Gerichtsprozesse Zweifel in der Justiz
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Was meint "in dubio pro reo"?

Was meint "in dubio pro reo"?

Erstaunlich, doch in der StPO steht wörtlich nichts von "im Zweifel für den Angeklagten". Die griffige Formel geht auf römische und griechische Rechtsgrundsätze zurück, prägt das juristische Vokabular aber erst seit dem 16. Jahrhundert. Ausdrücklicher verankert ist die Regel in der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach jede Person "bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld" als unschuldig zu gelten hat. Dass – wie bei Kachelmann – Aussage gegen Aussage steht, muss noch lange nicht bedeuten, dass die Regel greift. Sie entfaltet ihre Funktion erst am Ende der Beweisaufnahme, wenn die Richter alle Beweise ausgewertet haben.

Richter können, wenn Aussage gegen Aussage steht, der einen glauben, der anderen nicht. Dann bleibt kein Raum mehr für den "in dubio"-Satz. Der Bundesgerichtshof verlangt jedoch eine besonders genaue Prüfung, wenn es nur einen "Opferzeugen" gibt, wie im Fall Kachelmann dessen frühere Gefährtin. Richter müssen dann Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Aussage und ihre möglichen Motive exakt klären. Die Anforderungen steigen noch einmal, wenn Teile der Opfer-Aussage erwiesen unwahr sind – wie bei Kachelmanns Ex-Freundin am Anfang ihrer Vernehmungen. Egal ob am Ende Freispruch oder Verurteilung stehen, hier liegt die für eine Revision vor dem Bundesgerichtshof empfindliche juristische Problematik des anstehenden Verfahrens.

Wo entstehen Zweifel?

Im Kopf, in den man bekanntlich nicht hineinschauen kann. Weder in die Köpfe der Richter noch die der Täter, auch nicht in die von Zeugen oder Opfern. Was dachten sich die beiden Angeklagten im Brunner-Prozess wirklich, als sie auf ihr Opfer einschlugen? Die Richter müssen vom äußeren Verhalten auf innere Motive schließen, um beispielsweise zwischen Mord und Totschlag unterscheiden zu können. So deutlich die Gesetze auch sind, die Beurteilung von Taten oder die Bewertung von Zeugenaussagen ebenso wie das Entstehen von Zweifel sind komplexe psychologische Prozesse.

Wie kann man Zweifel nachweisen?

Immer, wenn es um Innerstes geht, schlägt in Strafprozessen die Stunde der Psychologen und Psychiater. Einer ihrer jüngeren Forschungszweige ist die Aussagepsychologie. Sie widmet sich dem unzuverlässigsten, aber häufigsten Beweismitteln, den Zeugen, und untersucht die "Glaubhaftigkeit" ihrer Aussagen – nicht die Glaubwürdigkeit der Zeugen selbst. Vereinfacht gesagt, geht die Wissenschaft davon aus, dass Zeugen nicht ein Eins-zu-eins-Bild erlebter Wirklichkeit zeichnen, sondern eine durch viele Faktoren beeinflusste Geschichte erzählen. Man sucht Kriterien dafür, dass Geschildertes auf tatsächlich Erlebtem beruht.

Die Bremer Rechtspsychologin Luise Greuel hat das angebliche Kachelmann-Opfer für ein solches Gutachten elf Stunden lang exploriert – und meldete Zweifel an dessen Aussage an. Aber Zweifel ist eben keine Gewissheit, und die Staatsanwaltschaft betonte, das Gutachten belege in seiner Gesamtschau die Vorwürfe. Das Gutachten wird den Fall nicht allein entscheiden, doch erkennt der Bundesgerichtshof die Aussagepsychologie seit zehn Jahren als hilfreiche forensische Wissenschaft an. In den "Wormser Prozessen" in den neunziger Jahren, bei denen Dutzende Eltern wegen angeblichen Missbrauchs ihrer Kinder angeklagt waren, verhinderte sie Fehlurteile.

Führt Zweifel immer zur Wahrheit?

Manche Erkenntnistheoretiker sagen, nur wer etwas glaubt, kann daran zweifeln. Allzu fester Glaube jedoch scheint den Weg zur Wahrheit zu behindern. Psychologen sprechen vom "Inertia-Effekt": Wer sich einmal auf eine bevorzugte Deutung eingelassen hat, nimmt widersprechende Fakten nur eingeschränkt oder gar nicht zur Kenntnis. Wenn dies der Mannheimer Justiz mit ihrem Schuldvorwurf gegen Kachelmann widerfahren ist, kann es böse für ihn enden.

Erschienen im Tagesspiegel

 
Leser-Kommentare
  1. Im Gegensatz zu manch anderen Auslassungen in der Presse zu
    juristischen Fragen informiert der Artikel in wohltuender
    Korrektheit über den Gehalt des sog. Zweifelssatzes, wie er
    auch vom Bundesgerichtshof angewandt wird.

  2. ... heißt es auch, die Gegenseite möge ( auch ) gehört werden.
    Nur habe ich manchmal heftige Zweifel, was unsere Richter alles hören ...
    Bei reinen Indizienurteilen mögen Zweifel angebracht sein, aber bei sicher benannten Tätern und zweifelsfreien Opfern: Das Opfer ist tot, dem kann man nicht mehr helfen, also sucht man ( verzeifelt? ) nach möglichen Entschuldigungsgründen beim Täter?

  3. Entweder wollen die Politiker eine Rechtssprechung, die vom Volk akzeptiert wird, dann müssen sie entweder die Gesetze oder die Praxis der Richter ändern. Oder sie wollen auch in der Rechtssprechung wie bei der Immigrationspolitik oder der Außenpolitik gegen das Volk regieren. Wenn die Bevölkerung die Politiker immer wieder wählt, die am Wahlabend schon vergessen haben, für wen sie Politik betreiben sollen, dann sind die Wähler selber schuld. Denn sie wählen ja in ihrer Mehrheit nicht zum ersten Wahl und könnten Schlüsse ziehen. Tun sie aber nicht. Als Milderungsgrund kann man anführen, dass die Auswahl wirklich sehr beschränkt ist. Eine Phalanx gegen das Volk regierender Parteien steht zur Wahl. Arme Deutsche.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Varech
    • 06.09.2010 um 2:33 Uhr

    Verstehe ich das richtig? Möchten Sie völkische Politik?

    "Das Volk" zweifelt doch meistens nur, weil es eine andere blinde Überzeugung hat.

    • Varech
    • 06.09.2010 um 2:33 Uhr

    Verstehe ich das richtig? Möchten Sie völkische Politik?

    "Das Volk" zweifelt doch meistens nur, weil es eine andere blinde Überzeugung hat.

    • Varech
    • 06.09.2010 um 2:33 Uhr

    Verstehe ich das richtig? Möchten Sie völkische Politik?

    "Das Volk" zweifelt doch meistens nur, weil es eine andere blinde Überzeugung hat.

    Antwort auf "Der Staat im Staate"
    • ITSLTD
    • 06.09.2010 um 10:30 Uhr

    Ganz vergessen darf man bei "Zweifeln" durchaus nicht, dass bestimmte Dinge auch politisch gewollt sind.

    So urteilen etwa bayerische Gerichte oft am oberen Rand des Strafmasses, während in anderen Bundesländern eher am unteren Rand des Stafmasses geurteilt wird ... und dies bei vergleichbaren Taten. Den Staatsanwälten stehen dazu Tabellen zur Verfügung.

    Auch die gesetzlich gewollte Trennung zwischen Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) und Gerichtsbarbeit ist oft nicht mehr gegeben.

    So sitzen Richter und Staatsanwälte mittags gemeinsam zu Tisch, von Richtern beauftragte "neutrale" Gutachter sitzen Schreibtisch an Schreibtisch mit der Polizei.

    Manche Anwälte bezeichnen dies schon als "geschlossenes System", in dem nicht selten (vor allem in Strafprozessen) der Eindruck entsteht, dass Verfahren zur Not "zurechtgebogen" werden, um teilweise drastische Ermittlungsfehler zu überdecken und *gewollte* Urteile zu erreichen.

    Gerade im Fall Brunner wird dies besonders deutlich.
    Erst viele Monate später, nachdem die Staatsanwaltschaft "Ihre" Version des Tatherganges pressewirksam vorgestellt hatte, gab diese zu, dass:

    1. Am Tatort Solln vielleicht keine Norwehrsituation mehr vorlag (weil die Angeklagten die Schüler an einer anderen Station bedrohten)
    2. Das Brunner als erster zuschlug
    3. Das Brunner an einem Herzversagen starb, nachdem er noch mal aufgestanden war

    Passt leider nicht ins Bild.

    Die jetzt gesprochenen Urteile "biegen" das wieder "gerade".

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