Münchner S-Bahn-Mord Opfer starb an Herzversagen
Im Fall Dominik Brunner könnte es eine Wendung geben: Das Opfer soll an Herzversagen gestorben sein. Die Staatsanwaltschaft sieht den Tod aber als klare Folge der Gewalt an.
Die Staatsanwaltschaft München sieht trotz der Berichte über einen Herztod des Managers Dominik Brunner klar die Schuld bei den Angeklagten. "Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehen geblieben ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger in München. Damit sei die Kausalität klar gegeben. Brunner würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne die massiven Schläge und Tritte noch leben.
Am Morgen hatten Spiegel Online sowie der Münchner Merkur mit Verweis auf die Staatsanwaltschaft München berichtet, dass der Manager nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus S. und Sebastian L. gestorben sei, sondern an Herzversagen. "Es stimmt, dass das Herz stehen geblieben ist", sagte Stockinger dazu und bestätigte auch, dass in dem Gutachten des Sachverständigen von einem vergrößerten Herzmuskel die Rede sei. "Ob das aber als Herzfehler zu werten ist, kann ich nicht beurteilen", so Stockinger.
Gegen die beiden Angeklagten läuft derzeit der Mordprozess vor dem Münchner Landgericht . Brunner war im September bei einer Schlägerei mit den Jugendlichen auf dem S-Bahnsteig München-Solln ums Leben gekommen, nachdem er sich schützend vor Kinder gestellt hatte. Das Gutachten zur Todesursache Brunners werde im Prozess frühestens am 28. Juli gehört, sagte die Oberstaatsanwältin.
Der Fall hatte bundesweit Aufsehen und Anteilnahme erregt, weil der 50-jährige Brunner vier minderjährige Schüler vor den Drohungen zweier angetrunkener junger Männer hatte schützen wollen und das nicht überlebte. Brunner war post mortem als Held ausgezeichnet und in seinem Namen war eine Stiftung gegründet worden.
Unstrittig ist nach den bisherigen Zeugenaussagen im Prozess, dass Brunner sich auf dem Bahnsteig vor die drangsalierten Kinder gestellt hatte und dann in Erwartung einer Auseinandersetzung mit Sebastian L. und Markus S. auf diese zuging und zuerst zuschlug. Die beiden jungen Männer waren daraufhin von zwei Seiten auf Brunner losgegangen und hatten ihm Schläge und Tritte verpasst.
Laut Medienberichten erlitt der Manager dabei aber weder einen Schädelbruch noch andere Knochenbrüche, die zum Tode hätten führen können. "Den Umstand, dass Brunner unter einem vergrößerten Herzen litt, verschwieg die Staatsanwaltschaft aber bislang der Öffentlichkeit", heißt es in dem Bericht weiter. In der Anklageschrift heißt es zur Todesursache, Brunner sei "an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten" gestorben.
- Datum 17.07.2010 - 11:45 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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....unmittelbare Ursache des Todes der Stillstand des Herzens. Bei der Tötung scheint es aber doch eine Frage, um wie viel wahrscheinlicher es wurde, dass just zu diesem Zeitpunkt das Herz aufhörte zu schlagen durch die Dinge, die der mutmaßlich Tötende unternahm. Also: Wäre der Mann gestorben, wenn die Buben ihn in Ruhe gelassen hätten?
Es ist schon mehr als zynisch, den Gesundheitszustand des Opfers überhaupt in die Verhandlung mit einfließen zu lassen, was soll denn damit bitteschön belegt werden? Daß ein Gesunder den Angriff überlebt hätte? Wollen wir alle Mordfälle künftig nur noch dann als Mord bestrafen, wenn nachgewiesen wird, daß auch ein vollkommen Gesunder dabei zu Tode gekommen wäre, sprich: es als strafmildernd werten, wenn das Opfer durch seine Krankheit den eigenen Tod quasi mitverschuldet hat? Von dieser verqueren Logik hin zur zur Neubewertung des Rechtes auf Leben für Alte und Kranke ist es dann wirklich nur noch ein kleiner Schritt.
[...]
Wirklich schlimm finde ich an der ganzen Sache die Rolle der Staatsanwaltschaft, die scheinbar die wichtigste Information vorenthielt. Da müssen Konsequenzen folgen.
Kommentare, die Respektlosigkeit gegenüber dem Opfer aufweisen, sind inakzeptabel. Die Redaktion/is
Jemand der nicht 100% Gesund ist, muss eben damit rechnen bei bestimmten Aktionen frühzeitig abzuleben.
Stellen sie sich einen Kettenraucher der auf den Mount Everest geht und dabei stirbt.
Ob die beiden den Herrn töten wollten bezweifle ich mal, aber mit 60 Jahren spielt man eben auch nicht mehr den Superman, egal ob man mal Kickboxen war oder sich für Gott und die Welt hält.
Ich selbst habe noch nie jemanden ernsthaft geschlagen und lehne jegliche Gewalt ab, trotzdem habe ich schon einmal jemanden das Schien- und Wadenbein gebrochen, beim Sport, durch ein Foul an mich.(Wahrscheinlich hatte ich die härteren Knochen)
Diese Risiken muss jeder für sich selbst bestimmen.
[...]
Wirklich schlimm finde ich an der ganzen Sache die Rolle der Staatsanwaltschaft, die scheinbar die wichtigste Information vorenthielt. Da müssen Konsequenzen folgen.
Kommentare, die Respektlosigkeit gegenüber dem Opfer aufweisen, sind inakzeptabel. Die Redaktion/is
Jemand der nicht 100% Gesund ist, muss eben damit rechnen bei bestimmten Aktionen frühzeitig abzuleben.
Stellen sie sich einen Kettenraucher der auf den Mount Everest geht und dabei stirbt.
Ob die beiden den Herrn töten wollten bezweifle ich mal, aber mit 60 Jahren spielt man eben auch nicht mehr den Superman, egal ob man mal Kickboxen war oder sich für Gott und die Welt hält.
Ich selbst habe noch nie jemanden ernsthaft geschlagen und lehne jegliche Gewalt ab, trotzdem habe ich schon einmal jemanden das Schien- und Wadenbein gebrochen, beim Sport, durch ein Foul an mich.(Wahrscheinlich hatte ich die härteren Knochen)
Diese Risiken muss jeder für sich selbst bestimmen.
Nicht sehr geschickt von der Staatsnawaltschaft, das zu verschweigen. Prozesse die von der Öffentlichkeit stark wahrgenommen werden, erfordern auch eine entsprechende Reaktion der Offiziellen Beteiligten.
Berufen könne sich die Angeklagten darauf nur, wenn ihr Tun keines falls geeignet gewesen wäre, den Tod eines Opfers herbeizuführen. Und die Kausalität ist gegeben. Ein paar leichte Klapse hätten die Folgen ja nicht gehabt.
Und die Untersuchung, ob die beiden den Menschen umbringen oder den Tod billigend in Kauf nahmen, wird dadurch auch ncht berührt.
Die Erwartung, man habe es mit gesunden Menschen zu tun, wird bei kriminellem Handeln nicht geschützt. Und das Argument, der wäre ja sowieso bald gestorben, zählt nicht. Sterben müssen wir alle.
Die Frage, ob es Mord war, ist also weiterhin offen.
die Angeklagten. Dieser Umstand könnte dazu führen, dass sie deutlich weniger Gefängnissstrafe zu verbüßen hätten oder eventuell sogar mit einer Bewährungsstrafe rechnen können. Die Tatsache des vergößerten Herzmuskels, die Unzurechenbarkeit, hervorgerufen durch den Alkohol, sowie die Tatsache, dass sie noch sehr unreif sind, machen dieses Urteil gar nicht mal so unwahrscheinlich.
Ob die Schläge der Angeklagten für Brunner letztlich tödlich waren oder nicht, ob also der Tod durch sie verursacht wurde und ihnen auch zurechenbar ist und welche Schuld die Angeklagten im Einzelfall tragen, wird das Gerichtsverfahren klären müssen, aber auch klären können.
Eins fällt nur auf: Die intransparente Informationspolitik der Staatsanwaltschaft. Der Fall Brunner hat bundesweit ein massives öffentliches Interesse hervorgerufen. Wird dann von Seiten der Staatsanwaltschaft Öffentlichkeitsarbeit betrieben, so müssen Fakten wie die Herzkrankheit und offene Fragen über Kausalität und Zurechnung der Tatfolge der Öffentlichkeit ebenfalls zugänglich gemacht werden. Schließlich ist auch die Frage, wer wen zuerst angegriffen hat, erst jetzt peu à peu ans Licht gelangt.
Anderenfalls drängt sich der Verdacht auf, die Staatsanwaltschaft habe sich die Öffentlichkeit zur Erreichung einer Vorverurteilung zu Nutze machen wollen. Wozu? Der Gerechtigkeit im Einzelfall ist damit nicht gedient.
Ein solches Verhalten sieht man bei Staatsanwaltschaften nicht nur im Einzelfall. Der Funktion, welche ihnen die Strafprozessordnung mit aufgetragen hat (Ermittlung in beide Richtungen, auch in Richtung der Unschuld des Verdächtigen), kommen sie damit nur begrenzt nach. Diese Aufgabenzuweisung und damit die Funktion als objektive Behörde muss sich in einem Rechtsstaat auch in der Öffentlichkeitsarbeit niederschlagen.
Der Staatsanwalt hat die Aufgabe, den Tätern die höchstmögliche Strafe angedeihen zu lassen.
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe, zu beweisen, dass die Angeklagten keine Schuld trifft.
Erst der Richter hat die Aufgabe, dass ein möglichst gerechtes Urteil gesprochen wird.
So ist das System. Die Staatsanwälte verhalten sich in diesem Prozess absolut systemkonform.
Mich ärgert oft, wie Rechtsanwälte versuchen, mit allen, auch formalen, Tricks, Verbrecher aus den Klammern der Justiz freizubekommen. Aber es ist ihr Job.
Dasselbe gilt auch für Staatsanwälte.
Der Bürger wird hier von den Münchener Staatsanwälten als Werkzeug der Liftung der eigenen Karriere auf quasi kriminellen Weg mißbraucht.
Gleich 2 früh festgestellte Tasachen:
1. der primäre körperlich- tätliche Angriff von Brunner
und
2. dessen Herzschaden als Klare Ursache des Todes
gezielt und stragegisch
über viele Monate zu verschweigen,
wirft die Frage auf,
wer hier nicht besonders kriminell handelte:
Denn der Staat und dessen DIENER haben solcherlei Fälle aufzuklären und nicht die Öffentlichkeit aufzuhetzen, um darüber sich persönliche Vorteile - wie einen Karriereschub - zu verschaffen!
Der Staatsanwalt hat die Aufgabe, den Tätern die höchstmögliche Strafe angedeihen zu lassen.
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe, zu beweisen, dass die Angeklagten keine Schuld trifft.
Erst der Richter hat die Aufgabe, dass ein möglichst gerechtes Urteil gesprochen wird.
So ist das System. Die Staatsanwälte verhalten sich in diesem Prozess absolut systemkonform.
Mich ärgert oft, wie Rechtsanwälte versuchen, mit allen, auch formalen, Tricks, Verbrecher aus den Klammern der Justiz freizubekommen. Aber es ist ihr Job.
Dasselbe gilt auch für Staatsanwälte.
Der Bürger wird hier von den Münchener Staatsanwälten als Werkzeug der Liftung der eigenen Karriere auf quasi kriminellen Weg mißbraucht.
Gleich 2 früh festgestellte Tasachen:
1. der primäre körperlich- tätliche Angriff von Brunner
und
2. dessen Herzschaden als Klare Ursache des Todes
gezielt und stragegisch
über viele Monate zu verschweigen,
wirft die Frage auf,
wer hier nicht besonders kriminell handelte:
Denn der Staat und dessen DIENER haben solcherlei Fälle aufzuklären und nicht die Öffentlichkeit aufzuhetzen, um darüber sich persönliche Vorteile - wie einen Karriereschub - zu verschaffen!
[...]
Wirklich schlimm finde ich an der ganzen Sache die Rolle der Staatsanwaltschaft, die scheinbar die wichtigste Information vorenthielt. Da müssen Konsequenzen folgen.
Kommentare, die Respektlosigkeit gegenüber dem Opfer aufweisen, sind inakzeptabel. Die Redaktion/is
[Anm.: Rückmeldungen dieser Art schicken Sie bitte an community@zeit.de - dies ist nicht der geeignete Ort für Unterstellungen von Straftaten. Danke. /Die Redaktion pt.]
...gebadet...
Bleiben Sie mal schön locker, die Außentemperaturen sinken doch gerade wieder.
...gebadet...
Bleiben Sie mal schön locker, die Außentemperaturen sinken doch gerade wieder.
Ursächlich für einen konkreten Todesfall ist im Sinne des Strafrechts jeder Umstand, der nicht hinweg gedacht werden kann, ohne daß der Tod entfiele. Es genügt also jede Form
von Mitursächlichkeit. Die erlittenen körperlichen Mißhandlungen wären danach nur dann nicht ursächlich für den Tod des Herrn Brunner gewesen, wenn er ohne sie mit Sicherheit zum gleichen Zeitpunkt verstorben wäre, etwa an Herzschlag. Das ist schwer vorstellbar, genaueres werden die medizinischen Sachverständigen klären müssen. Verbleibende Zweifel würden allerdings zu Gunsten der Angeklagten wirken.
Letztlich gehen alle Todesfälle mit dem Aufhören der
Herztätigkeit einher.
das Problem ist hier nicht die Kausalität (obwohl Richter die naturwissenschaftliche Kausalität strenggenommen nicht überprüfen können was die Juristen prüfen ist eher "Plausibilität" das nur am Rande), sondern die subjektive und objektive Zurechnung:
1) Objektive Zurechnung
Es ist für jeden schwer vorhersehbar, dass das Opfer, welches möglicherweise sogar die Jugendlichen herausgefordert hat, einen Herzfehler hat und dann in einem Kampf daran stirbt. Da stellt sich doch die Frage, ob es nicht mehr im Verantwortungsbereich des Opfers gelegen hätte sich wegen des Herzfehlers zu schonen.
2) Subjektive Zurechnung
War Mord- order Totschlagsvorsatz gegeben oder haben die Angeklagten nicht mit dem Tod des Opfers gerechnet? Wenn die Verletzungen beim Opfer doch nicht so stark waren erscheint es durchaus plausibel, dass die Opfer eben nicht mit dem Tod gerechnet haben, vielleicht nichtmal rechnen mussten (d.h. keine Fahrlässige tötung sondern evtl. nur Körperverletzung mit Todesfolge wobei sich da erneut die o.g. Zurechnungsprobleme stellen d.h. es könnte sogar bei gefährlicher Körperverletzung bleiben).
Das sind jedenfalls einige Fragen, die das Gericht nun prüfen muss und weil es hier durchaus schwierig wird, war die bisherige Berichterstattung vor der Aufklärung des Sachverhalts und vor dem Urteil schlicht unangemessen. Wenn Brunner zuerst zugeschlagen hat kommt noch die Rechtfertigungsproblematik hinzu d.h. ein durchaus komplexer Fall für Juristen und erst recht für Laien.
das Problem ist hier nicht die Kausalität (obwohl Richter die naturwissenschaftliche Kausalität strenggenommen nicht überprüfen können was die Juristen prüfen ist eher "Plausibilität" das nur am Rande), sondern die subjektive und objektive Zurechnung:
1) Objektive Zurechnung
Es ist für jeden schwer vorhersehbar, dass das Opfer, welches möglicherweise sogar die Jugendlichen herausgefordert hat, einen Herzfehler hat und dann in einem Kampf daran stirbt. Da stellt sich doch die Frage, ob es nicht mehr im Verantwortungsbereich des Opfers gelegen hätte sich wegen des Herzfehlers zu schonen.
2) Subjektive Zurechnung
War Mord- order Totschlagsvorsatz gegeben oder haben die Angeklagten nicht mit dem Tod des Opfers gerechnet? Wenn die Verletzungen beim Opfer doch nicht so stark waren erscheint es durchaus plausibel, dass die Opfer eben nicht mit dem Tod gerechnet haben, vielleicht nichtmal rechnen mussten (d.h. keine Fahrlässige tötung sondern evtl. nur Körperverletzung mit Todesfolge wobei sich da erneut die o.g. Zurechnungsprobleme stellen d.h. es könnte sogar bei gefährlicher Körperverletzung bleiben).
Das sind jedenfalls einige Fragen, die das Gericht nun prüfen muss und weil es hier durchaus schwierig wird, war die bisherige Berichterstattung vor der Aufklärung des Sachverhalts und vor dem Urteil schlicht unangemessen. Wenn Brunner zuerst zugeschlagen hat kommt noch die Rechtfertigungsproblematik hinzu d.h. ein durchaus komplexer Fall für Juristen und erst recht für Laien.
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