Fall Magnus Gäfgen Gericht bescheinigt Deutschland Verstoß gegen Folterverbot

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat vom Menschenrechtsgericht Recht bekommen. Er hatte geklagt, weil ihm Folter angedroht worden war. In Haft bleibt er trotzdem.

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen

Der Kindesmörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen wegen der Kindesentführung habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Zugleich schlossen die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland aus, weil der Prozess gegen Gäfgen fair gewesen sei. 

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Der 35-Jährige hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet . Für dieses Verbrechen verbüßt der ehemalige Jura-Student Gäfgen eine lebenslange Haftstrafe im hessischen Schwalmstadt.

Ein Polizist hatte damals in der Annahme, der Junge sei noch lebendig, Gäfgen mit Folter gedroht, falls er das Versteck des Jungen nicht preisgibt.

Gäfgen war bereits vor zwei Jahren mit einer Grundrechtsbeschwerde in Straßburg gescheitert. Damals befanden die Richter, dass der Prozess in Deutschland gegen Gäfgen fair gewesen sei.

 
Leser-Kommentare
    • Hickey
    • 01.06.2010 um 12:07 Uhr

    Entfernt. Bitte ermöglichen Sie durch argumentative Beiträge eine sachliche Diskusssion. Danke. Die Redaktion/Cs

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    Sie können doch nicht ernsthaft Folter durch Folter bestrafen wollen. Dies widerspricht elementar dem Sinn der Menschenrechte.
    Menschenrechte gelten für jeden. Ohne Ausnahme!

    Ich vermute der Polizist wusste dafür schon eher wie es dem Kind geht, Magnus Gäfgen wohl nicht.

    Unfassbar, wie es so einem Menschen gelingt, der niemals von einem Polizisten grob angefasst wurde, sich als ein in seiner Würde verletzten Menschen darzustellen. Jeder Mensch, der einmal seinen Partner oder Job verloren hat, hat mehr Schmerz und Leid empfunden!

    Sie können doch nicht ernsthaft Folter durch Folter bestrafen wollen. Dies widerspricht elementar dem Sinn der Menschenrechte.
    Menschenrechte gelten für jeden. Ohne Ausnahme!

    Ich vermute der Polizist wusste dafür schon eher wie es dem Kind geht, Magnus Gäfgen wohl nicht.

    Unfassbar, wie es so einem Menschen gelingt, der niemals von einem Polizisten grob angefasst wurde, sich als ein in seiner Würde verletzten Menschen darzustellen. Jeder Mensch, der einmal seinen Partner oder Job verloren hat, hat mehr Schmerz und Leid empfunden!

    • TDU
    • 01.06.2010 um 12:11 Uhr

    Zugeben kann man doch, dass es auch Folter sein kann, mit so einem Übel zu drohen, wie der damilige zuständige Beamte. Aber wären wir nicht alle froh, wenn Drohungen die einzigen Foltermethoden wären, die es auf der Welt gäbe.

    Deswegen m. E. kein Mea Culpa und wieder mal öffentliche Selbstanklage. Zumal diese Drohung bei einem wirklichen Schwerverbrecher vermutlich nur ein müdes Lächeln ausgelöst hätte. Die lassen sich im Allgemeinen durch Drohungen nicht einschüchtern.

    Auch das gefügig machen mit Drohungen sollte in Deutschland tabu sein. Zumal die Grenze zur weit intensiveren Einwirkung auf Körper und Psyche schneller überschritten werden könnte, als man annimmt.

  1. Folter sowie die Androhung von Folter sollte weiterhin und ausnahmslos geächtet bleiben!
    Diesem Urteil ist aber auch deswegen zuzustimmen, weil die lebenslange Haftstrafe für dieses Scheusal unangetastet bleibt.

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    • r_hood
    • 01.06.2010 um 12:58 Uhr

    verbote ohne sanktion sind kein kompromiss, sondern ein erster schritt zur unterhöhlung derselben.

    daher: entweder war die androhung mit folter rechtmäßig und damit kein verstoß gegen völkerrecht.

    oder: die androhung war (völker-)rechtswidrig und die konsequenzen müssen unabhängig von einem gewünschten (rechtspolitischen) ergebnis gezogen werden.

    dieser "kompromiss" hat einen faden beigeschmack.

    • joG
    • 01.06.2010 um 13:40 Uhr

    ....auch einmal für Sie oder Ihre Lieben gelten. Das erfolterte Geständnis kann man dann verwenden, um Sie dauerhaft wegzumachen. Sie sagen Sie wollten kein Gesetz brechen? Dann werden Sie einfach einen Gesetzesbruch gestehen. Das ist ganz einfach.

    • r_hood
    • 01.06.2010 um 12:58 Uhr

    verbote ohne sanktion sind kein kompromiss, sondern ein erster schritt zur unterhöhlung derselben.

    daher: entweder war die androhung mit folter rechtmäßig und damit kein verstoß gegen völkerrecht.

    oder: die androhung war (völker-)rechtswidrig und die konsequenzen müssen unabhängig von einem gewünschten (rechtspolitischen) ergebnis gezogen werden.

    dieser "kompromiss" hat einen faden beigeschmack.

    • joG
    • 01.06.2010 um 13:40 Uhr

    ....auch einmal für Sie oder Ihre Lieben gelten. Das erfolterte Geständnis kann man dann verwenden, um Sie dauerhaft wegzumachen. Sie sagen Sie wollten kein Gesetz brechen? Dann werden Sie einfach einen Gesetzesbruch gestehen. Das ist ganz einfach.

  2. Zum Mörder kommt nun auch noch der Titel Weichei hinzu. Fabelhaft !
    Ach so, ihr hier oben würdet also die Rechte eines hinreichend Verdächtigen schützen, welcher ja offensichtlich lediglich verbal belästigt wurde und zB gleichzeitig ein entführtes Kind in einer Kiste jämmerlich ersticken lassen. Bravo ! Solche "Beamte" braucht das Land.

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    • eklipz
    • 01.06.2010 um 12:40 Uhr

    landet man in einem Willkürstaat. Mal eben die Grundrechte untergraben, ist ja für ne gute Sache. Welcome to GDR, oder aktueller: China, Nordkorea, Weißrussland 20, 30, 40 andere Staaten

    Teilweise entfernt. Bemühen Sie sich bitte um einen weniger provokanten Umgangston. Die Redaktion/shh

    • eklipz
    • 01.06.2010 um 12:40 Uhr

    landet man in einem Willkürstaat. Mal eben die Grundrechte untergraben, ist ja für ne gute Sache. Welcome to GDR, oder aktueller: China, Nordkorea, Weißrussland 20, 30, 40 andere Staaten

    Teilweise entfernt. Bemühen Sie sich bitte um einen weniger provokanten Umgangston. Die Redaktion/shh

    • eklipz
    • 01.06.2010 um 12:40 Uhr

    landet man in einem Willkürstaat. Mal eben die Grundrechte untergraben, ist ja für ne gute Sache. Welcome to GDR, oder aktueller: China, Nordkorea, Weißrussland 20, 30, 40 andere Staaten

    Teilweise entfernt. Bemühen Sie sich bitte um einen weniger provokanten Umgangston. Die Redaktion/shh

    Antwort auf "Weichei-Mörder"
  3. Sie können doch nicht ernsthaft Folter durch Folter bestrafen wollen. Dies widerspricht elementar dem Sinn der Menschenrechte.
    Menschenrechte gelten für jeden. Ohne Ausnahme!

    Antwort auf "Folter den Polizisten"
  4. Es geht doch hier um einen Polizisten, der das Leben dieses Jungen retten wollte. Es wurde der Entfuehrer gefasst, und es war unklar ob der Junge noch am Leben ist.

    Da ist es doch das natuerlichste der Welt, dem Entfuehrer Folter anzudrohen um das Versteck des Jungen zu erfahren, um auf diese Weise sein Leben zu retten! Dazu sind Polizisten unter anderem da, um Leben zu retten!

    Jeder, der das hier liest, und die Folterdrohungen des Polizisten als ungerechtfertigtes Mittel ansieht, ist nicht besser als dieser Kindermoerder selbst. Wem gehoert der Orden: Dem Polizisten oder dem Kindermoerder?

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    • eklipz
    • 01.06.2010 um 12:56 Uhr

    Kommentar 5 von mir.

    Da ist es doch das natuerlichste der Welt, dem Entfuehrer Folter anzudrohen um das Versteck des Jungen zu erfahren, um auf diese Weise sein Leben zu retten! Dazu sind Polizisten unter anderem da, um Leben zu retten!

    Exkat, um Leben zu retten - in einem gesetzlich festgelegten Rahmen! Und dazu zählt nicht Folter. Wenn es Ihnen gefällt, die Gesetze "fall nötig" zu biegen, wandern Sie aus in einen der Staaten, die ich in Kommentar 5 nannte. Weißrussland ist nicht weit. Und führ die "gute Sache" kann man sich dort bestimmt kostengünstig zum Verhörspezialisten ausbilden lassen.

    • Gojira
    • 01.06.2010 um 17:47 Uhr

    "Jeder, der das hier liest, und die Folterdrohungen des Polizisten als ungerechtfertigtes Mittel ansieht, ist nicht besser als dieser Kindermoerder selbst. "

    Bei soviel Verachtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit bleibt mir doch glatt die Spucke weg. Das Folterverbot hat ja wohl durchaus seine Berechtigung, um uns alle vor Polizeiwillkür zu schützen.
    Habe ich Verständnis, für den Polizisten, der bereit war seine Karriere zu opfern und selbst in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten, um ein Kind zu retten? Auf jeden Fall, das ist der erste Instinkt, den jeder anständige Mensch hat: Rauskriegen wo das Kind ist, koste es, was es wolle. Aber fragen sie sich doch selber, wo das hinführt, wenn der Zweck grundsätzlich die Mittel heiligt, schließlich ist nicht jeder Tatverdächtige gleich auch der Täter und Informationen, die unter Folter oder der Androhung von Folter ermittelt werden, sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Stellen Sie sich doch mal vor, der Gäfgen wäre unschuldig gewesen, sollte der Polizist dann auch noch einen Orden bekommen?

    Das Urteil ist absolut richtig - erstens hat der Polizist angesichts der Umstände einen absolut menschlichen Fehler gemacht, aber "ein bißchen Folter" gibts halt nicht und da darf die Justiz nicht wischiwaschi Urteilen, weil der Polizist es gut gemeint hat und in einer schlimmen Lage war.
    Zweitens und mindestens ebenso wichtig: Sowas schützt nicht davor, für ein absolut abscheuliches Verbrechen bestraft zu werden.

    • eklipz
    • 01.06.2010 um 12:56 Uhr

    Kommentar 5 von mir.

    Da ist es doch das natuerlichste der Welt, dem Entfuehrer Folter anzudrohen um das Versteck des Jungen zu erfahren, um auf diese Weise sein Leben zu retten! Dazu sind Polizisten unter anderem da, um Leben zu retten!

    Exkat, um Leben zu retten - in einem gesetzlich festgelegten Rahmen! Und dazu zählt nicht Folter. Wenn es Ihnen gefällt, die Gesetze "fall nötig" zu biegen, wandern Sie aus in einen der Staaten, die ich in Kommentar 5 nannte. Weißrussland ist nicht weit. Und führ die "gute Sache" kann man sich dort bestimmt kostengünstig zum Verhörspezialisten ausbilden lassen.

    • Gojira
    • 01.06.2010 um 17:47 Uhr

    "Jeder, der das hier liest, und die Folterdrohungen des Polizisten als ungerechtfertigtes Mittel ansieht, ist nicht besser als dieser Kindermoerder selbst. "

    Bei soviel Verachtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit bleibt mir doch glatt die Spucke weg. Das Folterverbot hat ja wohl durchaus seine Berechtigung, um uns alle vor Polizeiwillkür zu schützen.
    Habe ich Verständnis, für den Polizisten, der bereit war seine Karriere zu opfern und selbst in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten, um ein Kind zu retten? Auf jeden Fall, das ist der erste Instinkt, den jeder anständige Mensch hat: Rauskriegen wo das Kind ist, koste es, was es wolle. Aber fragen sie sich doch selber, wo das hinführt, wenn der Zweck grundsätzlich die Mittel heiligt, schließlich ist nicht jeder Tatverdächtige gleich auch der Täter und Informationen, die unter Folter oder der Androhung von Folter ermittelt werden, sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Stellen Sie sich doch mal vor, der Gäfgen wäre unschuldig gewesen, sollte der Polizist dann auch noch einen Orden bekommen?

    Das Urteil ist absolut richtig - erstens hat der Polizist angesichts der Umstände einen absolut menschlichen Fehler gemacht, aber "ein bißchen Folter" gibts halt nicht und da darf die Justiz nicht wischiwaschi Urteilen, weil der Polizist es gut gemeint hat und in einer schlimmen Lage war.
    Zweitens und mindestens ebenso wichtig: Sowas schützt nicht davor, für ein absolut abscheuliches Verbrechen bestraft zu werden.

    • eklipz
    • 01.06.2010 um 12:56 Uhr

    Kommentar 5 von mir.

    Da ist es doch das natuerlichste der Welt, dem Entfuehrer Folter anzudrohen um das Versteck des Jungen zu erfahren, um auf diese Weise sein Leben zu retten! Dazu sind Polizisten unter anderem da, um Leben zu retten!

    Exkat, um Leben zu retten - in einem gesetzlich festgelegten Rahmen! Und dazu zählt nicht Folter. Wenn es Ihnen gefällt, die Gesetze "fall nötig" zu biegen, wandern Sie aus in einen der Staaten, die ich in Kommentar 5 nannte. Weißrussland ist nicht weit. Und führ die "gute Sache" kann man sich dort bestimmt kostengünstig zum Verhörspezialisten ausbilden lassen.

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    [...]

    Im Grundgesetzt ist allerdings auch das Recht zum Leben verankert. Und das Verbot der Folter erscheint ihnen wichtiger? [...]

    Der Kindermoerder hat sich auch an keine Gesetze gerichtet. [...]

    Argumentieren Sie bitte weniger polemisch und bleiben Sie bei einem höflichen Umgangston. Danke. Die Redaktion/sh

    [...]

    Im Grundgesetzt ist allerdings auch das Recht zum Leben verankert. Und das Verbot der Folter erscheint ihnen wichtiger? [...]

    Der Kindermoerder hat sich auch an keine Gesetze gerichtet. [...]

    Argumentieren Sie bitte weniger polemisch und bleiben Sie bei einem höflichen Umgangston. Danke. Die Redaktion/sh

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