Münchner S-Bahn-Mord Gericht verhängt Jugendstrafe im Fall Brunner
Ein halbes Jahr nach dem Mord an Dominik Brunner haben Richter ein erstes Urteil gefällt: Ein Jugendlicher erhält 19 Monate auf Bewährung.
Gut ein halbes Jahr nach dem Mord an dem Manager Dominik Brunner in München hat in einem ersten Prozess ein junger Mann eine Jugendstrafe bekommen. Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München verurteilte den inzwischen 18-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung zu 19 Monaten Haft. Der Verurteilte muss aber vorerst nicht ins Gefängnis: Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, wenn er seine im März nach der Untersuchungshaft begonnene Drogentherapie die nächsten fünf Monate weitermacht.
Der Verurteilte und zwei Freunde hatten am 12. September 2009 in München eine Gruppe von Schülern bedroht und von ihnen Geld verlangt. Er soll der Wortführer gewesen sein und auch zugeschlagen haben. Außerdem soll er seine Freunde Markus und Sebastian angestachelt haben – dann aber stieg er in eine andere S-Bahn, um Freundin und Großmutter zu besuchen. Dominik Brunner hat er nie gesehen. Er war aber nicht dabei, als Brunner am S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt wurde, nachdem er sich schützend vor die Schüler gestellt hatte. Der damals 17-Jährige habe mit der "schrecklichen Tat" in Solln nichts zu tun gehabt, betonte Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl.
"Er ist sehr betroffen, was in Solln passiert ist", unterstrich auch sein Anwalt Tom Heindl. Er sei zufrieden mit dem Urteil. "Die Therapie wird fortgesetzt, dort hat er sich nach Auskunft der Therapeuten sehr gut gemacht." Sein Mandant habe vor Gericht umfassend gestanden und das Urteil sofort angenommen.
Gerichtssprecherin Ingrid Kaps sagte, in den nächsten fünf Monaten müsse der Verurteilte nun zeigen, dass er die Sache wirklich ernst nehme. Dann werde über die Bewährung entschieden. Diese sogenannte Vorbewährung ist nur im Jugendstrafrecht möglich.
Das Verfahren unter Vorsitz von Richterin Heike Adam-Mezger fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Gerichtssaal war mit Sperrholzwänden vor neugierigen Blicken geschützt. Gerade bei Jugendlichen gehe es darum, eine unbelastete Prozess-Atmosphäre zu schaffen und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht zu behindern, sagte Kaps.
Streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit war der Junge Mann am Morgen in das Justizgebäude gebracht worden. In einem weißen Wagen am Boden kauernd, eine bunte Decke über dem Kopf, wurde er auf das Justizgelände gefahren und über einen Hintereingang in den Gerichtssaal geführt.
Als er von der Festnahme seiner Freunde erfuhr, schrieb er in einem Internetforum: "Schießt alle Bullen tot und holt den Basti und Markus raus." Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb auch öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor, zudem Drogenbesitz. Denn obwohl er damals schon in einem Haus des Drogenhilfevereins Condrobs lebte, wurde etwas Rauschgift bei ihm gefunden, als er am Tag nach der Tat festgenommen wurde.
Brunners Einsatz für die Schwächeren, den er mit dem Leben bezahlte, sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und löste eine Bewegung für Zivilcourage aus. Die beiden mutmaßlichen Täter, Markus und Sebastian, damals 18 und 17 Jahre alt, sind wegen Mordes angeklagt. Ihr Prozess wird voraussichtlich im Sommer beginnen, ein Termin steht noch nicht fest.
- Datum 13.04.2010 - 19:19 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 25
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Denn mit Herrn Brunner hat dieser Fall wohl nur äußerst entfernt etwas zu tun. Der nun verurteilte Jugendliche stachelt seine Freunde an, die Kinder fertig zu machen. Thats it. Dafür die Drogen ---> Strafe ok. Er hat ja nicht selber Hand an Herrn Brunner angelegt.
Wäre den Kindern etwas passiert, wäre auch eine höhere Strafe ok gewesen.
Das habe ich bis heute nicht begriffen: In USA werden 10-jährige zu lebenslangen Strafen verurteilt, während in Deut
schland fast Volljährige wegen Anstiftung zu schweren Straf-taten, nachgewiesenee Reuelosigkeit mit "Bewährungsstrafe" quasi wegen Drogenabhängigkeit exkulpiert werden.
Die beidseits des Atlantik ansässigen Juristen schaffen es nicht, zu einem akzeptablen Strafmittelmaß zu gelangen.
Bezeichnend ist, daß der Präsident erklärend vor das Urteil der Richterin sich zu stellen gemüßigt gefühlt hatte.
Es geht zwischenzeitlich nicht mehr allein um Strafmaß und
mögliche Sicherungsverwahrung: Die Justiz hat endlich zur Kenntnis zu nehmen, daß es -psychiatrisch abgesichert- Men-schen gibt, die einfach nicht mehr resozialisierbar sind.
Diese Erkenntnis hat nun nichts mit "Rache" oder "Vergeltung
" zu tun, sondern mit beanspruchbarer Sicherung der Öffent-lichkeit. Im Düsseldorfer Raum tummeln sich zwei Sexualstraf
-täter, von denen sich einer damit brüstet, den offensicht-lich bereits dienstalten, zu seiner Bewachung abgestellten Polizisten nach Belieben entgehen zu können.
Die Justiz läuft -wie Teile der Politik- Gefahr, zu einer wirklichkeitsfremden und funktionsdepriven, theoretischen Wissenschaft zu degenerieren, die Ähnlichkeit mit eo ipso
gefallenden Künsten wie Dichtkunst oder Malerei annimmt.
Wenn dieser Fall eingetreten ist, braucht man auch eine Richterin, die kulturabhängig Prügel in der Ehe für rechtens
hält, nicht mehr zur Kur zu schicken.
... muss ich leider davon ausgehen, dass Sie sich mit einem nicht verdienten Titel schmücken.
... muss ich leider davon ausgehen, dass Sie sich mit einem nicht verdienten Titel schmücken.
Der Kommentar wurde auf Wunsch des Users entfernt. Die Redaktion/cs
…lässt sich doch schwer mit dem vereinbar was er tatsächlich getan hat, dachte ich zuerst.
„Der Verurteilte und zwei Freunde … eine Gruppe von Schülern bedroht und von ihnen Geld verlangt. Er soll der Wortführer gewesen sein und auch zugeschlagen haben. Außerdem soll er seine Freunde Markus und Sebastian angestachelt haben – dann aber stieg er in eine andere S-Bahn …“
Aber „Gefährliche Körperverletzung“ an den Kindern ist es deswegen weil sie gemeinschaftlich geschah,
„versuchte räuberische Erpressung“ ist sowieso klar.
Dafür sind doch 19Monate auf Bewährung eigentlich ganz ok, er saß ja auch eine zeitlang in U-Haft und eine Therapie muss er auch noch machen.
Das Urteil hat aber sowieso keinen bestand. Nachdem der Staatsanwalt heute die BILD-Schlagzeile gelesen/gesehen hat wird ihm ja fast nichts anderes übrig als Revision gegen das Urteil einzulegen.
Ich hoffe mal das die Totschläger auch so eine angemessene Strafe erhalten.
Ihr Hinweis wurde bearbeitet. Danke. Die Redaktion/cs
Was soll denn an hiesigen Gerichtsurteilen noch wirklichkeitsfener werden? Die Urteile wirken doch schon länger erschreckend wirklichkeitsfremd - zumindest wenn es um Jugendgewalt geht. Die hiesigen Strafen schrecken nur noch diejenigen ab, die man ugs als Bürgertum bezeichnet. Bei frühzeitig sozial gescheiterten Jugendlichen sind Geldstrafen wirkungslos (ist eh nix zu holen) und Gefängnisdrohungen / Bewährung eine Beförderung.
Unsere hiesigen Richter (nicht alle aber wohl leider immer öfter) haben das Problem, dass sie schon lange nicht mehr wissen, was draußen im Leben abgeht. Sie leben in ruhigen Vorortvierteln mit sauberen, ruhigen Nachbarn. In Ausnahmefällen mal ein Amoklauf des Nachbarsjungen - aber da sind dann ja bekanntlich die Killerspiele dran schuld. Dazu bekommen sie vor Gericht eine "Wirklichkeit" gespielt, die vom verteidigenden Anwalt weichgespült wird.
Draußen auf der Straße sieht es heute vollkommen anders aus. Dazu muss man in den Zeiten nach Mitternacht in deutschen Städten unterwegs sein. Inzwischen betrifft das leider nicht mehr nur Grossstädte, sondern Gewalt, Messerstechereien und Co haben sich auch bis in die Kleinstädte ausgebreitet. Kaum ein Jugendlicher, der noch ohne Butterflymesser, Schlagstock und Co das Haus verlässt. Über die Folgen berichten dann nur die Regionalzeitungen.
...
Aber wenn was passiert - dann schreit das Bürgertum kurz auf. Und am Ende gibt es Bewährung oder leichte Jugendstrafe. Mit den o.a. Begleiterscheinungen.
Insofern hat eine Bildzeile schon recht: Ohne den jungen Mann dürfte der Hr. Brunner noch am Leben sein. Und der Fall Brunner ist ein trauriger Beweis, dass der Fall Zivilcourage zwar fordert - aber selbst nicht mehr leisten will. Oder die Message für den Bürger, der weiterleben will: Weggucken. Wegschauen. Abhauen. Die wollen nur Spielen... Der Staats machts ja vor.
1) Ich gehe auch davon aus, dass Brunner ohne den 1. Angeklagten noch am leben wäre... aber dieses Kriterium auf eine ganze Menge Leute zu z.B. die Eltern der Täter, die bisher aber noch niemand einsperren will. Er wusste nichtmal von Herrn Brunner und wenn man die von Ihnen nahegelegte strafrechtliche Haftungsausweitung generell anwenden würde, wären wir strafrechtlich wieder im Mittelalter, wo der bekannte Spruch "mitgefangen, mitgehangen" der strafrechtlichen Realität von erheblicher willkür ziemlich gut entsprach. Ich denke auch Sie wollen nicht in so einer Gesellschaft leben, wenn Sie die Wahl haben. Der moderne Rechtsstaat bedeutet auch eine Menge Lebensqualität für die Menschen, die darin leben und ich denke der Preis dafür ist angemessen.
2) Das Problem ist, dass harte Strafen offensichtlich keinen nachweisbaren Nutzen haben. In den USA zB gibt es harte Jugendstrafen und sogar Todesstrafe. Aber die Kriminalität ist trotzdem sehr hoch und die vielen Gefängnisse und Tötungen sind sehr teuer. Die Lebensqualität der Menschen steigt nach meinem Kenntnisstand leider nicht belegbar durch härtere Strafen. Ich bin durchaus dafür Lösungen für die von Ihnen aufgezeigten Probleme zu suchen, aber sie sollten Sinn machen d.h. die Situation insgesamt VERBESSERN. Es macht keinen Sinn unsere Situation aus einer emotionalen Reaktion oder aus purer Unkenntnis der Fakten heraus langfristig zu verschlechtern.
1) Ich gehe auch davon aus, dass Brunner ohne den 1. Angeklagten noch am leben wäre... aber dieses Kriterium auf eine ganze Menge Leute zu z.B. die Eltern der Täter, die bisher aber noch niemand einsperren will. Er wusste nichtmal von Herrn Brunner und wenn man die von Ihnen nahegelegte strafrechtliche Haftungsausweitung generell anwenden würde, wären wir strafrechtlich wieder im Mittelalter, wo der bekannte Spruch "mitgefangen, mitgehangen" der strafrechtlichen Realität von erheblicher willkür ziemlich gut entsprach. Ich denke auch Sie wollen nicht in so einer Gesellschaft leben, wenn Sie die Wahl haben. Der moderne Rechtsstaat bedeutet auch eine Menge Lebensqualität für die Menschen, die darin leben und ich denke der Preis dafür ist angemessen.
2) Das Problem ist, dass harte Strafen offensichtlich keinen nachweisbaren Nutzen haben. In den USA zB gibt es harte Jugendstrafen und sogar Todesstrafe. Aber die Kriminalität ist trotzdem sehr hoch und die vielen Gefängnisse und Tötungen sind sehr teuer. Die Lebensqualität der Menschen steigt nach meinem Kenntnisstand leider nicht belegbar durch härtere Strafen. Ich bin durchaus dafür Lösungen für die von Ihnen aufgezeigten Probleme zu suchen, aber sie sollten Sinn machen d.h. die Situation insgesamt VERBESSERN. Es macht keinen Sinn unsere Situation aus einer emotionalen Reaktion oder aus purer Unkenntnis der Fakten heraus langfristig zu verschlechtern.
Sorry es muss heissen:
dass der STAAT von seinen Bürgern Zivilcourage fordert, aber selbst nicht mehr leisten will.... Mea Culpa.
Ich habe den Eindruck, die Drogeabhängigkeit des 'Verbaltäters' wirkt sich fast strafmildernd.
Warum? Gerade das sollte die Strafe verschärfen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Resozialisierung ist dadurch doch noch unwahrscheinlicher.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren