Volksverhetzung NPD-Funktionär Pastörs verurteilt
Er hat gegen Juden und Türken gehetzt. Nun ist der Vorsitzende der Schweriner NPD-Fraktion zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zu Unrecht, findet er.
Der Fraktionschef der rechtsextremen NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs , ist wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich Pastörs bei einer NPD-Veranstaltung in Saarbrücken am Aschermittwoch vergangenen Jahres der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte. Zudem soll der 57-Jährige eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen.
Der Staatsanwalt hatte auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und mindestens diesen Betrag als Strafe plädiert. Das Gericht sah den Tatbestand des "Aufstachelns zum Rassenhass" insbesondere erfüllt durch den Begriff "Judenrepublik" und den im Zusammenhang mit Türken verwendeten Begriff "Samenbomben", die Pastörs benutzt hatte. Der NPD-Mann habe "nationalsozialistisches Wortgut" verwendet, sagte die Richterin. Strafmildernd wertete sie, dass Pastörs nicht vorbestraft sei.
Der 57-Jährige hatte den Vorwurf der Volksverhetzung zuvor vehement bestritten. Er berief sich auf die Meinungsfreiheit. Er sei "vollkommen unschuldig hierher zitiert worden", sagte er in seinem Schlusswort. Die Staatsanwaltschaft sei aufgrund eines NDR-Fernsehbeitrags aktiv geworden, der nur kleine, aus dem Zusammenhang gerissene Fragmente seiner Rede wiedergebe. Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten.
- Datum 06.05.2010 - 19:41 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
- Kommentare 76
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Hoffentlich ist dieser Ölzweig, der da in den Krallen des Deutschen Adlers schimmert wie der Grundstein zum Kathedralenbau namens NPD Verbot.
Entfernt. Verzichten Sie auf Kommentare, in denen Sie Volksverhetzung rechtfertigen. Die Redaktion/sh
Ohne sein Hass auf andere Nationen beschönigen zu wollen, doch niemand verbietet mir was ich sagen und denken darf.. Alles andere ist Zensur und Gott sei Dank sieht die Menschenrechtscharte das im Artikel 19 genau so und wenn es nach mir geht steht selbige über dem Grundgesetz einer Nation.. Also: Lasst den Mann sagen was er will
Ohne sein Hass auf andere Nationen beschönigen zu wollen, doch niemand verbietet mir was ich sagen und denken darf.. Alles andere ist Zensur und Gott sei Dank sieht die Menschenrechtscharte das im Artikel 19 genau so und wenn es nach mir geht steht selbige über dem Grundgesetz einer Nation.. Also: Lasst den Mann sagen was er will
Entfernt. Siehe oben. Die Redaktion/mh
Ohne sein Hass auf andere Nationen beschönigen zu wollen, doch niemand verbietet mir was ich sagen und denken darf.. Alles andere ist Zensur und Gott sei Dank sieht die Menschenrechtscharte das im Artikel 19 genau so und wenn es nach mir geht steht selbige über dem Grundgesetz einer Nation.. Also: Lasst den Mann sagen was er will
Was fällt darunter und was nicht?
Genau da liegt der sehr große Ermessensspielraum der Richter.
Je nach Zeitgeist, kann man mit diesem Paragraph JEDEN mundtot machen. Sei er nun LInker, Rechter, Umweltschützer, Journalist oder nur einfacher Bürger...
Nun, was das Wort gewordene Zünglein an der Waage ist, steht doch im Artikel. Aber damit Ihre Versuche, hier Konversation zu betreiben nicht auf der Stecke bleiben—schließlich haben Sie es schon zwei mal versucht, bis Sie endlich nicht mehr wegzensiert wurden—erledige ich jetzt mal Ihre Aufgabe und lege Ihnen den Inhalt zu Füßen: Es geht konkret um Äußerungen wie "Samenbomben" und "Judenrepublik". Wenn Sie aber der Auffassung sind, dass könne man als Politiker durchaus öffentlich sagen—verstehen Sie, mit Meinung hat das nichts zu tun, die möchte Herrn Pastörs höchstens sein Therapeut "nehmen"—, dann kann ich Ihnen auch nicht mehr helfen.
Nun, was das Wort gewordene Zünglein an der Waage ist, steht doch im Artikel. Aber damit Ihre Versuche, hier Konversation zu betreiben nicht auf der Stecke bleiben—schließlich haben Sie es schon zwei mal versucht, bis Sie endlich nicht mehr wegzensiert wurden—erledige ich jetzt mal Ihre Aufgabe und lege Ihnen den Inhalt zu Füßen: Es geht konkret um Äußerungen wie "Samenbomben" und "Judenrepublik". Wenn Sie aber der Auffassung sind, dass könne man als Politiker durchaus öffentlich sagen—verstehen Sie, mit Meinung hat das nichts zu tun, die möchte Herrn Pastörs höchstens sein Therapeut "nehmen"—, dann kann ich Ihnen auch nicht mehr helfen.
Entfernt. Vermeiden Sie Beleidigungen und beteiligen Sie sich mit sachlichen Beiträgen an der Diskussion. Die Redaktion/sh
"Der Richter und die Richter urteilen im Zeitgeist. Ich bin ehrlich gesagt dann recht froh, dass der juristische Zeitgeist sich von
http://de.wikipedia.org/w...
fortentwickelte und sich nun wohltuend in diesem Urteil gegen Pastörs artikulierte."
Gerade das ist das Besorgnisserregende. Richter haben keine Zeitgeisturteile zu sprechen, sondern Recht zu sprechen, und das im Rahmen des Grundgesetzes. Irgendwelchen Gesinnungen dort Malus oder Bonus zu geben, ist grundgesetzwidrig.
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
Entfernt. Verzichten Sie auf Beleidigungen. Die Redaktion/sh
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