Gerichtsurteil Polizei bekommt Filmverbot bei Demonstrationen

Videoaufzeichnungen als Grundrechtsverletzung: Die Berliner Polizei darf Protestaktionen künftig nicht mehr filmen – zumindest nicht, wenn sie friedlich sind.

Die Berliner Polizei darf friedliche Demonstranten in Zukunft nicht mehr mit Videokameras überwachen. Das Verwaltungsgericht erklärte die langjährige Praxis für rechtswidrig. "Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine Rechtsgrundlage in Berlin", sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Polizei begründete ihre Videoaufnahmen damit, dass sie Informationen für ihre Einsatzplanung gewinnen wollte. Die Filmaufnahmen würden nicht gespeichert, Beamte beobachteten die Demonstration nur live in der Einsatzzentrale.

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Die Richter werteten die Überwachung als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sympathisanten könnten sich durch die Videos abschrecken lassen, an Demonstrationen teilzunehmen, schreibt das Berliner Verwaltungsgericht in dem Urteil.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) deutete eine mögliche Berufung beim Oberverwaltungsgericht an. Die Polizei teilte nur mit, sie prüfe das Urteil. Sollte die Polizei die nächsten Gerichtsinstanzen anrufen, hat das Urteil bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine konkreten Auswirkungen.

Das Urteil habe auch grundsätzliche Bedeutung, sagte der Gerichtssprecher. Nach dem Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin und vielen anderen Bundesländern gilt, die kein eigenes Versammlungsgesetz haben, dürfen Polizisten Demonstrationen nur filmen, "wenn von den Teilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen".

Da die Videoüberwachung bei friedlichen Demonstrationen als Eingriff in die Versammlungsfreiheit gesehen werde, sei dies nur auf einer gesetzlichen Grundlage zulässig, so der Sprecher. "Die fehlt in Berlin." Allerdings könne der Berliner Gesetzgeber diese nachträglich mit einem eigenen Landesgesetz zu Versammlungen schaffen.

Anlass der Entscheidung war die größte Anti-Atomkraft-Demo seit 1986 in Deutschland. Am 5. September 2009 hatten in Berlin Zehntausende Menschen friedlich gegen die Nutzung von Kernenergie protestiert . Die Polizei hatte die Demonstration gefilmt, obwohl sie selbst keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Dagegen hatten eine Bürgerinitiative und eine Privatperson geklagt.
 

 
Leser-Kommentare
    • th
    • 27.07.2010 um 19:45 Uhr

    aber es gibt auch den Aspekt der Sicherheit - einmal vor Gewaltakten im Zusammenhang mit einer Demonstration (bzw. Gegendemonstration), als auch einfach vor Unglücken - bei der großen Demonstration gegen die Mittelstreckenraketen im Bonner Hofgarten sollen mehrere 100000 Menschen zugegegen gewesen sein - vgl. Duisburg/Love Parade.

    Es wäre wohl gerechtfertigt, Videoaufnahmen zu machen, mit anschließender Löschung des Materials, abgesehen von den o.a. Fällen.

    Im übrigen bin ich überzeugt, daß z.B. der Verfassungsschutz durchaus fähig ist, unbemerkt Aufnahmen zu machen und dies auch tut. (Handy genügt ja schon). Journalisten und Privatleute filmen ja auch, wenns interessant genug ist - und das kann man kaum verbieten.

    Insofern sehe ich nicht ein, warum ausgerechnet die Polizei "blind" sein soll.

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    Weil die Grundrechte zunächst einmal den Staat verpflichten und nicht die Bürger. Journalisten und Privatleute sind aber Bürger. Der Staat darf in bestimmte Rechte nicht so ohne Weiteres eingreifen. Außerdem kann Berlin in einem eigenen Versammlungsgesetz das Filmen ja erlauben. Der Bund hat es nur seinerseits nicht gemacht, weil das nicht unbedingt erforderlich ist.

    • ASasse
    • 27.07.2010 um 21:52 Uhr

    Für die Personen-Sicherheit einer Versammlung sind Videoaufzeichnungen wertlos, da eine Auswertung kostbare Zeit frist. Ein Verlauf der Versammlung kann allenfalls durch Anwesende rechtzeitig korrigiert werden kann.

    Allerdings kann durch Videoaufnahmen das Verhalten der Anwesenden dokumentiert werden und hinterher beispielsweise zur Strafverfolgung genutzt werden. Wenn die Erleichterung der Strafverfolgung Ziel der Videoaufzeichnungen wäre, dann wären allerdings neben dem bestehenden Vermummungsverbot auch all jene durch Nummern identifizierbar, die von Berufswegen vermummt auch auf friedlichen Versammlungen auftauchen können (die Polizei). Eine solche Beweissicherung, die auch ohne Videoaufzeichnungen helfen würde gibt es leider in Deutschland nicht, aber für einen Rechsstaat wäre es angemessen.

    Der Versuch der Einschüchterung dürfte das Hauptargument für offensichtliche Videoaufzeichnungen sein, möglicherweise bei kleineren Versammlungen auch die Identifikation der Anwesenden.

    Das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zur Meinungsäußerung versammeln zu dürfen ist es wert, gegen Einschüchterungen und Behinderung der Strafverfolgung vorzugehen.

    Weil die Grundrechte zunächst einmal den Staat verpflichten und nicht die Bürger. Journalisten und Privatleute sind aber Bürger. Der Staat darf in bestimmte Rechte nicht so ohne Weiteres eingreifen. Außerdem kann Berlin in einem eigenen Versammlungsgesetz das Filmen ja erlauben. Der Bund hat es nur seinerseits nicht gemacht, weil das nicht unbedingt erforderlich ist.

    • ASasse
    • 27.07.2010 um 21:52 Uhr

    Für die Personen-Sicherheit einer Versammlung sind Videoaufzeichnungen wertlos, da eine Auswertung kostbare Zeit frist. Ein Verlauf der Versammlung kann allenfalls durch Anwesende rechtzeitig korrigiert werden kann.

    Allerdings kann durch Videoaufnahmen das Verhalten der Anwesenden dokumentiert werden und hinterher beispielsweise zur Strafverfolgung genutzt werden. Wenn die Erleichterung der Strafverfolgung Ziel der Videoaufzeichnungen wäre, dann wären allerdings neben dem bestehenden Vermummungsverbot auch all jene durch Nummern identifizierbar, die von Berufswegen vermummt auch auf friedlichen Versammlungen auftauchen können (die Polizei). Eine solche Beweissicherung, die auch ohne Videoaufzeichnungen helfen würde gibt es leider in Deutschland nicht, aber für einen Rechsstaat wäre es angemessen.

    Der Versuch der Einschüchterung dürfte das Hauptargument für offensichtliche Videoaufzeichnungen sein, möglicherweise bei kleineren Versammlungen auch die Identifikation der Anwesenden.

    Das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zur Meinungsäußerung versammeln zu dürfen ist es wert, gegen Einschüchterungen und Behinderung der Strafverfolgung vorzugehen.

  1. Weil die Grundrechte zunächst einmal den Staat verpflichten und nicht die Bürger. Journalisten und Privatleute sind aber Bürger. Der Staat darf in bestimmte Rechte nicht so ohne Weiteres eingreifen. Außerdem kann Berlin in einem eigenen Versammlungsgesetz das Filmen ja erlauben. Der Bund hat es nur seinerseits nicht gemacht, weil das nicht unbedingt erforderlich ist.

  2. Ich bin kein Freund von flächendeckender Videoüberwachung, aber ich denke bei Demos ist Videoüberwachung angebracht.

    Ich habe mehrmals Schlachten zwischen Demonstranten und Polizei vom Bürofenster beobachtet. Das geht ganz schnell, man braucht nicht zu glauben, dass Gewaltausbrüche so vorhersehbar sind. Häufig eskaliert es von einem Moment auf den anderen.

    Ich bin der Meinung, dass die Grundrechte aller ausreichend geschützt sind, wenn die Aufnahmen nach der Demonstration gelöscht werden, soweit keine Beschwerden über Gewalt oder Sachbeschädigung eingegangen sind. Letztlich ist es doch auch im Sinne derer die friedlich demonstrieren wollen, wenn die ewigen Störenfriede aus dem Verkehr gezogen werden.

    • ASasse
    • 27.07.2010 um 21:52 Uhr

    Für die Personen-Sicherheit einer Versammlung sind Videoaufzeichnungen wertlos, da eine Auswertung kostbare Zeit frist. Ein Verlauf der Versammlung kann allenfalls durch Anwesende rechtzeitig korrigiert werden kann.

    Allerdings kann durch Videoaufnahmen das Verhalten der Anwesenden dokumentiert werden und hinterher beispielsweise zur Strafverfolgung genutzt werden. Wenn die Erleichterung der Strafverfolgung Ziel der Videoaufzeichnungen wäre, dann wären allerdings neben dem bestehenden Vermummungsverbot auch all jene durch Nummern identifizierbar, die von Berufswegen vermummt auch auf friedlichen Versammlungen auftauchen können (die Polizei). Eine solche Beweissicherung, die auch ohne Videoaufzeichnungen helfen würde gibt es leider in Deutschland nicht, aber für einen Rechsstaat wäre es angemessen.

    Der Versuch der Einschüchterung dürfte das Hauptargument für offensichtliche Videoaufzeichnungen sein, möglicherweise bei kleineren Versammlungen auch die Identifikation der Anwesenden.

    Das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zur Meinungsäußerung versammeln zu dürfen ist es wert, gegen Einschüchterungen und Behinderung der Strafverfolgung vorzugehen.

  3. Je nachdem wie man das Grundgesetz lesen will, wenn die Polizei nicht filmen darf ist O:K aber die anderen Leute dürfen filmen?

  4. Bitte wenden Sie sich bei Anmerkungen oder Kritiken zur Moderation an community@zeit.de. Die Redaktion / mh

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  5. Bei Fragen oder Anmerkungen zur Moderation, wenden Sie sich bitte an community@zeit.de. Die Redaktion / mh

    • tobi_k
    • 27.07.2010 um 23:20 Uhr

    In einem Artikel über - im weiteren Sinne - freie Meinungsäußerung zensiert die Zeit einen Kommentar. Nicht etwa, weil dieser obszön oder beleidigend ist. Sondern weil er nach der Meinung eines Zeit-Zensors einer "seriösen Diskussionsgrundlage" entbehrt.
    Dann werden zwei weitere Kommentare, die wohl diese Entscheidung betreffen, entfernt. Köstlich.

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    • MaCell
    • 28.07.2010 um 9:58 Uhr

    [Entfernt. Unsere Moderationsrichtlinien können Sie in der Netiquette nachlesen, Rückmeldungen schicken Sie uns bitte an community@zeit.de - vielen Dank. /Die Redaktion pt.]

    • MaCell
    • 28.07.2010 um 9:58 Uhr

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