Missbrauch Ermittlungen gegen Zollitsch eingestellt

Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch muss sich strafrechtlich nicht verantworten. Das Verfahren wegen Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch ist eingestellt.

Wie die Staatsanwaltschaft Konstanz mitteilte, sind die Ermittlungen gegen den Freiburger Erzbischof und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, eingestellt. Er stand unter dem Verdacht der Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch, weil er einem Pater, der sich zuvor des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hatte, ins Amt verholfen hatte.

Die Anzeige hatte ein mutmaßliches Opfer des Paters erstattet. Dieser hatte seine Taten im Kloster Birnau im Erzbistum Freiburg begangen. Der Anzeigenerstatter warf Zollitsch vor, von dem Missbrauch gewusst zu haben, aber als Personalreferent 1987 die erneute Anstellung des Paters in Birnau veranlasst zu haben.

Anzeige

Wie die Ermittlungsbehörde mitteilte, sind die in den Jahren zwischen 1966 und 1968 verübten Missbrauchstaten verjährt, weshalb auch eine mögliche Beihilfe verjährt wäre. Deshalb sei auch nicht geprüft worden, ob Zollitsch – wie in der Anzeige vorgeworfen – für die Taten mitverantwortlich gemacht werden könne.

In einem zweiten angezeigten Zeitraum von 1987 bis 1992 seien keine Taten bekannt geworden, weshalb auch für diesen Zeitraum jede Grundlage für eine mögliche strafrechtliche Verantwortung des Erzbischofs von Freiburg fehle, erläuterte die Behörde. Aus diesem Grund dürfe die Staatsanwaltschaft auch keine weitergehenden Ermittlungen zu der Frage führen, wer die Personalverantwortung für den des Missbrauchs beschuldigten Pater trug, und ob oder wann Zollitsch von einem erneuten Tätigwerden des Paters erfuhr.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, müsste dem Erzbischof im Fall des Bekanntwerden nicht verjährter Missbrauchsfälle eine vorsätzliche Tat nachgewiesen werden. Dies würde voraussetzen, dass er billigend weitere Missbrauchstaten des Paters in Kauf nahm und dass Zollitsch diese Taten willentlich befördert habe. Für eine derartige Annahme lägen aber keinerlei Hinweise vor. Deshalb fehle jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung Zollitschs.

 
Leser-Kommentare
  1. ... und wenn es nicht einmal eine Grundlage für eine Untersuchung gibt, ist das mehr als ein Freispruch erster Klasse!!!

    Natürlich ist Zollitsch unschuldig! 1968 hatte er gar keine Personalverantwortung, 1987 war er nicht der zuständige Personalbearbeiter sondern die eigenständige Abtei die den Pfarrer aufgenommen hat.

    Wofür die Staaatswaltschaft 4 Wochen gebraucht hat ist mir ein Rätsel.

    Da werden sich jetzt manche die "Argusaugen" reiben...

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    wofür stehen Sie ?

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  2. wofür stehen Sie ?

  3. bevor man etwas beweisen kann muss man erst einen Verdacht haben. Wenn nicht einmal ein Verdachtsmoment aufrechterhalten werden stellt sich auch nicht die Frage nach Schuld oder Unschuld.

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  4. Falls Herr Mixa 1987 wirklich die Anstellung eines Paters veranlasst hat, dessen Missbrauchstaten ihm bekannt waren, so hat er sich den Opfern gegenüber schuldig gemacht - auch wenn im Jahr 2010 vor geltendem Gesetz keine Schuld vorliegt.
    Merke: Das Gesetz kann grundsätzlich nur Aussagen darüber treffen, wer vor dem Gesetz schuldig ist, über nichts sonst.

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