Religion an der Schule Urteil der Angst im Gebetsstreit

Berliner Schulen dürfen muslimischen Kindern verbieten, auf dem Schulgelände in der Pause zu beten. Der Richterspruch mag vertretbar sein, mutig ist er nicht. Ein Kommentar

An Berliner Schulen wird es keine Gebetsräume für muslimische Schulkinder geben. Mit diesem Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf. Konkret besagt der Richterspruch: Eine Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet auf dem Schulgelände außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. 

Die Berliner Richter haben damit eine durchaus vertretbare Entscheidung getroffen, mutig ist sie indes nicht. Sie ist ein Urteil der Angst und der Abwehr, nicht der selbstbewussten Liberalität und Offenheit.

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Geklagt hatte ein 16-jähriger Gymnasiast aus Berlin. Um seinen vermeintlichen Gebetspflichten nachzukommen, hatte er sich mit einer Handvoll anderer Schüler regelmäßig auf den Boden gekniet und seine Gebetssuren gesprochen. Als die Schulleitung die Ritualhandlung verbot, zog der junge Muslim, unterstützt von seinen Eltern, vor Gericht – und gewann in der ersten Instanz. Weil die Schule nicht wollte, dass der Schüler sein Gebet in aller Öffentlichkeit verrichtete, richtete sie ihm nach dem Urteil einen Gebetsraum ein.

Der Rechtsspruch vom vergangenen September löste große Empörung aus. In einem Anfall multikultureller Schwärmerei hätten die Richter die Prinzipien des religiös neutralen Bildungssystems verraten, lautete der Vorwurf. Voller Naivität hätten sie sich dem Anspruch des radikalen Islam gebeugt, immer weitere Teile des öffentlichen Raums zu besetzen.

Dabei hatten die Richter nur zweierlei gemacht: Sie verteidigten die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit und verhinderten gleichzeitig, dass ein schlichtes Organisationsproblem zu einem großen religionspolitischen Grundsatzstreit aufgeblasen werden konnte. Das Urteil von heute ist das Gegenteil davon: Es ist die grundsätzliche Antwort auf eine vermeintlich grundsätzliche Frage.

Anders als etwa Frankreich ist Deutschland kein laizistischer Staat. Hier wird der Glauben zu Recht nicht in die Privatsphäre verbannt. Deshalb gibt es staatlichen Religionsunterricht an unseren Schulen. Deshalb dürfen in Klassenräumen Kreuze hängen, wenn kein Schüler der Klasse etwas dagegen hat. Deshalb müssten es Lehrer, Eltern und Schüler ertragen, wenn ein Mitschüler beten möchte.

Natürlich kennt die Religionsfreiheit auch hier Grenzen. Eine Schule ist schließlich keine Kirche oder Moschee. Der betende Schüler darf weder dem Unterricht fern bleiben, noch den Schulfrieden stören. Zudem darf er keine Mitschüler unter Druck setzen, sich an der Anrufung Allahs zu beteiligen.

Leser-Kommentare
  1. Man muss hier leider sehr genau unterscheiden.

    Es gibt Menschen muslimischen Glaubens, die sind hier hingekommen, um ihr Glück zu suchen und haben eben ihren Glauben mitgebracht. Sie sind oft gut integriert und leben ihren Glauben mehr oder weniger stark.

    Diese gläubigen Muslime sind kein Problem. Sie leben ihren Glauben ähnlich wie Christen oder Hindus.

    Dann gibt es aber leider diejenigen, die ihre Existenz als Teil des Dschihad auffassen. Sie sind gekommen, um Europa islamisch zu unterwerfen. "Ungläubige" sind in dieser Sichtweise keine gleichwertigen Menschen. Es ist kein Zufall, dass es im deutschen Faschismus durchaus Sympathien für diese Form des Islam(ismus) gab. Beide Denkschulen sind durchaus verwandt.

    Wir sollten nun sehr aufpassen, dass wir die integrationsbereiten, Aufklärung und Moderne akzeptieren Menschen islamischen Glaubens nicht in ihrer freien Entfaltung einschränken.

    Gegenüber extremistischem Islamismus sollten wir jedoch klar Kante zeigen.

    Bei Klagen wie dieser drängt sich mir der Verdacht auf, dass es sich dabei um das Einschlagen von "Pflöcken" für den Islamismus geht. Es geht offenbar darum, "Ungläubige in ihre Schranken zu verweisen!".
    Da sollten wir uns nicht aufdrängen lassen, sonst haben wir die Schlachten des 21. Jahrhunderts schneller bei uns, als uns lieb ist.

    Ich halte das Urteil daher für klug.

    Eine Leser-Empfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    @ Julia09:
    Ihr Kommentar ist äußerst bedenklich, vor allem weil er direkt am Thema vorbei zielt. Es ist äußerst bedenklich jedes Thema, das mit dem Islam in Verbindung steht sofort mit Islamismus gleichzusetzen. Ich möchte einmal wissen, warum das immer wieder geschieht. Schließlich sind 99,98% aller in Deutschland lebenden Muslime friedliche Mitmenschen, die uns tagtäglich auf der Straße begegnen und die uns wahrscheinlich auf die Frage ob sie mit dem radikalen Islamismus sympathisierten ein brüskes "Um Gottes Willen" entgegen schleudern würden. Generalverdacht gegen religiöse oder ethnische Gruppen ist diskriminierend und feige, so möchte man nicht klassifiziert werden.
    In dem Berliner Urteil geht es auch nicht im einen radikalen Islamisten, der in der Schule gern Bombengürtel bauen möchte um die Ungläubigen zu bekämpfen, sondern es geht um einen Schüler, der ein Gebet verrichten möchte. Ganz in Ruhe, ohne jemanden zu behelligen. Erst wenn Menschen wie Sie anfangen diese Absicht in eine feindliche Handlung umzudeuten, dann entsteht ein Konflikt. Ihre unreflektierten Aussagen über die "nach Deutschland gekommenen Muslime" machen wütend, weil diese Menschen einmal einer Einladung gefolgt sind, die ihnen die BRD ausgesprochen hat. Diese Menschen nun als Gefahr zu identifizieren und ihnen ihre religiösen Gefühle zu verletzen ist schlicht Rassismus.

    • istmor
    • 27.05.2010 um 23:25 Uhr

    @karam.bolage
    Haben Sie den Kommentar von julia09 eigentlich richtig gelesen? Ich kann Ihre Vorwürfe nämlich nicht nachvollziehen. Schon im ersten Satz weist sie darauf hin, dass man nicht alle Muslime gleichsetzen darf und erklärt auch kurz wesentlich Unterschiede.
    Wie kommen sie also auf die Behauptung sie würde alle Muslime über einen Kamm scheren!? Von Ihren absurden Rassismus-Vorwurf mal ganz zu schweigen.

    Der Kommentar von julia09 ist schon etwas merkwürdig.

    Was soll insbesondere der letzte Absatz?
    Zitat:
    "Bei Klagen wie dieser drängt sich mir der Verdacht auf, dass es sich dabei um das Einschlagen von "Pflöcken" für den
    Islamismus geht. Es geht offenbar darum, "Ungläubige in ihre
    Schranken zu verweisen!"

    Wenn das Klagen auf das Recht an einer Schule zu beten nach dem
    Lesen des Artikels(!) bei ihr einen solchen Eindruck erweckt, dann frage ich mich welche Rechte sie dieser Minderheit
    überhaupt zugestehen möchte.

    Ich halte den Kommentar #1 für treffend und präzise.
    Es wird sehr deutlich, das nicht verallgemeint werden soll und auf keinen Fall von "den Islamisten" gesprochen werden darf.
    Der Christ in Köln ist doch auch nicht gleichzusetzen mit dem Christ aus Niederbeyern (nur als Beispiel am Rande).
    Aufgeschlossene und integrierte Muslime können durchaus eine Bereicherung für unsere Gesellschaft sein.
    Allerdings müssen wir allen anderen konservativ, strickt gläubigen, fundamental Eingstellten Islamisten zu verstehen geben, das sie in einem Land leben, wo das Grundgesetz die Richtung und das Handeln vorgibt.
    Es gibt nicht ohne Grund eine Schulpflicht für Kinder. Und diese Schulpflicht umfasst nunmal in Deutschland jedes Unterrichtsfach, sei es Mathematik, Deutsch, Sport, Schwimmunterricht oder Biologie (mit allen Thmen des Lehrplans).
    Daran hat man sich zu halten. Das hat dann auch nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun.

    Wenn ich in einem Land lebe, egal welchem, dann habe ich mich an die dort geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten.
    Das heißt, in den USA würde ich jeden morgen in der High School der Stars'n'stripes die Treue schwören, in England würde ich auf der linken Straßenseite fahren, in Frankreich französisch sprechen und in Deutschland meine Kinder zum Sportunterricht schicken.
    Wenn ich mich für ein Land entscheide, dann entscheide ich mich auch für die dortigen Gesetze und Lebensarten!

    • joG
    • 28.05.2010 um 12:00 Uhr

    ....wird Vielen das gleiche Unbehagen verursachen, wie Anderen der Anblick eines betenden Kindes in der Schule.

    • Otto12
    • 28.05.2010 um 18:10 Uhr

    Danke, Ihr Kommentar trifft genau ins Grüne - äh ins Schwarze!
    Warum hier Atheisten und Agnostiker eine Lanze für Islam-
    Gebetsräume in Schulen schlagen, ist mir völlig unerklärlich?
    Frage: hätten jene auch so einen Gerichtsbeschluß gegen das
    Verlangen eines christlichen Gebetsraumes so kritisiert?

    @ Julia09:
    Ihr Kommentar ist äußerst bedenklich, vor allem weil er direkt am Thema vorbei zielt. Es ist äußerst bedenklich jedes Thema, das mit dem Islam in Verbindung steht sofort mit Islamismus gleichzusetzen. Ich möchte einmal wissen, warum das immer wieder geschieht. Schließlich sind 99,98% aller in Deutschland lebenden Muslime friedliche Mitmenschen, die uns tagtäglich auf der Straße begegnen und die uns wahrscheinlich auf die Frage ob sie mit dem radikalen Islamismus sympathisierten ein brüskes "Um Gottes Willen" entgegen schleudern würden. Generalverdacht gegen religiöse oder ethnische Gruppen ist diskriminierend und feige, so möchte man nicht klassifiziert werden.
    In dem Berliner Urteil geht es auch nicht im einen radikalen Islamisten, der in der Schule gern Bombengürtel bauen möchte um die Ungläubigen zu bekämpfen, sondern es geht um einen Schüler, der ein Gebet verrichten möchte. Ganz in Ruhe, ohne jemanden zu behelligen. Erst wenn Menschen wie Sie anfangen diese Absicht in eine feindliche Handlung umzudeuten, dann entsteht ein Konflikt. Ihre unreflektierten Aussagen über die "nach Deutschland gekommenen Muslime" machen wütend, weil diese Menschen einmal einer Einladung gefolgt sind, die ihnen die BRD ausgesprochen hat. Diese Menschen nun als Gefahr zu identifizieren und ihnen ihre religiösen Gefühle zu verletzen ist schlicht Rassismus.

    • istmor
    • 27.05.2010 um 23:25 Uhr

    @karam.bolage
    Haben Sie den Kommentar von julia09 eigentlich richtig gelesen? Ich kann Ihre Vorwürfe nämlich nicht nachvollziehen. Schon im ersten Satz weist sie darauf hin, dass man nicht alle Muslime gleichsetzen darf und erklärt auch kurz wesentlich Unterschiede.
    Wie kommen sie also auf die Behauptung sie würde alle Muslime über einen Kamm scheren!? Von Ihren absurden Rassismus-Vorwurf mal ganz zu schweigen.

    Der Kommentar von julia09 ist schon etwas merkwürdig.

    Was soll insbesondere der letzte Absatz?
    Zitat:
    "Bei Klagen wie dieser drängt sich mir der Verdacht auf, dass es sich dabei um das Einschlagen von "Pflöcken" für den
    Islamismus geht. Es geht offenbar darum, "Ungläubige in ihre
    Schranken zu verweisen!"

    Wenn das Klagen auf das Recht an einer Schule zu beten nach dem
    Lesen des Artikels(!) bei ihr einen solchen Eindruck erweckt, dann frage ich mich welche Rechte sie dieser Minderheit
    überhaupt zugestehen möchte.

    Ich halte den Kommentar #1 für treffend und präzise.
    Es wird sehr deutlich, das nicht verallgemeint werden soll und auf keinen Fall von "den Islamisten" gesprochen werden darf.
    Der Christ in Köln ist doch auch nicht gleichzusetzen mit dem Christ aus Niederbeyern (nur als Beispiel am Rande).
    Aufgeschlossene und integrierte Muslime können durchaus eine Bereicherung für unsere Gesellschaft sein.
    Allerdings müssen wir allen anderen konservativ, strickt gläubigen, fundamental Eingstellten Islamisten zu verstehen geben, das sie in einem Land leben, wo das Grundgesetz die Richtung und das Handeln vorgibt.
    Es gibt nicht ohne Grund eine Schulpflicht für Kinder. Und diese Schulpflicht umfasst nunmal in Deutschland jedes Unterrichtsfach, sei es Mathematik, Deutsch, Sport, Schwimmunterricht oder Biologie (mit allen Thmen des Lehrplans).
    Daran hat man sich zu halten. Das hat dann auch nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun.

    Wenn ich in einem Land lebe, egal welchem, dann habe ich mich an die dort geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten.
    Das heißt, in den USA würde ich jeden morgen in der High School der Stars'n'stripes die Treue schwören, in England würde ich auf der linken Straßenseite fahren, in Frankreich französisch sprechen und in Deutschland meine Kinder zum Sportunterricht schicken.
    Wenn ich mich für ein Land entscheide, dann entscheide ich mich auch für die dortigen Gesetze und Lebensarten!

    • joG
    • 28.05.2010 um 12:00 Uhr

    ....wird Vielen das gleiche Unbehagen verursachen, wie Anderen der Anblick eines betenden Kindes in der Schule.

    • Otto12
    • 28.05.2010 um 18:10 Uhr

    Danke, Ihr Kommentar trifft genau ins Grüne - äh ins Schwarze!
    Warum hier Atheisten und Agnostiker eine Lanze für Islam-
    Gebetsräume in Schulen schlagen, ist mir völlig unerklärlich?
    Frage: hätten jene auch so einen Gerichtsbeschluß gegen das
    Verlangen eines christlichen Gebetsraumes so kritisiert?

  2. 2. Danke!

    Treffender und informativer Artikel!

    Eine Leser-Empfehlung
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    • joG
    • 28.05.2010 um 9:26 Uhr

    .... ist er nicht. Ein Kommentar"

    Diese Meinung ist nur vertretbar in einem Land, das keine Ahnung hat, was liberal bedeutet oder nicht versteht wie Diktaturen entstehen.

    • joG
    • 28.05.2010 um 9:26 Uhr

    .... ist er nicht. Ein Kommentar"

    Diese Meinung ist nur vertretbar in einem Land, das keine Ahnung hat, was liberal bedeutet oder nicht versteht wie Diktaturen entstehen.

    • sauce
    • 27.05.2010 um 19:10 Uhr

    Eine Möglichkeit sich zum Gebet ohne Aufhebens zurückzuziehen bestand. Jetzt gibt es sie nicht mehr. Da fragt man sich angesichts des Urteils "Wem nützt es ?"
    Geht es mehr als nur ums Rechthaben ? Ist jemand anderes gestört worden? Wurde jemand nachvollziehbar bedroht ?
    Wenn keine der Fragen nachvollziehbar mit ja beantwortet werden kann ist es kein Urteil im Namen des Volkes (dem ich unterstelle dass es vermeidbare Probleme auch vermeidet) sondern ein Urteil im Namen des Stammtischs.
    Schade, eine Gelegenheit ist hier verpaßt worden.

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    • joG
    • 28.05.2010 um 9:29 Uhr

    ....dass ein Gericht erlauben kann, überhaupt auf den Gedanken kommen kann zu erlauben, dass ein Beamter einem Bürger verbieten darf zu beten.

    Aber auch ist erschreckend, wie xenophobisch eine Bevölkerung sein muss, wenn ein Lehrer oder gar ein Richter glaubt, dass ein betendes Kind Unruhen auslösen würden.

    • joG
    • 28.05.2010 um 9:29 Uhr

    ....dass ein Gericht erlauben kann, überhaupt auf den Gedanken kommen kann zu erlauben, dass ein Beamter einem Bürger verbieten darf zu beten.

    Aber auch ist erschreckend, wie xenophobisch eine Bevölkerung sein muss, wenn ein Lehrer oder gar ein Richter glaubt, dass ein betendes Kind Unruhen auslösen würden.

  3. Auf Wunsch entfernt. Die Redaktion/se

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    • k1990
    • 28.05.2010 um 18:08 Uhr

    Es sind genau so ne Leute wie du, die alles mit einer rosa-roten-Brille sehen.
    Überhaupt den Richtern vorzuwerfen, dass sie hier aufgrund von Vorurteilen und wegen dem Akzent und dunkler Hautfarbe entschieden haben, echt da fällt mir nicht mehr zu ein, einfach nur krank. Du denkst wohl bei denen gibt es nur weisse Schafe und bei uns nur Schwarze!?

    • k1990
    • 28.05.2010 um 18:08 Uhr

    Es sind genau so ne Leute wie du, die alles mit einer rosa-roten-Brille sehen.
    Überhaupt den Richtern vorzuwerfen, dass sie hier aufgrund von Vorurteilen und wegen dem Akzent und dunkler Hautfarbe entschieden haben, echt da fällt mir nicht mehr zu ein, einfach nur krank. Du denkst wohl bei denen gibt es nur weisse Schafe und bei uns nur Schwarze!?

  4. Jetzt der 3. Beitrag zu dem Thema mit derselben Tendenz.
    Warum Angst? Es ist doch gut,wenn nicht eine Religion hier bevorzugt wird. Welche Räume brauchen wir dann noch an der Schule?Für Jede Religion einen Gebetsraum?Wir haben nichteinmal im Lehrerzimmer genug Platz zum Arbeiten und dann noch diese Ansprüche?
    Die ZEIT macht sich zum Sprachrohr dieser Privilegien. Warum müssen aufeinmal die Schüler während er Schulzeit beten? Wennn Sie zu Hause sind können sie es doch ungestört tun? Wer schreibt diese genaue Zeit vor? Werden Muslim Piloten auch in der Luft sich zu einer bestimmten Zeit vor Gott auf dem Pilotensitz verneigen müssen?
    Es ist allmählich unerträglich, wie sich hier eine Religion in den Vordergrund drängt.Es ist ein Machtkampf, in dem sich im täglichen Leben diese Religion immer mehr Privilegien erkämpft. Mit welchem Recht?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Buh
    • 27.05.2010 um 19:38 Uhr

    Entfernt. Bitte setzen Sie sich argumentativ mit den Inhalten des Artikels auseinander statt Verdächtigungen und Spekulationen anzustellen. Danke. Die Redaktion/mo.

    Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um gleiches Recht für alle.
    Wie kann man einem gläubigen Menschen den individuellen, persönlichen Gebetsakt verbieten? Wen stört es, wenn der Schüler für sich betet, ohne andere damit zu behelligen?
    Und nicht er hatte den Gebetsraum gefordert, sondern dieser war ihm von der Schule zur Verfügung gestellt worden.
    Ich halte das Urteil für ein hilfloses 'Angsthasen-Urteil', es ist jedenfalls mit Sicherheit kein Zeichen von Stärke und Selbstbewusstsein.
    Ein Rückschritt für Deutschland. Man hat hier eine Chance verpasst, ein Zeichen der Offenheit und Toleranz zu setzen, und damit Stärke zu demonstrieren.
    Den freiheitlichen Werten und Prinzipien, die Europa sich so gerne auf die Fahne schreibt und auf die man zurecht stolz ist , hätte dies wesentlich mehr entsprochen.
    Man sollte aufpassen, eben diese Werte nicht selbst zu untergraben, aus Furcht.

    Ich kenne Ihre Kommentare inzwischen, und auch aus diesen sprechen vor allem Angst und Abneigung 'Fremdem' gegenüber.

    • Buh
    • 27.05.2010 um 19:38 Uhr

    Entfernt. Bitte setzen Sie sich argumentativ mit den Inhalten des Artikels auseinander statt Verdächtigungen und Spekulationen anzustellen. Danke. Die Redaktion/mo.

    Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um gleiches Recht für alle.
    Wie kann man einem gläubigen Menschen den individuellen, persönlichen Gebetsakt verbieten? Wen stört es, wenn der Schüler für sich betet, ohne andere damit zu behelligen?
    Und nicht er hatte den Gebetsraum gefordert, sondern dieser war ihm von der Schule zur Verfügung gestellt worden.
    Ich halte das Urteil für ein hilfloses 'Angsthasen-Urteil', es ist jedenfalls mit Sicherheit kein Zeichen von Stärke und Selbstbewusstsein.
    Ein Rückschritt für Deutschland. Man hat hier eine Chance verpasst, ein Zeichen der Offenheit und Toleranz zu setzen, und damit Stärke zu demonstrieren.
    Den freiheitlichen Werten und Prinzipien, die Europa sich so gerne auf die Fahne schreibt und auf die man zurecht stolz ist , hätte dies wesentlich mehr entsprochen.
    Man sollte aufpassen, eben diese Werte nicht selbst zu untergraben, aus Furcht.

    Ich kenne Ihre Kommentare inzwischen, und auch aus diesen sprechen vor allem Angst und Abneigung 'Fremdem' gegenüber.

    • ddkddk
    • 27.05.2010 um 19:14 Uhr

    Beten kann man überall und ohne dass man dies dem Betroffenen unbedingt anmerken muss.

    Wenn das Beten allerdings mit auffälligen Ritualhandlungen verbunden wird muss abgewogen werden, zwischen dem Recht, eine Religion auszuüben und dem Recht, von dieser Ausübung verschont zu bleiben.

    Ich hätte entschieden etwas dagegen, wenn katholische Schüler in der Pause sich in der Ecke versammeln und laut einen Rosenkranz beten.

    Hier kommt hinzu, dass sich die Anwesenden nicht ganz freiwillig versammelt haben und sehr unterschiedlichen Religionen bzw. gar keinen angehören.

    Der demonstrativen Religionsausübung anderer zwangsweise beiwohnen zu müssen, kann ganz schön nervig sein.

    Aus diesem Grund wurde die Lösung mit einem besonderen Zimmer für den Jungen gefunden.

    Sie wurde wohl vom Oberverwaltungsgericht deshalb aufgehoben, weil kein Präzedenzfall geschaffen werden sollte. Es wäre sicher nur eine Frage der Zeit gewesen, bis andere Religionsangehörige auf das gleiche Recht, sei es an dieser Schule, sei es an anderen, gepocht hätten. Ferner hätte es womöglich bald Streit um Größe und Ausstattung des Zimmers gegeben. Überflüssige Räume sind an Schulen auch selten vorhanden.

    Soviel ich weiss, sind im Übrigen die Muslime von ihrer Gebetspflicht entbunden, wenn sie sie, wie hier, aus zwingenden Gründen nicht ausüben können.

  5. Mir wurde damals in der DDR das Recht eingeräumt, aus Religionsgründen am Sabbat (Samstag) nicht in die Schule, sondern zum Gottesdienst zu gehen - das war etwas überaus Auffälliges für alle Mitschüler, und doch hat sich niemand über die "Neutralität des Staates" und den "Schulfrieden" aufgeregt.

    Jetzt betet einer - nicht während der Schulzeit und auf dem Schulhof, sondern in einem Gebetsraum und in der Pause - und das ist zu beanstanden? Im Vergleich zu dieser Kleingeisterei scheint mir meine persönliche Erfahrung der Religionsfreiheit in der Schule sich auffällig freiheitlich abzuheben.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Wer verwehrt dem moslemischen Schüler, Samstags in die Moschee zu gehen?

    Iht Beitrag ist unsinnig, denn hier geht es um eine tägliche und mehrmalige Ausübung einer religiösen Handlung an einer öffentlichen Schule. Und nicht um eine einmalige Teilnahme an einem Gottesdienst außerhalb der Schule am Wochenende!

    der Leser meinte mit Sicherheit, dass er an Samstagen, an denen in der DDR durchaus bis 1989 Unterricht stattfand, von diesem zum Zwecke der Religionsausübung befreit wurde.

    • joG
    • 28.05.2010 um 9:30 Uhr

    ....sagen, aber im Prinzip ist es das Gleiche.

    Wer verwehrt dem moslemischen Schüler, Samstags in die Moschee zu gehen?

    Iht Beitrag ist unsinnig, denn hier geht es um eine tägliche und mehrmalige Ausübung einer religiösen Handlung an einer öffentlichen Schule. Und nicht um eine einmalige Teilnahme an einem Gottesdienst außerhalb der Schule am Wochenende!

    der Leser meinte mit Sicherheit, dass er an Samstagen, an denen in der DDR durchaus bis 1989 Unterricht stattfand, von diesem zum Zwecke der Religionsausübung befreit wurde.

    • joG
    • 28.05.2010 um 9:30 Uhr

    ....sagen, aber im Prinzip ist es das Gleiche.

  6. Religionsfreiheit bedeutet, die Freiheit seine Religion ausüben zu können, nicht die Freiheit von Religion. Da haben die Richter wohl etwas missverstanden. Ein weiterer Schritt in Richtung Einschränkung der Bürgerrechte.

    Eine Leser-Empfehlung
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    Es gibt zig andere Artikel, die diese eine Bestimmung im GG selbst einschränken, z.B. die Gleichberechtigung von man un Frau und der Schutz vor Belästigung von Religiösem Getue.

    Es gibt zig andere Artikel, die diese eine Bestimmung im GG selbst einschränken, z.B. die Gleichberechtigung von man un Frau und der Schutz vor Belästigung von Religiösem Getue.

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