Bundesgerichtshof zur PID Moralische Fragen sollten politisch entschieden werden

Der BGH sprach den Arzt frei, der Eltern durch Gendiagnostik zu gesunden Kindern verhalf. Eine gesellschaftliche Debatte wäre angemessener gewesen. Ein Kommentar

Ein Mitarbeiter einer Klinik für Künstliche Befruchtungen fischt menschliche Embryonen aus einem Kühl-Behälter mit flüssigem Stickstoff

Ein Mitarbeiter einer Klinik für Künstliche Befruchtungen fischt menschliche Embryonen aus einem Kühl-Behälter mit flüssigem Stickstoff

Bisher hatte ein Paar, das von seiner erblichen Vorbelastung für lebensbedrohliche Krankheiten wusste, nur die Möglichkeit, ein schwer krankes Kind durch eine Spätabtreibung töten zu lassen. Theoretisch ist eine Abtreibung in einem solchen Fall  sogar bis kurz vor der Geburt möglich, und bedeutet, dass der Fötus oft schon so weit entwickelt ist, dass es außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Ein grausamer Eingriff für die betroffenen Eltern, und wohl auch für den Arzt. Ein Berliner Frauenarzt hat drei Paaren dieses Leid erspart. Und genau dafür musste er sich nun vor einem deutschen Gericht verantworten.

Denn der Gynäkologe verwendete dafür die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) – ein gentechnisches Analyseverfahren, das Menschen mit Erbkrankheiten helfen kann. Die PID kann die gesunden Embryos im Reagenzglas von den kranken unterscheiden. Der Arzt kann daraufhin nur die gesunden Embryonen einpflanzen. Diese vorgeburtliche Auswahl galt aber im Gegensatz zur Spätabtreibung nach deutschem Recht als verboten. Um auf die aus seiner Sicht große Ungerechtigkeit in der deutschen Gesetzeslage hinzuweisen, hatte sich der Frauenarzt selbst angezeigt.

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Präimplantationsdiagnostik

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden dem im Reagenzglas entstandenen Embryo einige wenige Zellen entnommen, um das Erbgut zu untersuchen.

Es kann unter anderem auf das Down-Syndrom (Trisomie 21), Chorea Huntington, Cystische Fibrose (Mukoviszidose), die Bluterkrankheiten Hämophilie A und B sowie Sichelzellanämie überprüft werden.

Im Falle des Berliner Arztes lag einmal beim Ehemann ein Gendefekt vor, der zur Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom führen könnte. Im zweiten Fall hatte die Mutter eine partielle Trisomie 22. Und das dritte Ehepaar hatte bereits eine schwerbehinderte Tochter.

Die PID ermöglicht auch, einen Embryo mit dem Wunschgeschlecht herauszusuchen sowie unter mehreren Embryonen jenen auszuwählen, der für ein bereits lebendes, aber erkranktes Geschwisterkind am besten als Spender geeignet ist. (Quellen: dpa, Deutsches Ärzteblatt; Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften)

Verfahren

Meist werden dem Embryo am dritten Tag Zellen entnommen. Zu diesem Zeitpunkt gelten Zellen als "totipotent". Das bedeutet, dass sie sich noch zu einem vollständigen Organismus entwickeln können.

Möglich ist auch die Entnahme von fünf Tage alten Zellen. Diese Zellen sind dann "pluripotent". Sie können sich noch in verschiedene Gewebe entwickeln, sind jedoch nicht mehr in der Lage einen gesamten Organismus zu bilden. So soll eine bessere Auswahl vitaler und einnistungsfähiger Embryonen erreicht werden. Der Berliner Arzt hat diese Methode angewendet.

Finanzierung

Den deutschen Krankenkassen ist eine Beteiligung an den PID einschließenden Kinderwunschbehandlungen gesetzlich untersagt. Normalerweise zahlen die Kassen 50 Prozent der Kosten einer Künstlichen Befruchtung, die um die 3.000 Euro kostet. Allerdings übernehmen die Kassen die Kosten nur bei verheirateten Paaren und bei maximal drei Versuchen. Begibt sich ein Paar ins Ausland, um sich einer PID-Behandlung zu unterziehen, dann muss dies nach einem Urteil des Sozialgerichts in Berlin von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden.

Nun ist der Fall vor dem fünften Strafsenat des Bundesgerichthofs in Leipzig gelandet. Und der stellte fest, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen nicht strafbar sind. Die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibs, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, entschied der Bundesgerichtshof.  Die Bundesrichter bestätigten mit dieser Entscheidung auch den Freispruch, den das Berliner Landgericht für den 47-jährigen Gynäkologen getroffen hatte und verwarfen die Revision der Staatsanwaltschaft.

Das Embryonenschutzgesetz

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) oder Gesetz zum Schutz von Embryonen ist am 1. Januar 1991 in Kraft getreten, die letzte Änderung erfolgte im Oktober 2001. Es regelt zum einen die Möglichkeiten der Embryonenforschung und somit auch die Methoden künstlicher Befruchtung in Deutschland.

Ein Embryo ist im Sinne des Gesetzes nach §8 "bereits die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle [...] ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich [...] zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag."

Daraus folgt, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland nicht erlaubt ist. So macht sich zum Beispiel strafbar, wer "es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt". (Quelle: Gesetz zum Schutz von Embryonen)


 

Der Wunsch der Paare, sich das Leid einer Spätabtreibung oder des Lebens mit einem behinderten oder sterbenden Kind zu ersparen, ist legitim, finden die Befürworter der PID. Das leuchtet ein. Die Argumente derer, die ihnen diesen Wunsch lieber verwehren wollten, sind viel umständlicher auf eine allgemeinverständliche Formel zu bringen. Dennoch sind sie nicht weniger bedenkenswert.

Am einfachsten haben es da noch die christlichen Lebensschützer. Für sie beginnt menschliches Leben mit dem Zeitpunkt der Befruchtung. Die Praxis der Spätabtreibung ist ihnen daher ebenso verhasst wie die gezielte Auswahl von Embryonen im Frühstadium.

Viele Behindertenverbände lehnen vor allem die Unterscheidung von wertem und unwertem Leben ab, die bei der Diagnose nötig würde. Wer wären wir denn, Menschen mit Down Syndrom das Lebensrecht abzusprechen, fragen sie. Und vermuten, dass man damit auch den mitleidlosen Blick auf all die anderen Defekte gnadenlos verschärfen würde, mit denen das Leben zwangsläufig einhergeht. Nach dem Motto: Na, hätte man denn das nicht verhindern können? Aus der Möglichkeit könnte bald eine Pflicht werden. Arme Frauen! Denn eine künstliche Befruchtung geht mit einer Hormonbehandlung einher, die sehr belastend ist für den Körper. Leidvermeidung scheint auch darüber hinaus ein trügerisches Versprechen zu sein. Die überwältigende Zahl der Behinderungen etwa entsteht während der Geburt, und nicht in den Genen.

Und dass die Ärzte sich für die Interessen der Frauen stark machen, hat auch mit ihren handfesten Interessen zu tun. Fortpflanzungsmedizin ist ein sehr gutes Geschäft. Hinter vorgehaltener Hand verraten Ärzte außerdem, dass sie Frauen aus anderen Kulturkreisen gelegentlich helfen, endlich den gewünschten Stammhalter zu bekommen.

Leser-Kommentare
  1. Sie schreiben es selbst: "Gegner wie Befürworter der PID haben gute Argumente auf ihrer Seite. Das Problem: Genauso wenig wie man ein bisschen todesstrafen und ein bisschen abtreiben kann, wird auch in diesem moralischen Konflikt die Gegenseite mit einer Entscheidung leben müssen, die wenig Raum für Kompromisse zulässt."

    Aus meiner Sicht kann in solch umstrittenen moralischen Fragen, Fragen also, denen eine höchstpersönliche(!) Konzeption des Guten zugrundeliegt und sich sowohl das eine wie das andere gut vertreten lässt, der richtige Weg eines liberalen Staates nur staatliche Enthaltsamkeit sein, die es wie das Urteil des BGH dem Einzelnen überlässt, zu tun oder zu lassen, was er für richtig hält.

    Da ist also sehr viel Raum für "Kompromisse", denn niemand ist gezwungen, gegen die eigene Überzeugung sich solcher Techniken zu bedienen. Niemandem, nicht einmal einer "demokratischen" Mehrheit, kann es in solchen Fällen gerechtfertigt zustehen, anderen das Recht abzusprechen, selbstverantwortlich zu entscheiden.

    Moralische Fragen, die nicht an den Grundfesten unserer Gesellschaftsordnung rütteln und nicht massiv Rechtsfrieden, Freiheit, Gleichheit und Solidarität bedrohen, DÜRFEN KEINSFALLS politisch entschieden werden, außer dahingehend, dass man die Freiheit des Einzelnen stärkt und klarstellt, dass es sich um eine Frage handele, bei deren Beurteilung die gleiche Freiheit des jeweils Andersdenkenden zu ihrem Recht muss kommen können.

    So einfach kann Respekt sein!

    Eine Leser-Empfehlung
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    • joG
    • 06.07.2010 um 19:33 Uhr

    ....voll bepflichten und ergänzen, dass die Enthaltsamkeit des Staates sich auf die Finanzen auch beziehen muss. Keinesfalls sollten Steuergeld in diese Aktivitäten münden, da über die Unteilbarkeit des Geldes sonst auch Personen dazu gezwungen würden, die die Sache moralisch verwerflich finden.

    • broger
    • 01.12.2010 um 12:32 Uhr

    ...und zu meinem Vorredner: Steuergelder fließen anteilig auch in den Militäretat, obwohl einige dies für anstößig halten mögen. Aber gerade wegen der Unteilbarkeit ist niemand befugt, einen entsprechenden Teil zurückzuhalten (BVerfG-Rechtsprechung).

    • joG
    • 06.07.2010 um 19:33 Uhr

    ....voll bepflichten und ergänzen, dass die Enthaltsamkeit des Staates sich auf die Finanzen auch beziehen muss. Keinesfalls sollten Steuergeld in diese Aktivitäten münden, da über die Unteilbarkeit des Geldes sonst auch Personen dazu gezwungen würden, die die Sache moralisch verwerflich finden.

    • broger
    • 01.12.2010 um 12:32 Uhr

    ...und zu meinem Vorredner: Steuergelder fließen anteilig auch in den Militäretat, obwohl einige dies für anstößig halten mögen. Aber gerade wegen der Unteilbarkeit ist niemand befugt, einen entsprechenden Teil zurückzuhalten (BVerfG-Rechtsprechung).

  2. Ein amerikanischer Kommentator sagte zu einem ähnlichen Problem einmal: "Dies ist ein wissenschaftliches Problem und die Stimme von nicht-Wissenschaftlern hat daher kein Gewicht in dieser Debatte." Zu meinem Erstaunen gab es regen Beifall aus dem Publikum einer late-night show.

    Nicht jede Stellungnahme hat das gleiche Gewicht. Anzunehmen, daß eine gesamtgesellschaftliche Debatte zum humansten Ergebnis führt ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Mehrzahl der Teilnehmer ein in groben Zügen realistisches Bild der zu beurteilenden Situation hat.

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    • joG
    • 06.07.2010 um 19:45 Uhr

    ....schwer für einen Behinderten sein zu wissen, dass er nur lebt, weil seine Eltern keine pränatale Diagnostik machten.

    • joG
    • 06.07.2010 um 19:45 Uhr

    ....schwer für einen Behinderten sein zu wissen, dass er nur lebt, weil seine Eltern keine pränatale Diagnostik machten.

  3. "Eine gesellschaftliche Debatte wäre angemessener gewesen" lese ich schon in der Subline. Die hat es ja gegeben, sogar den sog. Philosophenstreit, bei dem Sloterdijk und Habermas gegenseitig agitierten. Habermas hat die oben lesbaren skeptischen Positionen in "Die Zukunft der menschlichen Natur- Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik?" so erläutert, dass ich mich dem anschließe und Sloterdijk hat Positionen in "Regeln für den Menschenpark" verfasst, die ich so nicht ganz nachvollziehen möchte. Kirchen, Politiker, Ethikrat, usw. sind zu dem Thema zusammen gekommen. Und letztlich kam der Gedanke, dass man sich nicht von ausländischer Konkurrenz unter Druck lassen sollte, wenn ich mich richtig erinnere. Wir sollten vielleicht aufpassen, dass diese geführte Debatte nicht immer wieder nach mehr oder weniger langen Pausen aufflammt, bis sie soweit in Vergessenheit geraten ist, dass der Dammbruch einfach da ist. Jede Debatte kostet Zeit und vielleicht sollte dies mehr in Schulen erklärt werden. Schließlich sagte Sloterdijk beispielsweise dazu, dass seine Ausführungen eine Zukunft in 200 Jahren beschrieben, die eh nur 10 Menschen auf der Welt verstünden und nicht berufsmäßige Missversteher. Das 1991 erlassene Gesetz sollte jedenfalls nicht nach kurzen Ruhepausen auf den Prüfstand gelegt werden, denn es geht tatsächlich um die Zukunft der menschlichen Natur, meine ich.

  4. Zitat:"Denn der Gynäkologe verwendete dafür die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) – ein gentechnisches Analyseverfahren, das Menschen mit Erbkrankheiten helfen kann."

    Die Hilfe besteht in diesem Fall darin, dass menschliches Leben (und als solches sehe ich auch einen Zellhaufen mit menschlicher DNS an, weil daraus keine Maus und auch kein Gänseblümchen wächst) verworfen wird.

    Interessant sind auch die teilweise sehr abschätzigen Kommentare, die man in Foren liest: Stichwort "Mongo", und dass man das ja niemand zumuten kann.

    Das heißt im Endeffekt, dass die Gesellschaft sich noch weniger für Menschen mit Behinderungen öffnet (und die Zahl der von Allergien und Autoimmunerkrankungen Betroffenen ist ja nicht klein), sondern sich "reinigt".

    In diesem Zusammenhang möchte ich meinen Eltern danken, dass es ihnen egal war, wem sie nach neun Monaten gegenüberstehen.

    Völlig am Rande: Nitrogen ist Stickstoff (siedet bei 77,4 Kelvin, das sind ungefähr -195 °C), vielleicht kann man die Bildunterschrift dem hiesigen Sprachgebrauch anpassen.

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    Ich möchte einmal unterstellen, dass der Autor des Artikel mit "ein gentechnisches Analyseverfahren, das Menschen mit Erbkrankheiten helfen kann" die potentiellen Eltern meinte. Ist deren Präposition für eine schwerwiegende, genetisch bedingte Krankheit gegeben, sehen sich viele mit dem Konflikt betroffen, ob sie überhaupt Nachwuchs haben sollten. Für sie wäre es tatsächlich innerhalb nur dieses Konflikts eine Hilfe, wenn die Risiken herab gesetzt würden.

    Ich möchte einmal unterstellen, dass der Autor des Artikel mit "ein gentechnisches Analyseverfahren, das Menschen mit Erbkrankheiten helfen kann" die potentiellen Eltern meinte. Ist deren Präposition für eine schwerwiegende, genetisch bedingte Krankheit gegeben, sehen sich viele mit dem Konflikt betroffen, ob sie überhaupt Nachwuchs haben sollten. Für sie wäre es tatsächlich innerhalb nur dieses Konflikts eine Hilfe, wenn die Risiken herab gesetzt würden.

  5. Dieser Artikel, der nicht nur wie der andere einen Textlaut wiedergibt, ist weitaus besser, da er ansatzweise auch über die problematischen Grundlagen informiert und überdies das ausspricht, was auch ich in einem Kommentar zu anderen Artikel anführte, dass nämlich irgend wie doch keine Entscheidung getroffen wurde.

    Zum ersten hier erschienen Kommentar kann ich dagegen nur ein Kopfschütteln einbringen. Der liberale Geist des Schreibers scheint leider nicht auf eine Kompetenz in der Problematik zurück zu führen. Er scheint nicht im Mindesten bereit, die Grundlage der meisten Gegner verstehen zu wollen. Und selbst die Haltung der Befürworter ist in den meisten Fällen durchaus differenzierter als seine "Lasst sie doch machen, solange ich nicht betroffen bin" - Haltung.

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    Meine Haltung als "Lasst sie doch machen, solange ich nicht betroffen bin" zu bewerten, ist eine Unterstellung, der ich widersprechen muss.

    Es geht mir nicht darum, ob ich betroffen bin oder nicht - ich kann es als bereits Geborener natürlich nicht mehr sein. Frage ich mich also auf der Grundlage der von John Rawls vorgeschlagenen Gerechtigkeitskonzeption, wie ich im "Urzustand" entscheiden würde ausgestattet mit dem "Schleier des Nichtwissens", ob ich anschließend zur Gruppe der Nochnichtgeborenen mit Gendefekt gehören würde.

    Und da wäre meine Antwort dieselbe. ICH halte es für einen beachtenswerten Aspekt auch im Hinblick auf Abtreibungen ganz allgemein, dass ein Zellhaufen noch kein eigenes Bewußtsein hat und das "Unrecht", das manche in seiner Beseitigung sehen, nicht einmal zu empfinden vermag. Über dieses Kriterium kann man bereits streiten. Aber aus der Tatsache, dass man darüber sogar mit guten Argumenten streiten kann, ohne dass die Gesellschaft etwa nach einer Abtreibung zum Beispiel gleich auseinanderbricht und alles in Bürgerkrieg und Chaos endet, führt mich bereits dazu, den Respekt vor der eigenen Urteilskraft meiner bereits geborenen Mitmenschen höher zu bewerten, als die schlichte Behauptung, auch einem Zellhaufen käme von Anfang an der unbedingte Schutz der Menschenwürde zu, nur weil es sich um die Vereinigung einer menschlichen Eizelle mit einem Spermium handelt.

    Dieses ist einfach ein Grenzfall des Begriffes "Mensch" - und in dubio pro libertate!

    Meine Haltung als "Lasst sie doch machen, solange ich nicht betroffen bin" zu bewerten, ist eine Unterstellung, der ich widersprechen muss.

    Es geht mir nicht darum, ob ich betroffen bin oder nicht - ich kann es als bereits Geborener natürlich nicht mehr sein. Frage ich mich also auf der Grundlage der von John Rawls vorgeschlagenen Gerechtigkeitskonzeption, wie ich im "Urzustand" entscheiden würde ausgestattet mit dem "Schleier des Nichtwissens", ob ich anschließend zur Gruppe der Nochnichtgeborenen mit Gendefekt gehören würde.

    Und da wäre meine Antwort dieselbe. ICH halte es für einen beachtenswerten Aspekt auch im Hinblick auf Abtreibungen ganz allgemein, dass ein Zellhaufen noch kein eigenes Bewußtsein hat und das "Unrecht", das manche in seiner Beseitigung sehen, nicht einmal zu empfinden vermag. Über dieses Kriterium kann man bereits streiten. Aber aus der Tatsache, dass man darüber sogar mit guten Argumenten streiten kann, ohne dass die Gesellschaft etwa nach einer Abtreibung zum Beispiel gleich auseinanderbricht und alles in Bürgerkrieg und Chaos endet, führt mich bereits dazu, den Respekt vor der eigenen Urteilskraft meiner bereits geborenen Mitmenschen höher zu bewerten, als die schlichte Behauptung, auch einem Zellhaufen käme von Anfang an der unbedingte Schutz der Menschenwürde zu, nur weil es sich um die Vereinigung einer menschlichen Eizelle mit einem Spermium handelt.

    Dieses ist einfach ein Grenzfall des Begriffes "Mensch" - und in dubio pro libertate!

  6. Ich möchte einmal unterstellen, dass der Autor des Artikel mit "ein gentechnisches Analyseverfahren, das Menschen mit Erbkrankheiten helfen kann" die potentiellen Eltern meinte. Ist deren Präposition für eine schwerwiegende, genetisch bedingte Krankheit gegeben, sehen sich viele mit dem Konflikt betroffen, ob sie überhaupt Nachwuchs haben sollten. Für sie wäre es tatsächlich innerhalb nur dieses Konflikts eine Hilfe, wenn die Risiken herab gesetzt würden.

    Antwort auf "Euphemismus"
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    aber die Definition von Hilfe ist in diesem Fall aus meiner Sicht von großer Bedeutung:

    Durch das Verwerfen von Embryonen wird das Risiko verringert, dass Eltern ein "krankes Kind" bekommen. Es gibt aber keine Garantie, dass ein völlig "gesundes Kind" auf die Welt kommen wird, weil bis zur Geburt viel passieren kann. Das bedeutet: den Eltern wird nicht geholfen, dass ihr (!) Kind gesund zur Welt kommt, sondern ihnen wird ermöglicht, dass potentiell ein (!) gesundes Kind zu Welt kommt. Der Unterschied ist für mich als Vater aber extrem relevant.

    In Sachsen werden meines Wissens in diesem Jahr 770 000 Euro für künstliche Befruchtung vom Staat (CDU) zur Verfügung gestellt. Angeblich beneiden andere Bundesländer das Land Sachsen um diese finanzielle Unterstützung von kinderlosen Eltern. De facto handelt es sich damit um ein finanzielles Kriterium, wer sich eine entsprechende Behandlung leisten kann. Naturwissenschaftlich wird da lediglich zwischen Zellhaufen unterschieden. Moralisch passt das aber aus meiner Sicht nicht zu einem humanistischen Anspruch, weil bereits jetzt (!!!) Rechenschaft von Menschen mit Behinderungen gefordert wird, warum sie ihren Familien und der Gesellschaft auf die Nerven gehen.

    Ich sehe mit Betroffenheit, dass hier der einfachste Weg gesucht wird - nicht die Gesellschaft sieht sich in der Bringschuld gegenüber Menschen mit Behinderung, sondern von den Schwächeren wird der Nachweis der Existenzberechtigung gefordert.

    aber die Definition von Hilfe ist in diesem Fall aus meiner Sicht von großer Bedeutung:

    Durch das Verwerfen von Embryonen wird das Risiko verringert, dass Eltern ein "krankes Kind" bekommen. Es gibt aber keine Garantie, dass ein völlig "gesundes Kind" auf die Welt kommen wird, weil bis zur Geburt viel passieren kann. Das bedeutet: den Eltern wird nicht geholfen, dass ihr (!) Kind gesund zur Welt kommt, sondern ihnen wird ermöglicht, dass potentiell ein (!) gesundes Kind zu Welt kommt. Der Unterschied ist für mich als Vater aber extrem relevant.

    In Sachsen werden meines Wissens in diesem Jahr 770 000 Euro für künstliche Befruchtung vom Staat (CDU) zur Verfügung gestellt. Angeblich beneiden andere Bundesländer das Land Sachsen um diese finanzielle Unterstützung von kinderlosen Eltern. De facto handelt es sich damit um ein finanzielles Kriterium, wer sich eine entsprechende Behandlung leisten kann. Naturwissenschaftlich wird da lediglich zwischen Zellhaufen unterschieden. Moralisch passt das aber aus meiner Sicht nicht zu einem humanistischen Anspruch, weil bereits jetzt (!!!) Rechenschaft von Menschen mit Behinderungen gefordert wird, warum sie ihren Familien und der Gesellschaft auf die Nerven gehen.

    Ich sehe mit Betroffenheit, dass hier der einfachste Weg gesucht wird - nicht die Gesellschaft sieht sich in der Bringschuld gegenüber Menschen mit Behinderung, sondern von den Schwächeren wird der Nachweis der Existenzberechtigung gefordert.

    • etiam
    • 06.07.2010 um 18:33 Uhr

    Was soll dieser Artikel - in einer flapsigen Sprache und ohne die hier notwendige ethische Dimension oder fachliche Tiefe wird Halbwahres berichtet - mit einer eigentümlichen Schlußfolgerung. So ist z.B. eine Amniozentese zwar i.d.R. ab der 13 Woche sicher durchführbar, das ist aber gerade mal eine Woche nach der 12 Wochenfrist. Stattdessen wird von grausamer Spätabtreibung geschrieben. Und auch ansonnsten strotz der Text von emotionalisierenden Adjektiven, die nichts weiter tun als eine unsachliche öffentliche Debatte zu beflügeln. Auch dass es eine solche Debatte in großer Tiefe bereits gab, wird großzügig ausgeblendet.

    Auf das schwierige Verhältnis der "elektiven" Abtreibung und einem PID Verbot geht der Text erst gar nicht ein. Und so ist es möglicherweise kein Zufall, dass ein Gesetzgeber, der eine elektive Abtreibung weder erlaubt noch verbietet sondern sie nur straffrei stellt, auch die PID nicht enger regelt. Eine ethisch konsequente Regelung dürfte nämlich wohl den meisten Bürgern nicht schmecken!

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    • etiam
    • 06.07.2010 um 20:17 Uhr

    1.) An keiner Stelle habe ich Ihnen oder irgendjemandem eine Vorschrift gemacht - verstehendes Lesen hilft hier weiter!
    2.) Ich befürworte PID und selbst "Rettungskinder" den Habermasschen Ausführungen zum Instrumentalismus zum Trotz - weil letztlich Leben geschaffen wird und der "Verwurf" ohnehin anfiele.
    3.) Eine Abtreibung ohne Indikationslösung straffrei zu stellen steht im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz. Der Grad der Schutzwürdigkeit muss mit dem Gestationsalter zwingend zunehmen oder zumindest gleichbleiben - eine Abnahme ist ausgeschlossen. Die Deutungsräume sind offenbar gewollt!
    4.) Ihre Ansicht von Liberalismus, den Sie und einige andere hier vorgbringen, ist nicht liberal sondern menschenverachtend. Nicht Sie, auch nicht ich, sondern unser Parlament legt fest, welche Rechte Sie haben, und welche nicht. Und erfreulicherweise wird mit Bedacht, und nicht wie bei Ihnen aus der Hüfte, festgelegt, was schützenswert ist, und was nicht, bzw. ob etwas Gegenstand einer Rechtsgüterabwägung sein kann. Und am Ende stellt sich die Frage nach einer Grenze - denn Sie werden mir zustimmen, dass Ihnen nicht das Recht zukommt Ihr Neugeborenes zu töten, auch nicht das intrapartale Kind oder das lebensfähige in Woche 38 - wie ist es mit Woche 25? wie mit dem hirntoten Opa? Wie ist es mit dem fast hirntoten Opa usw.
    Die Grenze legt der Gesetzgeber fest - und beschneidet damit dankenswerterweise Ihre "Rechte"!

    • etiam
    • 06.07.2010 um 20:17 Uhr

    1.) An keiner Stelle habe ich Ihnen oder irgendjemandem eine Vorschrift gemacht - verstehendes Lesen hilft hier weiter!
    2.) Ich befürworte PID und selbst "Rettungskinder" den Habermasschen Ausführungen zum Instrumentalismus zum Trotz - weil letztlich Leben geschaffen wird und der "Verwurf" ohnehin anfiele.
    3.) Eine Abtreibung ohne Indikationslösung straffrei zu stellen steht im Widerspruch zum Embryonenschutzgesetz. Der Grad der Schutzwürdigkeit muss mit dem Gestationsalter zwingend zunehmen oder zumindest gleichbleiben - eine Abnahme ist ausgeschlossen. Die Deutungsräume sind offenbar gewollt!
    4.) Ihre Ansicht von Liberalismus, den Sie und einige andere hier vorgbringen, ist nicht liberal sondern menschenverachtend. Nicht Sie, auch nicht ich, sondern unser Parlament legt fest, welche Rechte Sie haben, und welche nicht. Und erfreulicherweise wird mit Bedacht, und nicht wie bei Ihnen aus der Hüfte, festgelegt, was schützenswert ist, und was nicht, bzw. ob etwas Gegenstand einer Rechtsgüterabwägung sein kann. Und am Ende stellt sich die Frage nach einer Grenze - denn Sie werden mir zustimmen, dass Ihnen nicht das Recht zukommt Ihr Neugeborenes zu töten, auch nicht das intrapartale Kind oder das lebensfähige in Woche 38 - wie ist es mit Woche 25? wie mit dem hirntoten Opa? Wie ist es mit dem fast hirntoten Opa usw.
    Die Grenze legt der Gesetzgeber fest - und beschneidet damit dankenswerterweise Ihre "Rechte"!

  7. Für mich war schon immer der Gegensatz des Embryonenschutzgesetzes und der straffreie Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche ein Grund zur Wut.

    Wut, das Familien mit Erkrankheiten eigentlich unnötig das Risiko einer Abtreibung eingehen müssen.

    Wut, das man einen 3 Monate alten Embryo ohne Grund töten darf, aber ein paar undifferezierte Zellen nicht....

    Wenn die Gesellschaft für oder gegen bestimmte Auswahl ist, dann sollte das für alle Embryonen gelten. So wie es ist, ist es abstrus Falschherum.

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    niemand tötet einen 12 Wochen alten Embryo ohne Grund.

    niemand tötet einen 12 Wochen alten Embryo ohne Grund.

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