Justizaffäre Im Zweifel für den Staatsanwalt
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 Die Affäre schadet der Karriere nicht

Durch solche "rechtlichen Beratungen" habe Görlich die "Gegenseite in die Lage versetzt, gesetzeskonforme Prostitutionstätigkeit vorzutäuschen" und "damit die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden" erschwert, wurde ermittelt. Doch ging man wohlwollend davon aus, der Beschuldigte – immerhin ein Staatsanwalt – habe das vermutlich einfach "nicht erkannt".

Obendrein scheint Görlich brisantes Beweismaterial unterschlagen zu haben. Laut Silke F. bekam Görlich Videokassetten aus den Überwachungskameras des Bordells. Darauf sollten unter anderem Hells Angels mit Prostituierten zu sehen sein. Doch behauptete die Bordellbetreiberin zudem, neben Rockern sei auch Görlich auf den Bändern zu sehen. In den spärlichen Vermerken des Staatsanwalts findet sich kein Wort über die Kassetten, auch der Polizei übergab er die Bänder nicht zur Auswertung.

Deshalb wollte der Verdener Oberstaatsanwalt Herrmann zunächst Görlichs Dienst- und Privaträume durchsuchen lassen. Am Tag zuvor vereitelte er aber die von ihm selbst initiierte Durchsuchungsaktion wieder: Herrmann unterrichtete den beschuldigten Kollegen über seinen Verdacht. Görlich bestritt alle Vorwürfe und gab eine Videokassette heraus. Daraufhin blies Herrmann die Aktion ab. Im Nachhinein erwies sich ein Teil des Bandes als gelöscht; die noch vorhandenen Aufnahmen waren unverfänglich; zudem wollte Silke F. dem Staatsanwalt mehr als nur ein einziges Band gegeben haben.

Neben all diesen Vorwürfen gegen Görlich gab es in der Affäre Hinweise auf Verfehlungen von mindestens zwei weiteren Hannoveraner Anklagevertretern: Dietmar Eisterhues und Wolfgang Burmester. Da hätte es der Objektivität halber nahegelegen, das Verfahren umgehend an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben. Aber Hannovers leitender Oberstaatsanwalt Manfred Wendt ließ von November 2000 bis Februar 2001 seine eigene Behörde ermitteln – und in dieser Zeit vertraute er die pikante Angelegenheit ausgerechnet dem ebenfalls involvierten damaligen Oberstaatsanwalt Burmester an.

Mit jedem Monat, der während Görlichs zwielichtiger Ermittlungen in und rund um Silke F.s Bordell ins Land ging, mehrten sich in der niedersächsischen Landeshauptstadt die Gerüchte, die Staatsanwaltschaft halte ihre Hand schützend über F.s Etablissement. Als dieses "Gerede" schließlich überhandnahm, gab Wendt die Ermittlungen doch noch ab, und der damalige Verdener Oberstaatsanwalt Herrmann übernahm. Er hinterfragte die zahlreichen widersprüchlichen Aussagen in dem Verfahren allerdings kaum und ließ sogar offensichtlich unwahre Erklärungen als "plausibel" auf sich beruhen. Wohl auch deshalb blieb von der langen Liste der "strafrechtlich relevanten Vorwürfe", die der Verdener Anklagevertreter prüfte, am Ende nichts übrig: Verrat von Dienstgeheimnissen, Strafvereitlung, Vollstreckungsvereitlung, Verfolgungsvereitlung, Täuschung, Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz, Beihilfe zur Zuhälterei. Die meisten dieser Anschuldigungen sah Herrmann am Ende als entkräftet an, die übrigen seien "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen". Am 4. Dezember 2001 stellte er das Verfahren ein.

Verdens leitender Oberstaatsanwalt Trentmann bestätigt das. Görlich sei damals verdächtig gewesen, "sich möglicherweise eines strafbaren Verhaltens im Zuge eigener Ermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Vorfällen um ein Bordell schuldig gemacht" zu haben. Eine "umfassende Prüfung" habe diesen Verdacht nicht bestätigt, daher sei das Verfahren "mangels Tatverdachts eingestellt worden".

Staatsanwalt Görlich blieb nicht nur strafrechtlich unbehelligt, er wurde nicht einmal disziplinarrechtlich belangt. Er wechselte lediglich innerhalb der Anklagebehörde die Abteilung. Seine Behördenleitung und das niedersächsische Justizministerium nannten das einen "ganz normalen Vorgang" und bestritten jeden Zusammenhang zwischen dieser Versetzung und den Vorwürfen gegen den Beamten. Bis heute hält die Staatsanwaltschaft Hannover daran fest, "dass sämtliche Vorgänge sowohl in der Öffentlichkeit als auch von den für die Dienstaufsicht zuständigen Stellen umfassend behandelt und überprüft worden sind".

Die Affäre tat der Karriere ihrer Protagonisten denn auch keinen Abbruch. Görlich wurde zum Oberstaatsanwalt befördert und ist heute in Hannover für Wirtschaftskriminalität zuständig. Herrmann hat es zum leitenden Oberstaatsanwalt und Behördenleiter in Oldenburg gebracht.

* Name von der Redaktion geändert.

(Erschienen im Weser-Kurier)

 
Leser-Kommentare
  1. Bitte äußern Sie sich zu den konkreten Inhalten des Artikels. Danke. Die Redaktion/sh

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    Es ist, Verzeihung, ziemlich“ dämlich“ Justiz und Kirche in einen Topf zu werfen. Gefahr entsteht immer dann, wenn Macht über Menschen nicht kontrolliert wird.

    Bei der Kirche ist es die „Macht“ über die Gewissen. Der kann man sich durch eigene Kraft und eigenes Nachdenken entziehen.

    Bei der Justiz ist es die Möglichkeit, zugewiesene Macht über Menschen zum eigenen Vorteil zu missbrauchen. Das sind dann die „fürchterlichen Juristen“ bei denen das Gewissen und das persönliche ethische Empfinden abgestorben ist.

    Hoffentlich werden die Herren Beamten aus ihren Ämtern unter Verlust der Pensionen entfernt.

    Für die spürbare Sanktion der kirchlichen „Amtsträger“ hätte ich auch eine Idee, will sie aber lieber für mich behalten.

    Es ist, Verzeihung, ziemlich“ dämlich“ Justiz und Kirche in einen Topf zu werfen. Gefahr entsteht immer dann, wenn Macht über Menschen nicht kontrolliert wird.

    Bei der Kirche ist es die „Macht“ über die Gewissen. Der kann man sich durch eigene Kraft und eigenes Nachdenken entziehen.

    Bei der Justiz ist es die Möglichkeit, zugewiesene Macht über Menschen zum eigenen Vorteil zu missbrauchen. Das sind dann die „fürchterlichen Juristen“ bei denen das Gewissen und das persönliche ethische Empfinden abgestorben ist.

    Hoffentlich werden die Herren Beamten aus ihren Ämtern unter Verlust der Pensionen entfernt.

    Für die spürbare Sanktion der kirchlichen „Amtsträger“ hätte ich auch eine Idee, will sie aber lieber für mich behalten.

    • joG
    • 18.05.2010 um 8:05 Uhr

    ....was man von Anwälten hört. Die Allgemeinheit juristischer Anwendung scheint nicht allgemein. Das mag an der Struktur des Rechtssystems liegen, die kaum eine externe Kontrolle zulässt. Ein Ordnungsprinzip, das demokratische Methoden zur Bestimmung von Staatsanwälten und grössere Transparenz würden vermutlich die Situation verbessern.

  2. -, aktuelles Beispiel, einfach mal danach googlen. Wenn der Staatsanwalt die Fakten nach seinen Gunsten auslegt wird die Gerechtigkeit schon im Keim erstickt, da niemand ein verfahren eröffnen kann außer der Staatsanwalt selbst.

  3. Es ist, Verzeihung, ziemlich“ dämlich“ Justiz und Kirche in einen Topf zu werfen. Gefahr entsteht immer dann, wenn Macht über Menschen nicht kontrolliert wird.

    Bei der Kirche ist es die „Macht“ über die Gewissen. Der kann man sich durch eigene Kraft und eigenes Nachdenken entziehen.

    Bei der Justiz ist es die Möglichkeit, zugewiesene Macht über Menschen zum eigenen Vorteil zu missbrauchen. Das sind dann die „fürchterlichen Juristen“ bei denen das Gewissen und das persönliche ethische Empfinden abgestorben ist.

    Hoffentlich werden die Herren Beamten aus ihren Ämtern unter Verlust der Pensionen entfernt.

    Für die spürbare Sanktion der kirchlichen „Amtsträger“ hätte ich auch eine Idee, will sie aber lieber für mich behalten.

    Antwort auf "Kirche und Justiz"
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    Leider konnte ich das erste Posting nicht lesen, aber so dämlich ist es nicht, Parallelen zwischen den Skandalen in der katholischen Kirche und diesem Fall zu sehen.

    Die erste Parallele ist, dass es sich in beiden Fällen Organisationen bzw. Organisationskomplexe mit einem beträchtlichen Maß an Binnenlogik, eigener Fachsprache, gegenseitigen Abhängigkeiten und Symphatien der Mitglieder und nicht zuletzt mit einem Unfehlbarkeitsdogma handelt.

    Die zweite Parallele führen Sie, amadeusw, selbst an: unkontrollierte Macht über Menschen. Im Falle der Justiz ist es die Macht, die Staatsgewalt gegen jemanden einzusetzen. Im Falle der Kirche ist es nicht nur die Macht über das Gewissen. Wir erfahren immer öfter, dass die zuständigen Betreuer von ihrer Oraganisation mit physischer Macht über Schutzbefohlene ausgestattet wurden. Dem konnten sich die Betroffenen nicht durch eigene Kraft und eigenes Nachdenken entziehen!

    Die dritte Parallele ist, dass diese Macht in einigen Fällen tatsächlich zum eigenen Vorteil msbraucht wurde und wird.

    Um die vierte Parallele nicht zu sehen, muss man meiner Meinung nach bewusst wegschauen: All die Abschwächungen von Vorwürfen, die wir bei der Kirche gesehen haben, die "Strafversetzungen" ohne Folgen für den Aufstieg, die Versuche, die Fälle intern zu klären, zum Schutz der eigenen Organisation, zugunsten der Täter, zulasten der Opfer - bei der Justiz sehen wir nun all das wieder.

    Leider konnte ich das erste Posting nicht lesen, aber so dämlich ist es nicht, Parallelen zwischen den Skandalen in der katholischen Kirche und diesem Fall zu sehen.

    Die erste Parallele ist, dass es sich in beiden Fällen Organisationen bzw. Organisationskomplexe mit einem beträchtlichen Maß an Binnenlogik, eigener Fachsprache, gegenseitigen Abhängigkeiten und Symphatien der Mitglieder und nicht zuletzt mit einem Unfehlbarkeitsdogma handelt.

    Die zweite Parallele führen Sie, amadeusw, selbst an: unkontrollierte Macht über Menschen. Im Falle der Justiz ist es die Macht, die Staatsgewalt gegen jemanden einzusetzen. Im Falle der Kirche ist es nicht nur die Macht über das Gewissen. Wir erfahren immer öfter, dass die zuständigen Betreuer von ihrer Oraganisation mit physischer Macht über Schutzbefohlene ausgestattet wurden. Dem konnten sich die Betroffenen nicht durch eigene Kraft und eigenes Nachdenken entziehen!

    Die dritte Parallele ist, dass diese Macht in einigen Fällen tatsächlich zum eigenen Vorteil msbraucht wurde und wird.

    Um die vierte Parallele nicht zu sehen, muss man meiner Meinung nach bewusst wegschauen: All die Abschwächungen von Vorwürfen, die wir bei der Kirche gesehen haben, die "Strafversetzungen" ohne Folgen für den Aufstieg, die Versuche, die Fälle intern zu klären, zum Schutz der eigenen Organisation, zugunsten der Täter, zulasten der Opfer - bei der Justiz sehen wir nun all das wieder.

  4. Schlimm, daß das auch für die Justiz gilt.
    Oder aber, kaum verwunderlich bei den Vorbildern in der Politik. Warum sollte die Justiz in einem korrupten Staatswesen eine Ausnahme sein?
    Dort, wo Recht zur Ware verkommen ist, ist dem Unrecht Tür und Tor geöffnet.
    Bei aller Rechtsstaatlichkeit, auf die diese Republik so stolz ist, muß doch eindeutig konstatiert werden , daß eben nur Recht bekommt, wer solvent genug ist, es sich zu kaufen. Schon eine simple Rechtsberatung kann mancher kaum bezahlen, weil man, bevor sich ein Anwalt zu einer Auskunft bequemt, scon erst einmal Geld herüberreichen muß.
    Man mag über die DDR-Justiz reden und schreiben, was man will, Richter und Staatsanwälte haben aber kostenfrei Rechtsauskünfte erteilt. Der Gang zu einem Anwalt blieb trotzdem unbenommen.

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    • Nandus
    • 18.05.2010 um 9:03 Uhr

    ...in einem Land, in dem sich selbst Amtsrichter (gaaanz unten in der Nahrungskette) zu Provinzherren erklären um in selbstherrlicher Manier (justice c'est moi) IHR Recht zu sprechen, ist Justizia nicht nur blind und taub, sondern wendet sich angewiedert ab. Dieses System stinkt zum Himmel.

    @BaltasarG.: wir wollen aber dann doch die Ostalgie da lassen, wo sie hingehört: in der Versenkung. Die DDR war ein Unrechtstaat, in dem Anwalt, Staatsanwalt & Richter an einem Strang zogen - da nützt einem die beste, kostenlose Rechtsberatung nix.

    • Nandus
    • 18.05.2010 um 9:03 Uhr

    ...in einem Land, in dem sich selbst Amtsrichter (gaaanz unten in der Nahrungskette) zu Provinzherren erklären um in selbstherrlicher Manier (justice c'est moi) IHR Recht zu sprechen, ist Justizia nicht nur blind und taub, sondern wendet sich angewiedert ab. Dieses System stinkt zum Himmel.

    @BaltasarG.: wir wollen aber dann doch die Ostalgie da lassen, wo sie hingehört: in der Versenkung. Die DDR war ein Unrechtstaat, in dem Anwalt, Staatsanwalt & Richter an einem Strang zogen - da nützt einem die beste, kostenlose Rechtsberatung nix.

    • Nandus
    • 18.05.2010 um 9:03 Uhr

    ...in einem Land, in dem sich selbst Amtsrichter (gaaanz unten in der Nahrungskette) zu Provinzherren erklären um in selbstherrlicher Manier (justice c'est moi) IHR Recht zu sprechen, ist Justizia nicht nur blind und taub, sondern wendet sich angewiedert ab. Dieses System stinkt zum Himmel.

    @BaltasarG.: wir wollen aber dann doch die Ostalgie da lassen, wo sie hingehört: in der Versenkung. Die DDR war ein Unrechtstaat, in dem Anwalt, Staatsanwalt & Richter an einem Strang zogen - da nützt einem die beste, kostenlose Rechtsberatung nix.

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    und die BRD war auch nicht viel besser!

    Manipulationen bei der Besetzung des Richterpostens im Stammheimprozeß, Celler-Loch, Radikalenerlass und viele Fälle mehr. Alles keine Ruhmestaten einer ach so rechtstaatlichen Demokratie.

    "...in dem Anwalt , Richter und Staatsanwalt an einem Strang zogen..." Ich sehe keinen Unterschied zur DDR. Und unter der Decke gehalten wird alles wenigstens ebensogut.

    und die BRD war auch nicht viel besser!

    Manipulationen bei der Besetzung des Richterpostens im Stammheimprozeß, Celler-Loch, Radikalenerlass und viele Fälle mehr. Alles keine Ruhmestaten einer ach so rechtstaatlichen Demokratie.

    "...in dem Anwalt , Richter und Staatsanwalt an einem Strang zogen..." Ich sehe keinen Unterschied zur DDR. Und unter der Decke gehalten wird alles wenigstens ebensogut.

  5. nur noch gerne, was denn der heutige Ministerpräsident Wulff zu dieser Angelegenheit in seinem Bundesland Niedersachsen sagt?

  6. und die BRD war auch nicht viel besser!

    Manipulationen bei der Besetzung des Richterpostens im Stammheimprozeß, Celler-Loch, Radikalenerlass und viele Fälle mehr. Alles keine Ruhmestaten einer ach so rechtstaatlichen Demokratie.

    Antwort auf "Wen wunderts..."

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