Rechte Gewalt: Erstochen, erschlagen, verbrannt – 18 Verdachtsfälle
Bei 18 Tötungsverbrechen, bei denen der Verdacht eines rechten Hintergrunds besteht, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.
© LKA-Brandenburg

Bei einer Razzia 2010 in Brandenburg beschlagnahmte Waffen von Neonazis
Während der Recherchen sind die Autoren auf einige Verdachtsfälle gestoßen, bei denen eine rechte Tatmotivation zwar naheliegt, aber die Belege für eine Einordnung als politisches Tötungsverbrechen nicht ausreichen. Teilweise fehlen Informationen über den genauen Tatablauf, die Täter konnten nicht ermittelt werden oder Tatverdächtige mussten aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. Hier bitten wir um Ihre Mithilfe. Falls Sie zu einem unserer Verdachtsfälle Informationen haben oder von einem bislang unbekannten Tötungsdelikt wissen, bei dem es Anhaltspunkte für ein rechtes Gewaltverbrechen gibt, schicken Sie eine Mail an rechtegewalt@zeit.de. Wir werden versuchen, den Hinweisen nachzugehen.
In den frühen Morgenstunden des 29. Juni 1992 werden in einem Wintergerstenfeld bei Nadrensee (Mecklenburg-Vorpommern) Grigore Velcu und Eudache Calderar durch Jäger erschossen. Die beiden rumänischen Roma hatten gemeinsam mit einer circa 25-köpfigen Gruppe die nahe gelegene deutsch-polnische Grenze illegal überquert und sich bei Tagesanbruch in dem Feld versteckt. Die Jäger geben hinterher an, sie hätten die beiden Männer mit Wildschweinen verwechselt und im Morgenlicht aus knapp 70 Metern Entfernung auf "zwei oder drei Silhouetten" bzw. "schwarze Gestalten" geschossen.
Sie werden im Oktober 1999 in erster Instanz vom Amtsgericht Pasewalk vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Prozess hatte sich verzögert, weil ein Gutachten fehlte, das die Herkunft des tödlichen Geschosses einem der beiden Gewehre zuordnen sollte. Im Januar 2002 verwirft das Landgericht Stralsund in zweiter Instanz die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigt den Freispruch. Das Gericht stellt dabei fest, die Jäger hätten sich nach den Schüssen vom Ort des Geschehens entfernt, ohne direkt zu prüfen, wen oder was sie getroffen hätten, da sich nach den Schüssen eine 25-köpfige Gruppe aus dem Feld erhoben hätte. Die Menschen hätten zwar durch Rufen und Gesten zu erkennen gegeben, dass sie sich "ergeben" würden. Die Jäger hingegen seien jedoch aus Angst vor den gestikulierenden Leuten weggefahren. Einer der Jäger behauptete vor Gericht, er sei später alleine an den Ort zurückgekehrt und habe das Feld vom PKW aus abgesucht, dabei aber nichts entdeckt. Erntehelfer fanden dann in den Mittagsstunden die beiden Roma, nachdem das Feld aus ungeklärten Ursachen in Flammen aufgegangen war. Im Prozess werden die illegalen Grenzgänger, die die tödlichen Schüsse miterlebt hatten, nicht als Zeugen gehört. Die Familien der Getöteten können ihr Recht auf Nebenklage nicht wahrnehmen, weil sie nicht über den Prozessbeginn informiert werden.
Der Regisseur Philipp Scheffner hat in seinem Film Revision den Fall durch die Befragung von Zeugen neu aufgerollt, die vor Gericht nicht gehört worden waren. So hatte beispielsweise ein ärztlicher Gutachter im Obduktionsbericht festgestellt, dass Eudache Calderar noch längere Zeit, nachdem er von einem Geschoss im Kopf getroffen worden war, gelebt habe. Von einer bestätigenden Zeugenaussage eines der nach den tödlichen Schüssen abgeschobenen Rumänen hatte der Gutachter nichts gewusst.





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