Kinderpornografie Tauss zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung: Das Karlsruher Landgericht hat den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt.

Das Landgericht Karlsruhe hat Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der frühere SPD-Politiker wurde des Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung von Kinderpornografie für schuldig befunden .

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Tauss das 2009 bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken nutzte und nicht etwa für seine politische Arbeit .

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Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteilsspruch der Forderung der Anklage. Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig hatte Tauss vorgeworfen, er habe sich das einschlägige Material für rein private Zwecke beschafft und "um sich daran sexuell zu erregen".

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und argumentiert, der 56-Jährige habe die kinderpornografischen Bilder und Videos lediglich für seine politische Arbeit als Internetexperte genutzt. Nach eigener Aussage wollte Tauss versuchen, die Machenschaften der Kinderpornoszene aufzudecken, die sich mittlerweile eher über das Handy als über das Internet austausche.

Die Bilder und Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden. Daraufhin war der Politiker aus der SPD ausgetreten und in die Piratenpartei gewechselt. Er verzichtete zugleich auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag bei der Wahl im vergangenen September.

 
Leser-Kommentare
    • orgel
    • 28.05.2010 um 12:24 Uhr

    Schiebung!

    • WHF
    • 28.05.2010 um 12:25 Uhr

    Ich finde diese Strafe nicht in Ordnung sie ist zu gering, er hätte einsitzen müssen.
    Danke

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    • joG
    • 28.05.2010 um 15:01 Uhr

    ....dass man sich nicht sicher war, ob er nicht doch die Wahrheit sagte. Jedenfalls ist es ein großer Sieg der Bürokratie über die Demokratie.

    • joG
    • 28.05.2010 um 15:01 Uhr

    ....dass man sich nicht sicher war, ob er nicht doch die Wahrheit sagte. Jedenfalls ist es ein großer Sieg der Bürokratie über die Demokratie.

    • Kenjin
    • 28.05.2010 um 12:30 Uhr

    Das wird sicherlich einen dunklen Schatten auf die PiratenPartei werfen.
    Solange sie eine der Splitterparteien bleibt, wird es niemanden grossartig interessieren. Moechte sie aber aufsteigen, wird man ihr neben "Freibier" a.k.a downloads fuer lau von Musik und anderen rechtlich geschuetzten Werken und anderer Polemik, vorwerfen ein Hort fuer Pedophile zu sein.

    Arme PP

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    Die CDU hat in den vergangenen Jahren 4 verurteilte KiPo-Fälle und die CSU hat 1 Fall, trotzdem konnten beide heute sogar zu Regierungsparteien aufsteigen. Darüber sollte man mal nachdenken.

    Auch für andere Parteien lassen sich solche Leute und Urteile finden (ich habe noch Grüne, SPD und FDP im "Angebot"), das ist gewisse kein alleiniges Problem der CDU/CSU, es passten nur gerade diese Parteien zur Argumentation da sie gerade der Bundesregierung vorstehen.

    Quelle CDU:
    #1
    http://www.topnews.de/ehe...
    #2
    http://www.ka-news.de/nac...
    #3
    http://archiv.mopo.de/rew...
    #4
    http://www.morgenpost.de/...

    Quelle CSU:
    http://www.sueddeutsche.d...

    Die CDU hat in den vergangenen Jahren 4 verurteilte KiPo-Fälle und die CSU hat 1 Fall, trotzdem konnten beide heute sogar zu Regierungsparteien aufsteigen. Darüber sollte man mal nachdenken.

    Auch für andere Parteien lassen sich solche Leute und Urteile finden (ich habe noch Grüne, SPD und FDP im "Angebot"), das ist gewisse kein alleiniges Problem der CDU/CSU, es passten nur gerade diese Parteien zur Argumentation da sie gerade der Bundesregierung vorstehen.

    Quelle CDU:
    #1
    http://www.topnews.de/ehe...
    #2
    http://www.ka-news.de/nac...
    #3
    http://archiv.mopo.de/rew...
    #4
    http://www.morgenpost.de/...

    Quelle CSU:
    http://www.sueddeutsche.d...

  1. die die Staatsanwaltschaft inszeniert und die Presse ausgeführt hat, mehr als gestraft. Er ist sozial ruiniert und hat eigentlich nur noch eine Chance: Auswandern.

    Der Grundsatz, dass jeder Angeklagte als unschuldig zu gelten hat, solange er nicht verurteilt ist, wurde mit Füßen getreten. Eine Schande für unser Land.

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    • ddkddk
    • 28.05.2010 um 12:51 Uhr

    Da kann man tatsächlich ohne eine rechtskräftige Verurteilung massiv kritisiert werden.

    Das ist das Berufsrisiko von Politikern und sie arbeiten da ja selbst fleißig mit.

    Schön ist natürlich, dass im Fall Tauss die Kritik jetzt von einem Gericht bestätigt wurde. Mal sehen, ob Tauss sich in die nächste Instanz traut.

    • joG
    • 28.05.2010 um 15:05 Uhr

    ....ob er nun -wie sagte die Staatsanwältin doch gleich wieder- Lust empfunden hätte. Wie will man das wissen? Wichtig war, dass ein Parlamentarier seine Arbeit bei der Gesetzgebung nicht recherchieren darf.

    Das ist sehr wichtig und das Urteil ist eine verheerende Präzedenz.

    • ddkddk
    • 28.05.2010 um 12:51 Uhr

    Da kann man tatsächlich ohne eine rechtskräftige Verurteilung massiv kritisiert werden.

    Das ist das Berufsrisiko von Politikern und sie arbeiten da ja selbst fleißig mit.

    Schön ist natürlich, dass im Fall Tauss die Kritik jetzt von einem Gericht bestätigt wurde. Mal sehen, ob Tauss sich in die nächste Instanz traut.

    • joG
    • 28.05.2010 um 15:05 Uhr

    ....ob er nun -wie sagte die Staatsanwältin doch gleich wieder- Lust empfunden hätte. Wie will man das wissen? Wichtig war, dass ein Parlamentarier seine Arbeit bei der Gesetzgebung nicht recherchieren darf.

    Das ist sehr wichtig und das Urteil ist eine verheerende Präzedenz.

  2. Die CDU hat in den vergangenen Jahren 4 verurteilte KiPo-Fälle und die CSU hat 1 Fall, trotzdem konnten beide heute sogar zu Regierungsparteien aufsteigen. Darüber sollte man mal nachdenken.

    Auch für andere Parteien lassen sich solche Leute und Urteile finden (ich habe noch Grüne, SPD und FDP im "Angebot"), das ist gewisse kein alleiniges Problem der CDU/CSU, es passten nur gerade diese Parteien zur Argumentation da sie gerade der Bundesregierung vorstehen.

    Quelle CDU:
    #1
    http://www.topnews.de/ehe...
    #2
    http://www.ka-news.de/nac...
    #3
    http://archiv.mopo.de/rew...
    #4
    http://www.morgenpost.de/...

    Quelle CSU:
    http://www.sueddeutsche.d...

    Antwort auf "Ohje,.."
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    http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schlägt-die-Fakten.pdf

    Wenn man sich diesen Text durchliest, nimmt man den Fall Tauss in einem ganz anderen Licht wahr. Wäre ich Richter, könnte ich nicht ausschließen, Tauss Glauben zu schenken.

    In jedem Fall ist gegen die Staatsanwaltschaft ein Disziplinarverfahren einzuleiten! Wir leben schließlich, unabhängig von der Schuld Tauss', in einem Rechtsstaat!

    All diese Fälle waren mir nicht bekannt, obwohl ich bisher glaubte gut informiert zu sein.

    Wenn man das Medienecho der von Ihnen angeführten Fälle mit dem im Falle Tauss vergleicht, liegt der Verdacht nahe, dass es darum ging einen SPD-Politiker fertig zu machen.

    http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schlägt-die-Fakten.pdf

    Wenn man sich diesen Text durchliest, nimmt man den Fall Tauss in einem ganz anderen Licht wahr. Wäre ich Richter, könnte ich nicht ausschließen, Tauss Glauben zu schenken.

    In jedem Fall ist gegen die Staatsanwaltschaft ein Disziplinarverfahren einzuleiten! Wir leben schließlich, unabhängig von der Schuld Tauss', in einem Rechtsstaat!

    All diese Fälle waren mir nicht bekannt, obwohl ich bisher glaubte gut informiert zu sein.

    Wenn man das Medienecho der von Ihnen angeführten Fälle mit dem im Falle Tauss vergleicht, liegt der Verdacht nahe, dass es darum ging einen SPD-Politiker fertig zu machen.

  3. möcht hier nicht über andere urteilen aber den ganzen Kinderpornomist zu Hause aufbewahren? Hat er wohl zu privaten Zwecken genutzt.
    Normalerweise gäbe es für diese Straftat viele Jahre Knast!

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    Für Besitz max. 2 Jahre, wenn man es genau nimmt.

    Für Besitz max. 2 Jahre, wenn man es genau nimmt.

  4. http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schlägt-die-Fakten.pdf

    Wenn man sich diesen Text durchliest, nimmt man den Fall Tauss in einem ganz anderen Licht wahr. Wäre ich Richter, könnte ich nicht ausschließen, Tauss Glauben zu schenken.

    In jedem Fall ist gegen die Staatsanwaltschaft ein Disziplinarverfahren einzuleiten! Wir leben schließlich, unabhängig von der Schuld Tauss', in einem Rechtsstaat!

    Antwort auf "Das sollte nicht sein"
  5. Für Besitz max. 2 Jahre, wenn man es genau nimmt.

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