Sauerland Pensionsansprüche bleiben erhalten

Duisburgs OB Sauerland muss im Falle eines Rücktritts keine großen finanziellen Nachteile fürchten. Ihm stünden Pensionsansprüche aus einem früheren Beamtenverhältnis zu.

Kein Rücktritt: Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU)

Kein Rücktritt: Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU)

Tagelang war spekuliert worden, dass Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland nach der Loveparade-Katastrophe auch deswegen nicht zurücktrete , weil ihm in diesem Fall nur noch eine minimale finanzielle Versorgung zustünde.

Nun wird der Fall klarer: Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums blieben im Falle des freiwilligen Amtsverzichts Versorgungsansprüche aus seinem früheren Beamtenverhältnis bestehen. Sauerland stünden Pensionen aus seinen rund 20 Dienstjahren als Berufsschullehrer und aus seiner ersten Amtszeit als Duisburger OB zwischen 2004 und 2009 zu. Dies regelten das Beamtenversorgungs- und das Bundesbesoldungsgesetz.

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Ähnlich sieht das der Beamtenbund. Deren Sprecherin sagte: Würde Sauerland um seine Entlassung bitten, verlöre er nur seine Pensionsansprüche als Wahlbeamter, also als Oberbürgermeister. Seine Ansprüche aus seiner Zeit als verbeamteter Lehrer blieben dagegen unberührt. In einem Detail also beurteilt der Beamtenbund den Fall anders als das NRW-Innenministerium: Letzteres ist der Ansicht, dass auch Sauerlands Pensionsansprüche aus seiner ersten Amtsperiode als Bürgermeister nicht durch eine Entlassung bedroht seien. Der Beamtenbund ist hier gegenteiliger Ansicht.

Der Steuerzahlerbund in Nordrhein-Westfalen, der in der vergangenen Woche behauptet hatte, Sauerland würde im Falle einer Entlassung auch seine Lehrer-Pensionsansprüche verlieren, verbreitet diese Einschätzung inzwischen nicht mehr. "Das nordrhein-westfälische Innenministerium wird wohl Recht haben", sagte ein Justiziar des Steuerzahlerbundes ZEIT ONLINE.

Unstrittig ist, was geschieht, wenn Sauerland vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt würde: Dann erhielte er seine regulären Dienstbezüge weiter für den Monat, in dem er aus dem Amt ausscheidet, sowie für die folgenden drei Monate. Im Anschluss daran würde er für fünf Jahre, höchstens jedoch bis zum Ablauf der regulären Amtszeit, ein Ruhegehalt von rund 71 Prozent seiner Bezüge erhalten. Anschließend könnte er sich in den Ruhestand versetzen lassen, müsste aber Abstriche bei seiner Beamtenpension hinnehmen, weil er zu diesem Zeitpunkt noch nicht 65 Jahre alt wäre.

 
Leser-Kommentare
    • HH7
    • 02.08.2010 um 16:33 Uhr

    ...in meinen Augen hat er diese 21-fach verwirkt.

    Ohnehin: Wann wird dieser Beamten-Versorgungswahnsinn endlich gestoppt?

    • fanta4
    • 02.08.2010 um 16:43 Uhr

    Dieses Gehetze in den Medien widert mich an.

    Vor kurzem war es die Bürgermeisterin von Bochum... wer wird morgen fertig gemacht?

    Und der Bundespräsi muss sich auch noch reinhängen. Frei nach dem Motto: Guten Tag, mein Name ist Sieder, Tauchsieder...

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    Sie haben Recht: Der Bundespräsident hat nicht einen einzigen Blick in die zahlreichen Verfahrensakten genommen - aber er weiß sofort alles besser: Rücktritt

    Vielleicht sollte er sich etwas zurückhalten gerade in Katastrophen, wo mit Sicherheit zahlreiche Personen durch ihr Fehlverhalten ursächlich für den entsetzlichen Tod von 21 Menschen geworden sind.

    Erst aufklären, nachdenken - dann reden!

    Sie haben Recht: Der Bundespräsident hat nicht einen einzigen Blick in die zahlreichen Verfahrensakten genommen - aber er weiß sofort alles besser: Rücktritt

    Vielleicht sollte er sich etwas zurückhalten gerade in Katastrophen, wo mit Sicherheit zahlreiche Personen durch ihr Fehlverhalten ursächlich für den entsetzlichen Tod von 21 Menschen geworden sind.

    Erst aufklären, nachdenken - dann reden!

    • HH7
    • 02.08.2010 um 16:59 Uhr

    Dann wäre er umgehend rausgeflogen und auf H4-Niveau gelandet.

    So aber kassiert er bei über 7.600 Euro pro Toten einen kompletten Regelsatz monatlich.

    Ich weiß nicht, was daran noch korrekt sein soll!

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    Wir hatten doch in der Vergangenheit genuch Fälle, wo Arbeitnehmer fristlos wegen Lappalien rausgeschmissen wurden. Da war nichts mit Pensionsansprüchen....
    Der Herr Sauerland und die anderen Verantwortlichen sollen "rausgeschmissen" werden.

    Wenn ein Normalarbeitnehmer Scheiße baut, dabei aber weder grob fahrlässig noch vorsätzlich vorgegangen ist, sondern einfach nur dumm, darf er eben gerade NICHT herausgeworfen werden.

    Und dabei ist noch nicht einmal klar, ob Sauerland überhaupt irgendetwas falsch gemacht hat.

    Ich an seiner Stelle würde genauso handeln: Nur weil der Mob (inklusive der Journaille) Köpfe rollen sehen will, würde ich nicht auf Geld verzichten, das mir rechtmässig zusteht.

    Wir hatten doch in der Vergangenheit genuch Fälle, wo Arbeitnehmer fristlos wegen Lappalien rausgeschmissen wurden. Da war nichts mit Pensionsansprüchen....
    Der Herr Sauerland und die anderen Verantwortlichen sollen "rausgeschmissen" werden.

    Wenn ein Normalarbeitnehmer Scheiße baut, dabei aber weder grob fahrlässig noch vorsätzlich vorgegangen ist, sondern einfach nur dumm, darf er eben gerade NICHT herausgeworfen werden.

    Und dabei ist noch nicht einmal klar, ob Sauerland überhaupt irgendetwas falsch gemacht hat.

    Ich an seiner Stelle würde genauso handeln: Nur weil der Mob (inklusive der Journaille) Köpfe rollen sehen will, würde ich nicht auf Geld verzichten, das mir rechtmässig zusteht.

    • cvnde
    • 02.08.2010 um 17:00 Uhr

    meine Vermutung am Freitag.
    Dass ihm zumidestens die Lehrerpension bliebe.
    denn Der Dienstherr ist ja ein ganz anderer.
    Einmal das Land NRW und einmal die Stadt Duisburg.
    Siehe dazu § 60 GO NW.

    Der BM ist städtischer Wahlbeamter.

    Das wäre ja auch eine Ungleichbehandlung mit anderen Personen die das Amt des BM /OB innehaben. Der reiche Unternehmer lässt sich zum BM wählen und macht Dummheiten und verliert nur seine OB-Pesion, ein Beamter, der als Lehrer beim Land angestellt war würde alles verlieren. Das geht schon aus systematischen Gründen nicht.

    Nur, dass hätte ihm auch die Beihilfe Abteilung der Stadt Duisbrg in ein paar Minuten erklären können.

  1. ... das ganze Betroffenheitsgelaber in den Medien ist widerwärtig, dies zeigt sich auch in dem nun widerlegten
    Versorgungsverlust von Hr. Sauerland, würde er von sich aus hinschmeissen, wie ständig kolportiert wurde, um ihm zusätzliche Raffgier zu bescheinigen. Nun werden sie ihn wohl abwählen, begleitet vom Chorus der Heuchler und Pharisaer, die ihr Opfer haben wollten, jenseits aller Trauer. Damit steht ein einziger Name für das Versagen vieler, so etwas ist keine Aufarbeitung der Katastrophe, sondern bedeutet Bahn frei für den nächsten - gewinnbringenden - Massenhyp mit vergleichsweisen Folgen.

  2. Wir hatten doch in der Vergangenheit genuch Fälle, wo Arbeitnehmer fristlos wegen Lappalien rausgeschmissen wurden. Da war nichts mit Pensionsansprüchen....
    Der Herr Sauerland und die anderen Verantwortlichen sollen "rausgeschmissen" werden.

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