Sachsen Journalisten auf der Anklagebank
Zwei Leipziger Journalisten haben für den "Spiegel" und für ZEIT ONLINE zur Korruptionsaffäre in Sachsen recherchiert. Sie befragten ehemalige Zwangsprostituierte, die ranghohe Juristen als ihre Freier wiedererkannt haben wollen. Nun stehen die Journalisten in Dresden vor Gericht.
© Jan Zappner

Die Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt
Plötzlich geht es um eine Haftstrafe. "Dafür hatten Sie doch anfangs plädiert", sagt der Richter. Der Nebenkläger nickt. "Ja selbstverständlich", antwortet seine Rechtsanwältin.
Amtsgericht Dresden Ende Mai. Auf der Anklagebank sitzen die Leipziger Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel. Zum ersten Mal in ihrem Leben stehen sie vor Gericht. Für einen Text, den sie mitrecherchiert, aber nicht selbst geschrieben haben. Und für zwei Fragen, die sie nach eigenen Worten auch als Aussagen hätten formulieren können. Haftstrafe. Thomas Datt schüttelt ungläubig den Kopf.
"Wir haben uns nichts vorzuwerfen", sagt er wenige Tage später in Leipzig. "Wir haben ordentlich gearbeitet", sagt auch sein Partner Arndt Ginzel. Die beiden freien Journalisten kennen sich mit schwierigen Themen aus. Sie haben zur Leuna-Affäre recherchiert. Einen Film über Angehörige von getöteten Afghanistan-Soldaten gedreht. Vor Gericht geht es nun um einen Aspekt im sogenannten Sachsensumpf. Um Zwangsprostituierte und ihre Kunden. Um die Frage, was geschrieben werden darf. Und es geht um die Ehre. "Am Anfang war ich geradezu beleidigt, als man uns vorwarf, wir hätten schlecht recherchiert", sagt Datt.
Doch ihre Geschichte ist so unglaublich, dass mancher Krimiautor sie konstruiert finden könnte. Sie reicht zurück ins Jahr 1992, als der Ex-Boxer Michael W. in Leipzig ein Wohnungsbordell mit Minderjährigen betrieb. Bis zu acht Mädchen mussten dort ihre Körper verkaufen. Die Jüngste war gerade einmal 13 Jahre alt. Ende Januar 1993 stürmten Polizisten das sogenannte Jasmin. Der Zuhälter wurde festgenommen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Ein relativ mildes Urteil. Das fanden einige schon damals.
Seitdem wurde in Leipzig viel spekuliert. Warum hat damals niemand die Mädchen zu ihren Freiern befragt? Gab es einen Deal zwischen Richter und Angeklagten? Was meinte der Zuhälter, als er Jahre später aussagte, er habe "keine dreckige Wäsche gewaschen"?
Im Spätsommer 2007 beschließen Datt und Ginzel, nach den ehemaligen Prostituierten zu suchen. In allen Medien erscheinen bereits lange Texte zur sächsischen Korruptionsaffäre. Die Gerüchte rund um das Jasmin sind ein Teil davon. "Wir waren spät dran", erinnert sich Ginzel. "Wir haben erst angefangen, uns mit der Sache zu beschäftigen, als tagesschau.de uns um eine Übersicht zu den Vorwürfen bat."
Sie machen sieben Frauen aus dem Jasmin ausfindig, die heute fast alle ein normales Leben mit Beruf und Familie führen. Vier von ihnen stimmen einem Treffen zu. Eine beschreibt, wie sie nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus dem Bordell misshandelt wurde. Eine andere erzählt, dass sie jede Woche 1000 Mark anschaffen mussten. Datt und Ginzel legen ihnen bis zu 30 Fotos vor. Sie fragen, ob darauf Freier zu sehen sind. Und sie landen einen Volltreffer. Zumindest sieht es erst einmal danach aus.
"Zwei Frauen haben hochrangige Justizangehörige identifiziert", sagt Datt. Sie hätten auf ein Foto gezeigt, auf dem ein Freier abgebildet war, den sie beide Ingo nannten. "Sie konnten sich sehr gut erinnern, weil sie um ihn gestritten hatten, weil Ingo das Doppelte bezahlte." Das Foto zeigte laut Datt niemand Geringeren als jenen Richter, der den Zuhälter des Jasmin 1994 zu vier Jahren Haft verurteilt hatte. Er macht eine Pause. War das möglich? Saß der Bordellbetreiber im Prozess einem ehemaligen Freier gegenüber? "Die Schwere der Anschuldigungen war uns sofort klar", ergänzt Ginzel. "Für uns wäre es auch eine Geschichte gewesen, wenn die Frauen niemanden erkannt hätten."
Die beiden Journalisten übergaben ihre Recherchen dem Spiegel . Dort entschied man sich zu warten, bis zwei der Frauen auch vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt haben. Danach schrieb ein Spiegel -Redakteur auf Grundlage des Rechercheprotokolls einen Text unter der Überschrift "Dreckige Wäsche". Er nannte keine Namen. Doch wer sich in der sächsischen Justiz auskannte, wusste, wer Freier Ingo angeblich sein soll: Jürgen Niemeyer. Der ehemalige Vizepräsident des Leipziger Landgerichts.
- Datum 16.07.2010 - 17:44 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, JOURNALIST
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Klingt ja alles sehr verworren. Am Ende wird der Richter einen Kompromiss (für sich) finden. Die Jonalisten werden 500 - 1000€ Geldstrafe wegen "unsauberer Recherche" verurteilt die Sie sich dann mit dem Spiegel teilen. Auf diese Weise hat der Richter bei den Kollegen sein Gesicht gewahrt und muss sich auch nicht vorwerfen lassen einen Rachefeldzug gegen die freie Presse unterstützt zu haben.
hatte es in der Hand, die Angelegenheiten von Ermittlungsbehörden und Gerichten bearbeiten zu lassen, deren Mitglieder in gar keiner Weise auch nur im Verdacht der Beteiligung am Sachsensumpf stehen. - Hat sie aber nicht gemacht. - Das hört sich nicht gut an! -
richtig lachen mußte ich an der stelle:
"Seit Mai 2009 leitet R. [einer der ursprüglich zu unrecht auf den fotos erkannten] das Amtsgericht Dresden – ausgerechnet jenes Haus, in dem nun der Prozess gegen Datt und Ginzel stattfindet."
die königlich biedenköpfische justiz bei der arbeit, mein gott.
richtig lachen mußte ich an der stelle:
"Seit Mai 2009 leitet R. [einer der ursprüglich zu unrecht auf den fotos erkannten] das Amtsgericht Dresden – ausgerechnet jenes Haus, in dem nun der Prozess gegen Datt und Ginzel stattfindet."
die königlich biedenköpfische justiz bei der arbeit, mein gott.
In der größten Not, also möglichst vor dem Selbstmord, bitte an Gott wenden.
Gott wird dich einmal um den gesamten Naturkreislauf senden und dir beweisen:
1. Kein Nichts weit und breit.
2. Du lebst weiter.
Ja, und dann fragst du mehr: Wo ist dieses Paradies denn, in das die Menschen kommen, die du erhört hast? Soll ich das den Herren jetzt auch noch ganz alleine bauen?
Natürlich nicht, antwortet Gott. Aber ab jetzt darfst du all das tun, was du wirklich willst.
Da hätte Herr Niemeyer genauer überlegen sollen.
Jetzt müsste der ganze Fall eigentlich erst richtig aufgerollt werden. Denn nichts wäre
schlimmer für das Land Sachsen, als den Fall einzupacken.
4 Jahre für Menschenhandel und- schinderei ist deutlich zu wenig. So ein Mensch gehört eigentlich nicht mehr an die Oberfläche. Ein Skandal für die Opfer.
Was aber am meisten schockiert, ist die Tatsache, dass nicht einmal Herr Niemeyer gegen den Spiegel klagen konnte.
Unsere Demokratie hat eben ihren "Preis", den sich nicht mehr alle leisten können.
Er hat wahrscheinlich teure Hobbies.
...die Gründung einer Selbstschutzversicherung für verleumdete Journalisten an. Unser "Rechtsstaat" kommt massiv in Gefahr lässt man die freie Meinungsäußerung von denjenigen beurteilen deren Kollegen möglicherweise Straftaten begangen haben. Vetterleswirtschaft ist dafür noch der her verharmlosende Ausdruck.
...sonst werde ich am Ende auch noch verklagt.
Ich bin ja bei Leibe kein Kenner der Justizszene, aber ich dachte es gaebe den Bestand "Voreingenommenheit" um Anwaelte bzw. Richter, die im entferntesten mit dem zu behandelnen Thema zu tun haben von einem Kollegen bzw. einem anderen Gericht (-sort) zwangsabgeloest zu werden. Wie kann es dann aber sein, dass in dem Amtsgericht Dresen verhandelt wird, welches "seit Mai 2009" von Norbert R. geleitet wird – "ausgerechnet jenes Haus, in dem nun der Prozess gegen Datt und Ginzel stattfindet." wenn Norbert R. auf Grund frueherer Recherchen als moeglicher Freier im Jasmin angeklagt war. Da waere fuer mich als "Laien" der Bestand der Voreingenommenheit erfuellt.
Kann mir einer weiterhelfen?
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