Entscheidung zur Sterbehilfe Ein Urteil im Sinne der Menschenwürde
Es war der letzte, konsequente Akt in einem Trauerspiel um Heimpflege und Strafjustiz: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe ist wegweisend.
Die Tragödie ist zu Ende: Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs sprach am Freitag den für Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wolfgang Putz frei. Er hob damit eine Verurteilung des Anwalts durch das Landgericht Fulda vom 30. April 2009 wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000 Euro auf.
Das Trauerspiel muss nachgezeichnet werden, um die Bedeutung dieser Entscheidung, aber auch der zunehmenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme in der Altenpflege zu begreifen:
Erika K., 1931 geboren, fiel im Oktober 2002 nach schwerer Hirnblutung in ein jahrelanges Wachkoma. Sie war unansprechbar. Besserung war nicht zu erwarten. Vor der Erkrankung hatte sie ihrer Tochter und ihrem Sohn mündlich erklärt, nicht künstlich am Leben erhalten zu werden, sollte sie jemals in eine solchen Situation geraten.
Frau K. kam in ein Pflegeheim in Bad Hersfeld. Sie wurde über eine sogenannte PEG-Sonde, also einen durch die Bauchdecke in den Magen geführten Schlauch, künstlich ernährt. Dann spielten sich unbegreifliche Vorfälle ab: Ihre Zähne wurden gezogen, da sie die ja nicht mehr brauchte. Ein Luftröhrenschnitt sollte den Schleim absaugen, an dem sie hätte ersticken können. Ein mehrfach gebrochener, ausgekugelter Arm – die Ursache blieb unklar – wurde amputiert; nicht Pflegekräfte, sondern die Angehörigen hatten nämlich entdeckt, dass dieser schon schwarz war und stank.
Tochter und Sohn, gerichtlich zu Betreuern bestellt, drangen seither darauf, die Sondenernährung einzustellen. In Übereinstimmung mit Vormundschaftsgericht, Hausarzt, Betreuern und Heim wurde sie am 20. Dezember 2007 auch tatsächlich beendet. Unbegreiflicherweise aber gab die Geschäftsleitung tags darauf die Anweisung, Frau K. umgehend wieder über die Sonde zu ernähren. Man fragt sich nach den Gründen: Sollten es geschäftliche Interessen gewesen sein, weil ja derartige Patienten dauerhaft viel Geld einbringen und "pflegeleicht" sind? War es die rigide Auffassung von einer Pflicht, das Leben um jeden Preis zu erhalten? Oder nur unbegründete Furcht vor strafrechtlichen Anschuldigungen wegen unterlassener Hilfe? Schätzungsweise 140.000 Patienten werden jährlich mit PEG-Sonden am Leben gehalten. Darunter sind viele schon Hirntote. Solches Leben kann Jahre und Jahrzehnte währen.
Mit dieser – später sogar vom Fuldaer Schwurgericht als Körperverletzung gewerteten – Kehrtwendung des Heims spitzte sich das Drama zu. Die Heimleitung untersagte den Kindern weitere Interventionen und drohte ihnen gar Hausverbot an. In ihrer Hilflosigkeit wandten sich die Geschwister an ihren mit solchen Dingen vertrauten Rechtsanwalt Putz. Gericht und Hausarzt waren nicht erreichbar. Der Anwalt riet der Tochter deshalb, selbst den Schlauch der Sonde über der Bauchdecke zu durchtrennen. Und das machte sie.
Als man im Heim davon erfuhr, wurde die Polizei alarmiert. Ein Staatsanwalt ordnete gegen den Willen der Kinder und Betreuer von Frau K. an, die Patientin in ein Krankenhaus zu bringen, wo sie wieder künstlich ernährt wurde. Wenige Tage später, Ende 2007 starb sie – allein, ohne ihre Kinder.
Nicht gegen das Heimpersonal, vielmehr gegen Rechtsanwalt Putz und die Tochter richtete sich ein Strafverfahren. Es mündete in einen Freispruch für die Tochter, weil sie sich auf den anwaltlichen Rat verlassen hatte, doch in die Verurteilung des Anwalts. Sogar der Generalstaatsanwalt unterstützte nach dem Urteil die Revision des Verurteilten vor dem Bundesgerichtshof.
- Datum 25.06.2010 - 17:09 Uhr
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Es ist ein schweres Thema. Aber den Patientenwillen zu stützen und nicht durch entwürdigende Operationen das Leben ohne Selbstbestimmung zu verlängern, kann ich verstehen. Ich kann mich darauf einstellen und die neue Handhabe unterstützen. Aktive Sterbehilfe bleibt ja verboten. Hoffentlich wird die Realisierung in der Praxis gut durchgeführt, so dass keine Verbrechen durch anscheindende passive Sterbehilfe passieren können.
Dieses letztinstanzliche Urteil kommt gerade noch zur rechten Zeit und ist ein Segen für die Angehörigen der Schwerstkranken - und eine Warnung an dubiose Pflegeeinrichtungen, Anweisungen von durch ein Amtsgericht eingesetzten Betreuern zu unterlaufen. Sog. lebenserhaltende Maßnahmen an oft schon Fast-Toten dürfen nicht zu einkommenserhaltenden Schritten für fragwürdige Institute verkommen.
gute entscheidung.
wer aber meint, jetzt sei sein patientenwille bindend, der befindet sich in einem bösen irrtum. allein der satz aus dem artikel "...wenn Betreuer feststellen, die schriftlich angesprochene Situation stimme mit der tatsächlich eingetretenen überein." zeigt das (gewollte? -ihr entkommt uns nicht!)dilemma auf: mir als nichtmediziner wird zugemutet, einen katalog möglicher situationen zu definieren, damit MEIN wille respektiert wird, um eben nicht der auslegung eines betreuers ausgeliefert zu sein.
zumindest wird mensch jetzt eher einsichtige ärzte/pfleger finden.
immer noch zuviel moralin, immer noch zu wenig respekt vor dem "objekt patient".
Sie habe ja Recht - für den Fall, dass in einer bestimmten Situation Ärzte und/oder Behörden dann später der Meinung sein sollten, dass die Patientenverfügung für diese neue Situation doch keine eindeutige Aussage des jetzt Fast-Toten erkennen lasse: für diesen Fall in die Patientenverfügung einen oder zwei Bevollmächtigte einsetzen - zB. Kinder - , die dann übereinstimmend den mutmaßlichen Willen des Schwerstkranken für diese Situation ermitteln und die maßgebliche Endentscheidung treffen:Die Einsetzung eines Betreuers durch das Amtsgericht für diese angeblich unklare Situation ausdrücklich untersagen!
Sie habe ja Recht - für den Fall, dass in einer bestimmten Situation Ärzte und/oder Behörden dann später der Meinung sein sollten, dass die Patientenverfügung für diese neue Situation doch keine eindeutige Aussage des jetzt Fast-Toten erkennen lasse: für diesen Fall in die Patientenverfügung einen oder zwei Bevollmächtigte einsetzen - zB. Kinder - , die dann übereinstimmend den mutmaßlichen Willen des Schwerstkranken für diese Situation ermitteln und die maßgebliche Endentscheidung treffen:Die Einsetzung eines Betreuers durch das Amtsgericht für diese angeblich unklare Situation ausdrücklich untersagen!
Sie habe ja Recht - für den Fall, dass in einer bestimmten Situation Ärzte und/oder Behörden dann später der Meinung sein sollten, dass die Patientenverfügung für diese neue Situation doch keine eindeutige Aussage des jetzt Fast-Toten erkennen lasse: für diesen Fall in die Patientenverfügung einen oder zwei Bevollmächtigte einsetzen - zB. Kinder - , die dann übereinstimmend den mutmaßlichen Willen des Schwerstkranken für diese Situation ermitteln und die maßgebliche Endentscheidung treffen:Die Einsetzung eines Betreuers durch das Amtsgericht für diese angeblich unklare Situation ausdrücklich untersagen!
... die Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen lassen und eine Kopie dem/den Betreuer/n und eine dem Hausarzt geben. Es erfolgt immer eine Rücksprache mit dem behandelden Arzt bevor der/die Betreuer Entscheidungen im Rahmen der Patientenverfügung treffen. So haben wir das auch bei meinem Schwiegervater gemacht. Eine leichte Entscheidung wird es niemals sein.
... die Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen lassen und eine Kopie dem/den Betreuer/n und eine dem Hausarzt geben. Es erfolgt immer eine Rücksprache mit dem behandelden Arzt bevor der/die Betreuer Entscheidungen im Rahmen der Patientenverfügung treffen. So haben wir das auch bei meinem Schwiegervater gemacht. Eine leichte Entscheidung wird es niemals sein.
ZITAT: "Sogar der Generalstaatsanwalt unterstützte nach dem Urteil die Revision des Verurteilten vor dem Bundesgerichtshof."
Das sagt ja auch schon allerhand aus!
Und wenn ich höre, daß weit über 100.000 (hunderttausend!) Hoffnungslose in dieser Monätarisierungs-Falle der Aufbewahrungsheime festsitzen ... mir wird ganz übel bei dem Gedanken um deren sinnlosen Dahinsiechens mit weis-keiner-so-genau-was-für-Qualen ... wenn ich das höre, kommt mir auch die Wut hoch.
Wäre das meine Mutter gewesen, die da so mißbraucht wurde für und von der Geschäftsführung - ich würde denen die Hölle heiß machen - mindestens eine Klage vor Gericht wegen Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit (Ambutation, Sondelegen, Luftröhrenoffenlegung) und Verletzung der Selbstbestimmungsrechte dieser Frau müßten nun noch folgen.
Aber im konkreten Fall habe ich auch Verständnis für die Angehörigen, es überhaupt geschafft zu haben, ihre Mutter aus den Fängen der heuchlerischen und gemeingefährlichen Geschäftsführung befreit zuhaben. Irgendwann will man ja nach Jahren des Streitens auch wieder zur Ruhe kommen und wieder ein normales Leben führen.
Eklig, die Vorstellung, daß Menschen verstümmelt werden, um die Pflege zu vereinfachen oder Pflegefehler zu kaschieren, ... womit man diesen Menschen ja das Leben vergällen täte, kämen die jemals wieder zu Bewußtsein ! Das hat was Perverses.
PS
Und : ausufernde Gerätemedizin richtet sich nicht nur gegen die Menschenwürde, sondern auch gegen die Krankenkassen.
"Eklig, die Vorstellung, daß Menschen verstümmelt werden, um die Pflege zu vereinfachen oder Pflegefehler zu kaschieren"
Meiner Einschätzung nach kommen solche menschenfeindliche handlungen aus der Ausbildung der Mediziner, welche bereits im ersten Semester lernen wehrlose, schwache aber sehr empfindsame und physisch wie psychisch leidesnfähige Wesen zu quälen. Von der Live-Ermordung vor gefülltem Höhrsaal, bishin zu sinnlosen Versuchen um irgendeinen akademischen Status zu erreichen oder andere presigheträchtigen Gründ...es fällt auf jeden fall auf wie schnell man dort abgehärtet wird und wie wenig ethik und moral oder zumidnest das kritische hinterfragen des etablierten im studium eine rolle spielen.
Tierversuche sind in unserer Zeit, insbesondere in der Ausbidlung absolut entbehrlich und senken die Schwelle zu unbegründeten aber nunmal etablierten Grausamkeiten. Man macht es weil alle es machen, man macht es weil authoritäten sagen es sei gut. Man denkt nicht nach, und das ist fatal in einem so verantowrtlichen Beruf.
Das sind meine 4 Buchstaben zum Thema verantwortungslose mediziner/entprechende einrichtungen. Sicherlich ist das nicht die alleinige Brgüdnung wennman bedenkt dass solche "Taten" vornehmlich von Krankenschwestern oder Krankenpflegern durchgeführt werden. Aber sicherlich steckt in meinem gedanken eine gewisse Wahrheit. Ich hoffe, dass wir endlich auf Tierversuche zur Reichtumsmehrung der Pharmaindustrie verzeichten können.
Ich kann nicht sicher für ganz Deutschland sprechen, aber während meines Medizinstudiums ab 1993 in 2 Bundesländern gab es bereits keine Tierversuche mehr, weil die Medizinstudenten dagegen protestiert hatten.
Das Fach Medizinpsychologie kam ganz neu auf.
Psychoonkologie und Gesprächsführung gab es noch nicht.
Gruß
C.
"Eklig, die Vorstellung, daß Menschen verstümmelt werden, um die Pflege zu vereinfachen oder Pflegefehler zu kaschieren"
Meiner Einschätzung nach kommen solche menschenfeindliche handlungen aus der Ausbildung der Mediziner, welche bereits im ersten Semester lernen wehrlose, schwache aber sehr empfindsame und physisch wie psychisch leidesnfähige Wesen zu quälen. Von der Live-Ermordung vor gefülltem Höhrsaal, bishin zu sinnlosen Versuchen um irgendeinen akademischen Status zu erreichen oder andere presigheträchtigen Gründ...es fällt auf jeden fall auf wie schnell man dort abgehärtet wird und wie wenig ethik und moral oder zumidnest das kritische hinterfragen des etablierten im studium eine rolle spielen.
Tierversuche sind in unserer Zeit, insbesondere in der Ausbidlung absolut entbehrlich und senken die Schwelle zu unbegründeten aber nunmal etablierten Grausamkeiten. Man macht es weil alle es machen, man macht es weil authoritäten sagen es sei gut. Man denkt nicht nach, und das ist fatal in einem so verantowrtlichen Beruf.
Das sind meine 4 Buchstaben zum Thema verantwortungslose mediziner/entprechende einrichtungen. Sicherlich ist das nicht die alleinige Brgüdnung wennman bedenkt dass solche "Taten" vornehmlich von Krankenschwestern oder Krankenpflegern durchgeführt werden. Aber sicherlich steckt in meinem gedanken eine gewisse Wahrheit. Ich hoffe, dass wir endlich auf Tierversuche zur Reichtumsmehrung der Pharmaindustrie verzeichten können.
Ich kann nicht sicher für ganz Deutschland sprechen, aber während meines Medizinstudiums ab 1993 in 2 Bundesländern gab es bereits keine Tierversuche mehr, weil die Medizinstudenten dagegen protestiert hatten.
Das Fach Medizinpsychologie kam ganz neu auf.
Psychoonkologie und Gesprächsführung gab es noch nicht.
Gruß
C.
Mir wird in den letzten Jahren ohne Not zu viel mit der Menschenwürde als Anspruchsgrundlage argumentiert. Ich
meine, im wesentlichen ist sie wohl eine Seinsqualität des Menschen unabhängig von äußeren Bedingungen. Auf der ganzen Welt leben und sterben ständig Menschen unter den unterschiedlichsten Umständen, in Armut, unter Hunger und Schmerzen, bei Unfällen, im Krieg usw. Wer will all diesen Menschen Würde zu- oder absprechen? Stirbt nur der in Würde, der im weißen Bett bei leiser Musik Hand in Hand mit Angehörigen sanft entschlummert? Lebt nur der in Würde, der, wie kürzlich das Bundesverfassungsgeicht im Urteil zu den ALGII-Regelsätzen gemeint hat, die Möglichkeit kultureller Teilhabe hat, also beispielsweise ins Theater gehen kann? Wer soll das weltweit gewährleisten?
In Übereinstimmung mit Immanuel Kant sollte sicherlich
kein Mensch zum bloßen Objekt einer Behandlung gemacht werden, auch keiner ärztlichen. Wer den Ärzten allzu sehr mißtraut, braucht sich nicht in deren Behadlung zu begeben.
Sie sagen es - es gibt noch viel zu tun auf diesem Planeten, um eine Menschwürdige Welt zu schaffen, von der wir in vielerlei Hinsicht noch weit entfernt sind, nicht nur beim Sterben, auch beim (Über)Leben scheint die Menschlichkeit immer mehr hinter monetäre Interessen zu schwinden.
Ansonsten geraten Sie in Gefahr, ganz schön vom Wesentlichen und "vom hier und jetzt" abzulenken, wenn Sie nun den (vergleichenden) Blick um den Erdball sausen lassen!
Warum bleiben wir nicht in unserer unmittelbaren Realität und nehmen uns hier erstmal ernst, bevor wir uns andernorts einmischen.
Und mit Ihrem letzten Satz machen Sie es sich dann wiederum gar zu einfach - nicht die Totalverweigerung sollte die letzte Zuflucht der Kranken sein, wenn sie alt werden ... sondern der beherzte Mediziner sollte Ansprechpartner bleiben ... zumindest jene Mediziner, welche außer den medizinischen Standards auch die Interessen der Menschen achten.
Mir wird in den letzten Jahren ohne Not zu viel mit der Menschenwürde als Anspruchsgrundlage argumentiert. Ich meine, im wesentlichen ist sie wohl eine Seinsqualität des Menschen unabhängig von äußeren Bedingungen.
Das sehe ich genauso. Ein Mensch kann seine menschliche Würde nicht durch äußere Umstände verlieren, auch nicht durch Folter, Vergewaltigung und Ähnliches. Denn das hieße ja, dieser Mensch würde dadurch gleichsam zu einem Objekt, mit dem man nunmehr tun und lassen könnte, was man wollte. Daher ist auch der Ausdruck "entwürdigend" für derartige Grausamkeiten mehr als unangebracht.
Allerdings kann sie verletzt werden, sonst ergäbe der Nachsatz in Art. 1 GG "sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" keinen Sinn. Oder, besser ausgedrückt, Äußere Lebensumstände oder auch erlittene Erniedrigungen nehmen dem Opfer nicht die Würde, vielmehr sind sie seiner als einem Menschen unwürdig. Was ihm genommen bzw. versagt wird, ist nicht die Würde, aber die Achtung, die ein jeder ihm schuldig ist. Ich habe mal die Würde mit dem Durst und das Trinkwasser mit der Achtung verglichen. Jemand, der tatsächlich keine Würde hätte, würde Achtung, die ihm verweigert wird, nicht schmerzlich vermissen.
Dies sollte eventuelle Missverständnisse ausräumen.
Sie sagen es - es gibt noch viel zu tun auf diesem Planeten, um eine Menschwürdige Welt zu schaffen, von der wir in vielerlei Hinsicht noch weit entfernt sind, nicht nur beim Sterben, auch beim (Über)Leben scheint die Menschlichkeit immer mehr hinter monetäre Interessen zu schwinden.
Ansonsten geraten Sie in Gefahr, ganz schön vom Wesentlichen und "vom hier und jetzt" abzulenken, wenn Sie nun den (vergleichenden) Blick um den Erdball sausen lassen!
Warum bleiben wir nicht in unserer unmittelbaren Realität und nehmen uns hier erstmal ernst, bevor wir uns andernorts einmischen.
Und mit Ihrem letzten Satz machen Sie es sich dann wiederum gar zu einfach - nicht die Totalverweigerung sollte die letzte Zuflucht der Kranken sein, wenn sie alt werden ... sondern der beherzte Mediziner sollte Ansprechpartner bleiben ... zumindest jene Mediziner, welche außer den medizinischen Standards auch die Interessen der Menschen achten.
Mir wird in den letzten Jahren ohne Not zu viel mit der Menschenwürde als Anspruchsgrundlage argumentiert. Ich meine, im wesentlichen ist sie wohl eine Seinsqualität des Menschen unabhängig von äußeren Bedingungen.
Das sehe ich genauso. Ein Mensch kann seine menschliche Würde nicht durch äußere Umstände verlieren, auch nicht durch Folter, Vergewaltigung und Ähnliches. Denn das hieße ja, dieser Mensch würde dadurch gleichsam zu einem Objekt, mit dem man nunmehr tun und lassen könnte, was man wollte. Daher ist auch der Ausdruck "entwürdigend" für derartige Grausamkeiten mehr als unangebracht.
Allerdings kann sie verletzt werden, sonst ergäbe der Nachsatz in Art. 1 GG "sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" keinen Sinn. Oder, besser ausgedrückt, Äußere Lebensumstände oder auch erlittene Erniedrigungen nehmen dem Opfer nicht die Würde, vielmehr sind sie seiner als einem Menschen unwürdig. Was ihm genommen bzw. versagt wird, ist nicht die Würde, aber die Achtung, die ein jeder ihm schuldig ist. Ich habe mal die Würde mit dem Durst und das Trinkwasser mit der Achtung verglichen. Jemand, der tatsächlich keine Würde hätte, würde Achtung, die ihm verweigert wird, nicht schmerzlich vermissen.
Dies sollte eventuelle Missverständnisse ausräumen.
'Dann spielten sich unbegreifliche Vorfälle ab: Ihre Zähne wurden gezogen, da sie die ja nicht mehr brauchte. Ein Luftröhrenschnitt sollte den Schleim absaugen, an dem sie hätte ersticken können. Ein mehrfach gebrochener, ausgekugelter Arm – die Ursache blieb unklar – wurde amputiert; nicht Pflegekräfte, sondern die Angehörigen hatten nämlich entdeckt, dass dieser schon schwarz war und stank.'
Danke, daß Sie @Arthur Kreuzer, diese Details erwähnen - es ist ein Skandal erster Ordnung, was an massivster Verletzung jeglicher Menschenwürde in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen möglich ist. Das erinnert mich auch an Eluana Eduardo, über die sich Berlusconi in unnachahmlich zynischer und geschmackloser Weise äußerte: 'Eluana Englaro sei eine Frau, die "selbständig atme, einen Menstruationszyklus habe und auch Kinder gebären könne" - eine verwandte, zutiefst menschenverachtende Denke.
http://derstandard.at/123...
Ansonsten - ein überfälliges Urteil!
Vor etwa 30 Jahren wollte Herr Biedenkopf (CDU), daß der Staat das letzte Wort haben müsse, nicht der Einzelne. Wie empört war ich, daß dort, wo ich für mich die höchste Privatheit haben wolle, sich wieder dieser arrogante Staat einmischt. Gut, daß uns Menschen bald selbst überlassen sein wird, wann und unter welchen Bedingungen wir sterben möchten. Der Weg ist richtig und menschlich.
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