Brunner-Prozess Die Zweifel bleiben
Wer jemandem gegen den Kopf tritt, nimmt seinen Tod in Kauf – ein wichtiges Signal des Urteils im Brunner-Prozess. Fraglich bleibt, ob es der Tat gerecht wird. Kommentar
© Miguel Villagran/Getty Images

Sebastian L., einer der Täter, wird zur Urteilsverkündung ins Gericht gebracht
Das Urteil im Prozess um den Tod von Dominik Brunner ist hart. Aber ist es auch gerecht? Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, weil sich ihr eine weitere Frage anschließt: Für wen gerecht, für die Angehörigen des Opfers, die Täter – oder die Öffentlichkeit?
Es ist beinah müßig, zu sagen, dass kein Urteil der Welt den Eltern von Dominik Brunner den Sohn wieder bringen kann. Das Landgericht München hat knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geurteilt und um einiges über denen der Verteidiger.
Das wichtige wie richtige Signal der Richter lautet: Die Täter haben ein Verbrechen begangen. Und wer einem Menschen gegen den Kopf tritt, nimmt seinen Tod in Kauf – egal, ob das Opfer gesund ist oder an einer nicht erkannten Herzkrankheit leidet, wie Dominik Brunner. Insofern mutet das Urteil angemessen an.
Wird es den Tätern gerecht? Zur Erinnerung: Der seinerzeit verantwortliche Staatsanwalt hatte Markus S. (18) und Sebastian L. (damals 17) wegen Mordes angeklagt, Markus S. wollte er sogar nach Erwachsenenrecht einsperren. Davon ist seine Nachfolgerin, die im Prozess die Anklage vertrat, zu Recht schon um einiges in ihrem Plädoyer abgerückt, indem sie etwa zwischen den Tatbeiträgen der Täter differenzierte.
Und nun ging die Kammer noch ein kleines Stück weiter im Strafmaß herunter. Sie erkennt damit auch an, dass die Tat von Solln zumindest in wichtigen Nuancen anders abgelaufen ist, als es uns die Ankläger seit der Tat vom vergangenen September glauben machen wollten. Dass es dazu erst die Hauptverhandlung brauchte, ist ein Skandal für sich.
In einem, für die Außenwirkung des Urteils entscheidenden Punkt folgte das Gericht allerdings der Staatsanwaltschaft: Markus S. habe sich auf dem Bahnsteig in Solln rächen wollen für die Einmischung von Dominik Brunner in der S-Bahn. Deshalb wurde er wegen Mordes verurteilt. Wer die Verhandlung miterlebt hat, wer die zugegeben teils diffusen, teils sich widersprechenden Zeugenaussagen gehört hat, bei dem bleiben Zweifel, ob das der Tat und ihrem Verlauf wirklich gerecht wird.
Ist dieser Teil womöglich ein Zugeständnis an eine aufgewühlte Öffentlichkeit, die Dominik Brunner vorab zum Helden und die Täter zu "Killern" erklärt hatte und jetzt Gerechtigkeit fordert?
Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht, es basiert auf dem Gedanken, noch formbare junge Menschen nach ihrer Tat, so schwer sie auch sein mag, zu resozialisieren, es soll spezialpräventiv sein, nicht generalpräventiv. Man kann über das Jugendstrafrecht und seine "Milde" sicher diskutieren, es nötigenfalls reformieren. Vergeltung oder Abschreckung aber – diese Gedanken sind zumindest dem geltenden Jugendstrafrecht fremd.
- Datum 06.09.2010 - 18:25 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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für eine Rechtssprechung" bemerkte einmal ein Richter in einem Fernsehspiel - sehr treffend und sehr korrekt.
Andersrum erscheint es mir aber auch nicht schlimm, wenn Rechtsempfinden und Rechtssprechung mal synchron gehen.
Wie hieß es von einem der Prozessbeteiligten: "Ein Täter hat keinen (Rechts-)Anspruch auf ein gesundes Opfer."
Sie sagen aber Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht, es basiert auf dem Gedanken, noch formbare junge Menschen nach ihrer Tat, so schwer sie auch sein mag, zu resozialisieren, es soll spezialpräventiv sein, nicht generalpräventiv. ?
Richtig, aber man kann auch umgekehrt einen Schuh draus machen und sich fragen: Was zwingt uns, quasi per Automatismus, für 18-jährige stets das Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen?
Eigentlich sinds doch Erwachsene. Und die Tatsache, dass sie Straftaten begangen haben, macht sie per se weniger wieder zum Jugendlichen - sondern zum Kriminellen (und zwar nach allen mir bekannten Standards.)
Herzlichst Crest
"Ist denn das Rechtsempfinden die richtige Basis für eine Rechtssprechung"
Um Ihre Frage (oder vielmehr die des Richters) zu beantworten: ich glaube nicht, daß das "Rechtsempfinden" die Basis für die Rechtsprechung sein sollte. Das merkt man schon allein daran, wieviele Foristen hier gänzlich unterschiedlicher Meinung sind. Einige finden die Strafen noch zu gering, andere halten die Verurteilung schon für einen Justizskandal. Ein einheitliches Rechtsempfinden gibt es wohl in den seltensten Fällen.
Das Rechtsempfinden einer von Boulevardmedien beeinflussten Öffentlichkeit darf nie und nimmer die Grundlage der Rechtsprechung sein! Dafür gibt es in dieser Öffentlichkeit zu viele einfach gestrickte Menschen, die einerseits "Auge um Auge" für ethisch vertretbar halten und andererseits glauben, sich anhand der in der Zeitung ihrer Wahl abgedruckten Informationen ein Urteil bilden zu können.
Beispiel Stella Liebeck: Die ganze Welt lachte, als bekannt wurde, dass ihr ein US Gericht 4,5 Mio. Dollar Schmerzensgeld zugesagt hatte, nachdem sie sich an einem McDonald's Kaffee verbrannt hatte, weil auf dem Becher kein Hinweis aufgedruckt war, dass der Kaffee heiß sei. "Zu putzig, diese klagewütigen Amerikaner!" hieß es da.
Was den Leuten, die gelacht haben, nicht bekannt war, ist die Tatsache, dass McDonald's den Kaffee damals bei knapp über 80° C ausschenkte. Frau Liebeck hat sich schwere Verbrennungen am Unterleib zugezogen, an denen sie noch Monate zu leiden hatte.
Aus irgendeinem Grund haben die Medien die Temperatur übersehen oder weggelassen.
Soll heißen: Mit der Wahrheitsfindung müssen wir Spezialisten betrauen, und wenn wir das öffentliche Rechtsempfinden zur Grundlage der Rechtsprechung gemacht hätten, würde auch bei uns heute noch verstümmelt, gesteinigt, geköpft, gerädert, und gehängt. Darauf wollen wir verzichten!
"Ist denn das Rechtsempfinden die richtige Basis für eine Rechtssprechung"
Um Ihre Frage (oder vielmehr die des Richters) zu beantworten: ich glaube nicht, daß das "Rechtsempfinden" die Basis für die Rechtsprechung sein sollte. Das merkt man schon allein daran, wieviele Foristen hier gänzlich unterschiedlicher Meinung sind. Einige finden die Strafen noch zu gering, andere halten die Verurteilung schon für einen Justizskandal. Ein einheitliches Rechtsempfinden gibt es wohl in den seltensten Fällen.
Das Rechtsempfinden einer von Boulevardmedien beeinflussten Öffentlichkeit darf nie und nimmer die Grundlage der Rechtsprechung sein! Dafür gibt es in dieser Öffentlichkeit zu viele einfach gestrickte Menschen, die einerseits "Auge um Auge" für ethisch vertretbar halten und andererseits glauben, sich anhand der in der Zeitung ihrer Wahl abgedruckten Informationen ein Urteil bilden zu können.
Beispiel Stella Liebeck: Die ganze Welt lachte, als bekannt wurde, dass ihr ein US Gericht 4,5 Mio. Dollar Schmerzensgeld zugesagt hatte, nachdem sie sich an einem McDonald's Kaffee verbrannt hatte, weil auf dem Becher kein Hinweis aufgedruckt war, dass der Kaffee heiß sei. "Zu putzig, diese klagewütigen Amerikaner!" hieß es da.
Was den Leuten, die gelacht haben, nicht bekannt war, ist die Tatsache, dass McDonald's den Kaffee damals bei knapp über 80° C ausschenkte. Frau Liebeck hat sich schwere Verbrennungen am Unterleib zugezogen, an denen sie noch Monate zu leiden hatte.
Aus irgendeinem Grund haben die Medien die Temperatur übersehen oder weggelassen.
Soll heißen: Mit der Wahrheitsfindung müssen wir Spezialisten betrauen, und wenn wir das öffentliche Rechtsempfinden zur Grundlage der Rechtsprechung gemacht hätten, würde auch bei uns heute noch verstümmelt, gesteinigt, geköpft, gerädert, und gehängt. Darauf wollen wir verzichten!
Also bitte.... Wo ist der Skandal? Aufgabe des Gerichtes ist es eine Art der Wahrheit zu finden, und zwar möglichst eine, die ggfs der Beurteilung der nächsthöheren Instanz standhält. Dass diese Wahrheit von der Version der Staatsanwaltschaft oder auch der verteidigung abweicht, möcht ich doch hoffen; auch wenn ich kein Jurist bin.
Man kann wohl davon ausgehen, dass er nach 7-8 Jahren wieder frei kommt. Hat er in der Zeit nicht eher die Gelegenheit, etwas zu lernen und sogar zu arbeiten, quasi fit fürs Leben gemacht zu werden, als bei einer Strafe zwischen "Tür und Angel" und wieder mit nichts in die Freiheit zu kommen?.
Er wäre ja nicht der Einzige, der mit 27-30 ins Berufsleben eintritt. Selbstverständlich setzt meine Argumentation voraus, dass mit (Re)Sozialisierung ernst gemacht wird.
Das Treten gegen den Kopf so scharf zu ahnden finde ich gut. Schlägereien und Gewalt gibt es immer. Aber man muss zurück zum: Wenn einer am Boden liegt, is gut.
also jemanden der andere Menschen zutodeprügelt nicht bestrafen, sondern ihm als Dank eine gute Ausbildung schenken? Dann sollte ich mich auch mal auf zur Haltestelle machen und drauf losprügeln. Meine Eltern sind nämlich was die Unterstützung bei meinem Studium angeht ziemlich geizig.
Dann tun Sie es doch und Sie werden was besser ist, und was sich auf Dauer auszahlt. Vielleicht finden Sie es im Gefängnis ja sogar schön.
Im übrigen hab ich den Resozialisiungsgedanken nicht erfunden. Die Präventionslehre stammt sogar schon Mitte des 19ten Jahrhunderts.
Es geht dabei um die Frage, wie die Gesellschaft am besten vor weiteren Straftaten des Täters und Anderen geschützt werden kann. Diese Wissenschaft ist wie so viele ander Fortschritte durch die Nazizeit behindert worden.
Die Lehren des Täters als Gesellschaftsresultat ist aber ein Übertreiben infolger der 19868iger. Es gibt auch Überlegungen, dass harte Srafen dem Täter gerechter werden, in dem man ihn dadurch ernst nimmt.
Wenn die Resozialisierung durch Betreuung gesetzliche Leilinie ist und nicht Zwangsarbeit und Langeweile und kriminelle Spezialausbildung im Knast, dann soll man sie auch durchführen.
also jemanden der andere Menschen zutodeprügelt nicht bestrafen, sondern ihm als Dank eine gute Ausbildung schenken? Dann sollte ich mich auch mal auf zur Haltestelle machen und drauf losprügeln. Meine Eltern sind nämlich was die Unterstützung bei meinem Studium angeht ziemlich geizig.
Dann tun Sie es doch und Sie werden was besser ist, und was sich auf Dauer auszahlt. Vielleicht finden Sie es im Gefängnis ja sogar schön.
Im übrigen hab ich den Resozialisiungsgedanken nicht erfunden. Die Präventionslehre stammt sogar schon Mitte des 19ten Jahrhunderts.
Es geht dabei um die Frage, wie die Gesellschaft am besten vor weiteren Straftaten des Täters und Anderen geschützt werden kann. Diese Wissenschaft ist wie so viele ander Fortschritte durch die Nazizeit behindert worden.
Die Lehren des Täters als Gesellschaftsresultat ist aber ein Übertreiben infolger der 19868iger. Es gibt auch Überlegungen, dass harte Srafen dem Täter gerechter werden, in dem man ihn dadurch ernst nimmt.
Wenn die Resozialisierung durch Betreuung gesetzliche Leilinie ist und nicht Zwangsarbeit und Langeweile und kriminelle Spezialausbildung im Knast, dann soll man sie auch durchführen.
"Ist denn das Rechtsempfinden die richtige Basis für eine Rechtssprechung"
Um Ihre Frage (oder vielmehr die des Richters) zu beantworten: ich glaube nicht, daß das "Rechtsempfinden" die Basis für die Rechtsprechung sein sollte. Das merkt man schon allein daran, wieviele Foristen hier gänzlich unterschiedlicher Meinung sind. Einige finden die Strafen noch zu gering, andere halten die Verurteilung schon für einen Justizskandal. Ein einheitliches Rechtsempfinden gibt es wohl in den seltensten Fällen.
Zeige deine Hausarbeiten deiner Oma, und wenn die es versteht, stimmt das Ergebnis. Dieser Grundsatz gilt immer noch.
Der Unterschied liegt eben im Verfahren, wie man zum Schuldspuch kommt. Man folgert eben nicht, der ist böse, also Strafe, sondern die Tat ist zu beweisen, die Beweggründe aufzudecken und das Strafmass zu finden.
Alles nach rationalen Regeln und der Logik, die in unserem Recht sehr hoch entwickelt ist. Damit kann man dem Täter und dem Opfer gerecht werden. Ungereimtheiten sind sehr oft weltanschaulichen Gründen und fehlender Lebenserfahrung geschuldet.
Wenn man das ändern will, wenn man die Volksseele als Grundlage der Urteile und der Wahrheitsfindung heranziehen wollte, müsste man die Gesetze ändern.
Zeige deine Hausarbeiten deiner Oma, und wenn die es versteht, stimmt das Ergebnis. Dieser Grundsatz gilt immer noch.
Der Unterschied liegt eben im Verfahren, wie man zum Schuldspuch kommt. Man folgert eben nicht, der ist böse, also Strafe, sondern die Tat ist zu beweisen, die Beweggründe aufzudecken und das Strafmass zu finden.
Alles nach rationalen Regeln und der Logik, die in unserem Recht sehr hoch entwickelt ist. Damit kann man dem Täter und dem Opfer gerecht werden. Ungereimtheiten sind sehr oft weltanschaulichen Gründen und fehlender Lebenserfahrung geschuldet.
Wenn man das ändern will, wenn man die Volksseele als Grundlage der Urteile und der Wahrheitsfindung heranziehen wollte, müsste man die Gesetze ändern.
Meine persönliche Erfahrung als Strafverteidiger ist, dass gerade bei Jugendlichen die Folgen einer Tat und insbesondere eine längere Untersuchungshaft eine massive Schockwirkung hat.
Danach sind sie "handzahm" und wirken äußerst unscheinbar.
Ein Verhalten, welches sie vorher und gerade auch während der Tat überhaupt nicht an den Tag gelegt haben.
angemessenes Urteil. Bleibt nur zu hoffen, dass die Verurteilten etwas in ihrer Zeit lernen.
Politisch ist das urteil korrekt.
Juristisch gibt es zwei Probleme:
Dass Herr Brunner in Notwehr gehandelt hat, ist für das Strafmaß von Belang, wurde aber im Prozess nicht klar.
Das Mordmerkmal "Rache" ist fragwürdig und wurde nicht nachvollziehbar begründet.
Für den zweiten Angeklagten war meines Erachtens lediglich Nötigung der Jugendlichen zu bestrafen. Dass er seinem Kumpel bei Beginn der Schlägerei zunächst half, ist kaum strafbar.
also jemanden der andere Menschen zutodeprügelt nicht bestrafen, sondern ihm als Dank eine gute Ausbildung schenken? Dann sollte ich mich auch mal auf zur Haltestelle machen und drauf losprügeln. Meine Eltern sind nämlich was die Unterstützung bei meinem Studium angeht ziemlich geizig.
Ein Leben am Rande des Existenzminimums, Arbeitslager, Todesstrafe? Und die 8 Jahre im Gefängnis sind sicherlich eine großartige Zeit...
Ein Leben am Rande des Existenzminimums, Arbeitslager, Todesstrafe? Und die 8 Jahre im Gefängnis sind sicherlich eine großartige Zeit...
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