"Es ging um ein Spezialgebiet für Spezialisten der jeweiligen Fraktion"
Tauss hatte den Besitz der Dateien zwar zugegeben. Er betonte aber stets, das Material aus rein dienstlichem Interesse besessen zu haben. Tauss argumentierte, er habe nachweisen wollen, dass sich der Verbreitungsweg von Kinderpornografie vom Internet auf das Handy verlagert, sagte die Staatsanwältin. "Um nachzuweisen, was er nachweisen wollte, waren seine Fallzahlen aber viel zu gering", sagte Egerer-Uhrig.
Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte dagegen, Tauss habe als Politiker des Bundestags versucht, die Machenschaften der Kinderporno-Szene aufzudecken. "Tauss war zuständig dafür, und er war nicht irgendein Abgeordneter", sagte Mönikes.
"Nicht jeder Abgeordnete darf Kinderpornos besitzen, aber hier ging es um ein Spezialgebiet für Spezialisten der jeweiligen Fraktion", sagte auch Tauss' Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal. In seinem Schlusswort meinte auch Tauss selbst: "Ich habe geglaubt, so zu handeln, wie ich als Abgeordneter handeln musste." Als SPD-Abgeordneter hatte sich Tauss mit Medienthemen und dem Internet befasst.
Rosenthal räumte ein, es sei "blöd" gewesen von seinem Mandanten, niemanden ins Vertrauen zu ziehen oder einen Hinweis auf seine Recherchen beim Notar zu hinterlegen. "Aber das hätte jeder machen können, als Absicherung."
Auch der Vorwurf, Tauss habe falsche Angaben gemacht, sei "wagemutig". "Tauss hat sich um einen Monat getäuscht", sagte sein Verteidiger. Das könne man ihm kaum vorwerfen, da er sich nicht auf Ermittlungen berufen konnte, sondern nur auf seine Erinnerung.
Am Freitag soll das Urteil fallen. "Morgen!!!" twitterte Tauss am Donnerstagnachmittag, in Erwartung des Richterspruchs.
- Datum 27.05.2010 - 17:27 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 23
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





"...um sich daran sexuell zu erregen", warf ihm Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig..."
Wenn Frau E.-U. diese Mutmassung auch bewiesen hat gehört er hinter Gitter!
Wenn nicht - dann Sie aus dem Staatsdienst!
"...um sich daran sexuell zu erregen...". Wenn das wirklich so was, dann ist solche eine recht kurze Haftstrafe - und dann noch auf Bewährung - ein Witz. Zudem genießt Tauss bei Experten - zumindest bis jetzt noch - einen guten Ruf als Fachmann. Anscheinend war er der einzige in der SPD, welcher von IT-Dingen Ahnung hatte und diese auch laut kund tat - sehr zum Unmut der SPD, denn dadurch wurde deutlich, dass diese von den Dingen, von denen sie sprach, keine Ahnung hatte.
Wenn er es wirklich drauf angelegt hätte, dann hätte er durch seine Fachkentnis genügend Dinge gewusst, wie er solche Dinge (u.a. Spuren) hätte verschleiern können. Dies bestätigt auch der CCC, welcher komischerweise bei Gericht nicht als Zeuge zugelassen wurde...
Wieder mal ein dermaßiges Possenspiel...
15 Monate kurz? Und dann sollen sie auch noch ohne Bewährung sein, wenn es nach Ihnen ginge?
Entschuldigung, aber Totschläger und Vergewaltiger kriegen weniger. Wir reden hier von Straftaten ohne Opfer. Diese Strafandrohungen sind absolut maßlos.
Die Strafbarkeit des Besitzes von solcher Pornografie ist aus Präventivzwecken selbstverständlich nötig - aber man darf doch auch da nicht die Strafen immer höher treiben.
Denn das schert auch in quantitativer Sicht aus: momentan ist die Rechtslage so, dass Erwachsene mit 16-Jährigen Mädchen auf dem Strich Sex haben können. Aber wenn man sich im Internet Pornos von "Scheinjugendlichen" (d.h. Prostituierten in ihren 20ern, nur mit Zöpfen) anguckt, oder sogar gezeichnete (Hentai) 17-Jährige, oder auch einfach nur ein Buch über Sex mit einer 17-Jährigen liest (184c StGB spricht von "Schriften"; Bücher fallen auch darunter) - dann kann man, je nachdem, wie willkürlich die Richter sind und Angst um ihre Kinder haben, bis zu drei Jahre dafür bekommen!!!
das seh ich genauso .. und das war von Anfang an so.
Und da meinen gewöhnliche Staatsbürger, europäische Statten hätten derlei politische Schauprozesse nicht mehr nötig.
Tauss wurde von politischen Gegnern ausgeschaltet: Sie sollten mal Ihren Aluhut abnehmen.
Tauss bekommt genau die Strafe, die auch andere bekommen hätten (auch wenn sie ohne Bewährung, wie gesagt, völlig maßlos wäre). Denn auf die Motive des Besitzes kann man dem StGB nach nun wirklich nicht abstellen; Tauss' Rechtfertigung würde also selbst dann nicht zählen, wenn sie nicht gelogen wäre.
15 Monate kurz? Und dann sollen sie auch noch ohne Bewährung sein, wenn es nach Ihnen ginge?
Entschuldigung, aber Totschläger und Vergewaltiger kriegen weniger. Wir reden hier von Straftaten ohne Opfer. Diese Strafandrohungen sind absolut maßlos.
Die Strafbarkeit des Besitzes von solcher Pornografie ist aus Präventivzwecken selbstverständlich nötig - aber man darf doch auch da nicht die Strafen immer höher treiben.
Denn das schert auch in quantitativer Sicht aus: momentan ist die Rechtslage so, dass Erwachsene mit 16-Jährigen Mädchen auf dem Strich Sex haben können. Aber wenn man sich im Internet Pornos von "Scheinjugendlichen" (d.h. Prostituierten in ihren 20ern, nur mit Zöpfen) anguckt, oder sogar gezeichnete (Hentai) 17-Jährige, oder auch einfach nur ein Buch über Sex mit einer 17-Jährigen liest (184c StGB spricht von "Schriften"; Bücher fallen auch darunter) - dann kann man, je nachdem, wie willkürlich die Richter sind und Angst um ihre Kinder haben, bis zu drei Jahre dafür bekommen!!!
das seh ich genauso .. und das war von Anfang an so.
Und da meinen gewöhnliche Staatsbürger, europäische Statten hätten derlei politische Schauprozesse nicht mehr nötig.
Tauss wurde von politischen Gegnern ausgeschaltet: Sie sollten mal Ihren Aluhut abnehmen.
Tauss bekommt genau die Strafe, die auch andere bekommen hätten (auch wenn sie ohne Bewährung, wie gesagt, völlig maßlos wäre). Denn auf die Motive des Besitzes kann man dem StGB nach nun wirklich nicht abstellen; Tauss' Rechtfertigung würde also selbst dann nicht zählen, wenn sie nicht gelogen wäre.
... habe sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos für rein private Zwecke beschafft und "um sich daran sexuell zu erregen", warf ihm Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig vor."
Honi soit qui mal y pense.
Wie aber man zulassen kann, dass ein Staatsdiener einen Parlamentarier daran hindert das Sachgebiet aufzuarbeiten, das er im Parlament legislieren soll, ist mit unklar. Man will doch eine Demokratie sein. Und da soll der Abgeordnete nicht wissen dürfen, worum das Gesetz handelt, das er entwirft? Das ist Meinungsfreiheit vom Feinsten.
Zeit: "Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete habe sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos für rein private Zwecke beschafft und "um sich daran sexuell zu erregen",
Behaupten kann man ja viel - aber beweisen? Oder kennen Sie Herrn Tauss besser als der Allgemeinheit bekannt ist?
ist für seine Strafbarkeit doch völlig irrelevant. Schließlich ist schon der Besitz strafbar. Das ist auch richtig so, denn ansonsten gäbe es nur noch "Privatdetektive", die in den einschägigen Szenen am Werke sind. Letztlich behauptet doch jeder, der erwischt wird, er hätte die Strafverfolgungsbehörden nur unterstützen wollen (für die Ehefrau ist diese Vorstellung vielleicht auch angenehmer). Auch das Parlamentarier-Argument zählt nicht. Nur weil man Parlamentarier ist, darf man sich auch keine Drogen am Bahnhof besorgen. Das ist eben alles eine Aufgabe der Polizei. Die SPD kann froh sein, dass sie diesen Abgeordenten los ist.
15 Monate kurz? Und dann sollen sie auch noch ohne Bewährung sein, wenn es nach Ihnen ginge?
Entschuldigung, aber Totschläger und Vergewaltiger kriegen weniger. Wir reden hier von Straftaten ohne Opfer. Diese Strafandrohungen sind absolut maßlos.
Die Strafbarkeit des Besitzes von solcher Pornografie ist aus Präventivzwecken selbstverständlich nötig - aber man darf doch auch da nicht die Strafen immer höher treiben.
Denn das schert auch in quantitativer Sicht aus: momentan ist die Rechtslage so, dass Erwachsene mit 16-Jährigen Mädchen auf dem Strich Sex haben können. Aber wenn man sich im Internet Pornos von "Scheinjugendlichen" (d.h. Prostituierten in ihren 20ern, nur mit Zöpfen) anguckt, oder sogar gezeichnete (Hentai) 17-Jährige, oder auch einfach nur ein Buch über Sex mit einer 17-Jährigen liest (184c StGB spricht von "Schriften"; Bücher fallen auch darunter) - dann kann man, je nachdem, wie willkürlich die Richter sind und Angst um ihre Kinder haben, bis zu drei Jahre dafür bekommen!!!
das seh ich genauso .. und das war von Anfang an so.
Und da meinen gewöhnliche Staatsbürger, europäische Statten hätten derlei politische Schauprozesse nicht mehr nötig.
wow, ich bin sehr erstaunt über die Kommentare.
Wenn ich also ein Gesetz gegen Verbrechen plane, muss ich vorher diese von mir zu verfolgenden Verbrechen erst ausführen?
Glauben die hier Kommentierenden, dass jeder Kriminalbeamte aus dem Sittendezernat derartige Beweismittel zu Hause lagert und dort weiter recherchiert?
Nein, es ist m. E. so, wie die Sta-in den Vorwurf erhebt.
Danke
Wolfram
Der Besitz von Kinderpornographie ist § 184 b Abs. 5 bzw. § 184 c Abs. 5 i.V.m. § 184 b Abs. 5 StGB nicht strafbewehrt und zwar dann, wenn diese Handlungen ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen!
Und zur Erfüllung seiner Aufgaben als Bundestagsabgeordneter war der Besitz dienstlicher Natur, schließlich war Herr Tauss einer der wenigen Abgeordneten, die etwas vom Internet und moderner Kommunikationstechnik verstanden.
Das Ganze ist aus meiner Sicht eine infame Schweinerei, bei der ein Politiker, der einigen Konservativen oder besser gesagt, Ewiggestrigen, Fakten gegen Meinungen lieferte, auf Übelste in seinen Rechten verletzt wurde. Wie kann es sein, daß die Medien schon vor Herrn Taus Bescheid wußten, wie kann es sein, daß Falschmeldungen unwidersprochen verbreitet werden dürfen?
Und vielleicht wäre es einmal angebracht, die Rolle der Staatsanwältin genauer zu beleuchten. Zum einen ist es wichtig zu wissen, daß Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden handeln, zum anderen war die Staatsanwältin vorher beim Bundesministerium der Justiz im Referat R B 3 beschäftigt gewesen. Das ist das Referat, in dem die Vorratsdatenspeicherung erdacht wurde, die vom Bundesverfssungsgericht wieder kassiert wurde. Es bestand also ein enge Verflechtung zwischen Staatsanwaltschaft und Politik. Und die Politik wollte die Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung, Herr Tauss war da ein gefährlicher Gegner, der weg mußte.
"Was Tauss beweisen wollte, war kalter Kaffee. Das wusste jeder."
Mußte dann nicht auch jeder wissen, daß die mit viel TamTam von Leyen inszenierte Kampagne zu Internetsperren unter völlig falscher Flagge segelte?
Es würde bedeuten, daß die Bevölkerung vorsätzlich irregeführt wurde. Die Verantwortlichen wurden nie belangt, Leyen gibt immer noch das Goldmädel.
Der Besitz von Kinderpornographie ist § 184 b Abs. 5 bzw. § 184 c Abs. 5 i.V.m. § 184 b Abs. 5 StGB nicht strafbewehrt und zwar dann, wenn diese Handlungen ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen!
Und zur Erfüllung seiner Aufgaben als Bundestagsabgeordneter war der Besitz dienstlicher Natur, schließlich war Herr Tauss einer der wenigen Abgeordneten, die etwas vom Internet und moderner Kommunikationstechnik verstanden.
Das Ganze ist aus meiner Sicht eine infame Schweinerei, bei der ein Politiker, der einigen Konservativen oder besser gesagt, Ewiggestrigen, Fakten gegen Meinungen lieferte, auf Übelste in seinen Rechten verletzt wurde. Wie kann es sein, daß die Medien schon vor Herrn Taus Bescheid wußten, wie kann es sein, daß Falschmeldungen unwidersprochen verbreitet werden dürfen?
Und vielleicht wäre es einmal angebracht, die Rolle der Staatsanwältin genauer zu beleuchten. Zum einen ist es wichtig zu wissen, daß Staatsanwälte in Deutschland weisungsgebunden handeln, zum anderen war die Staatsanwältin vorher beim Bundesministerium der Justiz im Referat R B 3 beschäftigt gewesen. Das ist das Referat, in dem die Vorratsdatenspeicherung erdacht wurde, die vom Bundesverfssungsgericht wieder kassiert wurde. Es bestand also ein enge Verflechtung zwischen Staatsanwaltschaft und Politik. Und die Politik wollte die Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung, Herr Tauss war da ein gefährlicher Gegner, der weg mußte.
"Was Tauss beweisen wollte, war kalter Kaffee. Das wusste jeder."
Mußte dann nicht auch jeder wissen, daß die mit viel TamTam von Leyen inszenierte Kampagne zu Internetsperren unter völlig falscher Flagge segelte?
Es würde bedeuten, daß die Bevölkerung vorsätzlich irregeführt wurde. Die Verantwortlichen wurden nie belangt, Leyen gibt immer noch das Goldmädel.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren