Kapitalverbrechen Die Schweizer reden wieder über die Todesstrafe

Einige Schweizer haben eine Volksinitiative zur Hinrichtung von Sexualverbrechern gestartet – um sie gleich wieder zurückzuziehen. Wie konnte es so weit kommen?

Da hatte man geglaubt, man sei dem Zeitalter der Rache entwachsen – und dann das. Ein paar Schweizer Bürger reichen eine Volksinitiative ein, die Folgendes verlangt: "Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest."

Das Komitee, das hinter der Initiative steckt, ist persönlich betroffen. Vergangenes Jahr wurde Sou Ken T. in ihrer Wohnung im Kanton Luzern ermordet, wohl von ihrem Exfreund. Es handelt sich vermutlich um ein Sexualverbrechen, die Ermittlungen der Polizei laufen aber noch. Im Initiativkomitee sitzen unter anderem Sou Kens Bruder You Hoat T. und ihre Schwester Su Graf, die mit dem selbständigen Informatiker Marcel Graf, 36, verheiratet ist. Er ist die treibende Kraft hinter der Initiative, welche die Antwort sei "auf alle Verbrechen, die einem Menschen das Leben und dessen Würde durch unvorstellbare und grausame Handlungen entreißen".

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Die Aufregung ist groß. Führende Mitglieder der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) machen sich sofort für eine Abstimmung stark. "Das Volk soll darüber abstimmen. Es verstößt nicht gegen zwingendes Völkerrecht, was in der Schweiz ausschlaggebend ist", sagt etwa der SVP-Politiker Walter Wobmann. Und der Rest des Landes ist entsetzt. Soll das Volk wirklich darüber abstimmen dürfen, die Todesstrafe, die in der Schweiz vor 68 Jahren abgeschafft wurde, wieder einzuführen? Soll der Staat wieder Rache üben dürfen? Sind wir wieder im dunklen Mittelalter?

Doch die Initiative wird von der Bundeskanzlei in Bern formaljuristisch für gültig erklärt. Denn in der Eidgenossenschaft hat das Parlament zu beurteilen, ob ein Volksbegehren, das mindestens 100.000 Schweizerinnen und Schweizer unterschrieben haben, auch inhaltlich rechtsgültig ist. Anfang dieser Woche begann das Komitee online Unterschriften zu sammeln – um am Mittwochmorgen auf ihrer Homepage den Rückzug der Initiative zu verkünden: "Die Initiative war das Einzige, was wir rechtlich machen konnten, um uns Gehör zu verschaffen. Unser Hauptziel war die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen. Danke an alle, die uns in dieser kurzen und intensiven Zeit geliebt und gehasst haben! Möge Euch diese Hölle erspart bleiben ... ."

Die Todesstrafe-Initiative ist der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung, die die Schweiz bewegt: Darf das Volk alles? Seit der Annahme einer Volksinitiative, die Sexualstraftaten an Kindern für unverjährbar erklärt, spätestens aber seit dem Ja zum Bauverbot von Minaretten im vergangenen November streitet man sich, ob die Bevölkerung auch zu Vorlagen Stellung nehmen soll, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und internationale Verträge verstoßen. Bislang sind nur Vorlagen ungültig, die gegen zwingendes Völkerrecht verstoßen, also gegen das Verbot von Folter, Genozid, Sklaverei und der Abschiebung eines Menschen in ein Land, wo ihm der Tod droht.

Die Rechte will, dass dies so bleibt, ist sie sich doch einig im Glauben, das Volk sei weise genug zu wissen, was Recht und Unrecht ist. Dazu brauche man keine "sogenannten Experten". Andererseits werden die Stimmen aber immer stärker, die sagen, solche Volksinitiativen zeigten, dass die direkte Demokratie an ihre Grenzen komme.

Aber vorerst dürften jetzt alle erleichtert sein, dass ihnen eine Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe vorläufig erspart bleibt.

 
Leser-Kommentare
  1. Grundsätzlich finde ich die Idee nicht schlecht - ABER:

    1) Wie wird garantiert dass nicht unschuldige für schuldig erklärt werden - diesen Punkt finde ich kritisch.

    2) Ich hoffe dass die Leute in der Schweiz nicht Jahrelang durch die Revision wandern wie in den USA - allerdings ist dies wieder in Bezug auf Punkt 1 eventuel problematisch, wie mir im Artikel scheint sorgt dafür allerdings die Begrenzung auf 3 Monate.

    Was ich hierran positiv sehe - gegen Morde wäre dies sicherlich eine Abschreckung - zumindest für alle Menschen die im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind.
    Menschen die sowieso nichts zu verlieren haben werden sich zwar nicht beeindrucken lassen - ebensowenig Fanatiker jeglicher Art, aber rational denkende Menschen schon.

    Es wird interessant sein zu sehen wie das ausgeht - und sollte sie wieder eingeführt werden wird es interessant sein zu sehen ob sich die Kriminalitätsrate positiv verändert. Daher weniger Kapitaldelikte begangen werden.

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    Todesstrafe als Abschreckung funktioniert nicht. Gerade rational handelnde Menschen planen den Mord und versuchen der Strafe zu entgehen, welche es auch sei.

    Ansonsten gab es von 1998-2000 in den USA 0,042802 Morde je 1000 Einwohner (bei drohender Todesstrafe), in Deutschland waren es 0,0116461 (ohne Todesstrafe). In der Schweiz waren es noch weniger: 0.00921351.

    Sie schreiben: "Was ich hierran positiv sehe - gegen Morde wäre dies sicherlich eine Abschreckung"

    Ist es nachweislich nicht, im Gegenteil, wie die Länder zeigen, in denen es die Todesstrafe gibt, Beispiel USA ... Sogar China beginnt mit einem behutsamen Rückzug von dieser barbarischen Strafe.

    Wenn man sich das Verhalten der Schweiz in den zurückliegenden Jahren vor Augen führt, ist eine deutliche Radikalisierung zu beobachten: Sie begann mit offener Ausländerfeindlichkeit, führte zum Minarettverbot und macht jetzt die Todesstrafe diskussionsfähig - zunächst nur bei Mord ...

    Doch wie die Erfahrung zeigt, zieht eine Eskalationsstufe (ein Tabubruch)geradezu zwanghaft die nächste nach sich. Das zeigen auch Beispiele aus der Geschichte, das schlimmst der Holocaust.

    Die Vernichtung der europäischen Juden begann ja nicht mit Auschwitz, sondern mit der Ausgrenzung jüdischer Menschen aus der Gemeinschaft: "Kauft nicht Bei Juden", Ausgrenzung in den Klassenzimmer, Verbot öffentlicher Verkehrsmittel, Berufsverbote, Judenstern ...

    Dieser allmähliche Gewöhnungsprozess an den "Anderen als Feind" führte so weit, dass sogar ausgesprochene Gegner der Nazis ernsthaft von der "Judenfrage" sprachen, wie Victor Klemperer erschüttert im letzten Band seiner Tagebücher berichtet.

    Das gefährliche Element an solchen Prozessen der Verrohung ist die allmähliche Gewöhnung, die immer mehr möglich macht. Zu Recht heißt es seit den Zeiten des alten Rom: Prinzipiis obsta - Wehre den Anfaängen.

    Todesstrafe als Abschreckung funktioniert nicht. Gerade rational handelnde Menschen planen den Mord und versuchen der Strafe zu entgehen, welche es auch sei.

    Ansonsten gab es von 1998-2000 in den USA 0,042802 Morde je 1000 Einwohner (bei drohender Todesstrafe), in Deutschland waren es 0,0116461 (ohne Todesstrafe). In der Schweiz waren es noch weniger: 0.00921351.

    Sie schreiben: "Was ich hierran positiv sehe - gegen Morde wäre dies sicherlich eine Abschreckung"

    Ist es nachweislich nicht, im Gegenteil, wie die Länder zeigen, in denen es die Todesstrafe gibt, Beispiel USA ... Sogar China beginnt mit einem behutsamen Rückzug von dieser barbarischen Strafe.

    Wenn man sich das Verhalten der Schweiz in den zurückliegenden Jahren vor Augen führt, ist eine deutliche Radikalisierung zu beobachten: Sie begann mit offener Ausländerfeindlichkeit, führte zum Minarettverbot und macht jetzt die Todesstrafe diskussionsfähig - zunächst nur bei Mord ...

    Doch wie die Erfahrung zeigt, zieht eine Eskalationsstufe (ein Tabubruch)geradezu zwanghaft die nächste nach sich. Das zeigen auch Beispiele aus der Geschichte, das schlimmst der Holocaust.

    Die Vernichtung der europäischen Juden begann ja nicht mit Auschwitz, sondern mit der Ausgrenzung jüdischer Menschen aus der Gemeinschaft: "Kauft nicht Bei Juden", Ausgrenzung in den Klassenzimmer, Verbot öffentlicher Verkehrsmittel, Berufsverbote, Judenstern ...

    Dieser allmähliche Gewöhnungsprozess an den "Anderen als Feind" führte so weit, dass sogar ausgesprochene Gegner der Nazis ernsthaft von der "Judenfrage" sprachen, wie Victor Klemperer erschüttert im letzten Band seiner Tagebücher berichtet.

    Das gefährliche Element an solchen Prozessen der Verrohung ist die allmähliche Gewöhnung, die immer mehr möglich macht. Zu Recht heißt es seit den Zeiten des alten Rom: Prinzipiis obsta - Wehre den Anfaängen.

  2. Da kommen wir zum Punkt: Demokratie gilt fuer die Dinge, die
    uns passen - wenn es eine Meinung gibt, die wir nicht fuer
    vertretbar halten, ist das Populismus, Faschismus und was
    immer fuer ein -ismus. Wo sind die Grenzen des muendigen
    Buergers, wer entscheidet darueber? Die Entscheidung von hoher Warte gegen das Volksempfinden ist gefaehrlich, sie
    kann zur Selbstjustiz fuehren.

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    "Die Entscheidung von hoher Warte gegen das Volksempfinden ist gefaehrlich, sie kann zur Selbstjustiz fuehren."

    Ja, sie KANN zu (dann illegaler und strafbarer) Selbstjustiz führen, aber das Volksempfinden IST Selbstjustiz, die kein Recht und keinen Richter kennt. Ich ziehe Selbstjustiz als seltene widerrechtliche Ausnahme Selbstjustiz als Regel vor.

    Wenn man sich historisch mal die Entwicklung von Rechtsstaaten und Diktaturen ansieht, dann wird man unweigerlich feststellen, dass Diktaturen (vor allem faschistische Diktaturen) sich immer auf genau dieses Volksempfinden stützen, mit einem "Führer", der seine Legitimation direkt aus dem "Volkswillen" bezieht, während demokratische Rechtsstaaten sich auf komplex vermittelte rationale Systeme stützen, in denen emotionale und uninformierte Schnellschüsse herausgefiltert werden können, weil sie als Motivation für den Durchmarsch durch all die langwierigen und bürokratischen Wege einfach nicht reichen.

    Ein demokratischer Rechtsstaat verhält sich zur direkten Umsetzung des "Volksempfindens" wie ein Atomreaktor zu einer Atombombe.

    Die Grenzen des Demokratieprinzips und des "mündigen Bürgers" bildet das Rechtsstaatsprinzip, das u.a. den Schutz bestimmter Menschenrechte und Staatsprinzipien beinhaltet. Das Volk kann z.B. nicht "demokratisch" beschließen, die Juden auszurotten - und das ist auch gut so. Schwierig ist allenfalls die Frage, wie der dem Rechtsstaatsprinzip zugrundeliegende und der demokratischen Willensbildung Grenzen setzende Wertekanon zu bestimmen ist. Häufig wird dabei "überpositives Recht" herangezogen, "Naturrecht", Werte die der gesamten Menschheit "ins Herz geschrieben sind". Und dazu gehört nach verbreiteter Auffassung eben auch das Recht auf Leben, das der Staat nicht entziehen darf - auch nicht bei einem noch so abscheulichen Verbrechen.

    "Die Entscheidung von hoher Warte gegen das Volksempfinden ist gefaehrlich, sie kann zur Selbstjustiz fuehren."

    Ja, sie KANN zu (dann illegaler und strafbarer) Selbstjustiz führen, aber das Volksempfinden IST Selbstjustiz, die kein Recht und keinen Richter kennt. Ich ziehe Selbstjustiz als seltene widerrechtliche Ausnahme Selbstjustiz als Regel vor.

    Wenn man sich historisch mal die Entwicklung von Rechtsstaaten und Diktaturen ansieht, dann wird man unweigerlich feststellen, dass Diktaturen (vor allem faschistische Diktaturen) sich immer auf genau dieses Volksempfinden stützen, mit einem "Führer", der seine Legitimation direkt aus dem "Volkswillen" bezieht, während demokratische Rechtsstaaten sich auf komplex vermittelte rationale Systeme stützen, in denen emotionale und uninformierte Schnellschüsse herausgefiltert werden können, weil sie als Motivation für den Durchmarsch durch all die langwierigen und bürokratischen Wege einfach nicht reichen.

    Ein demokratischer Rechtsstaat verhält sich zur direkten Umsetzung des "Volksempfindens" wie ein Atomreaktor zu einer Atombombe.

    Die Grenzen des Demokratieprinzips und des "mündigen Bürgers" bildet das Rechtsstaatsprinzip, das u.a. den Schutz bestimmter Menschenrechte und Staatsprinzipien beinhaltet. Das Volk kann z.B. nicht "demokratisch" beschließen, die Juden auszurotten - und das ist auch gut so. Schwierig ist allenfalls die Frage, wie der dem Rechtsstaatsprinzip zugrundeliegende und der demokratischen Willensbildung Grenzen setzende Wertekanon zu bestimmen ist. Häufig wird dabei "überpositives Recht" herangezogen, "Naturrecht", Werte die der gesamten Menschheit "ins Herz geschrieben sind". Und dazu gehört nach verbreiteter Auffassung eben auch das Recht auf Leben, das der Staat nicht entziehen darf - auch nicht bei einem noch so abscheulichen Verbrechen.

  3. Bei allen akut oder chronisch hochemotionalen Themen MUSS man geradezu den Mehrheiten (oder Massen) mißtrauen, weil das eben keine wohlabgewogene rationale Entscheidung ist. Wenn das anders wäre, wären auch viele Progrome oder Genozide "demokratisch". Der Unterschied zwischen vermittelter und unvermittelter "Volksherrschaft" ist geradezu der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und Faschismus.

    Demokratie ist nicht das Totschlagen Einzelner durch Viele. Es ist sehr sinnvoll, dass Demokratie vermittelt und damit moderiert funktioniert. Vieles, was aus dem Bauch heraus Mehrheiten als richtig erscheint, ist genau denselben Mehrheiten dann wieder total unwichtig, wenn sie dafür erst viel Mühe aufwenden und sich durch komplexe Prozesse winden müssen. Und das ist auch gut so.

    Die moderierende und rationalisierende Wirkung von komplexen Staats-, Regierungs- und Justizsystemen ist ein wichtiges Standbein jeder freiheitlichen Gesellschaft. Wer das nicht kapiert, der würde auch aus einem Atomreaktor die Moderatorstäbe entfernen, damit das doofe Ding mehr Strom produziert (und dann eine katastrophale Kernschmelze bekommen).

  4. nein, das volk ist nicht weise, nicht ausreichend gebildet, um über solche gesetze zu entscheiden. demokratie bedeutet nicht das volk über gesetze abstimmen zu lassen.

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    Und darf man bitteschön erfahren, wer so weise, allwissend, nachhaltig denkend und absolut unbefangen ist, dass er entscheiden darf? Sie? Die SED? Die NSdAP? Die Weisen von Zion? Angela Merkel? Die Sozialdemokraten? Die Bilderberger?
    Wer bildet denn das Volk? Sind es nicht Sie und ich? Was schlagen Sie vor? Ich möchte von Ihnen einen konstruktiven Vorschlag. Danke!

    Und darf man bitteschön erfahren, wer so weise, allwissend, nachhaltig denkend und absolut unbefangen ist, dass er entscheiden darf? Sie? Die SED? Die NSdAP? Die Weisen von Zion? Angela Merkel? Die Sozialdemokraten? Die Bilderberger?
    Wer bildet denn das Volk? Sind es nicht Sie und ich? Was schlagen Sie vor? Ich möchte von Ihnen einen konstruktiven Vorschlag. Danke!

  5. "Die Entscheidung von hoher Warte gegen das Volksempfinden ist gefaehrlich, sie kann zur Selbstjustiz fuehren."

    Ja, sie KANN zu (dann illegaler und strafbarer) Selbstjustiz führen, aber das Volksempfinden IST Selbstjustiz, die kein Recht und keinen Richter kennt. Ich ziehe Selbstjustiz als seltene widerrechtliche Ausnahme Selbstjustiz als Regel vor.

    Wenn man sich historisch mal die Entwicklung von Rechtsstaaten und Diktaturen ansieht, dann wird man unweigerlich feststellen, dass Diktaturen (vor allem faschistische Diktaturen) sich immer auf genau dieses Volksempfinden stützen, mit einem "Führer", der seine Legitimation direkt aus dem "Volkswillen" bezieht, während demokratische Rechtsstaaten sich auf komplex vermittelte rationale Systeme stützen, in denen emotionale und uninformierte Schnellschüsse herausgefiltert werden können, weil sie als Motivation für den Durchmarsch durch all die langwierigen und bürokratischen Wege einfach nicht reichen.

    Ein demokratischer Rechtsstaat verhält sich zur direkten Umsetzung des "Volksempfindens" wie ein Atomreaktor zu einer Atombombe.

    Antwort auf "vox populi, vox dei"
  6. Ich bin verrwundert das eine solcher Initiativ Start überhaupt zu so einer Medialen Resonanz führt. Oft genug haben auch schon CDU Politiker solche Gedanken gehegt und die EU Charta der Menschen Rechte , die seid inkrafttreten des Vertrages von Lissabon verbindlich ist , schließt die Todesstrafe nicht aus. Besonders erschreckend , dass der Tod bei Aufständen und Aufruh legalisiert wird .

  7. Ich bin mit Ihnen vollkommen einig, dass man bestimmte Dinge
    nicht dem Volksentscheid praesentieren darf.
    Die Oppositionspolitiker (die heutigen, gestrigen und morgigen) sollten vorsichtig mit dem Wort "antidemokratisch"
    umgehen, wenn sie die Politik, der frei gewaehlten Regierung
    angreifen.
    Zum anderen sollten Volksentscheide nicht zur Bevormundung
    von Teilen der Bevoelkerung missbraucht werden, wie kuerzlich die Raucherentscheidung in Bayern. Ich bin Nicht-
    raucher, aber ich sehe nicht ein, warum ein Raucher in einem
    fuer Raucher bestimmten Raum nicht rauchen sollte.
    Im kuerzlichen Hamburger Volksentscheid waren auch wieder
    manchen Demokraten sehr veraergert ueber das Votum der Buerger.

  8. Es kann nie garantiert werden das jemand unschuldig verurteilt wird.
    Die Höhe der Strafe war auch noch nie ein Hinderungsgrund für den Straftäter weil kein Täter davon ausgeht erwischt zu werden. Liegt das Risiko erwischt zu werden bei 100% werden weniger Straftaten begangen.
    Zum Schluß ist die Aufgabe des Staates seine Bürger zu schützen, nicht sie umzubringen.
    Die meißten Mörder werden auffällig bevor sie morden, also hat hier der Staat seine Pflicht nicht erfüllt.
    Die Todesstrafe ist ein Armutszeugnis für jeden Staat.

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    In der Schweiz werden jedes Jahr zwischen 1 und 3 Menschen von Verbrechern getötet, die schon vorher durch massive Straftaten auffällig geworden sind.
    In Basel ist ein schizophrener, therapieunwilliger und alkoholkranker Täter nach der zweiten, lebensgefährlichen Messerattacke nicht verwahrt, sondern mit Gefängnis bestraft worden. Kommentar des Richters: "Beim nächsten Mal gilt's ernst!" Man stelle sich den bodenlosen Zynismus dieses Richters vor: Der Täter darf also noch ein drittes Mal Leute attackieren und wird erst dann verwahrt (vielleicht?). Ob das dritte Opfer je wieder aufstehen wird, scheint irrelevant zu sein.
    Ein Rechtssystem, dass das Leben von Tätern höher gewichtet als das Leben von Unschuldigen, ist ein Hohn.
    Die TS-Gegner sollten endlich einsehen, dass auch unsere Justiz andauernd Menschen tötet und traumatisiert. Einfach die Unschuldigen. Aber das Leben Unschuldiger zählt offenbar weniger.
    Kleiner Hinweis für Deutsche: Von den drei Münchner Spassprüglern aus der Schweiz hat einer einen Anti-Aggressionskurs besucht. Genützt hat's nur dem Kursveranstalter.

    Solche Perversionen sind aber verständlich. In einem System, wo man für das "just for fun"-Totschlagen eines Politikstudenten läppische zehn Jahre kriegt (bei guter Führung sechs Jahre) und man für Vergewaltigung zwei Jahre kassiert (bei guter Führung minus ein Drittel), gibt man alle effektiven Sanktionsmöglichkeiten aus der Hand.

    Aber natürlich bin ich ein Hinterwäldler mit meiner Pro-TS-Einstellung...

    In der Schweiz werden jedes Jahr zwischen 1 und 3 Menschen von Verbrechern getötet, die schon vorher durch massive Straftaten auffällig geworden sind.
    In Basel ist ein schizophrener, therapieunwilliger und alkoholkranker Täter nach der zweiten, lebensgefährlichen Messerattacke nicht verwahrt, sondern mit Gefängnis bestraft worden. Kommentar des Richters: "Beim nächsten Mal gilt's ernst!" Man stelle sich den bodenlosen Zynismus dieses Richters vor: Der Täter darf also noch ein drittes Mal Leute attackieren und wird erst dann verwahrt (vielleicht?). Ob das dritte Opfer je wieder aufstehen wird, scheint irrelevant zu sein.
    Ein Rechtssystem, dass das Leben von Tätern höher gewichtet als das Leben von Unschuldigen, ist ein Hohn.
    Die TS-Gegner sollten endlich einsehen, dass auch unsere Justiz andauernd Menschen tötet und traumatisiert. Einfach die Unschuldigen. Aber das Leben Unschuldiger zählt offenbar weniger.
    Kleiner Hinweis für Deutsche: Von den drei Münchner Spassprüglern aus der Schweiz hat einer einen Anti-Aggressionskurs besucht. Genützt hat's nur dem Kursveranstalter.

    Solche Perversionen sind aber verständlich. In einem System, wo man für das "just for fun"-Totschlagen eines Politikstudenten läppische zehn Jahre kriegt (bei guter Führung sechs Jahre) und man für Vergewaltigung zwei Jahre kassiert (bei guter Führung minus ein Drittel), gibt man alle effektiven Sanktionsmöglichkeiten aus der Hand.

    Aber natürlich bin ich ein Hinterwäldler mit meiner Pro-TS-Einstellung...

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