Nach Amoklauf: Fall Lörrach zeigt Lücken im Waffenrecht
Die Täterin besaß vier Waffen, obwohl sie seit 1998 nicht mehr Sportschützin war. Hätte für sie eine Regelung aus dem Jahr 2003 gegolten, hätte sie diese abgeben müssen.
© SEBASTIEN BOZON/AFP/Getty Images

Forensiker der Polizei suchen nach Spuren des Amoklaufs in Lörrach
Viele Fragen des Lörracher Beziehungsdramas mit vier Toten sind noch ungeklärt. Bekannt ist bisher, dass die Täterin bis 1998 unter ihrem Mädchennamen Mitglied eines Schützenvereins in Mosbach war.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge hat sie sich nach ihrem Austritt nicht wieder in einem neuen Verein angemeldet, zumindest findet sich weder ihr Mädchenname noch aktueller Familienname im Register des Deutschen Schützenbundes für den Süden der Republik.
Für diesen Zwischenstand spricht, dass die Tatwaffe Mitte der neunziger Jahre hergestellt wurde. Eine aktive Schützin hätte sich vermutlich längst eine neuere Pistole zugelegt, allein aus Verschleißgründen. Die Waffe wurde vermutlich, gemeinsam mit den drei weiteren, zehn Jahre lang privat von der Frau gelagert. Den Behörden war dies bekannt.
Paragraf acht des Waffengesetzes bindet die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an "den Nachweis eines Bedürfnisses". Der Gesetzgeber versteht darunter "besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen" und erwähnt explizit Jäger, Waffensammler, Brauchtumsschützen und eben Sportschützen.
Nun ist es nicht so, dass eine Waffe bekommt, wer mal eben unter die Schießsportler geht. Für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte ist der Nachweis der " erforderlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung " erforderlich, zudem muss mindestens ein Jahr lang im Verein regelmäßig trainiert werden. Drei Jahre nach Ausstellung der Waffenbesitzkarte müssen die Behörden einmalig prüfen, ob die Vereinsmitgliedschaft noch vorliegt.
Bis 2003 bestand aber eine Regelungslücke, die nun im Fall Lörrach zum Verhängnis wurde. Erst seitdem sind die Vereine nämlich verpflichtet, den Austritt von Mitgliedern an die zuständigen Behörden zu melden, je nach Bundesland können das Polizeistellen oder Ordnungsämter sein. Sie müssen dann die Waffenbesitzkarte und damit auch die Waffen einziehen. Es sei denn, der Waffenbesitzer kann nachweisen, dass er auch außerhalb eines Vereins regelmäßig trainiert (zum Beispiel auf einem privat betriebenen Schießstand).
Unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Verein müssen die Behörden außerdem mindestens alle drei Jahre prüfen, ob die Waffeneigentümer weiterhin zuverlässig und geeignet sind. Das Gesetz sieht bei "Bedenken" und "begründeten Zweifeln" fachärztliche oder fachpsychologische Untersuchungen vor.
Diese Überprüfung wurde im Jahr 2009 durch das zuständige Landratsamt durchgeführt, sie ergab keine Auffälligkeiten, sagte der Lörracher Landrat Walter Schneider ZEIT ONLINE. Allerdings werden im Rahmen dieser Überprüfung lediglich die Datenbanken von Polizei und Staatsanwaltschaft hinsichtlich eventueller Straftaten abgefragt, ein persönliches Gespräch ist nicht ausdrücklich vorgesehen.





Wo ist jetzt die Lücke?
Interessant was alles als "Lücke" bezeichnet wird, die eigentlich schon seit letztem Jahr geschlossen ist.
So ist das wenn ein Gesetz geschaffen und mit ständig neuen Kriterien gefüllt wird. Je verzwickter umso mehr sogenannte Lücken.
Dumm das diese beim entstehen des WaffG nicht mit aufgenommen wurde, als das Bedürfnis als erste Hürde zum Erwerb kam und dem Volk erstmals erklärt wurde das Gesetz wäre zur
"Sicherheit des Volkes" und
"Deutschland sei noch nie so sicher wie heute gewesen".
Achtung Ironie: Die eben genannten habe als gute Tat nicht nur die Autobahn gebaut.
Und jetzt im Ernst: Wie wäre es eigentlich mal nach den Ursachen für die Tat und die Bereitschaft dazu zu forschen und nicht stolz auf Lücken bei einem der 3 Tatmittel zu suchen?
1. Nach 1 jahr saufen und ballern mit den Schützenbrüdern, darf man sich tödliche Waffen kaufen und zuhause lagern.
2. 3 Jahre muss man Vereinsmitglied sein, danach ist man frei
3. Wenn ich Kumpel hab, die einen privaten Schiesstand betreiben, kann ich machen was ich will
4. alle 3 Jahre wird man "geprüft", jedoch nur wenn "Bedenken" oder "begründeten Zweifeln" vorliegen. Und so etwas kann nur von Freunden/Kollegen kommen. Und wie oft wird man von seinen Schützenkumpels angeschwärzt?
5. ich muss die sicher Lagerung mit einem Foto beweisen! Wow. Das ist echt schwierig...nur 18000 Treffer bei der Bildersuche auf google.
6. wenn ich der Kontrolle durch einen Verein entgehen will, leg ich mir ein paar alte Kniften zu (russische/polnische Flohmärkte) und schon bin ich Sammler. Ohne jegliche ernstzunehmende Kontrolle.
7. ich darf halbautomatische Waffen jedes Kaliber haben. Nur meine Fingergeschwindigkeit am Abzug ist das Limit. Aber Einzelfeuer ist eh präziser, da trifft man auch bewegte Objekte besser
8. eine vollautomatische Waffe kann ich haben, wenn ich das Rohr durch ein geschlossenes ersetze. Das funktionale Rohr darf ich aber behalten...
Wenn es um die Entscheidung geht, den "Sportschützen" leichtes Ballern mit allen Kalibern zu ermöglichen oder eine tote Schulklasse zu verhindern, brauch ich keine Millisekunde nachzudenken.
Jeder sollte sich die Frage stellen, ob ein paar Unannehmlichkeiten (zentraler Waffenbunker im Schützenheim, keine Grosskaliber, keine halbautomatischen Waffen, keine private Waffenlagerung, Turnierreise/Waffentransport nur mit amtlicher Genehmigung) für die Schützen nicht im Interesse der Sicherheit der Menschen das kleinere Übel sind.
Also die "waffenvernarrten" Sportschützen tun mir da mittlerweile fast schon leid. Ich persönlich habe mich nach der Lektüre des oberen Artikels eher gefragt, ob da Kinderschänder in der Resozialisationsphase von den Ämtern geüberkontrolliert werden, verdachtsunabhängige Kontrollen der korrekten Lagerung sollen meines Wissens ja auch noch existieren...
Aber so sind die Deutschen, Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle....und die "Gutmenschen" verbieten, verbieten, verbieten....
Da gibt es dann bald noch mehr Zettele für Euch....
Interessant was alles als "Lücke" bezeichnet wird, die eigentlich schon seit letztem Jahr geschlossen ist.
So ist das wenn ein Gesetz geschaffen und mit ständig neuen Kriterien gefüllt wird. Je verzwickter umso mehr sogenannte Lücken.
Dumm das diese beim entstehen des WaffG nicht mit aufgenommen wurde, als das Bedürfnis als erste Hürde zum Erwerb kam und dem Volk erstmals erklärt wurde das Gesetz wäre zur
"Sicherheit des Volkes" und
"Deutschland sei noch nie so sicher wie heute gewesen".
Achtung Ironie: Die eben genannten habe als gute Tat nicht nur die Autobahn gebaut.
Und jetzt im Ernst: Wie wäre es eigentlich mal nach den Ursachen für die Tat und die Bereitschaft dazu zu forschen und nicht stolz auf Lücken bei einem der 3 Tatmittel zu suchen?
1. Nach 1 jahr saufen und ballern mit den Schützenbrüdern, darf man sich tödliche Waffen kaufen und zuhause lagern.
2. 3 Jahre muss man Vereinsmitglied sein, danach ist man frei
3. Wenn ich Kumpel hab, die einen privaten Schiesstand betreiben, kann ich machen was ich will
4. alle 3 Jahre wird man "geprüft", jedoch nur wenn "Bedenken" oder "begründeten Zweifeln" vorliegen. Und so etwas kann nur von Freunden/Kollegen kommen. Und wie oft wird man von seinen Schützenkumpels angeschwärzt?
5. ich muss die sicher Lagerung mit einem Foto beweisen! Wow. Das ist echt schwierig...nur 18000 Treffer bei der Bildersuche auf google.
6. wenn ich der Kontrolle durch einen Verein entgehen will, leg ich mir ein paar alte Kniften zu (russische/polnische Flohmärkte) und schon bin ich Sammler. Ohne jegliche ernstzunehmende Kontrolle.
7. ich darf halbautomatische Waffen jedes Kaliber haben. Nur meine Fingergeschwindigkeit am Abzug ist das Limit. Aber Einzelfeuer ist eh präziser, da trifft man auch bewegte Objekte besser
8. eine vollautomatische Waffe kann ich haben, wenn ich das Rohr durch ein geschlossenes ersetze. Das funktionale Rohr darf ich aber behalten...
Wenn es um die Entscheidung geht, den "Sportschützen" leichtes Ballern mit allen Kalibern zu ermöglichen oder eine tote Schulklasse zu verhindern, brauch ich keine Millisekunde nachzudenken.
Jeder sollte sich die Frage stellen, ob ein paar Unannehmlichkeiten (zentraler Waffenbunker im Schützenheim, keine Grosskaliber, keine halbautomatischen Waffen, keine private Waffenlagerung, Turnierreise/Waffentransport nur mit amtlicher Genehmigung) für die Schützen nicht im Interesse der Sicherheit der Menschen das kleinere Übel sind.
Also die "waffenvernarrten" Sportschützen tun mir da mittlerweile fast schon leid. Ich persönlich habe mich nach der Lektüre des oberen Artikels eher gefragt, ob da Kinderschänder in der Resozialisationsphase von den Ämtern geüberkontrolliert werden, verdachtsunabhängige Kontrollen der korrekten Lagerung sollen meines Wissens ja auch noch existieren...
Aber so sind die Deutschen, Kontrolle, Kontrolle, Kontrolle....und die "Gutmenschen" verbieten, verbieten, verbieten....
Da gibt es dann bald noch mehr Zettele für Euch....
....den Grad der Beschränkungen und Kontrolle des Bürgers des Waffenbesitzes durch die Behörden rechtfertigt. Ich sah mir vor einigen Jahren die Daten für die einzelnen Staaten der USA und Europas an und fand keine Korrelation zwischen der Zahl der Tötungen und der Zahl der Schusswaffen pro Kopf der Bevölkerung. Es war nur eine Schnellsichtung und hat keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Wenn man aber die Bevölkerung so beschränkt, wie man das tut, so würde man schon erwarten, dass der Staat beweist, dass es einen besseren Grund gibt als Klein Fritzchens Vorstellungen von den Dingen.
Die untenstehende Grafik widerspricht Ihrer Aussage diametral:
http://www.gun-control-ne...
Gezeigt wird der Zusammenhang zwischen beabsichtigter Tötung (also Mord, Selbstmord und Totschlag) pro 100'000 Einwohner und dem Anteil der Haushalte mit Waffen - die beiden Werte korrelieren äußerst stark. Eine Maßnahme, die den Anteil der bewaffneten Haushalte reduziert, führt also auch zu weniger Opfern von Waffengewalt.
Persönlich halte ich die stärkere Einschränkung der Möglichkeit, Waffen legal zu besitzen bzw. zumindest die Einschränkung der Lagerungsorte auf Safes, die nur zu zweit geöffnet werden können und sich in Vereinshäusern oder Schießständen befinden müssen, für zum Einen vertretbarer zum Anderen auch dem Schutz der Bevölkerung vor den Waffenbesitzern dienlicher. Zu ersterer Lösung konnte sich die Politik bisher nicht durchringen, die Stimmen der Schützen bei der nächsten Wahl wogen dann wohl doch schwerer als die Leben der nächsten Opfer. Dass auch das Verbot großkalibriger Waffen in Privathänden kein Ende der Amokläufe bedeutet, ist aufgrund des Vorfalls in Lörrach inzwischen ja bedauerlicherweise ebenfalls bewiesen.
Die zweite Lösung muss übrigens nicht unbedingt per Gesetz verordnet werden - jeder Schütze kann in seinem Verein eine entsprechende Lagerung anregen, er kann dann, nebenbei bemerkt, auch die ordnungsgemäße Lagerung seiner Waffen nachweisen ohne dass er einen Kontrolleur seine Wohnung betreten lassen müsste. 2 Fliegen, 1 Klappe.
Die untenstehende Grafik widerspricht Ihrer Aussage diametral:
http://www.gun-control-ne...
Gezeigt wird der Zusammenhang zwischen beabsichtigter Tötung (also Mord, Selbstmord und Totschlag) pro 100'000 Einwohner und dem Anteil der Haushalte mit Waffen - die beiden Werte korrelieren äußerst stark. Eine Maßnahme, die den Anteil der bewaffneten Haushalte reduziert, führt also auch zu weniger Opfern von Waffengewalt.
Persönlich halte ich die stärkere Einschränkung der Möglichkeit, Waffen legal zu besitzen bzw. zumindest die Einschränkung der Lagerungsorte auf Safes, die nur zu zweit geöffnet werden können und sich in Vereinshäusern oder Schießständen befinden müssen, für zum Einen vertretbarer zum Anderen auch dem Schutz der Bevölkerung vor den Waffenbesitzern dienlicher. Zu ersterer Lösung konnte sich die Politik bisher nicht durchringen, die Stimmen der Schützen bei der nächsten Wahl wogen dann wohl doch schwerer als die Leben der nächsten Opfer. Dass auch das Verbot großkalibriger Waffen in Privathänden kein Ende der Amokläufe bedeutet, ist aufgrund des Vorfalls in Lörrach inzwischen ja bedauerlicherweise ebenfalls bewiesen.
Die zweite Lösung muss übrigens nicht unbedingt per Gesetz verordnet werden - jeder Schütze kann in seinem Verein eine entsprechende Lagerung anregen, er kann dann, nebenbei bemerkt, auch die ordnungsgemäße Lagerung seiner Waffen nachweisen ohne dass er einen Kontrolleur seine Wohnung betreten lassen müsste. 2 Fliegen, 1 Klappe.
Interessant was alles als "Lücke" bezeichnet wird, die eigentlich schon seit letztem Jahr geschlossen ist.
So ist das wenn ein Gesetz geschaffen und mit ständig neuen Kriterien gefüllt wird. Je verzwickter umso mehr sogenannte Lücken.
Dumm das diese beim entstehen des WaffG nicht mit aufgenommen wurde, als das Bedürfnis als erste Hürde zum Erwerb kam und dem Volk erstmals erklärt wurde das Gesetz wäre zur
"Sicherheit des Volkes" und
"Deutschland sei noch nie so sicher wie heute gewesen".
Achtung Ironie: Die eben genannten habe als gute Tat nicht nur die Autobahn gebaut.
Und jetzt im Ernst: Wie wäre es eigentlich mal nach den Ursachen für die Tat und die Bereitschaft dazu zu forschen und nicht stolz auf Lücken bei einem der 3 Tatmittel zu suchen?
Es ist sehr interessant mit anzusehen, wie sich Politiker, die sonst dafür sind, sofort alle Videospiele zu verbieten, sich vehement gegen ein Verbot von Waffen aussprechen. Das Argument ist die hiesige Gesetzgebung, die sehr streng sein soll. Gleiches gilt allerdings auch für die Abgabe von Videospielen.
Warum ich hier Parallelen ziehe?
Ganz einfach:
Politiker beissen reflexhaft in eine Richtung sobald etwas passiert, um das Volk damit zu beruhigen. Gleichzeitig verteidigen sie ihre jeweiligen Klientel.
Für mich persönlich sind Verbote selten eine Lösung. Egal ob es um Videospiele oder Waffen geht: jeder wie er mag. Die Anzahl an Vorfällen ist im Vergleich zu der Menge an Waffen in Haushalten sehr gering. Auch kann ein Krimineller sich ohne weiteres Waffen auf anderen Wegen beschaffen.
Wir müssen endlich akzeptieren, dass Menschen nunmal andere Hobbies und Neigungen haben. Das sollte uns keine Angst machen und es gibt keinen Grund, warum wir anderen Menschen immer unsere Vorstellungen aufdrängen wollen, ausser unserer eigenen Angst vor "dem Anderen".
... für diesen Artikel.
Er zeigt deutlich auf, wie dicht die Kontrollen für legale Waffenbesitzer jetzt schon sind und wie weit wir uns im Waffenrecht von der Unschuldsvermutung entfernt haben.
Wer wird sonst schon alle 3 Jahre auf seine persönliche Zuverlässigkeit überprüft?
Warum?
Darum: http://de.wikipedia.org/wiki/Rüstungsindustrie#Waffenexport
Wir verdienen einfach zu viel Geld mit Waffen.
Jo verbieten verbieten...
Zeigt mal wieder die Beschränktheit mancher Leute als Reaktion auf eine schlimme Tat.
Wenn demnächst mal ein Polizist Amok läuft gibt es ein Problem.
Die einzigen die jetzt das Waffenrecht diskutieren ist die Presse, der die Themen fehlen. Man hat keine Lust mehr jede neue Hysterie zu verfolgen, echt! Nur leider ist keiner da der das mal öffentlich reflektiert.
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