Jörg Kachelmann Prozesstag mit schwachen Beweisen

Das Gutachten eines Sachverständigen ließ schon zu Beginn des Prozesses gegen Jörg Kachelmann viele Fragen offen. Wie will die Staatsanwaltschaft die Tat nachweisen?

Der TV-Moderator Jörg Kachelmann verlässt in einem Auto das Gerichtsgelände

Der TV-Moderator Jörg Kachelmann verlässt in einem Auto das Gerichtsgelände

Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Mannheim sagt der ARD-Wettermoderator nicht viel. Nach der Verlesung der Anklageschrift mit dem mittlerweile öffentlich sattsam bekannten Vergewaltigungsvorwurf teilt Jörg Kachelmann bloß seinen Namen, sein Alter und seine Adresse mit. Im Übrigen macht er von dem – jedem Angeklagten zustehenden – Recht Gebrauch, zu schweigen.

Allerdings hat Kachelmann sich Ende März 2010, wenige Tage nach seiner Festnahme, bereits gegenüber einem Ermittlungsrichter geäußert und die Behauptungen der ihn belastenden ehemaligen Geliebten bestritten. Das Protokoll dieser Aussage wird nun vom Gericht vorgetragen.

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Der Angeklagte schilderte hier dem Richter den angeblichen Tatabend aus seiner Sicht: Ein ganz normaler Abend, wie er ihn häufig in der Wohnung der Gelegenheitsgeliebten verbracht habe – so normal, dass er nicht mehr sagen kann, was es zu essen gab, ob er die Küche betreten hat, und ob die Frau ihre Monatsregel hatte. Kachelmann weiß bloß noch, dass die Beziehung mit der Freundin an diesem Abend nach heftigen Vorwürfen ihrerseits zu Ende ging – aber auch dieser Trennungsakt kommt in Kachelmanns Schilderung farblos, undramatisch, fast gleichgültig daher.

Dann spricht der Verteidiger. Reinhard Birkenstock, der Rechtsanwalt Kachelmanns, fasst die aktuelle Gutachtenlage zusammen und die sieht nicht gut aus für Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Eine Bremer Aussagepsychologin hält in ihrer Expertise die Vergewaltigungsschilderung der Opferzeugin für so dürftig und unplausibel, dass sich damit eine tatsächlich stattgefundene Vergewaltigung nicht beweisen lässt.

Vor wenigen Tagen neu hinzugekommen ist das Gutachten des Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber, der Professor für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité ist. Kröber hat die Nebenklägerin im Auftrag des Landgerichts Mannheim auf ihre Aussagetüchtigkeit hin untersucht, dabei sollte er sein Augenmerk insbesondere darauf richten, ob die Opferzeugin – wie von deren Traumatherapeuten behauptet – durch die Vergewaltigungshandlungen des Angeklagten Kachelmann in einem Maße schockiert und traumatisiert worden sein könnte, dass ihre Aussagetüchtigkeit darunter gelitten hat und es ihr nun nicht mehr gelingt, den schrecklichen Vorgang in aller Deutlichkeit zu erinnern.

Was Reinhard Birkenstock nun aus dem Kröber-Gutachten zitiert, lässt vermuten, dass dieser Sachverständige die Zunft der Traumatologen bestenfalls für eine Glaubensgemeinschaft hält. Wer eine existenziell bedrohliche Lage erlebt habe, schreibt Kröber, der schalte seine Wahrnehmung doch keineswegs ab – im Gegenteil: "Es findet eine Fokussierung auf das Kerngeschehen statt." Dieses Kerngeschehen werde "nahezu eingebrannt ins Gedächtnis" und werde auch noch nach Jahrzehnten "prägnant erinnert". Dieses Phänomen habe die Wissenschaft zum Beispiel bei KZ-Überlebenden beobachtet, denen mehr als ein halbes Jahrhundert nach ihrer Internierung noch jede Verästelung des Schreckens gegenwärtig sei.

Bei der Nebenklägerin, der Kröber durchaus einige "manipulative Potenz" zuerkennt, hat der Kriminalpsychiater allerdings kein Trauma gefunden. Auch keine Löschung von Erinnerungen an den Tatablauf und auch keine schamvolle innere Hemmung, vom erzwungenen Geschlechtsverkehr zu berichten – "wohl aber eine normalpsychologisch nachvollziehbare emotionale Labilität, insbesondere durch Kränkungen, die ihr Jörg Kachelmann zugefügt habe".

Vor allem aber entlarvt der Sachverständige in seinem Gutachten das zutiefst Unseriöse der Argumentation des die Nebenklägerin behandelnden Traumatologen. Der hatte bei seiner Patientin erst eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, um dann von der eigenen Diagnose darauf zu schließen, dass es die behauptete Vergewaltigung wirklich gegeben habe.

Birkenstock zitiert eine Passage aus dem Gutachten des Sachverständigen Kröber, in der dieser ironisch bedauert, dass ein Umkehrschluss vom auffälligen Verhalten eines Patienten auf ein Verbrechen leider nicht möglich sei: "Psychotraumatologen könnten der Kriminalpolizei und den Gerichten sehr viel Arbeit abnehmen, wenn sie beweiskräftig aus den Beschwerden von Opfern den Tatablauf rekonstruieren könnten."

Für die Mannheimer Staatsanwaltschaft, die Kachelmann in den vergangenen Monaten engagiert verfolgt hatte, bleibt nun die Frage, wie sie dem Angeklagten angesichts dieser Gutachten eine Tat noch nachweisen will.

 
Leser-Kommentare
    • chamsi
    • 13.09.2010 um 19:43 Uhr

    dann kann sich Herr Kachelmann ja einmal selbst einer
    psychologischen Begutachtung stellen.
    Hat er bislang aber nicht gewagt :)
    Wenn sein Verteidiger behauptet, bei dem mutmaßlichen
    Opfer sei eine erhebliche potentielle Manipulationsbereitschaft feststellbar, kann man nur kontern, dass sein Mandant in den vergangenen 11 Jahren nicht nur eine potentielle Manipulationsbereitschaft gezeigt hat, sondern faktisch TAGTÄGLICH seine diversen
    Freundinnen mit Erfolg systemmatisch manipuliert hat.

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    • Timo K
    • 13.09.2010 um 20:04 Uhr

    Scheint aber, verfolgt man zu dem Fall hin und wieder die Kommentare, der eine oder die andere als Grund zu sehen, jemand wegen angeblicher Vergewaltigung 15 Jahre in den Bau zu schicken.

    • Timo K
    • 13.09.2010 um 20:04 Uhr

    Scheint aber, verfolgt man zu dem Fall hin und wieder die Kommentare, der eine oder die andere als Grund zu sehen, jemand wegen angeblicher Vergewaltigung 15 Jahre in den Bau zu schicken.

    • Timo K
    • 13.09.2010 um 20:04 Uhr

    Scheint aber, verfolgt man zu dem Fall hin und wieder die Kommentare, der eine oder die andere als Grund zu sehen, jemand wegen angeblicher Vergewaltigung 15 Jahre in den Bau zu schicken.

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    • chamsi
    • 13.09.2010 um 20:26 Uhr

    nur angeblich stattgefunden hat ?
    Wenn jemand über viele Jahre hinweg durch mieseste
    Manipulation andere Menschen in seiner "Macht" hatte,
    und seine Sexualpraktiken unterstreichen, dass es ihm
    um Macht ging, dann kann ein Verlust dieser Macht durch
    Vergewaltigung augenblicklich wieder "korrigiert" werden.
    Diese Variante ist mindestens so wahrscheinlich wie die
    angebliche "Rachevariante".
    Eine Frau, die 11 Jahre lang klaglos in der Rolle des
    Opfers gewesen ist, auch sexuell, soll plötzlich zur
    Täterin werden.
    Und das bei einem "Prominenten" wie Kachelmann ?
    Ist ja möglich, aber weniger wahrscheinlich.
    Deshalb sollte man den Prozeß auch abwarten.
    Allerdings ist es unfair, dass nur die Frau sich den
    Gutachtern stellt und Kachelmann nicht.
    Er wird schon wissen, warum .

    • chamsi
    • 13.09.2010 um 20:26 Uhr

    nur angeblich stattgefunden hat ?
    Wenn jemand über viele Jahre hinweg durch mieseste
    Manipulation andere Menschen in seiner "Macht" hatte,
    und seine Sexualpraktiken unterstreichen, dass es ihm
    um Macht ging, dann kann ein Verlust dieser Macht durch
    Vergewaltigung augenblicklich wieder "korrigiert" werden.
    Diese Variante ist mindestens so wahrscheinlich wie die
    angebliche "Rachevariante".
    Eine Frau, die 11 Jahre lang klaglos in der Rolle des
    Opfers gewesen ist, auch sexuell, soll plötzlich zur
    Täterin werden.
    Und das bei einem "Prominenten" wie Kachelmann ?
    Ist ja möglich, aber weniger wahrscheinlich.
    Deshalb sollte man den Prozeß auch abwarten.
    Allerdings ist es unfair, dass nur die Frau sich den
    Gutachtern stellt und Kachelmann nicht.
    Er wird schon wissen, warum .

    • chamsi
    • 13.09.2010 um 20:26 Uhr

    nur angeblich stattgefunden hat ?
    Wenn jemand über viele Jahre hinweg durch mieseste
    Manipulation andere Menschen in seiner "Macht" hatte,
    und seine Sexualpraktiken unterstreichen, dass es ihm
    um Macht ging, dann kann ein Verlust dieser Macht durch
    Vergewaltigung augenblicklich wieder "korrigiert" werden.
    Diese Variante ist mindestens so wahrscheinlich wie die
    angebliche "Rachevariante".
    Eine Frau, die 11 Jahre lang klaglos in der Rolle des
    Opfers gewesen ist, auch sexuell, soll plötzlich zur
    Täterin werden.
    Und das bei einem "Prominenten" wie Kachelmann ?
    Ist ja möglich, aber weniger wahrscheinlich.
    Deshalb sollte man den Prozeß auch abwarten.
    Allerdings ist es unfair, dass nur die Frau sich den
    Gutachtern stellt und Kachelmann nicht.
    Er wird schon wissen, warum .

  1. Warum sollte Jörg Kachelmann das tun? Kennt das Deutsche Strafrecht neuerdings eine Beweislastumkehr? Ist da etwas an mir vorbei gegangen. Die Staatsanwaltschaft muss Herrn Kachelmann die ihm vorgeworfene Tat beweisen, zumindest aber dem Gericht gegenüber glaubhaft machen, dass die vorliegenden Indizien eventuell bestehende Zweifel bei weitem überwiegen.

    Soweit mir bekannt, kann selbst das Gericht eine psychologische Untersuchung eines Angeklagten nur dann anordnen, wenn es von seiner Täterschaft überzeugt ist, es aber Zweifel an seiner Schuldfähigkeit aufgrund von psychischen Störungen gibt.

    Das das mutmassliche Opfer eine solche Untersuchung über sich ergehen lies, spricht für sie. Allerdings hat sie wohl kaum mit dem, bisher bekannten, Ergebnis gerechnet.

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    • chamsi
    • 13.09.2010 um 20:44 Uhr

    dann entscheidet die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.
    Kachelmanns Anwälte stützen sich hierbei auf diverse
    Gutachter, einer davon soll die Aussagen des behandelnden(!)
    Arztes des mutmaßlichen Opfers ad absurdum führen.
    Wenn man also MIT psychologischen Gutachten argumentiert,
    welchen Grund könnte es dann geben, den eigenen
    Mandanten nicht auch einem solchen Gutachten zu unterziehen?
    Entweder "Schuld" oder aber "Mißtrauen Gutachten gegenüber".
    In letzterem Fall kann man aber logischerweise auch nicht
    mit solchen argumentieren, wenn es um die Frau geht :)

    Nur Sie vergessen den Hauptpunkt. Kachelmann hat als unschuldig zu gelten, bis ihm das Gegenteil bewiesen wurde. Und es ist NICHT seine Aufgabe seine Unschuld zu beweisen. Anders die Anzeigeerstatterin. Sie beschuldigt ihn und muss glaubhaft machen, dass ihre Aussage richtig ist.

    Sie urteilen moralisch. Da kann ich Ihnen sogar ein ganzes Stück weit folgen, aber mangelnde Moral ist kein Strafgrund.

    • chamsi
    • 13.09.2010 um 20:44 Uhr

    dann entscheidet die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.
    Kachelmanns Anwälte stützen sich hierbei auf diverse
    Gutachter, einer davon soll die Aussagen des behandelnden(!)
    Arztes des mutmaßlichen Opfers ad absurdum führen.
    Wenn man also MIT psychologischen Gutachten argumentiert,
    welchen Grund könnte es dann geben, den eigenen
    Mandanten nicht auch einem solchen Gutachten zu unterziehen?
    Entweder "Schuld" oder aber "Mißtrauen Gutachten gegenüber".
    In letzterem Fall kann man aber logischerweise auch nicht
    mit solchen argumentieren, wenn es um die Frau geht :)

    Nur Sie vergessen den Hauptpunkt. Kachelmann hat als unschuldig zu gelten, bis ihm das Gegenteil bewiesen wurde. Und es ist NICHT seine Aufgabe seine Unschuld zu beweisen. Anders die Anzeigeerstatterin. Sie beschuldigt ihn und muss glaubhaft machen, dass ihre Aussage richtig ist.

    Sie urteilen moralisch. Da kann ich Ihnen sogar ein ganzes Stück weit folgen, aber mangelnde Moral ist kein Strafgrund.

    • chamsi
    • 13.09.2010 um 20:44 Uhr

    dann entscheidet die Glaubwürdigkeit der Beteiligten.
    Kachelmanns Anwälte stützen sich hierbei auf diverse
    Gutachter, einer davon soll die Aussagen des behandelnden(!)
    Arztes des mutmaßlichen Opfers ad absurdum führen.
    Wenn man also MIT psychologischen Gutachten argumentiert,
    welchen Grund könnte es dann geben, den eigenen
    Mandanten nicht auch einem solchen Gutachten zu unterziehen?
    Entweder "Schuld" oder aber "Mißtrauen Gutachten gegenüber".
    In letzterem Fall kann man aber logischerweise auch nicht
    mit solchen argumentieren, wenn es um die Frau geht :)

    Antwort auf "Wieso sollte er?"
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    Eine Vergewaltigung kennt in der Regel nur 2 Beteiligte: den Täter und das Opfer(über Ausnahmefälle soll hier nicht gesprochen werden). Ausgehend davon besteht immer eine komplizierte Beweislage, die auch die Ermittler vor besondere Herausforderungen bedeutet. Und selbstverständlich spielt die Glaubwürdigkeit des Opfers eine besondere Rolle, so daß entsprechende Gutachten erforderlich sein können.
    Darauf kann man nur bei einer wirklich eindeutigen Beweislage, beispielsweise entsprechende Verletzungen des Opfers, verzichten.
    Den Täter zu begutachten, wird jedoch nur dann für notwendig gehalten, wenn psychische Auffälligkeiten vorhanden sind, die eventuelle Auswirkungen auf seine Schuldfähigkeit haben können. Gutachten über die Glaubwürdigkeit eines Täters gehören nicht in den üblichen Rahmen.
    Und grundsätzlich, solange Kachelmann nicht verurteilt ist, muß er als unschuldig betrachtet werden. Daran führt kein Weg und auch keine noch so einleuchtende Argumentation vorbei. Und ein Opfer ist auch dann erst wirklich das Opfer.
    Daß das für die Medien nicht gilt, ist die tragische Seite dieser Geschichte. Kachelmann wurde von den Medien als vogelfrei betrachtet und genauso ist man mit ihm umgegangen und tut es noch immer.

    Eine Vergewaltigung kennt in der Regel nur 2 Beteiligte: den Täter und das Opfer(über Ausnahmefälle soll hier nicht gesprochen werden). Ausgehend davon besteht immer eine komplizierte Beweislage, die auch die Ermittler vor besondere Herausforderungen bedeutet. Und selbstverständlich spielt die Glaubwürdigkeit des Opfers eine besondere Rolle, so daß entsprechende Gutachten erforderlich sein können.
    Darauf kann man nur bei einer wirklich eindeutigen Beweislage, beispielsweise entsprechende Verletzungen des Opfers, verzichten.
    Den Täter zu begutachten, wird jedoch nur dann für notwendig gehalten, wenn psychische Auffälligkeiten vorhanden sind, die eventuelle Auswirkungen auf seine Schuldfähigkeit haben können. Gutachten über die Glaubwürdigkeit eines Täters gehören nicht in den üblichen Rahmen.
    Und grundsätzlich, solange Kachelmann nicht verurteilt ist, muß er als unschuldig betrachtet werden. Daran führt kein Weg und auch keine noch so einleuchtende Argumentation vorbei. Und ein Opfer ist auch dann erst wirklich das Opfer.
    Daß das für die Medien nicht gilt, ist die tragische Seite dieser Geschichte. Kachelmann wurde von den Medien als vogelfrei betrachtet und genauso ist man mit ihm umgegangen und tut es noch immer.

  2. Anders als in den USA ist es im deutschen Strafprozeß nicht
    Aufgabe der Staatsanwaltschaft, irgendetwas zu beweisen.
    Die deutsche Staatsanwaltschaft wird gern als "objektivste
    Behörde der Welt" bezeichnet. Sie ermittelt einen Sachver-
    halt in alle Richtungen sowohl nach be- als entlastenden
    Umständen und erhebt Anklage nur, wenn nach vorläufiger Einschätzung eine Verurteilung wahrscheinlich erscheint. Zu
    einer Gerichtsverhandlung kommt es nur, wenn des zuständige
    Gericht diese Einschätzung teilt und mit einem förmlichen
    Beschluß, dem sog. Eröffnungsbeschluß das Hauptverfahren
    eröffnet. Danach geht die Herrschaft über das Verfahren
    auf das Gericht über, was sich in der Leitung der Verhand-
    lung durch den Vorsitzenden ausdrückt. Das G e r i c h t
    muß nun eigenverantwortlich die Schuldfrage klären, also
    auch Schuldbeweise sammeln, selbst wenn der Vertereter der
    Staatsanwaltschaft in der Verhandlung ganz passiv bleibt.
    Die Staatsanwaltschaft kann nicht einmal mehr das Verfahren beenden, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dem Angeklagten könne die Straftat nicht nachgewiesen werden.
    Es kommt sogar gelegentlich vor, das die Staatsanwaltschaft zugunsten eines Verurteilten Berufung oder Revision einlegt, wenn sie meint, er sei zu Unrecht oder zu hart
    bestraft worden.
    Die Sachverständigen werden noch persönlich aussagen müssen,
    und zwar zweckmäßigerweise nach Vernehmung der Zeugin, um
    deren Glaubwürdigkeit es geht.

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    Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde. Allerdings läuft es im Endeffekt darauf hinaus, dass die SA die Beweise für die Schuld oder Unschuld suchen muss und sie somit beweist. Das Gericht, das das Urteil auf Basis der vorliegenden Beweise fällt, muss sie nicht suchen sondern "nur" bewerten. Das bedeutet nicht, dass es bei mangelhaften Daten, nicht auch selbst Nachermittlungen initiieren kann.

    Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde. Allerdings läuft es im Endeffekt darauf hinaus, dass die SA die Beweise für die Schuld oder Unschuld suchen muss und sie somit beweist. Das Gericht, das das Urteil auf Basis der vorliegenden Beweise fällt, muss sie nicht suchen sondern "nur" bewerten. Das bedeutet nicht, dass es bei mangelhaften Daten, nicht auch selbst Nachermittlungen initiieren kann.

  3. "Für die Mannheimer Staatsanwaltschaft, die Kachelmann in den vergangenen Monaten engagiert verfolgt hatte, bleibt nun die Frage, wie sie dem Angeklagten angesichts dieser Gutachten eine Tat noch nachweisen will."

    Hat sie das denn je gewollt? Oder geht es nach der schon mal erfolgten Ersatzbestrafunmg durch Knast, jetzt nur noch um publizistische Lynchjustiz durch Präsentation einer Galerie der Ex-Liebesopfer, die dann von Alice Schwarzer entsprechend publizistisch für BILD aufbereitet wird, damit auch noch der hinterste Stammtisch bis ins Detail mitbekommt, dass es hier möglicherweise einen Gefühls-Missbrauch von ERWACHSENEN Menschen gab, der aber nicht strafbar ist?

    Modell "sozialistischer" Schauprozess - wenngleich bislang ohne das erwünschte Schuldbekenntnis?

    Wenn eine tatsächliche Vergewaltigung nicht bewiesen werden kann, ist das für das Opfer - aber auch für den Rechtsstaat - eine Katastrophe. Aber darf man deshalb ersatzweise zu solchen Mitteln greifen?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • chamsi
    • 13.09.2010 um 21:05 Uhr

    seiner Glaubwürdigkeit.
    Mindestens eine andere Frau hat ausgesagt, dass er sie
    körperlich mißhandelt hat.
    Andere Frauen schildern ihn als extrem dominant und verlogen.
    Laut emails durfte seine Freundin keine Miniröcke in
    seiner Abwesenheit tragen, bestimmte Kleidungsstücke
    nur dann, wenn er sie gekauft hat :)
    Wenn er keine Zeit hatte, schob er auch schon mal
    eine Krebserkrankung vor......etc. etc.
    Die Aussagen eines Menschen mit diesen Charakterzügen
    darf schon gewertet werden, oder ?
    Es sei denn, ein Gutachter würde ihn als gutmütigen
    Casanova sehen, der halt nur ein bißchen "geschwindelt"
    hat, aber nie zu Gewalttätigkeiten fähig wäre.
    Also..her mit dem Gutachter :)

    • chamsi
    • 13.09.2010 um 21:05 Uhr

    seiner Glaubwürdigkeit.
    Mindestens eine andere Frau hat ausgesagt, dass er sie
    körperlich mißhandelt hat.
    Andere Frauen schildern ihn als extrem dominant und verlogen.
    Laut emails durfte seine Freundin keine Miniröcke in
    seiner Abwesenheit tragen, bestimmte Kleidungsstücke
    nur dann, wenn er sie gekauft hat :)
    Wenn er keine Zeit hatte, schob er auch schon mal
    eine Krebserkrankung vor......etc. etc.
    Die Aussagen eines Menschen mit diesen Charakterzügen
    darf schon gewertet werden, oder ?
    Es sei denn, ein Gutachter würde ihn als gutmütigen
    Casanova sehen, der halt nur ein bißchen "geschwindelt"
    hat, aber nie zu Gewalttätigkeiten fähig wäre.
    Also..her mit dem Gutachter :)

    • chamsi
    • 13.09.2010 um 21:05 Uhr

    seiner Glaubwürdigkeit.
    Mindestens eine andere Frau hat ausgesagt, dass er sie
    körperlich mißhandelt hat.
    Andere Frauen schildern ihn als extrem dominant und verlogen.
    Laut emails durfte seine Freundin keine Miniröcke in
    seiner Abwesenheit tragen, bestimmte Kleidungsstücke
    nur dann, wenn er sie gekauft hat :)
    Wenn er keine Zeit hatte, schob er auch schon mal
    eine Krebserkrankung vor......etc. etc.
    Die Aussagen eines Menschen mit diesen Charakterzügen
    darf schon gewertet werden, oder ?
    Es sei denn, ein Gutachter würde ihn als gutmütigen
    Casanova sehen, der halt nur ein bißchen "geschwindelt"
    hat, aber nie zu Gewalttätigkeiten fähig wäre.
    Also..her mit dem Gutachter :)

    Antwort auf "Ersatzhandlungen?"
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    So kann man das schon rechtfertigen. Dann stimmt aber trotzdem die Reihenfolge nicht, weil eigentlich ja vorher das (vermeintliche) Opfer aussagen müsste. Oder argumentiert Kachelmanns Anwalt unkorrekt?

    Es ist mir als langjähriger Abonnent dieser Zeitung ein Bedürfnis, mein tiefes Befremden über die Berichterstattung der ZEIT im Fall Kachelmann zu äussern.
    Diese Form der gefärbten Berichterstattung kenne ich hier sonst nicht.
    Wenn man nach dem heutigen, zweiten Gerichtstag diesen Artikel z. Bsp. mit der FAZ vergleicht, dann sträuben sich mir die Nackenhaare, denn ich fühle mich beeinflusst.
    Beeinflusst in den Formulierungen, Schilderungen und Vor-Bewertungen zugunsten des Herrn Kachelmann.
    Warum ist der Artikel nicht mit dem Namen der Autorin/ des Autors verknüpft?
    Schade. Mich macht das nur noch skeptisch und vielleicht muss ich mich auch mal von einer alten Geliebten, nämlich der ZEIT trennen, eine Weile.
    So long, alte Freundin- erhole Dich journalistisch derweil!

    • Rewolt
    • 14.09.2010 um 8:24 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Spekulationen dieser Art. Vielen Dank. /Die Redaktion pt.

    • Isaidy
    • 14.09.2010 um 14:54 Uhr

    der verlorenen Ehre der Katharina Blum? Waren Sie dabei, als Herr K. jene Dinge mit seinen Freundinnen praktzierte? Welchen Medien folgen Sie, um ihre Vorurteile aufzubauen? Welchen Praktiken Herr K. in seinem Privatleben und höchstwahrscheinlich mit Einverständnis seiner jeweiligen Partnerinnen nachging, ist ihm überlassen. Schmuddelblätter leben von dieser Art der "Aufdeckungen" und es gibt immer wieder naive Menschen, die plappern alles nach, was denen auf die Schlagzeilen kommt. IN DUBIO PRO REO...... daran ändert auch eine Vorverurteilung der Schmuddelblätter nichts. Man sollte nicht alles hemmungslos glauben, nur weil es jemand gedruckt hat.

    So ist es, in dubio pro reo! - Davon mal ganz abgesehen, frage nicht nur ich mich, was vermeintliche oder tatsächliche SM-Spiele des Hr. Kachelmann eigentlich die geneigte oder weniger geneigte Öffentlichkeit angehen?!
    Ist das verboten, oder hält da der Staatsanwalt neuerdings die Hand drauf und/oder bewertet so etwas?!

    Vielleicht sind ein Teil des Problems ja auch offenkundig medien- und publicityaffine, um es vornehm auszudrücken, Staatsanwälte vom Format eines Hr. Oltrogge in Mannheim?! Die Persönlichkeitsrechte von Herr Kachelmann wurden m. E. in diesem Fall von Anfang an in eklatanterweise verletzt. Das ging schon mit der Verhaftung auf dem Flughafen FRA los, mit derem Gelingen hinterher öffentlich ordentlich geprahlt wurde.

    So kann man das schon rechtfertigen. Dann stimmt aber trotzdem die Reihenfolge nicht, weil eigentlich ja vorher das (vermeintliche) Opfer aussagen müsste. Oder argumentiert Kachelmanns Anwalt unkorrekt?

    Es ist mir als langjähriger Abonnent dieser Zeitung ein Bedürfnis, mein tiefes Befremden über die Berichterstattung der ZEIT im Fall Kachelmann zu äussern.
    Diese Form der gefärbten Berichterstattung kenne ich hier sonst nicht.
    Wenn man nach dem heutigen, zweiten Gerichtstag diesen Artikel z. Bsp. mit der FAZ vergleicht, dann sträuben sich mir die Nackenhaare, denn ich fühle mich beeinflusst.
    Beeinflusst in den Formulierungen, Schilderungen und Vor-Bewertungen zugunsten des Herrn Kachelmann.
    Warum ist der Artikel nicht mit dem Namen der Autorin/ des Autors verknüpft?
    Schade. Mich macht das nur noch skeptisch und vielleicht muss ich mich auch mal von einer alten Geliebten, nämlich der ZEIT trennen, eine Weile.
    So long, alte Freundin- erhole Dich journalistisch derweil!

    • Rewolt
    • 14.09.2010 um 8:24 Uhr

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf persönliche Angriffe und Spekulationen dieser Art. Vielen Dank. /Die Redaktion pt.

    • Isaidy
    • 14.09.2010 um 14:54 Uhr

    der verlorenen Ehre der Katharina Blum? Waren Sie dabei, als Herr K. jene Dinge mit seinen Freundinnen praktzierte? Welchen Medien folgen Sie, um ihre Vorurteile aufzubauen? Welchen Praktiken Herr K. in seinem Privatleben und höchstwahrscheinlich mit Einverständnis seiner jeweiligen Partnerinnen nachging, ist ihm überlassen. Schmuddelblätter leben von dieser Art der "Aufdeckungen" und es gibt immer wieder naive Menschen, die plappern alles nach, was denen auf die Schlagzeilen kommt. IN DUBIO PRO REO...... daran ändert auch eine Vorverurteilung der Schmuddelblätter nichts. Man sollte nicht alles hemmungslos glauben, nur weil es jemand gedruckt hat.

    So ist es, in dubio pro reo! - Davon mal ganz abgesehen, frage nicht nur ich mich, was vermeintliche oder tatsächliche SM-Spiele des Hr. Kachelmann eigentlich die geneigte oder weniger geneigte Öffentlichkeit angehen?!
    Ist das verboten, oder hält da der Staatsanwalt neuerdings die Hand drauf und/oder bewertet so etwas?!

    Vielleicht sind ein Teil des Problems ja auch offenkundig medien- und publicityaffine, um es vornehm auszudrücken, Staatsanwälte vom Format eines Hr. Oltrogge in Mannheim?! Die Persönlichkeitsrechte von Herr Kachelmann wurden m. E. in diesem Fall von Anfang an in eklatanterweise verletzt. Das ging schon mit der Verhaftung auf dem Flughafen FRA los, mit derem Gelingen hinterher öffentlich ordentlich geprahlt wurde.

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