Brunner-Prozess Staatsanwalt plädiert für Mord, die Verteidigung für Totschlag

Im Prozess um den Tod des Münchner Managers Dominik Brunner wurden die Schlussplädoyers verlesen. Die Staatsanwaltschaft hat hohe Haftstrafen für die Angeklagten gefordert.

Der Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner steht kurz vor dem Abschluss: Mit dem finalen Plädoyer der Staatsanwaltschaft begann die letzte Sitzung vor dem Landgericht München I, bevor das Urteil am 6. September verkündet werden soll. Für die Anklage gibt es nur eine Schlussfolgerung aus der Verhandlung: Mord aus Rache .

Staatsanwältin Verena Käbisch sagte, beide Angeklagten hätten den Tod des "Helden von Solln" mit massiver Gewalt verschuldet und sich dafür rächen wollen, dass er in einer S-Bahn vier Schüler gegen Attacken der Jugendlichen verteidigte. "Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als vier Jugendliche erpresst werden sollten. Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte."

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Dass Brunner den ersten Schlag abgegeben habe, sei ebenso wie ein unentdeckter Herzfehler des 50-Jährigen unerheblich, sagte Käbisch. Brunner sei nicht aggressiv gewesen, sondern habe sich mit seinem Schlag nur schützen wollen. Außerdem habe der medizinische Gutachter ausgesagt, dass Brunners Herzflimmern durch den extremen Stress durch die Schläge und Tritte ausgelöst worden sei. Ohne den Angriff würde Brunner noch leben, sagte Käbisch. Außerdem gelte, "niemand hat einen Anspruch auf ein gesundes Opfer".

Aus dem Plädoyer der Staatsanwältin ergibt sich ein hohes Strafmaß für die beiden Angeklagten : Käbisch forderte zum einen zehn Jahre Haft für den 19-jährigen Haupttäter Markus S. – die höchstmögliche Jugendstrafe. S. habe sich des Mordes aus niederen Beweggründen sowie der versuchten räuberischen Erpressung schuldig gemacht. Wegen Reifeverzögerungen soll hier aber nur das mildere Jugendstrafrecht statt Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen.

Der ebenfalls angeklagte Sebastian L. – zur Tatzeit 17 Jahre alt – soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung mit acht Jahren Haft bestraft werden. Er sei nur gering an den Schlägen und Tritten gegen Brunner beteiligt, dennoch nur "einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt" gewesen.

Die beiden Jugendlichen hatten den 50-jährigen Brunner am 12. September 2009 auf dem S-Bahnhof München-Solln angegriffen, nachdem dieser eine Gruppe von vier Schülern vor ihnen in Schutz genommen hatte. Vor dem Landgericht wurde der Angriff in elf Prozesstagen verhandelt, 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört.

Im Prozessverlauf stellte sich heraus , dass der Manager nicht direkt an den Verletzungen, sondern an Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels starb . Schon in den vorangegangenen Verhandlungssitzungen wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt jedoch nicht als Grund, von ihrer ursprünglichen Argumentationslinie abzurücken: Wer gegen den Kopf eines Opfers trete, müsse mit dessen Tod rechnen .

Die Vertreterinnen von Brunners Eltern und der vier von ihm geschützten Kinder, die als Nebenkläger auftraten, schlossen sich dem Plädoyer der Staatsanwältin an. Beide verwiesen auf die massiven Folgen, die die Tat bis heute für Brunners Eltern und die Kinder hätten. Während Brunners Mutter zum Pflegefall geworden sei, seien die Teenager bis heute schwer traumatisiert.

Für die Verteidiger von S. die Herzerkrankung in ihrem Plädoyer sehr wohl entscheidend für das Strafmaß. Ohne diese Erkrankung würde Brunner heute noch leben, sagten sie in ihrem Plädoyer. S. dürfe daher nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchtem Totschlag und Beihilfe zur räuberischen Erpressung mit einer unter sieben Jahre liegenden Jugendstrafe belangt werden. Als zwingend strafmildernd sahen sie außerdem die hohe Alkoholisierung des 19-Jährigen an, der zur Tatzeit über zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Auch habe S. Reue gezeigt.

 
Leser-Kommentare
  1. sie lassen auch keinen zweifel an ihrer heldentheorie.
    außerdem klingt "wer gegen den kopf eines opfers trete muss mit dessen tod rechnen" nach einem exempel für frühere und zukünftige täter.
    ich wäre beruhigter wenn die justiz hier in österreich auch so unnachgiebig mit politkern und unternehmern umgehen würde.

  2. Was soll einem denn sonst durch den Kopf gehen, der jemand anderen der am Boden liegt gegen den Kopf tritt, als die Absicht denjenigen umzubringen?
    Diese Verharmlosungen hier sind schon bedenklich.
    Was da wohl so alles rumläuft?
    Wenn die Visage nicht passt, einfach drauf und in die Fresse treten. Tötungsabsicht? Wo denken sie hin!
    Das war doch nur Spaß.
    Die Forderungen der Staatsanwälte erscheinen mir schon angemessen.

  3. Nicht zum ersten Male können wir beobachten, wie in einem Fall, den ein offenbar karriereorientierter Staatsanwalt oder eine karriereorientierte Staatsanwältin vertritt, das vor der eigentlichen Verhandlung gezeichnete Bild des Falles wichtiger erscheint, als die Schicksale der involvierten Personen und der Gerechtigkeit.

    Ja, die angeklagten verdienen erhebliche Strafen.
    Aber mit den zur Verfügung stehenden Informationen (das letztendliche Opfer hat die letzte Eskalationsstufe der Gewalt eingeleitet, die Todesursache war sein Gesundheitszustand) kann man als objektiver Beobachter nicht zu dem Schluß kommen, dass die Angeklagten einen Mord begangen haben sollen und schon gar nicht aus Rache.

    Körperverletzung mit Todesfolge scheint mir am ehesten angemessen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Wer sich ein wenig auskennt weiß, dass die Staatswanwaltschaft keine Rechtsbeugung vornimmt, um zu ihrem Ergebnis zu gelangen.

    Selbst wenn man Zweifel hat, ob der Tod den Tätern zurechenbar ist, ändert dies aber nichts daran, dass sie in Tötungsvorsatz auf ihr Opfer eingetreten haben, also zumindest einen Versuch begangen hätten. Tritte gegen den Kopf sind nicht anders zu erklären, als das in dem Moment das Opfer vernichtet werden sollte. Da ist nichts mit gefährlicher KKörperverletzung mit Todesfolge.

    Im Übrigen denke ich aber auch, dass niemand ein Recht auf ein besonders robustes Opfer hat. Wer in Tötungsvorsatz auf jemanden eintritt und tatsächlich um ein oder zwei oder drei Ecken für den Tod ursächlich wird, sollte auch entsprechend strafbar sein. Da müsste schon jemand darlegen, dass Brunner in dem Moment auch so gestorben wäre.

    Wer sich ein wenig auskennt weiß, dass die Staatswanwaltschaft keine Rechtsbeugung vornimmt, um zu ihrem Ergebnis zu gelangen.

    Selbst wenn man Zweifel hat, ob der Tod den Tätern zurechenbar ist, ändert dies aber nichts daran, dass sie in Tötungsvorsatz auf ihr Opfer eingetreten haben, also zumindest einen Versuch begangen hätten. Tritte gegen den Kopf sind nicht anders zu erklären, als das in dem Moment das Opfer vernichtet werden sollte. Da ist nichts mit gefährlicher KKörperverletzung mit Todesfolge.

    Im Übrigen denke ich aber auch, dass niemand ein Recht auf ein besonders robustes Opfer hat. Wer in Tötungsvorsatz auf jemanden eintritt und tatsächlich um ein oder zwei oder drei Ecken für den Tod ursächlich wird, sollte auch entsprechend strafbar sein. Da müsste schon jemand darlegen, dass Brunner in dem Moment auch so gestorben wäre.

  4. Eine abschließende Beurteilung wird wohl erst möglich sein, wenn bekannt ist, was das Gericht als objektiven Tathergang ermittelt hat.

    Die bisherigen in der Presse verbreiteten Erkenntnisse lassen in anbetracht der sonst üblichen Rechtsprechung zu Notwehr eher eine harte Strafe erwarten.

  5. an 5:
    Könnten sie sich nicht wenigstens die Mühe machen, den Namen des Opfers richtig zu benennen?
    Denken sie nicht, dass Herr Brunner wenigstens das verdient hat?

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