörten Pfaffen, die sich hinter einer Fassade aus amtskirchlicher Frömmelei den wildesten Ausschweifungen hingeben...
Bis vor kurzem hielt ich das für de Sades antiklerikalen Furor, doch seit kurzem bin ich nicht mehr so sicher.
"Wer dabei welche Fäden gezogen hat, inwieweit der Papst direkt in die Entscheidung involviert war, ist unklar. Als die Glaubenskongregation das Verfahren bestellte, war er jedenfalls noch als Kardinal Ratzinger deren Chef. Als Rom es abwürgte, war er Papst." - Jetzt wird behauptet, Benedikt XVI wäre schon seit Jahren gegen den sexuellen Mißbrauch durch Priester vorgegangen. Andererseits war Exkommunikation den Bischöfen angedroht, die Kenntnisse an Staatsanwaltschaften weitergeben würden. Vielleicht hatte auch Herr Kappellari eine entsprechende Schrift. - Wollen alle Bischöfe, die der Anweisung aus dem Vatikan folgten und geschwiegen haben, nun die Bauernopferrolle übernehmen? - Es ist grauenhaft zu sehen, daß sich Benedikt XVI noch nicht einmal an die Opfer gewandt hat mit der Bitte, sie mögen die Täter entschuldigen. - Erst dann könnte man in den Sühneprozeß eintreten.
Sehr geehrte/r Herr/Frau pünktchen,
nur um das nochmal klarzustellen, es gab und gibt keine Geheimschreiben, die festlegten, dass Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft vorzuenthalten sind. Auch wenn viele das zur Zeit gerne herbeireden wollen, sind solche Aussagen Unsinn.
Die kirchenrechtlichen Bestimmungen haben vielmehr festgelegt, dass Prozesse (und nur diese) vertraulich zu führen sind, genauso wie ein Missbrauchsprozess in Dtl. in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird.
Opfer und Zeugen konnten und sollten dann jederzeit die Staatsanwaltschaft informieren, damit die ihre Arbeit tut. Die Kirchengerichtsbarkeit hat dann lediglich geprüft, ob auch Kirchenstrafen, wie eine Exkommunikation gegen den Täter möglich sind. Nichts anderes ist ihre Aufgabe.
Übrigens bedroht das Kirchenrecht jeden, der von einem Missbrauch Kenntnis erhält und diesen nicht meldet mit Exkommunikation, nicht das Opfer, das mit der Polizei redet. Das war sogar schon 1962 so festgelegt worden.
Eine detaillierte Analyse finden sie in Wikipedia und besonders hier:
http://www.internetpfarre...
MfG
Hainer
Sehr geehrte/r Herr/Frau pünktchen,
nur um das nochmal klarzustellen, es gab und gibt keine Geheimschreiben, die festlegten, dass Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft vorzuenthalten sind. Auch wenn viele das zur Zeit gerne herbeireden wollen, sind solche Aussagen Unsinn.
Die kirchenrechtlichen Bestimmungen haben vielmehr festgelegt, dass Prozesse (und nur diese) vertraulich zu führen sind, genauso wie ein Missbrauchsprozess in Dtl. in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird.
Opfer und Zeugen konnten und sollten dann jederzeit die Staatsanwaltschaft informieren, damit die ihre Arbeit tut. Die Kirchengerichtsbarkeit hat dann lediglich geprüft, ob auch Kirchenstrafen, wie eine Exkommunikation gegen den Täter möglich sind. Nichts anderes ist ihre Aufgabe.
Übrigens bedroht das Kirchenrecht jeden, der von einem Missbrauch Kenntnis erhält und diesen nicht meldet mit Exkommunikation, nicht das Opfer, das mit der Polizei redet. Das war sogar schon 1962 so festgelegt worden.
Eine detaillierte Analyse finden sie in Wikipedia und besonders hier:
http://www.internetpfarre...
MfG
Hainer
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