Urteil Benachteiligung Homosexueller bei Erbschaften ist verfassungswidrig

Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht benachteiligt werden. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Homosexuelle sind nun auch in Erbschaftsfragen gleichberechtigt

Homosexuelle sind nun auch in Erbschaftsfragen gleichberechtigt

Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss entschieden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen. (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07)

Die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern im Recht des persönlichen Freibetrags lasse sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es. Lebenspartner lebten "wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie hätten die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

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Das Verfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden eines Mannes und einer Frau statt, deren jeweilige Lebenspartner 2001 und 2002 gestorben waren. Nach dem Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt. Der Gesetzgeber muss nun jedoch bis Ende des Jahres eine verfassungskonforme Regelung für Altfälle zwischen 2001 und 2008 schaffen.

 
Leser-Kommentare
    • trueQ
    • 17.08.2010 um 9:46 Uhr

    Da werden sich CSU und die katholische Kirche aber freuen...

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    Auch die CDU wird sich freuen.

    Da sieht man mal wieder wes geistes Kind die katholische Kirche und CDU/CSU sind.
    Stellen sich als moralische Instanz auf den Sockel, verstossen aber mit ihrem Gedankengut gegen das Grundgesetz.

    Auch die CDU wird sich freuen.

    Da sieht man mal wieder wes geistes Kind die katholische Kirche und CDU/CSU sind.
    Stellen sich als moralische Instanz auf den Sockel, verstossen aber mit ihrem Gedankengut gegen das Grundgesetz.

  1. Auch die CDU wird sich freuen.

  2. Da sieht man mal wieder wes geistes Kind die katholische Kirche und CDU/CSU sind.
    Stellen sich als moralische Instanz auf den Sockel, verstossen aber mit ihrem Gedankengut gegen das Grundgesetz.

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    vom Verfassungsschutz überwacht werden.

    Meine Rede seit vielen Jahren!

    vom Verfassungsschutz überwacht werden.

    Meine Rede seit vielen Jahren!

    • chamsi
    • 17.08.2010 um 10:10 Uhr

    dass dieses Urteil gefällt wurde.
    Es stellt die Partnerschaften von zwei Menschen,
    sie sich zueinander gehörig fühlen gleich, unabhängig
    von deren Geschlecht.

  3. der Ehe, der nach Artikel 6 im Grundgesetz besteht? Oder gibt es den nicht mehr?

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    • trueQ
    • 17.08.2010 um 10:30 Uhr

    Wo wird hier der "besondere Schutz" gefährdet? Durch dieses Urteil wird der klassischen Ehe ja nichts weggenommen.

    zeigt sich beispielsweise darin, dass keine Ehe staatlicherseits aufgehoben werden kann, wenn die Ehepartner das nicht wollen. Sowas hat's im Dritten Reich massenweise gegeben (aus "rassischen" Gründen), und das war einer der maßgeblichen Gründe dafür, diese Bestimmung ins Grundgesetz zu schreiben.

    zu 7.

    "Und worin zeigt sich dann der besondere Schutz der Ehe, der nach Artikel 6 im Grundgesetz besteht? Oder gibt es den nicht mehr?"

    Doch, den gibt es noch, und zwar ganz genau so wie vorher. Nichts in disem Urteil weist darauf hin, dass Eheleute in Zukunft weniger "geschützt"(sprich: finanziell schlechter gestellt) sind. Wenn Ihr "Schutz" allerdings darin besteht, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften benachteiligt werden, dann sind Sie jetzt wohl schutzlos. Wie bedauerlich, dass Ihre Ehe Ihnen weniger wert erscheint, wenn sie nicht steuerlich privilegiert ist.

    • trueQ
    • 17.08.2010 um 10:30 Uhr

    Wo wird hier der "besondere Schutz" gefährdet? Durch dieses Urteil wird der klassischen Ehe ja nichts weggenommen.

    zeigt sich beispielsweise darin, dass keine Ehe staatlicherseits aufgehoben werden kann, wenn die Ehepartner das nicht wollen. Sowas hat's im Dritten Reich massenweise gegeben (aus "rassischen" Gründen), und das war einer der maßgeblichen Gründe dafür, diese Bestimmung ins Grundgesetz zu schreiben.

    zu 7.

    "Und worin zeigt sich dann der besondere Schutz der Ehe, der nach Artikel 6 im Grundgesetz besteht? Oder gibt es den nicht mehr?"

    Doch, den gibt es noch, und zwar ganz genau so wie vorher. Nichts in disem Urteil weist darauf hin, dass Eheleute in Zukunft weniger "geschützt"(sprich: finanziell schlechter gestellt) sind. Wenn Ihr "Schutz" allerdings darin besteht, dass homosexuelle Lebenspartnerschaften benachteiligt werden, dann sind Sie jetzt wohl schutzlos. Wie bedauerlich, dass Ihre Ehe Ihnen weniger wert erscheint, wenn sie nicht steuerlich privilegiert ist.

  4. vom Verfassungsschutz überwacht werden.

    Meine Rede seit vielen Jahren!

    Antwort auf "Bigotterie"
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    vom Verfassungsschutz gecheckt werden. Ich find es absolut unzumutbar, dass ich Parteien wählen soll, die keiner derartigen Prüfung unterliegen, und dann nacher als böser ... darstehe.

    • Buh
    • 18.08.2010 um 7:15 Uhr

    Dann müssten Sie sich ja selber beobachten. Wie soll das denn gehe? der Verfasungsschutz schüttz nicht die Verfassung, nur weil er so heist. Ist wie mit dem orwell'schen "Wahrheitsministerium". Der Verfassungschutz wird von Regierungsparteien geführt.

    vom Verfassungsschutz gecheckt werden. Ich find es absolut unzumutbar, dass ich Parteien wählen soll, die keiner derartigen Prüfung unterliegen, und dann nacher als böser ... darstehe.

    • Buh
    • 18.08.2010 um 7:15 Uhr

    Dann müssten Sie sich ja selber beobachten. Wie soll das denn gehe? der Verfasungsschutz schüttz nicht die Verfassung, nur weil er so heist. Ist wie mit dem orwell'schen "Wahrheitsministerium". Der Verfassungschutz wird von Regierungsparteien geführt.

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  • Quelle dpa, AFP
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  • Schlagworte Bundesregierung | Recht | Erbschaftsteuer
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