Terror-Prozess Zum Abschluss ein Lächeln

Sie hatten verheerende Anschläge geplant. Nun müssen die vier Sauerland-Bomber für bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis. Die Urteile nahmen sie dennoch gefasst auf.

Hinter Panzerglas: die drei Hauptangeklagten Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider (v.r.)

Hinter Panzerglas: die drei Hauptangeklagten Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider (v.r.)

Ihr Ziel war eine Anschlagsserie von hierzulande ungekanntem Ausmaß. Ihre Verhaftung im September 2007 verlief spektakulär und versetzte die Republik in Angst. Nach 65 Verhandlungstagen sprach das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Donnerstag in einem Hochsicherheitstrakt nun seine Urteile gegen die "Sauerland-Gruppe". Und sie fielen wie erwartet drastisch aus.

Das Gericht folgte fast vollständig der Bundesanwaltschaft: Zu jeweils zwölf Jahren Haft wurden die beiden deutschen Konvertiten Fritz Gelowicz und Daniel Schneider verurteilt, Adem Yilmaz zu elf Jahren, und Atilla Selek, ihr türkische Helfer zu fünf Jahren. Gelowicz und Yilmaz wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verabredung zum massenhaften Mord, Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und Nötigung von Verfassungsorganen. Denn die Vier hatten mit ihren geplanten Anschlägen den Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan erreichen wollen.

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Daniel Schneider wurde zudem wegen versuchten Mordes verurteilt, weil er bei seiner Festnahme auf einen Polizisten geschossen hatte. Selek, der die Zünder besorgt hatte und erst später in der Türkei verhaftet worden war, wurde der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung und der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens für schuldig befunden. "Ich nehmen das Urteil an", sagte Yilmaz nach der gut dreistündigen Begründung. Er verzichtete ebenso wie Schneider und Selek auf Revision. Auch von Gelowicz' Verteidigern war zu hören, dass er das Urteil wohl annehmen wird.

Der Abschluss des Verfahrens erlaubte wenig Spielraum für Überraschungen. Denn bereits im Sommer hatten die vier Angeklagten auf Anregung von Adem Yilmaz umfassend gestanden – wohl auch unter dem Eindruck erdrückender Beweise. Sie hatten berichtet, wie sie aus zerrütteten Familienverhältnissen und Überforderung als junge Männer zum extremen Islam fanden, in ein Ausbildungslager der Islamischen Dschihad-Union (IJU) gingen, sich in Terrorismus schulen ließen und schließlich nach Treueschwüren auf die Organisation eine Serie von Anschlägen in Deutschland planten. Ihre Schilderungen vor Gericht wirkten ein wenig wie Lagerfeuer-Fantasien, nur dass sie tatsächlich mit der Kalaschnikow durch das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gezogen waren.

Aus Wasserstoffperoxid wollten und sollten sie dann in Deutschland Bomben bauen und mit drei gewaltigen Sprengsätzen von jeweils 200 Kilogramm vor allem amerikanische Soldaten treffen. 150 Opfer oder mehr wollten sie hinnehmen – auch "Unschuldige" sollten sterben. Die deutschen Ermittlungsbehörden und Geheimdienste hatten die Islamisten frühzeitig im Visier, nach einer umfassenden Observation stoppte die Polizei am 4. September 2007 das Treiben der jungen Männer.

Richter Ottmar Breidling ist für einordnende Worte bekannt – Worte, die Politik und Gesellschaft zum Nachdenken anregen sollen. Er betonte in der Urteilsbegründung die herausragende Rolle, die staatliche Überwachungsmaßnahmen bei der Abwehr von Terrorgefahren hätten. "Nahezu das gesamte gesetzlich vorgesehene Repertoire an Überwachungsmaßnahmen kam zum Einsatz“, resümierte er, Gesprächs-Mitschnitte und Wohnraumüberwachung hätten sich „als unverzichtbar erwiesen." Auch die Mitarbeit des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes hob die Kammer positiv hervor: Ohne die Dienste hätte es die Erkenntnisse nie gegeben, die letztlich zur Vereitelung der Terroranschläge führten. In diesem Sinne schloss sich das Gericht der Meinung der Bundesanwaltschaft an.

Eine Ansicht, die noch zu Diskussionen Anlass geben dürfte. Denn die enge Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizei ist umstritten. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte immer wieder auf das Trennungsgebot gepocht. Über die Rolle der Geheimdienste hatte es auch in dem Düsseldorf Verfahren einige Dispute gegeben. Insbesondere die Verteidigung von Atilla Selek sieht hier Anlass für weitere Diskussionen, allerdings außerhalb des Verfahrens. Schließlich bleiben die Geheimdienst-Akten zumeist unter Verschluss – für Verteidiger sei das nicht nachvollziehbar.

Leser-Kommentare
  1. "Ihre Verhaftung im September 2007 verlief spektakulär und versetzte die Republik in Angst." Hä? Hab ich was verpasst? Angst? Bin ich hier bei der BILD?

    • keox
    • 04.03.2010 um 19:01 Uhr

    eine gelungene Propaganda: der Schily/Schäble`sche Überwachungsapparat schützt nur - großes Indianerehrenwort - die sorgsam behütete Bevölkerung.

    Und dann die Angeklagten. Nach allem, was man so lesen konnte in der ganzen Zeit, kommt mir zumindest das schwerstens gefingert vor.

    Wäre interessant - für jemanden, der etwas systematischer vorgeht als ich - die (auch weiteren) Lebensläufe der Angeklagten im Auge zu behalten.

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    "Nach allem, was man so lesen konnte in der ganzen Zeit, kommt mir zumindest das schwerstens gefingert vor." Also da lassen Sie sich aber wirklich viel zu sehr von Verschwörungstheorien leiten.
    Nur weil eine jener Personen, die an der Radikalislierung der Verurteilten beteiligt waren, ein V-Mann des Verfassungsschutzes ist, weil die Chemikalien von der Polizei manipiliert wurden und weil der Ankauf der Zünder - die übrigens nicht funktionsfähig waren - von Agenten des türkischen Geheimdienstes lanciert wurde, gibt es kein Grund zu Zweifeln.
    Schliesslich haben die Verurteilten dank ihrer überraschenden Geständnisse Sicherheitskäfte und Staatsanwaltschaft praktisch von jeder Nachweispflicht entbunden.

    "Nach allem, was man so lesen konnte in der ganzen Zeit, kommt mir zumindest das schwerstens gefingert vor." Also da lassen Sie sich aber wirklich viel zu sehr von Verschwörungstheorien leiten.
    Nur weil eine jener Personen, die an der Radikalislierung der Verurteilten beteiligt waren, ein V-Mann des Verfassungsschutzes ist, weil die Chemikalien von der Polizei manipiliert wurden und weil der Ankauf der Zünder - die übrigens nicht funktionsfähig waren - von Agenten des türkischen Geheimdienstes lanciert wurde, gibt es kein Grund zu Zweifeln.
    Schliesslich haben die Verurteilten dank ihrer überraschenden Geständnisse Sicherheitskäfte und Staatsanwaltschaft praktisch von jeder Nachweispflicht entbunden.

    • sps74
    • 04.03.2010 um 20:34 Uhr

    Ist das etwa der Grund, weshalb heute durch die Bundespolizei wahllos Passanten durchsucht wurden und in ihren Taschen gewühlt wurde?

    Also an dem Wisch von einem Ausweis der Bundespolizisten sollte man was ändern, das kann jeder nachbasteln. Die einzige Sicherheit, die ich hatte, dass es echte Polizisten waren, war nun die, dass der Beamte, nachdem er meine Brieftasche fingiert hatte, die 70 EUR, meine Visa Karte und meine EC-Karte auch drin beliess.

    Mich fragten sie aber nur nach Drogen und Waffen, nicht aber nach Bomben. Hätten sie nach Bomben gefragt, müsste ich wohl noch länger nachdenken. Da gibt zu viele Möglichkeiten, wie man aus einem Taschentuch, einem Feuerzeug und einer Visa Karte eine Bombe basteln kann. Achso, mein Handy hatte ich nicht dabei.

  2. Im Tonnenbereich - wie so vor gehabt haben sollten. Im Grammbereich war das schon eine heiße Nummer und mein Freund war dazu noch Chemiker und hatte eine menge Ahnung von Sicherheit. Das ist und bleibt dubios - da gibt es Sprengstoffe - die kann man in jedem Baumarkt kaufen.

  3. "Nach allem, was man so lesen konnte in der ganzen Zeit, kommt mir zumindest das schwerstens gefingert vor." Also da lassen Sie sich aber wirklich viel zu sehr von Verschwörungstheorien leiten.
    Nur weil eine jener Personen, die an der Radikalislierung der Verurteilten beteiligt waren, ein V-Mann des Verfassungsschutzes ist, weil die Chemikalien von der Polizei manipiliert wurden und weil der Ankauf der Zünder - die übrigens nicht funktionsfähig waren - von Agenten des türkischen Geheimdienstes lanciert wurde, gibt es kein Grund zu Zweifeln.
    Schliesslich haben die Verurteilten dank ihrer überraschenden Geständnisse Sicherheitskäfte und Staatsanwaltschaft praktisch von jeder Nachweispflicht entbunden.

    Antwort auf "Das nenne ich doch mal"
  4. Und sie fielen wie erwartet drastisch aus.

    Wie bitte?
    12 Jahre für rund 150 tote Menschen oder auch mehr?
    Wenn es denn geklappt hätte!
    Hallo Staat, einsperren uns Schlüssel wegwerfen!
    Diese Leute sind Menschenverachtend und haben in meinen Augen ihr Anrecht auf jegliche Freiheit verlohren!
    Was hätten die den für eine Strafe bekommen, wenn die erfolg gehabt hätten?
    Armes Deutschland

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    "12 Jahre für rund 150 tote Menschen oder auch mehr?" Naja - das das vornehmliche Ziel der Verurteilten US-Soldaten sein sollten, können wir ja einfach mal über den grossen Teich schauen, welch Strafmass die USA für derartige Verbrechen verhängt ... als Beispiel nehmen wir einfach das Massaker von My Lai.
    Für die Vergewaltigungen und den Mord an 500 Zivilisten durch eine Gruppe US-Soldaten wurden folgende Strafen verhängt: angeklagt wurden lediglich 4 Soldaten, gegen den Rest wurde nicht einmal ermittelt. 3 der 4 Angeklagten wurden freigesprochen - verurteilt wurde nur der führende Offizier ... zu lebenslangem Hausarrest (also praktisch zu jenem Verhalten, das Westerwelle gerade so vehement anprangert). Zu Hause absitzen musste der US-Soldat, der für den Mord an 500 Unschuldigen verantwortlich ist, jedoch nur 3 Jahre.
    Mit Hinblick darauf muss man das Urteil wohl als zu hart betrachten. Schliesslich irrt sich die amerikanische Justiz nicht, oder? Nur gut, dass man beim Verhör der Terroristen keine Verfahrensfehler begangen hat, sonst hätte man sie gleich freilassen müssen ... kann ja schliesslich mal passieren.

    "12 Jahre für rund 150 tote Menschen oder auch mehr?" Naja - das das vornehmliche Ziel der Verurteilten US-Soldaten sein sollten, können wir ja einfach mal über den grossen Teich schauen, welch Strafmass die USA für derartige Verbrechen verhängt ... als Beispiel nehmen wir einfach das Massaker von My Lai.
    Für die Vergewaltigungen und den Mord an 500 Zivilisten durch eine Gruppe US-Soldaten wurden folgende Strafen verhängt: angeklagt wurden lediglich 4 Soldaten, gegen den Rest wurde nicht einmal ermittelt. 3 der 4 Angeklagten wurden freigesprochen - verurteilt wurde nur der führende Offizier ... zu lebenslangem Hausarrest (also praktisch zu jenem Verhalten, das Westerwelle gerade so vehement anprangert). Zu Hause absitzen musste der US-Soldat, der für den Mord an 500 Unschuldigen verantwortlich ist, jedoch nur 3 Jahre.
    Mit Hinblick darauf muss man das Urteil wohl als zu hart betrachten. Schliesslich irrt sich die amerikanische Justiz nicht, oder? Nur gut, dass man beim Verhör der Terroristen keine Verfahrensfehler begangen hat, sonst hätte man sie gleich freilassen müssen ... kann ja schliesslich mal passieren.

  5. "12 Jahre für rund 150 tote Menschen oder auch mehr?" Naja - das das vornehmliche Ziel der Verurteilten US-Soldaten sein sollten, können wir ja einfach mal über den grossen Teich schauen, welch Strafmass die USA für derartige Verbrechen verhängt ... als Beispiel nehmen wir einfach das Massaker von My Lai.
    Für die Vergewaltigungen und den Mord an 500 Zivilisten durch eine Gruppe US-Soldaten wurden folgende Strafen verhängt: angeklagt wurden lediglich 4 Soldaten, gegen den Rest wurde nicht einmal ermittelt. 3 der 4 Angeklagten wurden freigesprochen - verurteilt wurde nur der führende Offizier ... zu lebenslangem Hausarrest (also praktisch zu jenem Verhalten, das Westerwelle gerade so vehement anprangert). Zu Hause absitzen musste der US-Soldat, der für den Mord an 500 Unschuldigen verantwortlich ist, jedoch nur 3 Jahre.
    Mit Hinblick darauf muss man das Urteil wohl als zu hart betrachten. Schliesslich irrt sich die amerikanische Justiz nicht, oder? Nur gut, dass man beim Verhör der Terroristen keine Verfahrensfehler begangen hat, sonst hätte man sie gleich freilassen müssen ... kann ja schliesslich mal passieren.

    • TDU
    • 05.03.2010 um 11:36 Uhr

    Wenn etwas ermittelt worden ist, nützt ein Geständnis dessen eben nur in Bezug auf die Untersuchungsarbeit des Gerichts, und dieses kann das im Sinne der richterlichen Unabhängigkeit werten.

    Entsprechend kann man auch das Lob für die aufklärerischen Maßnahmen darin sehen, dass der Justiz unanfechtbare Beweise vorgelegt werden konnten.

    Den Einwand der Verteidiger verstehe ich nicht. Entweder die Beweise reichen nicht aus oder sie haben den Verdacht, es sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, dann können sie in Berufung gehen. Oder es ist alles rechtsstaatlich einwandfrei zugegangen, dann können sie die Nichtfreigabe von Akten akzeptieren.

    Immerhin besteht die Gefahr, dass der Gegner über Wege von Auklärung ud Untersuchung ins Bild gesetzt wird. Und daran können die Verteidiger ohne Not doch wohl auch kein Interesse haben.

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