Urteil Hohe Haftstrafe für Mord an Dominik Brunner

Wegen Mordes und Körperverletzung sind die Angeklagten im Mordprozess Dominik Brunner verurteilt worden. Die Verteidigung will gegen die hohen Strafen Revision einlegen.

Hohe Haftstrafen für Markus C. und Sebastian L: Beide Täter müssen hinter Gitter

Hohe Haftstrafen für Markus C. und Sebastian L: Beide Täter müssen hinter Gitter

Das Urteil des Landgerichts München I war mit Spannung erwartet worden: Würde der Richter der Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgen, wonach die beiden mutmaßlichen Täter den Manager Dominik Brunner aus Rache ermordeten? Oder stellte er sich auf die Seite der Verteidigung, die von Mord nichts wissen will, sondern stattdessen von Körperverletzung mit Todesfolge, allenfalls von versuchtem Totschlag ausgeht? Nach der Urteilsverkündung ist klar: Der Argumentation der Verteidiger ist das Gericht nicht gefolgt.

Die Strafkammer verurteilte den als Haupttäter geltenden 19-jährigen Markus S. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Haft. Der 18-jährige Mitangeklagte Sebastian L. muss wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter räuberischer Erpressung mit Todesfolge sieben Jahre hinter Gitter. Für beide gilt das Jugendstrafrecht.

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Der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. strebt eine Revision des Verfahrens an. Mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man "nicht einverstanden", sagte Rechtsanwalt Maximilian Paul. "Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen."

Die Angeklagten hatten den Manager Dominik Brunner am S-Bahnhof München-Solln geschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der Mann wurde als "Held von Solln" zum Synonym für Zivilcourage .

Doch nach den insgesamt zwölf Prozesstagen gab es berechtigte Zweifel, ob das reine Gut-Böse-Schema funktioniert. So starb der 50-Jährige nicht unmittelbar an seinen Verletzungen, sondern an einem Herzanfall . Als sicher gilt auch, dass der Manager als Erster zuschlug. Manche der mehr als 50 Zeugen sahen ihn sogar als Angreifer in Kampfposition.

Vom Mordvorwurf gegen Markus S. rückte die Staatsanwaltschaft dennoch nicht ab. In ihrem Plädoyer verwies Staatsanwältin Verena Käbisch auf das medizinische Gutachten, wonach nur die Schläge und Tritte Brunners Herz in solch einen Stress gebracht hätten, dass es aussetzte. Ihrer Auffassung nach hätte er ohne den Angriff ein alter Mann werden können. Auch dass der 50-Jährige den ersten Schlag abgegeben habe, sei unerheblich. Das Opfer sei nicht aggressiv gewesen, sondern habe sich mit seinem Schlag nur schützen wollen.

Die Verteidiger dagegen sagten in ihren Plädoyers, dass der 50-Jährige ohne den Herzfehler heute noch leben würde. Die Anwälte von S. und L. verlangten deshalb deutlich niedrigere Strafen. Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus.

 
Leser-Kommentare
  1. in dem er z.B. Schüler bedroht bzw. erpresst, darf sich nicht wundern, wenn er für die sich daraus entwickelnden Fakten verantwortlich gemacht wird.

  2. Man sollte unser sogenanntes Rechtssystem vielleicht mal dahingehend erweitern, dass man die Eltern mit in die Pflicht nimmt. Getreu dem Motto "Eltern haften für ihre Kinder" rührt das Verhalten der Heranwachsenden mitunter nicht selten aus dem Elternhaus sowie der schlechten bzw. fehlenden Erziehung.

    Nicht dass ich die beiden Täter in Schutz nehmen will, aber ich glaube eben, dass die Ursache der Probleme eben häufig in der Erziehung und damit bei den Eltern liegt.

    Das ist Urteil ist absolut korrekt. Vielleicht hilft die Zeit den beiden mal über ihre Tat nachzudenken.

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    Sie plädieren also für Sippenhaft? Ich denke, dass sie dann ein ziemlich verqueres Verständnis eines Rechtsstaates haben.

    • PW
    • 06.09.2010 um 10:33 Uhr

    Das Problem in diesem Fall ist, daß die Eltern des einen Täters beide tot sind. Da kann man niemanden verantwortlich machen.

    • TDU
    • 06.09.2010 um 10:52 Uhr

    Wenn Sie selber mal Kinder haben und merken, dass die nicht wie ein Automat funktionieren: Oben rein und unten kommt das Gewünschte raus, kann man ja noch mal drüber reden.

    ...dass der Ausspruch "Eltern haften für ihre Kinder " juristischer Nonsens ist ?

    Das mag sicherlich sein, auf diesem Gebiet sind meine Kenntnisse begrenzt. Nichtsdestotrotz spielt die juristische Bedeutung nur eine untergeordnete Rolle, weil ich es sinnbildlich auf die Verantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder übertragen wollte.

    @ Storch Heinar
    Nein, Sie haben mich nicht verstanden. Ich plädiere keinesfalls für Sippenhaft, sondern dafür die Hintergründe, d.h. die Erziehungssituation genauer zu beleuchten. Sie wissen doch selbst wie viele überforderte Eltern in diesem Land leben, die ihr Kind durch eine gescheiterte Erziehung auf die schiefe Bahn bringen.

    @TDU
    Zugegeben, ich habe keine Kinder (und möchte auch keine!). Trotzdem ist mir sehr wohl bewusst dass Kinder keine Automaten sind. Dennoch danke für die Aufklärung. Offensichtlich haben auch Sie mich nicht verstanden.

    Sie plädieren also für Sippenhaft? Ich denke, dass sie dann ein ziemlich verqueres Verständnis eines Rechtsstaates haben.

    • PW
    • 06.09.2010 um 10:33 Uhr

    Das Problem in diesem Fall ist, daß die Eltern des einen Täters beide tot sind. Da kann man niemanden verantwortlich machen.

    • TDU
    • 06.09.2010 um 10:52 Uhr

    Wenn Sie selber mal Kinder haben und merken, dass die nicht wie ein Automat funktionieren: Oben rein und unten kommt das Gewünschte raus, kann man ja noch mal drüber reden.

    ...dass der Ausspruch "Eltern haften für ihre Kinder " juristischer Nonsens ist ?

    Das mag sicherlich sein, auf diesem Gebiet sind meine Kenntnisse begrenzt. Nichtsdestotrotz spielt die juristische Bedeutung nur eine untergeordnete Rolle, weil ich es sinnbildlich auf die Verantwortung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder übertragen wollte.

    @ Storch Heinar
    Nein, Sie haben mich nicht verstanden. Ich plädiere keinesfalls für Sippenhaft, sondern dafür die Hintergründe, d.h. die Erziehungssituation genauer zu beleuchten. Sie wissen doch selbst wie viele überforderte Eltern in diesem Land leben, die ihr Kind durch eine gescheiterte Erziehung auf die schiefe Bahn bringen.

    @TDU
    Zugegeben, ich habe keine Kinder (und möchte auch keine!). Trotzdem ist mir sehr wohl bewusst dass Kinder keine Automaten sind. Dennoch danke für die Aufklärung. Offensichtlich haben auch Sie mich nicht verstanden.

  3. Ich finde das Urteil schon richtig so, denn egal, wer angefangen hat, so ein Ausraster ist nicht zu entschuldigen. Und vor allem hat die Staatsanwaltschaft recht, wenn sie sagt "kein Mensch hat ein revht auf ein gesundes Opfer". Ich halte Brunner nicht für einen Helden. Richtig ist das Urteil dennoch.

    Jemanden zu Tode prügeln geht nicht. Auch, wenn man zuerst angegriffen worden ist, wenn das Gegenüber am Boden liegt, ist Ende, dann geht von ihm keine Gefahr oder Aggression mehr aus. Wer jetzt weiter zuschlägt, der will sich nicht verteidigen, der will Rache und den anderen demütigen. Und das gehört eben bestraft.
    Und was das "ohne Herzfehler würde er noch leben" angeht. Wenn jemand einen Herzkranken z.B. mit Gift ermordet, gibt es auch keien Milderung, weil derjenige ohne den Herzfehler noch leben würde. Oder bei der Ermordung eines Krbspatienten, weil der durch die Chemo eben geschwächt war, Pech gehabt.
    Wer davon ausgehen kann, dass seine Taten den Tod zur Folge haben können, was beim Eintreten auf ein bewusstloses, am Boden liegendes Opfer nun einmal der Fall ist, der muss auch damit leben, sich für Mord zu verantworten.

    • Nimzo
    • 06.09.2010 um 10:15 Uhr

    In anderen demokratischen Ländern hätten sie 15 Jahre oder mehr erhalten. Hier könnten die also nach 6-7 Jahren rauskommen.

    Die Presse, die als vierte Macht im Lande angesehen wird, beteiligt sich daran mit der Überschrift: "Justiz: Hohe Haftstrafe..."

    "Hohe Haftstrafe" im Namen des Volkes.

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    sehen Sie: genauso passiert es. Jemand ist - aus was für Gründen - aggressiv und das entlädt sich dann. Beim dumpfen alkoholisierten und perspektivelosen Schläger in Gewalt, beim selbstkontrollierten Zeitleser als Racheruf. Mal drüber nachdenken, ob da nicht ähnliche Muster am Werk sind.

    Über das Urteil wundere ich mich. Eine hohe Haftstrafe für die Beiden, ja - aber für Mord? Den Gedankengang dass diese Schlägerbubis Herrn Brunner mit Bedacht töten wollten kann ich nicht nachvollziehen.

    sehen Sie: genauso passiert es. Jemand ist - aus was für Gründen - aggressiv und das entlädt sich dann. Beim dumpfen alkoholisierten und perspektivelosen Schläger in Gewalt, beim selbstkontrollierten Zeitleser als Racheruf. Mal drüber nachdenken, ob da nicht ähnliche Muster am Werk sind.

    Über das Urteil wundere ich mich. Eine hohe Haftstrafe für die Beiden, ja - aber für Mord? Den Gedankengang dass diese Schlägerbubis Herrn Brunner mit Bedacht töten wollten kann ich nicht nachvollziehen.

  4. also ein erwachsener Mensch im Sinne des Gesetzes. Warum also wurde er unter Jugendstrafrecht verurteilt ?

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    ...nunmal in Deutschland "im Sinne des Gesetzes" zwischen 18 und 20 Jahren ("Heranwachsende") das Jungendstrafrecht angewandt werden kann (und oft wird):
    "§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
    (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

    1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder..."

    Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine persönliche Entwicklung eben nicht auf Knopfdruck am Tage des 18. Geburtstages abgeschlossen ist.
    Wenn Ihnen das nicht passt, setzen Sie sich für eine Gesetzesänderung ein, aber hören Sie auf, den Eindruck zu erwecken, hier sei ungesetzlicherweise ein zu mildes Urteil gefallen.

    ...nunmal in Deutschland "im Sinne des Gesetzes" zwischen 18 und 20 Jahren ("Heranwachsende") das Jungendstrafrecht angewandt werden kann (und oft wird):
    "§ 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
    (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

    1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder..."

    Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine persönliche Entwicklung eben nicht auf Knopfdruck am Tage des 18. Geburtstages abgeschlossen ist.
    Wenn Ihnen das nicht passt, setzen Sie sich für eine Gesetzesänderung ein, aber hören Sie auf, den Eindruck zu erwecken, hier sei ungesetzlicherweise ein zu mildes Urteil gefallen.

  5. ...kommt mit einer Bewährungsstrafe davon oder reicht es reich und berühmt zu sein, um dem Knast entgehen zu können?
    [...]
    Wo bleibt die Gerechtigkeit im Fall Sauerland und Schaller? Wetten die zwei gehen straffrei aus? Ich glaube nicht mehr an diese Justiz.

    Bitte beteiligen Sie sich mit ernsthaften Kommentaren und verzichten Sie auf verunglimpfende Äußerungen. Danke. Die Redaktion/km

  6. Entfernt. Bitte bemühen Sie sich um einen sachlichen und konstruktiven Diskussionsbeitrag. Danke. Die Redaktion/ag

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    • gorgo
    • 06.09.2010 um 11:07 Uhr

    Ihre Auffassung des Falles bedeutet zu Ende gedacht, dass jeder, der andere mit körperlicher Gewalt und tödlichen Folgen angreift, automatisch ein Totschlags-, statt ein Mordurteil verdient hat. Bei Tritten und Schlägen auf den Kopf oder Körper eines am Boden liegenden Opfers - und dies stellt das Urteil auch klar - gibt es keinen "Raufbonus" - es muss auch in allen zukünftigen Fällen klar sein, dass die Todesfolge bewusst in Kauf genommen wird.

    Wenn ein Dritter gegen Gewalttäter einschreitet, dann ist das selten wirkungsvoll möglich ohne Agression (Schreie, Schläge). Die Deutung solcher Umstände zu Gunsten der eigentlichen Agressoren ist nicht überzeugend. Dass Herr Brunner sich für angegriffene Kinder, also eindeutig körperlich Unterlegene eingesetzt hat, macht ein aktives und - ja - agressives Auftreten um so dringlicher.

    Man muss auch mal zuende denken, was ein anderes Urteil im Hinblick auf zukünftige Fälle von Zivilcourage gehabt Hätte: Sollten denn zukünftig diejenigen, die gegen Gewalt einschreiten, sich überlegen müssen, ob sie es dabei bewenden lassen, die Täter freundlich um Abstandnahme zu bitten - oder andernsfalls mildernde Umstände für die Täter zu produzieren?

    • gorgo
    • 06.09.2010 um 11:07 Uhr

    Ihre Auffassung des Falles bedeutet zu Ende gedacht, dass jeder, der andere mit körperlicher Gewalt und tödlichen Folgen angreift, automatisch ein Totschlags-, statt ein Mordurteil verdient hat. Bei Tritten und Schlägen auf den Kopf oder Körper eines am Boden liegenden Opfers - und dies stellt das Urteil auch klar - gibt es keinen "Raufbonus" - es muss auch in allen zukünftigen Fällen klar sein, dass die Todesfolge bewusst in Kauf genommen wird.

    Wenn ein Dritter gegen Gewalttäter einschreitet, dann ist das selten wirkungsvoll möglich ohne Agression (Schreie, Schläge). Die Deutung solcher Umstände zu Gunsten der eigentlichen Agressoren ist nicht überzeugend. Dass Herr Brunner sich für angegriffene Kinder, also eindeutig körperlich Unterlegene eingesetzt hat, macht ein aktives und - ja - agressives Auftreten um so dringlicher.

    Man muss auch mal zuende denken, was ein anderes Urteil im Hinblick auf zukünftige Fälle von Zivilcourage gehabt Hätte: Sollten denn zukünftig diejenigen, die gegen Gewalt einschreiten, sich überlegen müssen, ob sie es dabei bewenden lassen, die Täter freundlich um Abstandnahme zu bitten - oder andernsfalls mildernde Umstände für die Täter zu produzieren?

  7. Sie plädieren also für Sippenhaft? Ich denke, dass sie dann ein ziemlich verqueres Verständnis eines Rechtsstaates haben.

    Antwort auf "genauso ist es!"

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