Religionsfreiheit Muslimischer Schüler darf nicht in der Pause beten

Religionsfreiheit versus Neutralität des Staates: Eine Berliner Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet verbieten. Ein Gericht hob das Urteil der Vorinstanz auf.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und verbietet damit, dass muslimische Schüler außerhalb des Religionsunterrichts in der Schule beten dürfen. Zur Begründung hieß es, eine Einschränkung der Religionsfreiheit sei in der Schule gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen. Dies könnten etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler, die Elternrechte und der für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendige Schulfrieden sein. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Konkret ging es um den Fall des 16 Jahre alten Muslim Yunus M., dem das Verwaltungsgericht Berlin das Recht zugesprochen hatte, einmal täglich auf dem Schulgelände des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding in einer Pause zu beten. Diese Entscheidung hoben die Richter auf und betonten in der Begründung besonders die Gefahr für den Schulfrieden. "Dies ist ein guter Tag für die Berliner Schule", sagte die Schulleiterin Brigitte Burchardt zu dem Urteil. 

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Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil Ende September 2009 dem Schüler das Beten erlaubt. Die Richter sahen die Neutralität des Staates durch das Beten nicht eingeschränkt. Glaubensüberzeugungen dürften vom Staat nicht bewertet oder infrage gestellt werden, so damals die Begründung. Das Land Berlin hatte daraufhin Berufung gegen die zugestandene Erlaubnis für den Schüler eingelegt.

"Die Konflikte würden sich nach Ansicht des Senats verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde", sagte die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann und verwies auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten sind. Sie gab damit der Berliner Schulverwaltung Recht. Diese sieht durch das rituelle Gebet des Jungen den Schulfrieden gefährdet und führt auch organisatorische Beschränkungen an. Um andere Schüler von dem Gebet abzuschirmen, hatte die Verwaltung dem 16-Jährigen einen eigenen Gebetsraum eingerichtet.

 
Leser-Kommentare
  1. Soll der junge Mann doch die Mittagspause mal für die Lektüre von Büchern aus der Zeit der Aufklärung verwenden. Vielleicht Kant, Voltaire, Feuerbach, ...
    Dann mag ihm das mit dem Beten möglicherweise recht schnell von selbst vergehen.

    Es fängt langsam aber sicher an, zu stören. Religion ist, wie jeder andere persönliche Irrtum und Aberglaube (von Horoskop bis Tarot) auch, Privatsache.

    • meuser
    • 27.05.2010 um 16:28 Uhr

    Alles andere wäre auch eine Verhöhnung der deutschen Gesellschaft gewesen...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    und deshalb sollten auch (Konfessionsschulen ausgenommen) alle religionsbezogenen Gegenstände, ebenso wie Religionsunterricht, aus den Schulen verbannt werden.

    Schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland ein weltanschaulich neutraler Staat.

    Es ist schon recht pervers, sich als kluger und aufgeklärten Menschen zu bezeichnen und die Freiheit anderer als Verhöhnung der Gesellschaft zu empfinden.
    Von da ist es nicht mehr weit zur Bücherverbrennung.
    Aber eine solche Denkweise ist bezeichnend für totalitäre Regimes wie das von Angela Merkel.

    • joG
    • 29.05.2010 um 7:00 Uhr

    .....wenn man unterstellt, dass die Gerichte nach den Vorgaben einer hoch xenophoben Bevölkerung urteilen und den Minderheitenschutz sowie die Meinungsfreiheit so wichtig nehmen wie die Gerichte Irans oder früher der DDR. Lediglich das Strafmaß ist geringer. Noch will man offenbar betende Schüler nicht inhaftieren. Wenn ich aber die Forenbeiträge so lese, würde das weit mehr Publikum befriedigen, als einem Demokraten oder gar einem Menschenrechtler recht sein kann.

    und deshalb sollten auch (Konfessionsschulen ausgenommen) alle religionsbezogenen Gegenstände, ebenso wie Religionsunterricht, aus den Schulen verbannt werden.

    Schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland ein weltanschaulich neutraler Staat.

    Es ist schon recht pervers, sich als kluger und aufgeklärten Menschen zu bezeichnen und die Freiheit anderer als Verhöhnung der Gesellschaft zu empfinden.
    Von da ist es nicht mehr weit zur Bücherverbrennung.
    Aber eine solche Denkweise ist bezeichnend für totalitäre Regimes wie das von Angela Merkel.

    • joG
    • 29.05.2010 um 7:00 Uhr

    .....wenn man unterstellt, dass die Gerichte nach den Vorgaben einer hoch xenophoben Bevölkerung urteilen und den Minderheitenschutz sowie die Meinungsfreiheit so wichtig nehmen wie die Gerichte Irans oder früher der DDR. Lediglich das Strafmaß ist geringer. Noch will man offenbar betende Schüler nicht inhaftieren. Wenn ich aber die Forenbeiträge so lese, würde das weit mehr Publikum befriedigen, als einem Demokraten oder gar einem Menschenrechtler recht sein kann.

    • eklipz
    • 27.05.2010 um 16:29 Uhr

    soll er doch seinen Gebetsteppich in der Schule ausrollen und beten. Einem Christen würde man es auch nicht verbieten - da würde nicht mal jemand auf die Idee kommen. Gebetsraum ist ok, soweit er den Schulalltag nicht beeinflusst, heißt also irgendein vormals unwichtiger Raum. Solang sich keine Priester der verschiedenen Religionen auf dem Gelände rumtreiben oder ein Muezzin direkt Richtung Schule singt, ist doch alles im Rahmen.

    "Diese sieht durch das rituelle Gebet des Jungen den Schulfrieden gefährdet und führt auch organisatorische Beschränkungen an."
    Wie soll das den Schulfrieden gefährden? Wenn er betet, dürfen das auch Christen oder Juden. Davon abgesehen werden nicht auf einmal 200 Schüler verschiedener Konfessionen angelaufen kommen, um beten zu wollen.
    Und was sind bitte organisatorische Beschränkungen?

    Der Integration nicht gerade zuträglich

    • eklipz
    • 27.05.2010 um 16:32 Uhr
    4. @ 1&2

    1: danke für die Leeerstunde

    2: Verhöhnung? Inwiefern?

  2. Sehr geehrte Andersgläubige!

    [...]

    Ich möchte mich für diesen unsäglichen Angriff auf ihre Würde entschuldigen. Bitte, beten sie weiter, an wen sie wollen und wo auch immer!

    Bitte beachten Sie, dass Kritik jederzeit konstruktiv sein sollte und verzichten Sie auf persönliche Angriffe. Danke, die Redaktion/fk.

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    • hatem
    • 27.05.2010 um 17:09 Uhr

    Entfernt. Der Teil eines Kommentars auf den sich ihre Kritik bezog, wurde mittlerweile entfernt. Danke, die Redaktion/fk.

    Schließe mich an! Ist ja unglaublich! Wo soll das noch hinführen?

    Ich schliesse mich dem letzten Absatz an.

    • hatem
    • 27.05.2010 um 17:09 Uhr

    Entfernt. Der Teil eines Kommentars auf den sich ihre Kritik bezog, wurde mittlerweile entfernt. Danke, die Redaktion/fk.

    Schließe mich an! Ist ja unglaublich! Wo soll das noch hinführen?

    Ich schliesse mich dem letzten Absatz an.

    • SusaS
    • 27.05.2010 um 16:36 Uhr

    Leider fehlen im Artikel die vorausgegangenen Hintergründe, warum es überhaupt zu einem Rechtsstreit hierüber kam, welche Konflikte es im Vorfeld gab und von welchen Spannungen da die Rede ist. Deshalb ist ein wirklich qualifizierter Kommentar gar nicht möglich.

    Aber auf Basis DIESER Informationen, fällt mir nur wieder ein, dass Musliminen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, etc. Exakt genau der gleiche Blödsinn, wie das hier. Der Staat mischt sich hier in Persönlichkeitsrechte ein!

    Neutralität? Ähm...

    Wer beten will, soll beten und wer das ritualisiert tun will, weil seine Religion ihm das entsprechend zu festen Zeiten vorschreibt, der soll das verdammt nochmal tun dürfen! Ich bin alles andere als immer nur auf der Seite der Einwanderer, wenn es beispielsweise darum geht, welche Rechte Frauen zugestanden werden, obgleich unsere Gesetzte entsprechendes zwingend vorschreiben, etc., aber eine Auslegung der Neutralität des Staates auf diese Weise ist eine Farce, eine AUSREDE und bedroht die Glaubwürdigkeit unserer Rechtssprechung.

    Mehr noch: Es ist eine Provokation, denn wäre ich Mulimin, ich würde mich vehement dagegen wehren.

    Und wäre ich Fundamentalist: Das wäre herrliches Futter für meine Hetzreden und und für eigene islamische Schulen, wenns sein muss privat und ohne Anerkennung, damit das Problem die soziale Lage der Einwanderer nochmal verschärft wird und das mit den Stellen für die Jugendlichen noch besser klappt.

    Der Junge sollte weiter klagen!

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    Eine selbstbewusste Zivilisation ist vor allem eines: zivilisiert. Sonst ist es von vornherein für die Katz, weil sie sich berechtigten Vorwürfen aussetzt und in eine defensive Position gerät.

    Die Grundsätze, die auch eine Schule konsequent einfordern kann und muss, heißen Toleranz, Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit. Die ganzen Verbote, die nicht genau diese Grundsätze einfordern, sondern auf Nebenkriegsschauplätzen unterwegs sind, schwächen die Position, das Selbstbewusstsein, das Image und die Identität der Zivilisation.

    Was ist denn der Nutzen, wenn die Religionsausübung in die Privatsphäre zurückgedrängt wird? Da sind doch die Grundsätze viel schwerer durchzusetzen.

    Wenn die Religionsausübung in der Schule unter Einhaltung von Toleranz, Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit erlaubt wird, ist das doch ein Signal an sich selbst und die anderen, dass die Zivilisation konsequent genug ist, ihre Grundsätze einzufordern, aber auch souverän genug ist, jedem Menschen seine Weltanschauung auch in der Öffentlichkeit zuzugestehen."

    (kopiert aus dem Vorgänger-Thread)

    Wie Sie schon geschrieben haben, SusaS, dieses Urteil ist ein gefundenes Fressen für die Hetzer und wird die Situation nicht stabilisieren, sondern verschlimmern.

    Eine selbstbewusste Zivilisation ist vor allem eines: zivilisiert. Sonst ist es von vornherein für die Katz, weil sie sich berechtigten Vorwürfen aussetzt und in eine defensive Position gerät.

    Die Grundsätze, die auch eine Schule konsequent einfordern kann und muss, heißen Toleranz, Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit. Die ganzen Verbote, die nicht genau diese Grundsätze einfordern, sondern auf Nebenkriegsschauplätzen unterwegs sind, schwächen die Position, das Selbstbewusstsein, das Image und die Identität der Zivilisation.

    Was ist denn der Nutzen, wenn die Religionsausübung in die Privatsphäre zurückgedrängt wird? Da sind doch die Grundsätze viel schwerer durchzusetzen.

    Wenn die Religionsausübung in der Schule unter Einhaltung von Toleranz, Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit erlaubt wird, ist das doch ein Signal an sich selbst und die anderen, dass die Zivilisation konsequent genug ist, ihre Grundsätze einzufordern, aber auch souverän genug ist, jedem Menschen seine Weltanschauung auch in der Öffentlichkeit zuzugestehen."

    (kopiert aus dem Vorgänger-Thread)

    Wie Sie schon geschrieben haben, SusaS, dieses Urteil ist ein gefundenes Fressen für die Hetzer und wird die Situation nicht stabilisieren, sondern verschlimmern.

  3. und deshalb sollten auch (Konfessionsschulen ausgenommen) alle religionsbezogenen Gegenstände, ebenso wie Religionsunterricht, aus den Schulen verbannt werden.

    Schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland ein weltanschaulich neutraler Staat.

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    • meuser
    • 27.05.2010 um 16:40 Uhr

    Die BRD ist ein christlicher Staat...

    • meuser
    • 27.05.2010 um 16:40 Uhr

    Die BRD ist ein christlicher Staat...

  4. Begrüßenswertes Urteil. Dürfte aber noch an die nächtsten Instanzen gehen. Wer bezahlt eigentlich die Prozesskosten`?

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