Sachsensumpf-Prozess Journalisten fragen – Richter straft
Das Amtsgericht Dresden hat zwei freie Journalisten verurteilt – wegen eines Fragesatzes in einem Artikel. Ihr Text über den Sachsensumpf war auf ZEIT ONLINE erschienen.
© Jan Zappner

Die beiden Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt (r.)
Freunde haben Thomas Datt und Arndt Ginzel zur Urteilsverkündung zwei Kakteen mitgebracht. "Pressefreiheit. Stachlig bleiben", steht auf den Blumentöpfen. Und um nichts Geringeres geht es hier im Amtsgericht Dresden nach Ansicht vieler Kollegen: um die Pressefreiheit.
Die beiden freiberuflichen Journalisten Datt und Ginzel hatten vor drei Jahren zum sogenannten Sachsensumpf recherchiert. Sie berichteten über das Leipziger Minderjährigen-Bordell Jasmin, in dem Anfang der neunziger Jahre sogar eine Dreizehnjährige anschaffen musste. Sie schrieben über hochrangige Richter, die dort Gerüchten zufolge als Freier verkehrt haben sollten. Und sie recherchierten einen unglaublichen Verdacht: War womöglich auch jener Richter Kunde im Bordell, der den Zuhälter später zu einer vergleichsweise milden Haftstrafe verurteilt hatte?
Die Vorwürfe gegen die Richter bestätigten sich nicht, der Staatsanwalt stellte die Ermittlungen ein. Dies hinterfragten Datt und Ginzel in einem Artikel auf ZEIT ONLINE .
Seit April mussten sich die beiden wegen dieser Veröffentlichung und einem Artikel im Spiegel vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. In seinem heutigen Urteil stellte Richter Hermann Hepp-Schwab ihre Recherchen zwar nicht prinzipiell infrage, sprach die beiden Journalisten aber trotzdem wegen übler Nachrede schuldig. Jeder soll 2500 Euro Strafe zahlen – für eine Frage.
"Es ist absurd", sagt Thomas Datt. "Wir werden das Urteil anfechten. Das Gericht hat entlastende Belege missachtet und die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert."
In Ihrem Artikel auf ZEIT ONLINE hatten die beiden Autoren am 28. Juni 2008 die Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft zum sogenannten Sachsensumpf kritisiert. Diese hatte sich zuvor darauf festgelegt, dass an sämtlichen Vorwürfen nichts dran sei. "Je tiefer wir graben, um so mehr heiße Luft kommt heraus, die völlig unbescholtene Bürger verbrennt – darunter auch untadelige Mitarbeiter der Justiz", ließ der zuständige Ermittler damals wissen. In ihrem Text führten Datt und Ginzel aber Indizien an, warum hochrangige Richter – entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft – sehr wohl Kunden im "Jasmin" hätten gewesen sein können.
In einem Text-Abschnitt geht es um zwei Polizisten, die bereits im Jahr 2000 ehemalige "Jasmin"-Prostituierte nach ihren Freiern befragt hatten. Eine der Frauen sagt heute, sie habe schon damals einen Mann, eben einen dieser Richter, wiedererkannt. Allerdings findet sich weder das ihr angeblich vorgelegte Bild des Richters noch ein entsprechender Vermerk in den Ermittlungsakten. Datt und Ginzel fragten also in ihrem ZEIT-ONLINE-Text: "Ermittelten die Polizisten möglicherweise illegal oder verdeckt gegen N.? Gerieten sie unter Druck, weil der einflussreiche Richter Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie erhob?"
An der ersten Frage hatte der Dresdner Richter Hepp-Schwab nichts auszusetzen. Es gibt mittlerweile Hinweise, sie mit Ja zu beantworten. Die zweite Frage aber war dem Richter zu viel. "Es handelt sich um eine ehrabschneidende Tatsachenbehauptung gegenüber den beiden Polizisten", sagte er heute in seinem Urteil. "Der Satz ist ganz klar keine offen gestellte Frage."
- Datum 13.08.2010 - 17:28 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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muss man auch nicht groß drüber diskutieren.
[Wären Sie so freundlich, Ihre Meinung mit Argumenten zu untermauern? Danke. Die Redaktion/ew]
und es wird noch länger darüber diskutiert werden !
An der Wahrheit sind Sie offensichtlich nicht interessiert.
Nach Aussage mehrerer Ex Zwangsprostituierten war der Richter ein mehrfacher Kunde im Bordell. Allerdings stufte die Staatsanwaltschaft die Zeuginnen ohne konkrete Begründung als unglaubwürdig ein.
NACHTIGALL ICH HÖR DIR TRAPPSEN !
In unserem Land müssten die Zeuginnen nämlich mindestens drei Pfarrerstöchter sein damit eine Staatsanwaltschaft anfängt gegen einen Richter zu ermitteln oder gar einen Strafantrag einlegt. In der Stadt pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass noch mehr einflussreiche Juristen in diesem Bordell ein und aus gingen. "Es ist doch wirklich schön wenn so eine verschworene Gemeinschaft funktioniert."
[entfernt. Bitte verzichten Sie auf grobe Pauschalisierungen und seien Sie vorsichtig mit Ihrer Ausdrucksweise. Danke. Die Redaktion/ew]
Ob die Herrschaften in der sächsischen Justiz sich selbst einen Gefallen damit getan haben, indem sie die beiden Journalisten auch noch angeklagt und in erster Instanz verknackt haben wird die letzte Gerichtsinstanz außerhalb von Sachsen zeigen.
....eines Beamten über einen anderen Beamten "gerecht" sein, wo der Urteilende der gleichen Interessengemeinschaft angehört und seine (potentiell) eigene Position zu späterer Zeit schützt? Dies kommt ja im Artikel sehr schön heraus, obwohl es so deutlich nicht geschrieben wurde.
[Wären Sie so freundlich, Ihre Meinung mit Argumenten zu untermauern? Danke. Die Redaktion/ew]
die/r verfasserIn dieses "ohne-diskussions-kommentars" ist höchstwahrscheinlich selbst in diesen "kinderzwangsprostituierten- und immobilienbeschaffungs-abrund" eingewi(ü)(g)rkt...
wir sind nicht mehr weit von kenianischen oder anderen bananenrepblikanischen zuständen entfernt...
viel fehlt nicht mehr...dann müssen unsere von berufswegen "freien und unabhängigen" rechtssprecher mal so langsam zusehen, dass sie wie in anderswo üblich ihre eigene brut und haut noch mit hilfe von privatarmeen heil durch ihr bonzenleben bringen...
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und es wird noch länger darüber diskutiert werden !
An der Wahrheit sind Sie offensichtlich nicht interessiert.
Nach Aussage mehrerer Ex Zwangsprostituierten war der Richter ein mehrfacher Kunde im Bordell. Allerdings stufte die Staatsanwaltschaft die Zeuginnen ohne konkrete Begründung als unglaubwürdig ein.
NACHTIGALL ICH HÖR DIR TRAPPSEN !
In unserem Land müssten die Zeuginnen nämlich mindestens drei Pfarrerstöchter sein damit eine Staatsanwaltschaft anfängt gegen einen Richter zu ermitteln oder gar einen Strafantrag einlegt. In der Stadt pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass noch mehr einflussreiche Juristen in diesem Bordell ein und aus gingen. "Es ist doch wirklich schön wenn so eine verschworene Gemeinschaft funktioniert."
[entfernt. Bitte verzichten Sie auf grobe Pauschalisierungen und seien Sie vorsichtig mit Ihrer Ausdrucksweise. Danke. Die Redaktion/ew]
Ob die Herrschaften in der sächsischen Justiz sich selbst einen Gefallen damit getan haben, indem sie die beiden Journalisten auch noch angeklagt und in erster Instanz verknackt haben wird die letzte Gerichtsinstanz außerhalb von Sachsen zeigen.
....eines Beamten über einen anderen Beamten "gerecht" sein, wo der Urteilende der gleichen Interessengemeinschaft angehört und seine (potentiell) eigene Position zu späterer Zeit schützt? Dies kommt ja im Artikel sehr schön heraus, obwohl es so deutlich nicht geschrieben wurde.
[Wären Sie so freundlich, Ihre Meinung mit Argumenten zu untermauern? Danke. Die Redaktion/ew]
die/r verfasserIn dieses "ohne-diskussions-kommentars" ist höchstwahrscheinlich selbst in diesen "kinderzwangsprostituierten- und immobilienbeschaffungs-abrund" eingewi(ü)(g)rkt...
wir sind nicht mehr weit von kenianischen oder anderen bananenrepblikanischen zuständen entfernt...
viel fehlt nicht mehr...dann müssen unsere von berufswegen "freien und unabhängigen" rechtssprecher mal so langsam zusehen, dass sie wie in anderswo üblich ihre eigene brut und haut noch mit hilfe von privatarmeen heil durch ihr bonzenleben bringen...
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Bitte wehren Sie sich weiter gegen Einschränkungen der Pressefreiheit. Sollten die beiden Journalisten auch in zweiter Instanz verurteilt werden, bin ich bereit, eine Sammlung hier im Netz zu organisieren. Für Schenkungen gibt es ja einen Freibetrag. Es werden sich sicher 500 Leser finden, die jeweils 5 Euro spenden werden - der Meinungsfreiheit zuliebe.
...daß mich mich daran sofort beteiligen werde. Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Eine sehr gute Initiative!
Ich bin dabei!
...daß mich mich daran sofort beteiligen werde. Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Eine sehr gute Initiative!
Ich bin dabei!
Hat man sich da etwa sinnbildlich in den Sumpf begeben?
Für mich schwer zu sagen, ob das Urteil berechtgt ist. Ich hatte ja zum anderen Artikel die Vermutung unsorgfältiger Arbeit geäussert weil man den Eindruck hatte, sie seien im Stich gelassen worden.
Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt weil...? Das ist in Bezug auf den Gefragten etwas anderes, als wenn ich sage, XY hat Anzeige erstattet, wurden deswegen die Ermittlungen nicht weiter geführt und Ermittelnde unter Druck gesetzt?. Üble Nachrede kann auch dadurch strafbar sein, dass man Tatsachen in einen bestimmten Zusammenhang rückt.
Das "will ich nicht mehr mit zu tun haben" ist m. E. kein Argument. Es kann einem auch so zugesetzt werden, dass jede Gegenmassnahme einen nur tiefer reinreiten würde. Da macht man lieber Schluss und schluckt die Kröte.
Ich weiss es nicht. Es müssen andere entscheiden. Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter unseres Staates. Aber sie kann auch Existenzen vernichten. Deswegen ist sorgfältige Arbeit Pflicht, auch in sumpfigem Gelände.
es ist sehr schwer heutzutage auf der sauberen Seite zu stehen, da alle Wege so fuerchterlich verschmutzt sind.
Oder hat mein Opa recht wenn er behauptet: es ist leichter sich mit der schmutzigen Weste des Einflussreichen zu arrangieren als mit der reinen Weste des einfachen Buergers?
Sicher hat ihr Opa recht und es kommt es auch darauf an, was Sie zu bieten haben. Das heisst aber m. E. nicht, dass jeder Einflussreiche eine schmutzige Weste hat.
Sicher hat ihr Opa recht und es kommt es auch darauf an, was Sie zu bieten haben. Das heisst aber m. E. nicht, dass jeder Einflussreiche eine schmutzige Weste hat.
Hat es die Dienstaufsichtsbeschwerde denn tatsächlich gegeben?
In der Berufungsinstanz haben dann die Beschwerdeführer Zeit und "Raum" alles Wesentliche vorzubringen; das rechtliche Gehör wird dort mit Sicherheit beachtet werden.
Verfassungsrechtlich ist der Fall nicht einfach. Es geht hier um das sog. Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit Pressefreiheit - alles Art. 5 GG - einerseits und dem Persönlichkeitsrechten der "Opfer" - hier wohl der strafrechtliche Vorwurf der "Verleumdung" und/oder der "üblen Nachrede" - §§ 186, 187, 188 StGB. Da im Rahmen des Art. 5 GG oft Fakten mit Meinungen vermengt sind, wird die Entscheidung des Gerichts immer schwerer, je mehr sich später hrausgestellt hat, dass einige Fakten objektiv falsch waren.
Im Zweifel sollte aber das Recht aus Art 5 GG "siegen" - jedenfalls meine Auffassung.
Finde ich gut was Sie sagen, aber kein "Persilschein" und wenn ein Schaden angerichtet wurde, muss das berücksichtigt werden. Sonst hätten die "Witween Schüttler" ganz freie Hand.
Finde ich gut was Sie sagen, aber kein "Persilschein" und wenn ein Schaden angerichtet wurde, muss das berücksichtigt werden. Sonst hätten die "Witween Schüttler" ganz freie Hand.
ich denke in 5 Jahren wir unser Rechts/staat da härter durchgreifen. Aber hatten wir alles schon mal. Meine Güte, wo die Politik schon gelandet ist.
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