21 Verfahren gegen Journalisten
Darin haben sich Thomas Datt und Arndt Ginzel kritisch mit den Ermittlungen im Fall Jasmin auseinandergesetzt. Die Überschrift lautet: "Voreiliger Freispruch" und ist Tenor des gesamten Textes. So schreiben sie, dass der scheidende Chef der Staatsanwaltschaft Dresden bereits im September 2007 über den Sachsensumpf sagte: "Je tiefer wir graben, umso mehr heiße Luft kommt heraus, die völlig unbescholtene Bürger verbrennt – darunter auch untadelige Mitarbeiter der Justiz." Zu diesem Zeitpunkt, so Datt und Ginzel, hatte man die beschuldigten Justizkollegen angehört – nicht aber die Frauen aus dem Jasmin.

Journalist Ausgabe 07/2010
Die Journalisten kritisieren zudem, dass die Widersprüche, in die sich die Frauen verstrickt haben sollen, gar keine seien oder irrelevant wären. Außerdem greifen sie die polizeiliche Vernehmung aus dem Jahr 2000 auf, bei der eine der Frauen Niemeyer schon einmal identifiziert haben will – worüber aber kein Aktenvermerk existiert. "Ermittelten die Polizisten möglicherweise illegal oder verdeckt gegen N.", fragen Datt und Ginzel in ihrem ZEIT ONLINE-Artikel. "Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?"
In diesen Fragen vermutet die Dresdner Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Verleumdung. Datts Rechtsanwalt Steffen Soult kann darüber nur den Kopf schütteln. "Wir wissen, dass es so war", sagt er. "Selbst als Aussage formuliert kann ich in den zwei Sätzen keine Verleumdung erkennen."
Merkwürdig erscheint, wie die Anklage in diesem Punkt zustande kam. Nach der Veröffentlichung des Artikels wandten sich nicht etwa die Betroffenen an die Justiz, sondern es war umgekehrt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft teilte den Leipziger Polizisten mit, dass die in dem Text beschriebene Vorgehensweise – als wahr unterstellt – den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen könnte. Sie mögen doch prüfen, ob sie "wegen der Berichterstattung Strafantrag wegen des Verdachts der üblen Nachrede stellen".
Die Antwort fiel deutlich aus. "Ich werde, gegen wen auch immer, keinen Strafantrag stellen", teilte einer der Beamten per E-Mail mit. "Ich möchte mit dieser ganzen Sache einfach nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun haben." Am Ende reichte der Polizeipräsident Strafantrag für seine Untergebenen ein. Danach ermittelte ausgerechnet einer jener Staatsanwälte gegen Datt und Ginzel, deren Arbeit sie in ihrem ZEIT ONLINE-Artikel hinterfragt hatten.
Inzwischen hat im Landtag der Untersuchungsausschuss zum Sachsensumpf seine Arbeit wieder aufgenommen. Es wird dort auch um das Jasmin gehen. Johannes Lichdi von Bündnis 90/Die Grünen sieht noch offene Fragen. Der Politiker findet es seltsam, dass an der gesamten Korruptionsaffäre kein Hauch dran sein soll. "Natürlich kann es sein, dass die Interpretationen der Staatsanwaltschaft zutreffen", sagt er. "Es kann aber auch sein, dass aus falsch verstandenem Corpsgeist Justizangehörige in erster Linie bemüht gewesen sein könnten, andere Justizangehörige und damit die Justiz als Ganzes von ungeheuerlichen Vorwürfen zu entlasten."
Ein Satz mit vielen Konjunktiven. Ob der Untersuchungsausschuss herausfinden wird, wer wirklich die Freier im Jasmin waren, ist offen. Licht ins Dunkel könnte noch der Zuhälter bringen.
Insgesamt hat die sächsische Justiz 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet, die zur Korruptionsaffäre recherchiert haben. Die meisten sind inzwischen eingestellt. Das Urteil gegen Datt und Ginzel wird voraussichtlich Ende Juli fallen. "Die Strafe ist mir nicht so wichtig", so Jürgen Niemeyer. "Mir geht es um die Wahrheit." Die Angeklagten sagen, darum gehe es ihnen auch.
(Der Artikel wurde der Ausgabe 07/2010 desJOURNALISTentnommen.)
- Datum 16.07.2010 - 17:44 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, JOURNALIST
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Klingt ja alles sehr verworren. Am Ende wird der Richter einen Kompromiss (für sich) finden. Die Jonalisten werden 500 - 1000€ Geldstrafe wegen "unsauberer Recherche" verurteilt die Sie sich dann mit dem Spiegel teilen. Auf diese Weise hat der Richter bei den Kollegen sein Gesicht gewahrt und muss sich auch nicht vorwerfen lassen einen Rachefeldzug gegen die freie Presse unterstützt zu haben.
hatte es in der Hand, die Angelegenheiten von Ermittlungsbehörden und Gerichten bearbeiten zu lassen, deren Mitglieder in gar keiner Weise auch nur im Verdacht der Beteiligung am Sachsensumpf stehen. - Hat sie aber nicht gemacht. - Das hört sich nicht gut an! -
richtig lachen mußte ich an der stelle:
"Seit Mai 2009 leitet R. [einer der ursprüglich zu unrecht auf den fotos erkannten] das Amtsgericht Dresden – ausgerechnet jenes Haus, in dem nun der Prozess gegen Datt und Ginzel stattfindet."
die königlich biedenköpfische justiz bei der arbeit, mein gott.
richtig lachen mußte ich an der stelle:
"Seit Mai 2009 leitet R. [einer der ursprüglich zu unrecht auf den fotos erkannten] das Amtsgericht Dresden – ausgerechnet jenes Haus, in dem nun der Prozess gegen Datt und Ginzel stattfindet."
die königlich biedenköpfische justiz bei der arbeit, mein gott.
In der größten Not, also möglichst vor dem Selbstmord, bitte an Gott wenden.
Gott wird dich einmal um den gesamten Naturkreislauf senden und dir beweisen:
1. Kein Nichts weit und breit.
2. Du lebst weiter.
Ja, und dann fragst du mehr: Wo ist dieses Paradies denn, in das die Menschen kommen, die du erhört hast? Soll ich das den Herren jetzt auch noch ganz alleine bauen?
Natürlich nicht, antwortet Gott. Aber ab jetzt darfst du all das tun, was du wirklich willst.
Da hätte Herr Niemeyer genauer überlegen sollen.
Jetzt müsste der ganze Fall eigentlich erst richtig aufgerollt werden. Denn nichts wäre
schlimmer für das Land Sachsen, als den Fall einzupacken.
4 Jahre für Menschenhandel und- schinderei ist deutlich zu wenig. So ein Mensch gehört eigentlich nicht mehr an die Oberfläche. Ein Skandal für die Opfer.
Was aber am meisten schockiert, ist die Tatsache, dass nicht einmal Herr Niemeyer gegen den Spiegel klagen konnte.
Unsere Demokratie hat eben ihren "Preis", den sich nicht mehr alle leisten können.
Er hat wahrscheinlich teure Hobbies.
...die Gründung einer Selbstschutzversicherung für verleumdete Journalisten an. Unser "Rechtsstaat" kommt massiv in Gefahr lässt man die freie Meinungsäußerung von denjenigen beurteilen deren Kollegen möglicherweise Straftaten begangen haben. Vetterleswirtschaft ist dafür noch der her verharmlosende Ausdruck.
...sonst werde ich am Ende auch noch verklagt.
Ich bin ja bei Leibe kein Kenner der Justizszene, aber ich dachte es gaebe den Bestand "Voreingenommenheit" um Anwaelte bzw. Richter, die im entferntesten mit dem zu behandelnen Thema zu tun haben von einem Kollegen bzw. einem anderen Gericht (-sort) zwangsabgeloest zu werden. Wie kann es dann aber sein, dass in dem Amtsgericht Dresen verhandelt wird, welches "seit Mai 2009" von Norbert R. geleitet wird – "ausgerechnet jenes Haus, in dem nun der Prozess gegen Datt und Ginzel stattfindet." wenn Norbert R. auf Grund frueherer Recherchen als moeglicher Freier im Jasmin angeklagt war. Da waere fuer mich als "Laien" der Bestand der Voreingenommenheit erfuellt.
Kann mir einer weiterhelfen?
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