Gerichtsprozesse Zweifel in der Justiz
Jörg Kachelmann steht vor Gericht, im Fall Dominik Brunner fällt das Urteil. Zeugen reden, Richter erforschen die Wahrheit. Doch oft bleiben Zweifel. Was bedeutet das?
Was tut jemand, der zweifelt?
Er schwankt. Zwischen Gut und Böse etwa, rechts und links, schwarz und weiß, Vernunft und Glaube. In Strafprozessen ist es ein besonderes Schwanken, nicht nur zwischen Schuld und Unschuld, wie jetzt im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll und ab dem 6. September in Mannheim vor die Richter kommt; dort steht Aussage gegen Aussage. Es kann auch Zweifel am Vorsatz eines Angeklagten geben, wie sie im Urteil gegen die jungen Männer aus München eine Rolle spielen könnten, die Dominik Brunner getötet haben. War es Mord oder Totschlag? Totschlag oder nur Körperverletzung? Immer drückt Zweifel Unsicherheit aus. Man grübelt, statt entschieden zu sein. Auch etymologisch betrachtet ist Zweifel etwas sehr Deutsches. "Zwival" hieß er auf althochdeutsch, "Twivel" sagten die Goten. Wer zweifelt, steht zwischen Zweien. Zudem steckt das Suffix "-falt" darin, das man im Sprachgebrauch als "Falte" wiederfindet oder bei der "Einfalt". Zweifel ist die zweite Falte, die andere Sicht der Dinge – die Zweifalt.
Welche Bedeutung hat Zweifel?
In voraufklärerischen Zeiten hatte Zweifel einen schlechten Ruf. Wer zweifelte, dass die Erde eine Scheibe sein soll, dem drohten Karzer oder Tod. Gerade Klerikern hat Zweifel meist wenig behagt, er galt als Gefährdung ihrer Machtposition. Wer vom Glauben abfiel, war verdammt. Im mittelalterlichen Strafprozess überließ man höheren Mächten das Urteil, weil es unter Göttern, wie man glaubte, keinen Zweifel gab. Delinquenten wurden mit heißem Wasser verbrüht oder mussten über glühendes Eisen laufen; eiterten die Wunden statt zu heilen, waren sie überführt. Angeklagte "im Zweifel" freizusprechen, bezeugt dagegen heute eine entwickelte Rechtsstaatlichkeit.
Zweifel ist groß in Mode, gilt er doch als Ausdrucksform der Vernunft. Wer zweifelt, zeigt, dass er denkt, Zweifel ist der Beginn aller Kritik und Diskussion. Zugleich macht er unangreifbar; wer immer nur zweifelt, muss sich nicht festlegen, nie mit etwas identifizieren außer dem Zweifel selbst. Er muss auch nicht handeln. Das ist bequem und manchmal kontraproduktiv, sagen Kritiker der Zweifler. In Vorstandsetagen oder politischen Spitzenpositionen wird daher seltener gezweifelt. Und wenn, meist im Stillen.
Wie gehen Richter mit Zweifeln um?
Laut Strafprozessordnung (StPO) ist es Auftrag der Richter, die Wahrheit zu erforschen. Sie dürfen jemanden nur verurteilen, wenn sie nach Ende der Beweisaufnahme von seiner Schuld überzeugt sind. Wie sie die Beweise würdigen, ist ihre Sache. Jedem Beweismittel, ob Zeugenaussagen, Gutachten oder Gegenständen, können sie die Bedeutung beimessen, die sie für richtig halten. "Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung", heißt es im Gesetz. Allerdings müssen die Richter ihre Entscheidung exakt begründen, wenn sie einen Angeklagten verurteilen – und wenn sie freisprechen. So kann es einen "Freispruch erster Klasse" geben, wenn sich das Gericht im Prozess von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Ein Fall, der selten ist, da die Richter das Hauptverfahren nur aufgrund vorliegender Verdachtsmomente und einer Verurteilungswahrscheinlichkeit eröffnen durften.
- Datum 05.09.2010 - 18:08 Uhr
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- Quelle Tagesspiegel, ZEIT ONLINE
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Im Gegensatz zu manch anderen Auslassungen in der Presse zu
juristischen Fragen informiert der Artikel in wohltuender
Korrektheit über den Gehalt des sog. Zweifelssatzes, wie er
auch vom Bundesgerichtshof angewandt wird.
... heißt es auch, die Gegenseite möge ( auch ) gehört werden.
Nur habe ich manchmal heftige Zweifel, was unsere Richter alles hören ...
Bei reinen Indizienurteilen mögen Zweifel angebracht sein, aber bei sicher benannten Tätern und zweifelsfreien Opfern: Das Opfer ist tot, dem kann man nicht mehr helfen, also sucht man ( verzeifelt? ) nach möglichen Entschuldigungsgründen beim Täter?
Entweder wollen die Politiker eine Rechtssprechung, die vom Volk akzeptiert wird, dann müssen sie entweder die Gesetze oder die Praxis der Richter ändern. Oder sie wollen auch in der Rechtssprechung wie bei der Immigrationspolitik oder der Außenpolitik gegen das Volk regieren. Wenn die Bevölkerung die Politiker immer wieder wählt, die am Wahlabend schon vergessen haben, für wen sie Politik betreiben sollen, dann sind die Wähler selber schuld. Denn sie wählen ja in ihrer Mehrheit nicht zum ersten Wahl und könnten Schlüsse ziehen. Tun sie aber nicht. Als Milderungsgrund kann man anführen, dass die Auswahl wirklich sehr beschränkt ist. Eine Phalanx gegen das Volk regierender Parteien steht zur Wahl. Arme Deutsche.
Verstehe ich das richtig? Möchten Sie völkische Politik?
"Das Volk" zweifelt doch meistens nur, weil es eine andere blinde Überzeugung hat.
Verstehe ich das richtig? Möchten Sie völkische Politik?
"Das Volk" zweifelt doch meistens nur, weil es eine andere blinde Überzeugung hat.
Verstehe ich das richtig? Möchten Sie völkische Politik?
"Das Volk" zweifelt doch meistens nur, weil es eine andere blinde Überzeugung hat.
Ganz vergessen darf man bei "Zweifeln" durchaus nicht, dass bestimmte Dinge auch politisch gewollt sind.
So urteilen etwa bayerische Gerichte oft am oberen Rand des Strafmasses, während in anderen Bundesländern eher am unteren Rand des Stafmasses geurteilt wird ... und dies bei vergleichbaren Taten. Den Staatsanwälten stehen dazu Tabellen zur Verfügung.
Auch die gesetzlich gewollte Trennung zwischen Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) und Gerichtsbarbeit ist oft nicht mehr gegeben.
So sitzen Richter und Staatsanwälte mittags gemeinsam zu Tisch, von Richtern beauftragte "neutrale" Gutachter sitzen Schreibtisch an Schreibtisch mit der Polizei.
Manche Anwälte bezeichnen dies schon als "geschlossenes System", in dem nicht selten (vor allem in Strafprozessen) der Eindruck entsteht, dass Verfahren zur Not "zurechtgebogen" werden, um teilweise drastische Ermittlungsfehler zu überdecken und *gewollte* Urteile zu erreichen.
Gerade im Fall Brunner wird dies besonders deutlich.
Erst viele Monate später, nachdem die Staatsanwaltschaft "Ihre" Version des Tatherganges pressewirksam vorgestellt hatte, gab diese zu, dass:
1. Am Tatort Solln vielleicht keine Norwehrsituation mehr vorlag (weil die Angeklagten die Schüler an einer anderen Station bedrohten)
2. Das Brunner als erster zuschlug
3. Das Brunner an einem Herzversagen starb, nachdem er noch mal aufgestanden war
Passt leider nicht ins Bild.
Die jetzt gesprochenen Urteile "biegen" das wieder "gerade".
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