Mordfall Dominik Brunner "Mir tut der Tod des Herrn Brunner so unendlich leid"
Heute begann in München der Prozess gegen die zwei jungen Männer, die Dominik Brunner getötet haben. Die Anklage lautet auf Mord. Aber hat Brunner in Notwehr gehandelt?
© Andreas Gebert dpa

Einer der beiden Angeklagten im Mordfall Brunner, Sebastian L. (Mitte) war zur Tatzeit 17 Jahre alt und wird nach Jugendrecht verurteilt werden. Der andere war jedoch schon 18
Die zwei angeklagten jungen Männer wirken unscheinbar. Markus S., laut Anklage der deutlich brutalere, ist ein blasser und schmaler 19jähriger. Am ersten Prozesstag schaut er fast durchgängig starr vor sich. Er sei ein "schüchterner Typ, teilweise sogar ängstlich", sagt sein Anwalt. Der zweite Angeklagte, Sebastian L. trägt ein kurzärmeliges weißen Hemd, Jeans und neue Schuhe. Er lebte vor seiner Haft in einer betreuten Wohngemeinschaft und konsumierte seit langem Marihuana, Schnaps und Bier. Immer wieder stockt sein Redefluss, an vieles rund um den Tattag kann er sich nicht erinnern.
Mehr als 90 Seiten ist die Anklageschrift dick, mit der die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I das Geschehen vom Nachmittag des 12. September 2009 so genau wie irgend möglich zu rekonstruieren versucht.
Begonnen hatte alles am S-Bahnhof Donnersberger Brücke. Vier Schüler zwischen 13 und 15 Jahren, zwei Jungen und zwei Mädchen, die auf dem Weg zum Bowling sind, werden von drei stark angetrunkenen Jugendlichen (1,46 Promille errechnen die Ermittler als Spitzenwert) in der S-Bahn einigermaßen rüde um Geld angegangen. Für Alkohol und Drogen, wie sie sagen. Die Schüler, diese "Hurensöhne" und "Wichser", sollten nun endlich die Kohle rausrücken. Doch die vier weigern sich. Daraufhin schlägt Christoph T., der in einem abgetrennten Verfahren bereits zu 19 Monaten Haft zur Bewährung verurteilt ist, einem der Schüler mit der Faust ins Gesicht. Obwohl die S-Bahn voll besetzt ist, versucht nur eine Frau einzuschreiten, indem sie die Angreifer in ein Gespräch verwickeln will. Alle anderen ducken sich weg und tun, als sei nichts passiert, heißt es in der Anklage.
Die Schüler steigen anschließend um, in die S 7 stadtauswärts, und damit hätte das bis dahin lediglich unerfreuliche Geschehen eigentlich zu Ende sein können. Doch die beiden Hauptangeklagten folgen nun den Schülern in die S 7, nachdem Christoph T., der in eine andere Linie einsteigt, sie noch aufgefordert hatte, "es denen richtig zu besorgen". In der S 7 setzen sich die Schüler in ein Viererabteil, ihnen gegenüber nimmt Dominik Brunner Platz. Bald sind auch die beiden Hauptangeklagten wieder zur Stelle, sichtlich auf Zoff und Randale aus. Erstmals mischt sich Brunner ein und bekommt daraufhin zu hören, dass ihn das einen Dreck angehe. Anschließend der Hinweis, er solle nicht so blöd schauen. Das spätere Opfer entgegnet furchtlos, er schaue wie er wolle.
Der Manager aus Niederbayern, Chef einer Firma mit 500 Mitarbeitern, ist auf dem Rückweg vom Müllerschen Volksbad und will in seine Zweitwohnung im Münchner Vorort Solln. Als er droht, die Polizei zu rufen, schlägt ihm nur höhnisches Gelächter entgegen. Brunner steht daraufhin auf, geht in den Türbereich und wählt die 110. Laut, dass es alle Umstehenden hören können, schildert er die Situation. Dabei macht das spätere Opfer einen völlig gelassenen Eindruck, was ihm tragischerweise zum Verhängnis wird. Denn der Beamte am anderen Ende ist überzeugt, so schlimm könne es ja wohl nicht sein. Also setzen er und die Kollegen sich in aller Gemütsruhe in Bewegung, ohne Blaulicht und Sirene einzuschalten. Als die Polizisten dann am Tatort in Solln eintreffen, ist das Opfer bereits bewusstlos. Zwei Stunden später wird es sterben.
Zuvor kommt es jedoch zu jener dramatischen Situation am Bahnsteig von Solln, die den 50-Jährigen das Leben kosten wird. Dabei soll Brunner, so schildern es Zeugen, Jacke und Tasche abgelegt und Kampfhaltung angenommen haben. Auch hat Brunner vielleicht den ersten Schlag gesetzt (wie belastbar diese Zeugenaussagen sind, wird das Verfahren ergeben), vielleicht im Vertrauen auf frühere Erfahrungen beim Boxtraining und einen nicht sehr lange zurückliegenden Selbstverteidigungskurs. Vielleicht hoffte er auch nur auf die rechtzeitig eintreffende Polizei.
Doch als Brunner seinerseits die ersten Schläge einstecken muss und die Auseinandersetzung eskaliert, gerät er ins Straucheln und schlägt mit dem Hinterkopf gegen das Eisengeländer, das die Bahnsteige trennt. Benommen bleibt er liegen, nicht mehr in der Lage, sich zu wehren oder zu fliehen. Die beiden Hauptangeklagten nutzen die Situation aus und schlagen und treten, nun mit hemmungsloser, geradezu explodierender Wut auf den am Boden Liegenden ein. Mit einem Schlüsselbund, bei dem eine Schlüsselspitze hervorsteht, sowie einem Feuerzeug versuchen sie, ihren Schlägen noch mehr Wucht zu verleihen. 22 einzelne und schwerste Verletzungen werden später am Körper des Opfers festgestellt.
Der Abtransport ins Klinikum Großhadern kommt zu spät für Dominik Brunner. Welche der Verletzungen letztendlich tödlich war, kann der Rechtsmediziner nicht mit Gewissheit sagen. Die beiden mutmaßlichen Täter werden wenig später in einem Gebüsch am Bahndamm festgenommen.
Entscheidend für den auf neun Verhandlungstage festgesetzten Prozess wird die Tatsache sein, ob Brunner in Notwehr gehandelt hat, wie die Staatsanwaltschaft meint, oder ob er selbst als Erster zugeschlagen hat und damit möglicherweise die beiden Angeklagten zu einer "spontanen Affekthandlung" veranlasst hat, wie es die Verteidigung sieht. Das Strafgesetzbuch lässt in den Paragraphen 32 bis 35 allerdings auch dann eine Notwehrsituation zu, wenn zur Abwehr einer Gefahr ein Präventivschlag seitens des Opfers erfolgt ist. Außerdem macht Markus S. geltend, einen Blackout gehabt zu haben, weshalb er sich nicht mehr an seine Attacke erinnern könne.
Je nachdem, zu welcher Einschätzung die Jugendkammer unter Vorsitz von Reinhold Baier kommt, wird sie die beiden Angeklagten wegen Mordes oder aber wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen. Für den älteren der beiden, den zur Tatzeit bereits 18-jährigen Markus S., könnte das lebenslänglich bedeuten. 53 Zeugen und vier Gutachter will der Richter hören.
Immerhin zeigten die beiden geständigen Angeklagten am ersten Prozesstag deutlich Reue. "Mir tut der Tod des Herrn Brunner so unendlich leid, ich kann es nicht beschreiben", sagt Haupttäter Markus S. Er werde sich die Tat selbst nie verzeihen können. Auch Sebastian L. bestritt die Tötungsabsicht: "Ich wollte nie, dass sowas passiert", sagte der 18-Jährige. "Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt - es ist ein Mensch gestorben."
Das Urteil wird für Ende Juli erwartet.
- Datum 13.07.2010 - 16:26 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, afp
- Kommentare 33
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Fest steht, dass diese Tötung bestraft werden muss.
Fest steht auch, dass Herr Brunner zu einem Denkmal erhöht wurde, an dem Ude, Hoeneß, Beckenbauer und andere Großkupferte mitbauen.
Teilweise entfernt. Bitte verzichten Sie auf solche Kommentare, die den Eindruck erwecken die Schwere der Tat zu relativieren. Danke. Die Redaktion/km
Das mit der Deeskalation hört sich immer so toll an. Wenn's denn mal so einfach wäre! Zumal für den darin untrainierten.
'Blödes' Schauen (was immer das im Einzelfall dann ist)empfinden, nein, wollen diese Krawallbrüder als Provokation empfinden. War hier ja scheinbar auch so.
Also raushalten, zwecks Deeskalation? Nein, vorsichtig argumentieren, versuchen zu schlichten, runter regeln. Führt dann aber wohl auch wieder zum: 'Halt's Maul, das geht dich garnichts an!'
Und wenn ich lange und unverschämt genug auf jede meiner deeskalierenden Ansprachen angepöbelt werde, ist's mit meiner Deeskalationsfähigkeit vielleicht auch mal vorbei, ich werde deutlicher, u.U. eskaliert bei mir dann etwas und ich schlage als erster dem anderen eins auf die Backe.
Bin ich dann selbst schuld, ein Provokateur, gewaltbereit, ein Schläger?
Rein fiktiv meine Ausführungen, aber sicher nicht allzu weit hergeholt.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, könnten bedrohte Menschen nicht auf Ihre Unterstützung hoffen – schon aus Angst davor, dass Sie zu einem (provozierenden) Denkmal erhoben zu werden. Schade.
Das mit der Deeskalation hört sich immer so toll an. Wenn's denn mal so einfach wäre! Zumal für den darin untrainierten.
'Blödes' Schauen (was immer das im Einzelfall dann ist)empfinden, nein, wollen diese Krawallbrüder als Provokation empfinden. War hier ja scheinbar auch so.
Also raushalten, zwecks Deeskalation? Nein, vorsichtig argumentieren, versuchen zu schlichten, runter regeln. Führt dann aber wohl auch wieder zum: 'Halt's Maul, das geht dich garnichts an!'
Und wenn ich lange und unverschämt genug auf jede meiner deeskalierenden Ansprachen angepöbelt werde, ist's mit meiner Deeskalationsfähigkeit vielleicht auch mal vorbei, ich werde deutlicher, u.U. eskaliert bei mir dann etwas und ich schlage als erster dem anderen eins auf die Backe.
Bin ich dann selbst schuld, ein Provokateur, gewaltbereit, ein Schläger?
Rein fiktiv meine Ausführungen, aber sicher nicht allzu weit hergeholt.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, könnten bedrohte Menschen nicht auf Ihre Unterstützung hoffen – schon aus Angst davor, dass Sie zu einem (provozierenden) Denkmal erhoben zu werden. Schade.
So wie es ausschaut, haben die Täter nicht von Brunner abgelassen und diesen verfolgt. Da kann er durchaus auch den ersten Schlag setzten, zumal sich die beiden ja als Kriminelle gezeigt haben.
Wenn man nichtmal ausgewiesenen Kriminellen eins auf die Glocke geben kann, dann braucht hier niemand mehr nach Zivilcourage schreien, dann hats sichs damit.
Sicher, es ist ungewiss, ob Brunner an dem unglücklichen Fall aufs Geländer verstarb, oder durch die folgenden Schläge. Fakt ist aber, er ist tot-und zwar nur, weil diese beiden sich verhalten haben, wie sie es taten.
Niemand ausser diesen beiden trägt die Schuld am Tod dieses Menschen und an den Geschehnissen.
man sollte die Augenzeugen mit den tätern einsperren.die sind mittäter.die angeklagten sollte man nach erwachsenenrecht verurteilen
Es scheint doch so, dass bei den Angeklagten die Reife eines Erwachsenen nicht vorhanden ist. Somit sollten sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Nur weil der Mob ruft "Hängt sie!", sollte sich die Justiz nicht zu dessen Erfüllungsgehilfen machen.
Es scheint doch so, dass bei den Angeklagten die Reife eines Erwachsenen nicht vorhanden ist. Somit sollten sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Nur weil der Mob ruft "Hängt sie!", sollte sich die Justiz nicht zu dessen Erfüllungsgehilfen machen.
Warum sind sie sonst in Solln ausgestiegen und ihm gefolgt?
UND sie haben ihn brutal totgetreten als er schon am Boden lag. Das ist Mord und muß auch als Mord geahndet werden.
Es scheint doch so, dass bei den Angeklagten die Reife eines Erwachsenen nicht vorhanden ist. Somit sollten sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Nur weil der Mob ruft "Hängt sie!", sollte sich die Justiz nicht zu dessen Erfüllungsgehilfen machen.
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/cs
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/cs
"Denn der Beamte am anderen Ende ist überzeugt, so schlimm könne es ja wohl nicht sein. Also setzen er und die Kollegen sich in aller Gemütsruhe in Bewegung, ohne Blaulicht und Sirene einzuschalten. "
wirklich so??
Zumindest die Polizei sollte doch wissen wie es heute in Bus und Bahn zugeht?!
...mir stellt sich immer öfter die Frage, dass die Täter sich an die Tat im einzelnen nicht erinnern können. Werden Sie aber nach der zuvor eingenommenen Alkoholmenge befragt, so ist plötzlich möglich, exakte Angaben dazu zu machen.
Ich hoffe die Justiz ist nicht so blind um diese offensichtlichen Lügen zu übersehen.
Das mit der Deeskalation hört sich immer so toll an. Wenn's denn mal so einfach wäre! Zumal für den darin untrainierten.
'Blödes' Schauen (was immer das im Einzelfall dann ist)empfinden, nein, wollen diese Krawallbrüder als Provokation empfinden. War hier ja scheinbar auch so.
Also raushalten, zwecks Deeskalation? Nein, vorsichtig argumentieren, versuchen zu schlichten, runter regeln. Führt dann aber wohl auch wieder zum: 'Halt's Maul, das geht dich garnichts an!'
Und wenn ich lange und unverschämt genug auf jede meiner deeskalierenden Ansprachen angepöbelt werde, ist's mit meiner Deeskalationsfähigkeit vielleicht auch mal vorbei, ich werde deutlicher, u.U. eskaliert bei mir dann etwas und ich schlage als erster dem anderen eins auf die Backe.
Bin ich dann selbst schuld, ein Provokateur, gewaltbereit, ein Schläger?
Rein fiktiv meine Ausführungen, aber sicher nicht allzu weit hergeholt.
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