Brunner-Prozess Polizisten schwächen Version der Anklage
War es Mord aus Rache? Oder mussten sich die Jugendlichen verteidigen, weil Brunner zuerst angegriffen hat? Die Aussagen zweier Polizisten sollten mehr Klarheit bringen.
© Miguel Villagran/Getty Images

Am zweiten Prozesstag wurden mehrere Polizisten als Zeugen im Fall Brunner befragt
Am zweiten Prozesstag um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner sind mehrere Polizisten als Zeugen befragt worden. Diese schilderten vor der Jugendkammer des Landgerichts München I die Lage am Tatort direkt nach dem Angriff. Dabei geht es auch um die Sichtweise der Staatsanwaltschaft, die den beiden Jugendlichen vorwirft, den 50-Jährigen mutwillig angegriffen zu haben.
Die beiden Angeklagten – der zur Tatzeit 18-jährige Markus S. und der damals 17-jährige Sebastian L. – hatten am Tag zuvor gestanden, den 50-jährigen Brunner am Münchner S-Bahnhof Solln geschlagen und getreten zu haben. Den Vorwurf der Anklage, es habe sich dabei um einen Racheakt gehalten, wiesen sie jedoch zurück. Brunner hatte sich zuvor schützend vor Schüler gestellt , die von den Tätern bedroht worden waren.
Die Kammer versucht nun mit Hilfe der Zeugenbefragungen herauszufinden, ob die Täter tatsächlich – wie in der Anklageschrift dargestellt – einen Mord aus Rache verübten oder ob es sich um eine milder zu bestrafende Tat wie Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelte.
Zunächst bestätigten die beiden Polizisten, dass die Version einer Zeugin und die des als Haupttäter angeklagten Markus S. übereinstimmen. Letzterer hatte in einer Vernehmung ausgesagt, Brunner hätte zuerst zugeschlagen. Durch diese Aussagen wird die Argumentation der Anklage geschwächt.
Einer der Beamte berichtete dem Gericht von den Worten des Jugendlichen während seiner Vernehmung. Dieser hätte angegeben, sich an jenem 12. September nur verteidigen zu wollen, sagte der Polizist. "Er war sehr bedrückt. Er hat mir nicht in die Augen schauen können." Eine solche Übereinstimmung bestätigte auch der der zweite Polizist: Dominik Brunner habe sich vor der Prügelei drohend vor den zwei Angeklagten aufgebaut und sei wie ein Boxer herumgetänzelt. Dies hätte nicht nur die Augenzeugin, sondern auch Markus S. ausgesagt. Beide Aussagen stimmten auch in einem anderen Punkt überein: Brunner habe den 18-Jährigen vor der Prügelei gegen die S-Bahn geschubst.
Trotz dieser Aussagen der Polizeibeamten will die Staatsanwaltschaft nicht von ihrer Anklage abrücken. Eine Sprecherin verwies im Anschluss an die Befragungen vielmehr auf die Aussagen der Polizeibeamten, die die Geständnisse der Angeklagten in wichtigen Punkten widerlegen würden.
So habe Markus S. ausgesagt, er habe vor der Tat zweieinhalb Liter Bier und etwa eine halbe Flasche Wodka getrunken. An das Geschehen am S-Bahnhof könne er sich deswegen zum größten Teil nicht mehr erinnern, sondern habe einen "Filmriss" gehabt. Die befragten Polizisten hätten jedoch durchweg angegeben, die Angeklagten hätten weder alkoholisiert gewirkt noch hätten sie sichtbar unter Einfluss von Drogen gestanden.
Die von den Polizisten vernommenen Zeugen hätten außerdem ausgesagt, dass die zwei Angeklagten drohend auf Brunner losgegangen seien, sagte Stockinger. Dominik Brunner habe ein Recht gehabt, zuzuschlagen. Ob Brunner als Erster zugeschlagen habe , spiele keine Rolle.
Insgesamt sollen in dem Prozess 53 Zeugen und vier Gutachter aussagen, das Urteil soll Ende Juli fallen. Dem inzwischen 19-jährigen Markus S. droht bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht eine lebenslange Haftstrafe. Dem inzwischen 18-jährigen Sebastian L. drohen maximal zehn Jahre Jugendhaft.
- Datum 14.07.2010 - 19:25 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
- Kommentare 313
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





[entfernt. Bitte bemuehen Sie sich um eine differenzierte Argumentation und liefern Sie sachlich-konstruktive Kommentare. Nur so koennen Sie durch Ihren Beitrag zu einer konstruktiven Diskussion beitragen. Danke. Die Redaktion/ew]
Wäre es Ihnen lieber, die Polizisten würden ihre Aussage nach Gutdünken zurechtbiegen, damit der Meinung der Masse genüge getan wird?
Ein Polizist muss neutral und wertungsfrei wiedergeben, was er beobachtet bzw. wahrgenommen hat. Da steckt kein Gedanke des Selbstschutzes dahinter, sondern die Verpflichtung zu einer wahrheitsgemäßen Aussage.
Der Vorwurf des Fehlens der Polizei zum Tatzeitpunkt ist insofern von der Hand zu weisen, als dass eine ständige Bewachung jedes BAhnhofs und jeder S-Bahn personell schlicht nicht zu stemmen ist. Zwar werden regelmäßige, häufige Kontrollen des ÖPNV durchgeführt, aber das ist kein Garant dafür, sofort zur Stelle zu sein, wenn mal etwas passiert.
(und mal ehrlich, welcher Bürger wünscht sich einen Polizisten in jedem Zugabteil?)
Diese, mittlerweile übliche Unterstellung, widerspricht unserem Rechtsdenken. Dann können wir uns jegliches Strafverfahren sparen und den Täter nach dem ersten Eindruck verurteilen. Denken Sie mal da darüber nach und vegleichen Sie Rechtsysteme, wo so etwas an der Tgesordnung ist mit dem Unsrigen.
Wäre es Ihnen lieber, die Polizisten würden ihre Aussage nach Gutdünken zurechtbiegen, damit der Meinung der Masse genüge getan wird?
Ein Polizist muss neutral und wertungsfrei wiedergeben, was er beobachtet bzw. wahrgenommen hat. Da steckt kein Gedanke des Selbstschutzes dahinter, sondern die Verpflichtung zu einer wahrheitsgemäßen Aussage.
Der Vorwurf des Fehlens der Polizei zum Tatzeitpunkt ist insofern von der Hand zu weisen, als dass eine ständige Bewachung jedes BAhnhofs und jeder S-Bahn personell schlicht nicht zu stemmen ist. Zwar werden regelmäßige, häufige Kontrollen des ÖPNV durchgeführt, aber das ist kein Garant dafür, sofort zur Stelle zu sein, wenn mal etwas passiert.
(und mal ehrlich, welcher Bürger wünscht sich einen Polizisten in jedem Zugabteil?)
Diese, mittlerweile übliche Unterstellung, widerspricht unserem Rechtsdenken. Dann können wir uns jegliches Strafverfahren sparen und den Täter nach dem ersten Eindruck verurteilen. Denken Sie mal da darüber nach und vegleichen Sie Rechtsysteme, wo so etwas an der Tgesordnung ist mit dem Unsrigen.
[Bitte verzichten Sie auf Diffamierungen sowie Aussagen und Vergleiche, die die prekaere Situation ins Laecherliche ziehen. Vielen Dank. Die Redaktion/ew]
… dass dabei so oder so (allein schon wegen Jugendstrafrecht) nicht allzu viel bei rum kommen kann. Und wie man sieht, schlägt es bei manchen schon an.
die Medien hier in München schreien immer noch:"Hängt sie höher!"
Aber die Fakten sprechen eine eigene Sprache.
So kann der Kommisario sich nicht erinnern, dass Markus im Gesicht geblutet hat, das einzige Blut am Tatort ist aber seines.
Brunners Blut, der laut Anklage geblutet haben soll, konnte nirgendwo nachgewiesen werden.
etc.
die Medien hier in München schreien immer noch:"Hängt sie höher!"
Aber die Fakten sprechen eine eigene Sprache.
So kann der Kommisario sich nicht erinnern, dass Markus im Gesicht geblutet hat, das einzige Blut am Tatort ist aber seines.
Brunners Blut, der laut Anklage geblutet haben soll, konnte nirgendwo nachgewiesen werden.
etc.
Sind die Kommentare von Schlechtmensch und WuDan ernst gemeint - oder sind sie ein Ausdruck von Ironie und Sarkasmus ???
Ihr Kommentar widert mich an. Wie kommt man bei einer solch abscheulichen Tat darauf, die Jugendlichen zu Opfern zu machen und Herrn Brunner zu diskreditiereb?
Laut Zeugenaussagen eines der Kinder, die vorher von den beiden Mördern erpresst und bedroht worden sind, hat Herr Brunner zugeschlagen um einem drohenden Angriff der Beiden zuvorzukommen. Somit ist seine Handlung durch Notwehr gerechtfertigt. Notwehr setzt zwar einen gegenwärtigen Angriff voraus, dieser ist auch auch gegeben, wenn er kurz bevorsteht. Selbst wenn nicht, wäre der Rechtfertigende Notstand (§ 34 STGB) einschlägig, da dieser eine "gegenwärtige Gefahr" voraussetzt und damit etwas weiter gefasst ist.
Das handelt des Herrn Brunner war vollkommen legitim und ich spreche ihm meine tiefste Bewunderung aus.
Durch ewige Relativierer wie sie, wird aber eine solche Zivilcourage eher die Ausnahme bleiben.
Wie man hier Herrn Brunner kritisieren kann nach dem Motto "er hat doch selbst Schuld" ist mir absolut unverständlich.
Ich hoffe nur die Richter lassen sich nicht blenden und schicken die beiden Mörder für lange Zeit ins Gefängnis.
es wird dem gericht obliegen, ob die angeklagten wegen mordes oder einer anderen gerichtlich strafbaren handlung zu veruteilen oder freizusprechen sind. es ist rechtswidrig, die angeklagten vor rechtskraft der entscheidung öffentlich als "mörder" zu bezeichnen.
es wird dem gericht obliegen, ob die angeklagten wegen mordes oder einer anderen gerichtlich strafbaren handlung zu veruteilen oder freizusprechen sind. es ist rechtswidrig, die angeklagten vor rechtskraft der entscheidung öffentlich als "mörder" zu bezeichnen.
die Medien hier in München schreien immer noch:"Hängt sie höher!"
Aber die Fakten sprechen eine eigene Sprache.
So kann der Kommisario sich nicht erinnern, dass Markus im Gesicht geblutet hat, das einzige Blut am Tatort ist aber seines.
Brunners Blut, der laut Anklage geblutet haben soll, konnte nirgendwo nachgewiesen werden.
etc.
Ach so, kein Blut von Brunner, der ist ja auch nur gestorben....
Was hier so an Kommentaren abgegeben wird lässt mich an der Menschheit zweifeln. Vielleicht ist noch nicht viel genug passiert...
will es auch Blut trinken.
Die Hochspielerei durch Politik und Medien haben hier eine sehr schwere Situation geschaffen.
Die Staatsanwältin trägt der Politik Rechnung.
Der Richter hoffentlich dem Rechtsstaat dienen.
Das ist erstmal Alles. Morgen gehe ich wieder hin.
"die Medien hier in München schreien immer noch:"Hängt sie höher!"
Aber die Fakten sprechen eine eigene Sprache.
So kann der Kommisario sich nicht erinnern, dass Markus im Gesicht geblutet hat, das einzige Blut am Tatort ist aber seines.
Brunners Blut, der laut Anklage geblutet haben soll, konnte nirgendwo nachgewiesen werden.
etc."
Was wollen Sie damit sagen? Daß Brunner gar nicht verletzt war und aus reiner Böswilligkeit gestorben ist?
Ach so, kein Blut von Brunner, der ist ja auch nur gestorben....
Was hier so an Kommentaren abgegeben wird lässt mich an der Menschheit zweifeln. Vielleicht ist noch nicht viel genug passiert...
will es auch Blut trinken.
Die Hochspielerei durch Politik und Medien haben hier eine sehr schwere Situation geschaffen.
Die Staatsanwältin trägt der Politik Rechnung.
Der Richter hoffentlich dem Rechtsstaat dienen.
Das ist erstmal Alles. Morgen gehe ich wieder hin.
"die Medien hier in München schreien immer noch:"Hängt sie höher!"
Aber die Fakten sprechen eine eigene Sprache.
So kann der Kommisario sich nicht erinnern, dass Markus im Gesicht geblutet hat, das einzige Blut am Tatort ist aber seines.
Brunners Blut, der laut Anklage geblutet haben soll, konnte nirgendwo nachgewiesen werden.
etc."
Was wollen Sie damit sagen? Daß Brunner gar nicht verletzt war und aus reiner Böswilligkeit gestorben ist?
Kampfunfähig machen ist nicht das gleiche wie Totschlagen.
Muss man in einer zwei-gegen-eins-Situation die eigene Gefährlichkeit durch ein Feuerzeug und spitz abstehende Schlüssel in der Faust erhöhen, um sich zu verteidigen?
Muss man auf einen am Boden liegenden noch weiter eintreten? Die Jungs haben die Situation begonnen und mussten Angst vor der nahenden Polizei haben. Warum sind sie nicht geflohen, als Brunner am Boden lag?
Genau das wünsche ich mir auch. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren