Sauerland-Gruppe Gotteskrieger, keine Dilettanten
Mit dem Urteil gegen die Sauerland-Gruppe hat das Düsseldorfer Landgericht ein Zeichen gesetzt: Milde haben auch geständige Terroristen nicht zu erwarten.
Ein „zweiter 11. September“, ein „ungeheures Blutbad“, ausgedacht von „Todesengeln im Namen des Islam“: Wer das Urteil des Vorsitzenden Richters Ottmar Breidling am Ende des Düsseldorfer Prozesses gegen die „Sauerland-Gruppe“ hörte, mag gedacht haben, er sitze im falschen Film. Redete der Richter wirklich über die Pläne der vier jungen Männer, die sich für manchen so harmlos hinter Panzerglas im Hochsicherheitstrakt präsentiert hatten?
Das Urteil, das der 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts nach 65 Verhandlungstagen gesprochen hat, ist hart. Zwei der Angeklagten müssen für zwölf, einer für elf und der vierte für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft, auch in der Rhetorik und Begründung. Für die Geständnisse der Angeklagten gab es nur eine geringe Strafmilderung.
Das Gericht wollte ganz offensichtlich ein Zeichen setzen, über das Verfahren in Düsseldorf hinaus: ein Zeichen, dass die islamistische Terrorgefahr, vor allem durch so genannte „homegrown terrorists“, hierzulande aufgewachsene Extremisten, unverändert groß ist und ernst genommen werden muss. Den islamistischen Terrorismus bezeichnete der Richter Breidling als eine „Geißel unserer Zeit“, die nach wie vor um sich greife. Wer vor diesem Hintergrund urteilt, bei dem muss klar sein, dass er umfangreiche Geständnisse zwar in seine Entscheidung einbezieht – sich aber davon nicht leiten lässt.
Deshalb war es richtig, dass Breidling noch einmal daran erinnerte, welch tödliche Pläne die vier Angeklagten hatten, wie verblendet und zugleich entschlossen sie waren. Mögen viele der Zünder ihrer Bomben auch defekt gewesen sein, ihr menschenverachtender Wille, Hunderte Menschen im Namen ihres irregeleiteten Glaubens umzubringen, war es nicht. Es waren Gotteskrieger, keine Dilettanten, die Polizisten Anfang September 2007 im sauerländischen Oberschledorn festnahmen. Die Sicherheitsbehörden, auch das kann man aus dem Urteil lesen, haben die Gefährlichkeit der „Sauerländer“ nicht übertrieben.
Für die Angeklagten, vor allem für die beiden Konvertiten Daniel Schneider und Fritz Gelowicz, mag der Schuldspruch zu hart erscheinen. Nicht nur ihre umfassenden Einlassungen waren bislang einzigartig in der Geschichte des deutschen Islamismus und erschienen so aufrichtig zu sein wie Schneiders Eingeständnis, den falschen Weg gewählt zu haben. Auch die Arbeit ihrer Verteidiger, die bereits in Untersuchungshaft begonnen hatten, eine neue Perspektive mit und für ihre Mandanten zu erarbeiten, wurde nicht gewürdigt. Ein Geständnis lohnt sich bei solchen Verfahren und solch schweren Tatvorwürfen kaum. Auch das ist eine Botschaft von Düsseldorf.
Zwei Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirkt das Zeichen, das Breidling setzte, die Betonung, dass Islamisten wie die „Sauerländer“ eine Gefahr für Deutschland waren und sind, wie ein Kontrapunkt. Die Karlsruher Richter haben im Namen der Freiheit des Einzelnen die Vorratsdatenspeicherung verworfen, zumindest so wie sie im Gesetz stand. Zumindest indirekt folgt aus dem Urteil der Kollegen in Düsseldorf, dass der Staat aber auch in der Pflicht steht, die Bürger vor einer real existierenden Terrorgefahr zu schützen. Dazu gehört unbedingt, dass – wie genau das auch immer ausgestaltet wird – Ermittler Telefon- und Internetdaten von Verdächtigen auswerten dürfen. Man hat bei all dem Jubel über das Verfassungsgerichtsurteil nicht immer den Eindruck, dass der Zusammenhang der beiden Verfahren erkannt wird.
- Datum 04.03.2010 - 17:41 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 27
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






Zitat:
"... – Ermittler Telefon- und Internetdaten von Verdächtigen auswerten dürfen. Man hat bei all dem Jubel über das Verfassungsgerichtsurteil nicht immer den Eindruck, dass der Zusammenhang der beiden Verfahren erkannt wird."
Genau das ist der Knackpunkt bei der Vorratsdatenspeicherung. Niemand hat etwas dagegen, das die Daten von VERDÄCHTIGEN ausgewertet werden. Aber erstmal die Daten von allen Speichern, weil sie VIELEICHT mal Verdächtig sein WERDEN, das ist schlechte staatliche Hygiene.
Sehen Sie sich doch den Kontozugriff an. Angepriesen als Mittel gegen Terror und Mafia, genutzt um Hartz IV Empfängern den letzten Spargroschen abzujagen.
Sie sollten bei solchen Verfahren auch immer an die Falschpositivrate denken. Suchen sie nur in den Daten von 10.000 Verdächtigen, ist eine Rate von sagen wir 0.01% durchaus akzeptabel, haben sie die gleiche Rate bei 50.000.000 Menschen in einer Vorratsdatenbank, dann können sie im Worst Case das Leben von 5000 Menschen ruinieren.
Der Staat mag in der Pflicht stehen, den Bürger vor einer real existierenden Terrorgefahr zu schützen, diese ist aber heute um ein vielfaches kleiner als zur Zeit der RAF, und die waren ausserdem noch wesentlich kompetenter als die Sauerländer.
Risiko = (Schadenshöhe X (Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens)).
Wenn dann die potentiellen Schädiger ein ums andere mal extrem inkompetent daherkommen, dann geht das in die Risikorechung ein.
Ein Geständnis lohnt sich bei solchwen Urteilen nicht?
Die hätten mit Sicherheit viele Hundert Menschen getötet, wenn sie nicht gefasst worden wären.
Ich finde das Urteil sehr milde.
Die kommen nach ihrer haft bestimmt nicht geläutert und mit tiefgreifender rechtsstaatlicher Einstellung frei. Die Täter sind erst 24, 25, 30 und 31 Jahre alt. Wenn wirklich 12 Jahre vergehen sollten bis sie wieder frei sind, was ich nicht glaube (gute Führung ect.), könnten sie bis zum Rentenalter noch etliche Attentate planen und ausführen.
Max. 12 Jahre haft für duzend- oder sogar hundert- fach versuchten mord ist ja wohl nicht die harte hand des Staates!
Die kommen nach ihrer haft bestimmt nicht geläutert und mit tiefgreifender rechtsstaatlicher Einstellung frei. Die Täter sind erst 24, 25, 30 und 31 Jahre alt. Wenn wirklich 12 Jahre vergehen sollten bis sie wieder frei sind, was ich nicht glaube (gute Führung ect.), könnten sie bis zum Rentenalter noch etliche Attentate planen und ausführen.
Max. 12 Jahre haft für duzend- oder sogar hundert- fach versuchten mord ist ja wohl nicht die harte hand des Staates!
Die beiden Richtersprüche in einen Zusammenhang zu stellen hat keinen semantischen Gehalt. Es wäre so, als würde man das Recht zum Autofahren in fragwürdigen Bezug setzen zum Verbot bei Rot über die Ampel zu fahren.
Beides sind notwendige Regeln, nicht mehr, nicht weniger.
Wären beide Richtersprüche nicht zufällig zeitgleich gefällt, es wäre nicht weiter aufgefallen.
Den islamistischen Terrorismus bezeichnete der Richter Breidling als eine „Geisel unserer Zeit“...
Wie hübsch. Was das an Lösegeld kostet!
Wenn's nur nicht so traurig wäre.
schwere Sprache: Der Richter ist des Deutschen mächtiger als der Verfasser des Artikels. Er sprach nicht von der Geisel, sondern von der Geißel der heutigen Zeit. Das dieser Unterschied einem Zeitredakteur nicht bekannt ist,stimmt etwas traurig. Im Deutschunterricht nicht aufgepasst?
schwere Sprache: Der Richter ist des Deutschen mächtiger als der Verfasser des Artikels. Er sprach nicht von der Geisel, sondern von der Geißel der heutigen Zeit. Das dieser Unterschied einem Zeitredakteur nicht bekannt ist,stimmt etwas traurig. Im Deutschunterricht nicht aufgepasst?
Die "Sauerland-Bomber" erscheinen mir genauso wie die "Kofferbomber" ein fake zu sein.
Ist es kein fake, dann sind die "Täter" als gegnerische Soldaten nach der Genfer Konvention zu behandeln und allenfalls in ein Kriegsgefangenenlager zu überführen - ohne Verurteilung. Denn immerhin führt die Bundeswehr allenthalben (Irak, Afghanistan, Jemen usw.) blutigen Krieg.
Sollte die Bundeswehr allerdings auf "Friedensmission" töten, dann dürfen a u c h die Sauerland-Bomber ihren "Friedenauftrag" (notgedrungen und ungern) mit Töten erfüllen. Es handelt sich also keinesfalls um "Terroristen", sondern um Leute vom Schlage der Bundeswehrsoldaten.
mit der Genfer Konvention hier in diesem Forum herumwedeln, hätten Sie sich vielleicht im voraus mal mit dem Inhalt jenes Werkes vertraut machen sollen. Dann wäre Ihnen unter Umständen nicht entgangen, wem da der Kombattantenstatus zugestanden wird. Westentaschenterroristen mit religiösem Sendungsbewußtsein jedenfalls fallen nicht darunter.
Aber ich möchte keinesfalls Unruhe in Ihr schlichtes Weltbild bringen. Unbelastet von jeglicher Sachkenntnis polemisiert es sich schließlich wesentlich leichter.
MfG
Danach dürften also unsere Soldaten sowie auch einfache Staatsbürger in die Verteidigung unserer Freiheit am Hindukusch eingreifen und sich der gleichen Mittel bedienen.
Denn nach Ihrer Festsetzung ist die Bezeichnung als "Soldat" legitimiert auch bei Ausrufung selbsternannter Ziele und Ernenung durch sich selbst.
Somit ist also jeder Bürger potentieller Soldat und der Begriff des "Terroristen" obsolet geworden. Es ist ein Moment der Freiheit geboren. Endlich darf jeder seinen Krieg selbst erklären.
mit der Genfer Konvention hier in diesem Forum herumwedeln, hätten Sie sich vielleicht im voraus mal mit dem Inhalt jenes Werkes vertraut machen sollen. Dann wäre Ihnen unter Umständen nicht entgangen, wem da der Kombattantenstatus zugestanden wird. Westentaschenterroristen mit religiösem Sendungsbewußtsein jedenfalls fallen nicht darunter.
Aber ich möchte keinesfalls Unruhe in Ihr schlichtes Weltbild bringen. Unbelastet von jeglicher Sachkenntnis polemisiert es sich schließlich wesentlich leichter.
MfG
Danach dürften also unsere Soldaten sowie auch einfache Staatsbürger in die Verteidigung unserer Freiheit am Hindukusch eingreifen und sich der gleichen Mittel bedienen.
Denn nach Ihrer Festsetzung ist die Bezeichnung als "Soldat" legitimiert auch bei Ausrufung selbsternannter Ziele und Ernenung durch sich selbst.
Somit ist also jeder Bürger potentieller Soldat und der Begriff des "Terroristen" obsolet geworden. Es ist ein Moment der Freiheit geboren. Endlich darf jeder seinen Krieg selbst erklären.
... werden eben im Sauerland verteidigt. J e d e r Deutsche wird das sehr gut verstehen
Ich bitte doch die Zeit nicht chon in Artikeln zu anderen Sachzusammenhängen werbung für die Vorratsspeicherung zu machen.
Wie schon Kommentar 1 Sagt get es hier um SChuldige und Verdächtige und bei Vorratsdaten um umschuldige. SChon heute kann bei einer Ermittlung durch vorlage van Bweisen eine Datenspeierung der Person geschaltet werden.
Auch denke man nur mal die Speicherung wäre 1928 in der Weimaher republik abgeschlossen wurden und 193 wären die Daten dann mal schnell etwaas anders ausgewertet wurden.
Grade bei der Heutigen Wirtschaft und der krise zum Vertrauen in die Parteien sollten wir mit listen über die man auch Politische Meinigen nachfollziehen kann sehr Vorsichtig sein wie der Vergangenheit gezeigt hat. 1928 hat auch noch niemand geglaubt das der Herr H eimal an die Macht kommen würde, und so können wir heute auch nicht sagen wer in 5 oder 8 Jahren an die Macht gewählt wird.
mit der Genfer Konvention hier in diesem Forum herumwedeln, hätten Sie sich vielleicht im voraus mal mit dem Inhalt jenes Werkes vertraut machen sollen. Dann wäre Ihnen unter Umständen nicht entgangen, wem da der Kombattantenstatus zugestanden wird. Westentaschenterroristen mit religiösem Sendungsbewußtsein jedenfalls fallen nicht darunter.
Aber ich möchte keinesfalls Unruhe in Ihr schlichtes Weltbild bringen. Unbelastet von jeglicher Sachkenntnis polemisiert es sich schließlich wesentlich leichter.
MfG
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren