Missbrauchsvorwürfe Mixas Beschuldiger lehnen Gesprächsangebot ab

Zwei der vermeintlichen Missbrauchsopfer haben auf die Einladung des Augsburger Bischofs reagiert. Ohne Schuldbekenntnis ist für sie ein Gespräch ausgeschlossen.

Verhärtete Fronten: So lange Bischof Mixa seine vermeintlichen Taten nicht gesteht, wollen ehemalige Heimkinder nicht auf ein Gesprächsangebot eingehen

Verhärtete Fronten: So lange Bischof Mixa seine vermeintlichen Taten nicht gesteht, wollen ehemalige Heimkinder nicht auf ein Gesprächsangebot eingehen

Der Augsburger Bischof Walter Mixa will mit ehemaligen Zöglingen eines Kinderheims über gegen ihn erhobene Misshandlungsvorwürfe sprechen. Zwei der angeblich von ihm verprügelten Heimkinder haben nach einem Bericht von sueddeutsche.de ablehnend auf das Dialogangebot reagiert. Sie könnten in Mixas Äußerungen kein annehmbares Gesprächsangebot erkennen, erklärten sie. Man werde erst dann ein Treffen in Betracht ziehen, wenn der Bischof eingestehe, dass er sie geschlagen habe. "Ich spreche auf keinen Fall mit jemandem, der mich als Lügner hinstellt", zitierte der Internetdienst eine der beiden Frauen. Sie werfen Mixa vor, er habe sie als Stadtpfarrer im Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef in Schrobenhausen vor 30 Jahren brutal geprügelt und verletzt.

Mixa ist als erster amtierender Bischof in Deutschland konfrontiert mit Misshandlungsvorwürfen. "Ich bin zutiefst erschüttert über die Anschuldigungen, die mir gegenüber erhoben werden. Ich versichere nochmals, dass ich zu keiner Zeit gegen Kinder und Jugendliche körperliche Gewalt in irgendeiner Form angewandt habe", hieß es in der Erklärung des Augsburger Bischofs.

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Die große Mehrheit der katholischen Bistümer in Deutschland wollte in den Karfreitags-Gottesdiensten eine besondere Fürbitte für die Opfer von sexuellem Missbrauch halten.

Laienorganisation: Mixa soll Amt ruhen lassen

Die katholische Laienorganisation "Wir sind Kirche" forderte Mixa auf, solange sein Amt ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe gegen ihn geklärt sind. Das Ordinariat hat Berichte über Ohrfeigen, Fausthiebe und Schläge auf das nackte Gesäß als "absurd und erfunden" zurückgewiesen. Mixa solle gezielt diffamiert werden, hieß es. Der Süddeutschen Zeitung liegen nach eigenen Angaben eidesstattliche Erklärungen der mutmaßlichen Opfer vor. Inzwischen habe sich ein weiteres ehemaliges Heimkind gemeldet und erklärt, von Mixa damals brutal geschlagen worden zu sein.

Der Sprecher der Regierung Oberbayern sagte, über die angeblichen Vorfälle sei in den Akten von damals nichts zu finden. Damit sei die Angelegenheit erledigt. Die Regierung prüft inzwischen als Heimaufsichtsbehörde Misshandlungsvorwürfe in dem Kinder- und Jugendhilfezentrum aus jüngerer Zeit. Dabei geht es um mögliche Fälle, die noch nicht verjährt sind.

Der Präfekt der Glaubenskongregation, der amerikanische Kardinal William Levada, kritisierte die New York Times wegen ihrer Berichterstattung zu Missbrauchsfällen in den USA. In einem Schreiben mit dem Titel "Wie es ein Amerikaner im Vatikan sieht" wirft Levada dem Blatt vor, mit Attacken auf den Papst die Regeln der Fairness verletzt zu haben.

 
Leser-Kommentare
  1. KÖRPERSTRAFE IN DER FAMILIE

    In Deutschland und Österreich sind Körperstrafen verboten. Das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern wurde im Jahr 2000 durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ersatzlos abgeschafft. Laut Paragraf § 1631 BGB haben Kinder das ausdrückliche „Recht auf gewaltfreie Erziehung“:
    „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“.

    KÖRPERSTRAFE IN DER SCHULE - ALLGEMEIN

    In den meisten Staaten Europas hat sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, vor allem in den 1960er und 1970er Jahren …, die neue öffentliche Meinung durchgesetzt, dass Körperstrafen nicht mehr angewendet werden sollen.
    In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft,
    1973 auch in der Bundesrepublik Deutschland.

    KÖRPERSTRAFE IN DER SCHULE – BAYERN

    1979 erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht, dass „im Gebiet des Freistaates Bayern … ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht“ besteht.

    1980 wurde die Prügelstrafe an Schulen auch in Bayern abgeschafft.

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Körperstrafe#Situation_heute

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    ....denn den Straftatbestand "Kindesmißhandlung" gab es "damals" schon............

    ....denn den Straftatbestand "Kindesmißhandlung" gab es "damals" schon............

  2. ....denn den Straftatbestand "Kindesmißhandlung" gab es "damals" schon............

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    In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten.
    Es wird daher zwischen „nicht-missbräuchlicher“ (nonabusive) und „missbräuchlicher“ (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen.

    In Deutschland wird SEIT DER GESETZESÄNDERUNG VON 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen.

    http://de.wikipedia.org/w...

    In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten.
    Es wird daher zwischen „nicht-missbräuchlicher“ (nonabusive) und „missbräuchlicher“ (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen.

    In Deutschland wird SEIT DER GESETZESÄNDERUNG VON 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen.

    http://de.wikipedia.org/w...

  3. Mixa hätte diese Unverschämtheiten einfach ignorieren sollen. Aber er ist zu gutmütig. Das ist immer ein Fehler.

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    Sicher.
    Für die Täter gibts die Verjährung....für die Opfer nie.

    Sicher.
    Für die Täter gibts die Verjährung....für die Opfer nie.

  4. Sicher.
    Für die Täter gibts die Verjährung....für die Opfer nie.

    Antwort auf "Ein Fehler"
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    entfernt. Bitte verzichten Sie auf Aussagen, die als Billigung von Gewalt an Kindern gedeutet werden könnten. Danke, die Redaktion/vv

    entfernt. Bitte verzichten Sie auf Aussagen, die als Billigung von Gewalt an Kindern gedeutet werden könnten. Danke, die Redaktion/vv

  5. Die sich öffentlich erklärten Opfer zeigen Konsequenz, die bei Mixa offensiochtlich nicht vorhanden ist. In seiner Selbstüberschätzung und Feigheit verkennt er die Tatsache, daß die Opfer das ihnen angetane Leid niemals vergessen können. Mixa jedoch will sich nicht mehr an seine früheren Mißbrauchshandlungen erinnen. Das ist sein Dilemma, aus dem er nicht mehr heraus kann. Verwerflich sind die Versuche, den Opfern nichtg glauben zu wollen. Im Gegenteil, ihnen noch mit gerichtlichen Schritten zu drohen. Für viele Gläubige, die bislang aufrichtig und treu zur Kirche standen, ist das Vrhaltgen von Mixa mehr als nur enttäuschend. Wenn die katholische Kirche in Deuschland Fehler im Umgang mit Muißbrauchsopfern einräumt, sollte der Papst in Rom mit gutem Beispiel voran gehen und eigene Fehler ebenso bekennen. Niemand auf dieser Welt ist frei von Fehlern. Auch der Papst nicht !

  6. In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten.
    Es wird daher zwischen „nicht-missbräuchlicher“ (nonabusive) und „missbräuchlicher“ (abusive) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen.

    In Deutschland wird SEIT DER GESETZESÄNDERUNG VON 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen.

    http://de.wikipedia.org/w...

  7. Egal, wie man zu den Vorwürfen steht. Immer wenn eine Jagd auf jemanden stattfindet, finden sich auch Trittbrettfahrer und Anschuldiger. Der Mißbrauch darf nie mehr stattfinden- auch nicht der "Gebrauch". Aber all das, was heute reales aufgedeckt wird, darf nicht in einer Massenjagt enden, in der aus der Meute heraus " Hexer " gerufen wird. Dies hatten wir vor 300 Jahren . Wer anschuldigt, muss das dem Menschen auch ins Gesicht sagen können.Belegen können.

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    Hallo h.morun,
    Zitat: "Wer anschuldigt, muss das dem Menschen auch ins Gesicht sagen können."
    .
    Weiß nicht. beim Bayerischen Rundfunk ...
    http://www.br-online.de/b...
    .
    ... da hört sich der Vorwurf so an: "Einer der Männer berichtete, Mixa habe ihm im Laufe der Jahre mindestens 50-mal "die Hose heruntergezogen und mit einem Stock fünf- bis siebenmal auf das Gesäß geschlagen." Einmal habe der Geistliche dabei auch einen Kochlöffel verwendet, der abbrach. "Dann nahm er die Hand." Während der Schläge habe Mixa gesagt: "Kind Gottes, nimm diese Strafe". Oder: "In dir ist der Satan, den werde ich dir schon austreiben."
    .
    Angenommen mal, das stimmt, dann ist es ziemlich verständlich, dass der Ankläger nicht mit Herrn Mixa sprechen will.
    .
    Dadurch wird natürlich auch das Beweisen erschwert.

    Hallo h.morun,
    Zitat: "Wer anschuldigt, muss das dem Menschen auch ins Gesicht sagen können."
    .
    Weiß nicht. beim Bayerischen Rundfunk ...
    http://www.br-online.de/b...
    .
    ... da hört sich der Vorwurf so an: "Einer der Männer berichtete, Mixa habe ihm im Laufe der Jahre mindestens 50-mal "die Hose heruntergezogen und mit einem Stock fünf- bis siebenmal auf das Gesäß geschlagen." Einmal habe der Geistliche dabei auch einen Kochlöffel verwendet, der abbrach. "Dann nahm er die Hand." Während der Schläge habe Mixa gesagt: "Kind Gottes, nimm diese Strafe". Oder: "In dir ist der Satan, den werde ich dir schon austreiben."
    .
    Angenommen mal, das stimmt, dann ist es ziemlich verständlich, dass der Ankläger nicht mit Herrn Mixa sprechen will.
    .
    Dadurch wird natürlich auch das Beweisen erschwert.

  8. Was soll man von angeblichen Missbrauchsopfern halten, die als allererstes verlangen, dass der Beschuldigte seine Schuld, ohne gehört zu werden, für angebliche Misshandlungen die 30 Jahre zurück liegen, vorweg anerkennt.

    Ich finde es für einen Geistlichen schon sehr bemerkenswert direkte Gesprächsbereitschaft zu signalisieren.
    In einer solchen Gesprächsrunde könnten doch Missbrauchsopfer und Beschuldigter zu neuen Erkenntnissen kommen, die möglicherweise eine realistische Sicht auf die Dinge ergeben. Auch hätten hier die Beteiligten die große Chance, durch persönliche Aussprache Lösungen der Konflikte zu erarbeiten!
    Ich finde es schon sehr komisch, wie sich die angeblichen Missbrauchsopfer verhalten.

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    Ich teile Ihre Auffassung inhaltlich voll und ganz, nicht jedoch die Anmerkung der ZEIT-Redaktion hierzu. Beim besten Willen kann in Ihrer Zuschrift nichts erkennen, was von Dritten (?) als "Verharmlosung von Straftaten" (?) gedeutet werden könnte. Das vermeintliche Tatgeschehen und die Rolle Mixas dabei sind streitig und weder bewiesen, noch aufgrund valider Anknüpfungstatsachen evident wahrscheinlicher als Mixas Einlassungen. Und ob die 30 Jahre zurückliegenden Vorgänge - ihr Geschehen unterstellt - seinerzeit einen Straftatbestand erfüllt hätten, ist gerichtlich ebenfalls nicht festgestellt. Welche Begehensweise welcher Straftat durch welche Person soll hier denn durch welche Bemerkungen "verhamlost" werden?

    Ich teile Ihre Auffassung inhaltlich voll und ganz, nicht jedoch die Anmerkung der ZEIT-Redaktion hierzu. Beim besten Willen kann in Ihrer Zuschrift nichts erkennen, was von Dritten (?) als "Verharmlosung von Straftaten" (?) gedeutet werden könnte. Das vermeintliche Tatgeschehen und die Rolle Mixas dabei sind streitig und weder bewiesen, noch aufgrund valider Anknüpfungstatsachen evident wahrscheinlicher als Mixas Einlassungen. Und ob die 30 Jahre zurückliegenden Vorgänge - ihr Geschehen unterstellt - seinerzeit einen Straftatbestand erfüllt hätten, ist gerichtlich ebenfalls nicht festgestellt. Welche Begehensweise welcher Straftat durch welche Person soll hier denn durch welche Bemerkungen "verhamlost" werden?

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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