Vergewaltigungsprozess Vernehmung des mutmaßlichen Opfers dauert an
Im Kachelmann-Prozess hat das Gericht heute die ehemalige Geliebte befragt. Zuvor waren die Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt worden.
Weichenstellung im Kachelmann-Prozess: Das Gericht lehnte einen Befangenheitsantrag der Verteidigung ab, die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers wurde fortgesetzt. Dies wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen. "Das Gericht fragt sehr gut und sehr gründlich", sagte ein Prozessbeteiligter in einer Sitzungspause. Die Öffentlichkeit ist bei der Vernehmung ausgeschlossen. Zuvor hatte das Gericht einen Befangenheitsantrag der Verteidigung abgewiesen.
Bis Mittwochnachmittag wurde die ehemalige Geliebte über ihre Lebensgeschichte befragt. Zum eigentlichen Tatvorwurf sei das Gericht noch nicht vorgedrungen, hieß es. Die 37-Jährige beschuldigt Kachelmann, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Er bestreitet das.
In der vergangenen Woche hatte Reinhard Birkenstock, der Anwalt des angeklagten Jörg Kachelmann , einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter gestellt. Die Richter hatten eine Belehrung der ehemaligen Freundin des Moderators über ihr Aussageverweigerungsrecht zunächst abgelehnt, sie am vergangenen Montag dann doch belehrt. Die Verteidigung hatte aber am Befangenheitsverfahren festgehalten.
Es ging um die Belehrung nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung. Demnach ist, wie Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock es ausdrückte, "ein Zeuge nicht verpflichtet, sich selbst in die Pfanne zu hauen". Anders gesagt: Er muss auf eine Frage nicht antworten, wenn er sich selbst belasten würde.
Die Verteidigung hält es für möglich, dass die Frau sich wegen falscher Verdächtigung Kachelmanns strafbar gemacht hat. Hätte der Antrag Erfolg gehabt, hätte der Prozess unter Umständen mit neuer Besetzung von vorne beginnen müssen.
In der Begründung hieß es: Eine Belehrung sei erst erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, konkret über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Es sei "die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen". Eine Besorgnis der Befangenheit sei deshalb nicht gerechtfertigt.
- Datum 20.10.2010 - 16:46 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 29
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Allerdings passt diese Verzögerungstaktik sehr gut zum bisherigen Verlauf, auch der damaligen Untersuchungshaft, bei der sich der gute Birkenstock auch nicht allzu sehr beeilt hat, seinen Mandanten aus dem Knast zu holen.
Und dass die Zeugin von sage und schreibe NEUN Gutachtern während ihrer Aussage begutachtet wird, ist schon ein Hammer. Und lädt natürlich anschließend zu den üblichen Verzögerungsmaßnahmen ein.
Aber nun gut, ich will mich nicht an Vorverurteilungen beteiligen, aber jedenfalls ist der Angeklagte zumindest schon mal für die Prozessdauer auf freiem Fuß. Und mehr als eine Bewährungsstrafe kommt da wohl im Falle eines Schuldspruchs sowieso nicht raus.
Wie dem auch sei, durch die bisher unbestrittenen Fakten über den allgemeinen Lebenswandel von JK, in deren Lichte das Wort "Doppelleben" bereits total spießig klingt, ist wahrscheinlich auch mit einem Freispruch im Hinblick auf den bereits erlangten schlechten Ruf nichts mehr zu machen.
"Und mehr als eine Bewährungsstrafe kommt da wohl im Falle eines Schuldspruchs sowieso nicht raus."
Eine Bewährungsstrafe kann es hier gar nicht geben
"(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder ...."
aus dem StGB
1. Herr Birkenstock kann die Länge der U-Haft leider nicht bestimmen.
2. Die Gutachten rühren eher vom Faktum der 2 Aussagen her.
3. Freier Fuss entspricht auch nicht der Realität, da gibt es Einschränkungen.
4. Bewährung, sehen Sie ins StGB
Wer aber auch ganz "normale" Prozesse und die anwaltliche Praxis kennt, der weiß wie schwierig ein Befangenheitsantrag durchzuführen ist. Natürlich haben wir eine unabhängige Richterschaft, aber in der Kantine sind alle gleich... vieles spielt eine Rolle. Ich denke Herr Birkenstock, ein wahrer Meister seines Fachs, und das seit vielen Jahren mit Klienten von der Putzfrau bis zum Vorstand, kennt dies aus der Praxis zu Genüge. So wirft die lange U-Haft schon Fragen auf.
Das Grundproblem ist aber: Es stehen zwei Aussagen ohne Zeugen gegenüber. Hier können also Gutachten einen großen machen auf der Suche nach der Wahrheit.
Alles ist denkbar in diesem Prozess und die Medien, die mittlerweile tagesaktuell berichten vergessen in Ihrer Berichterstattung , die nicht der Information, sondern den Quoten/Verkäufen dient, oft juristische Hintergründe. An denen ist freilich die Masse nicht interessiert.
Leider wird auch die Trennung Liebesleben-Kachelmann von der mutmaßlichen Tat nicht vollzogen und Medien wie die BUNTE oder auch Frau Schwarzer bekleckern sich nicht mit Ruhm. Das wird dann die nächste Kampagne, selbst wenn es einen Freispruch gibt...
"Und mehr als eine Bewährungsstrafe kommt da wohl im Falle eines Schuldspruchs sowieso nicht raus."
Eine Bewährungsstrafe kann es hier gar nicht geben
"(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder ...."
aus dem StGB
1. Herr Birkenstock kann die Länge der U-Haft leider nicht bestimmen.
2. Die Gutachten rühren eher vom Faktum der 2 Aussagen her.
3. Freier Fuss entspricht auch nicht der Realität, da gibt es Einschränkungen.
4. Bewährung, sehen Sie ins StGB
Wer aber auch ganz "normale" Prozesse und die anwaltliche Praxis kennt, der weiß wie schwierig ein Befangenheitsantrag durchzuführen ist. Natürlich haben wir eine unabhängige Richterschaft, aber in der Kantine sind alle gleich... vieles spielt eine Rolle. Ich denke Herr Birkenstock, ein wahrer Meister seines Fachs, und das seit vielen Jahren mit Klienten von der Putzfrau bis zum Vorstand, kennt dies aus der Praxis zu Genüge. So wirft die lange U-Haft schon Fragen auf.
Das Grundproblem ist aber: Es stehen zwei Aussagen ohne Zeugen gegenüber. Hier können also Gutachten einen großen machen auf der Suche nach der Wahrheit.
Alles ist denkbar in diesem Prozess und die Medien, die mittlerweile tagesaktuell berichten vergessen in Ihrer Berichterstattung , die nicht der Information, sondern den Quoten/Verkäufen dient, oft juristische Hintergründe. An denen ist freilich die Masse nicht interessiert.
Leider wird auch die Trennung Liebesleben-Kachelmann von der mutmaßlichen Tat nicht vollzogen und Medien wie die BUNTE oder auch Frau Schwarzer bekleckern sich nicht mit Ruhm. Das wird dann die nächste Kampagne, selbst wenn es einen Freispruch gibt...
Ich glaube kaum das Kachelmann hier einen fairen Prozess bekommt. Schon die lange Untersuchungshaft zeigt deutliche Voreingenommenheit der Richter.
Also bitte noch ein mal von vorne, der Gerechtigkeit wegen!!
"Und mehr als eine Bewährungsstrafe kommt da wohl im Falle eines Schuldspruchs sowieso nicht raus."
Eine Bewährungsstrafe kann es hier gar nicht geben
"(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder ...."
aus dem StGB
...aber das hätte ich mal (vorher) nachsehen können. Sie haben recht. Tatsächlich kommt eine Bewährung schon bei Freiheitsstrafen ab zwei Jahren nicht in Betracht, d.h. selbst dann, wenn im Verlauf des Prozesses die Verwendung des Messers wegfallen sollte, bleiben immer noch die "Qualifizierung" nach § 177 Abs. 3 StGB, was eine Mindeststrafe von drei Jahren bedeutet. Und wenn es dabei bleibt (mit Messer), muss er für mindestens fünf Jahre hinter Gitter - nicht berücksichtigt ein irgendwann wahrscheinliches vorzeitiges Aussetzen der Reststrafe zur Bewährung.
Bei einem Schuldspruch muss er also auf jeden Fall einlaufen. Es bleibt spannend.
...aber das hätte ich mal (vorher) nachsehen können. Sie haben recht. Tatsächlich kommt eine Bewährung schon bei Freiheitsstrafen ab zwei Jahren nicht in Betracht, d.h. selbst dann, wenn im Verlauf des Prozesses die Verwendung des Messers wegfallen sollte, bleiben immer noch die "Qualifizierung" nach § 177 Abs. 3 StGB, was eine Mindeststrafe von drei Jahren bedeutet. Und wenn es dabei bleibt (mit Messer), muss er für mindestens fünf Jahre hinter Gitter - nicht berücksichtigt ein irgendwann wahrscheinliches vorzeitiges Aussetzen der Reststrafe zur Bewährung.
Bei einem Schuldspruch muss er also auf jeden Fall einlaufen. Es bleibt spannend.
Es ist keineswegs so, dass über die Befangenheit des Gerichts unabhängige Richter entschieden hätten.
Es waren Kollegen sozusagen aus demselben Stall.
Richter halten sich für besonders objektiv und unvoreingenommen, vermutlich schon deshalb, weil sie es ja sein sollten.
Warum dann wohl diese enge Kungelei? Warum kann sich nicht der Antragsteller selbst ein Gericht aussuchen? Wenn alle Richter so unparteisch sind, was spricht dagegen?
1. Herr Birkenstock kann die Länge der U-Haft leider nicht bestimmen.
2. Die Gutachten rühren eher vom Faktum der 2 Aussagen her.
3. Freier Fuss entspricht auch nicht der Realität, da gibt es Einschränkungen.
4. Bewährung, sehen Sie ins StGB
Wer aber auch ganz "normale" Prozesse und die anwaltliche Praxis kennt, der weiß wie schwierig ein Befangenheitsantrag durchzuführen ist. Natürlich haben wir eine unabhängige Richterschaft, aber in der Kantine sind alle gleich... vieles spielt eine Rolle. Ich denke Herr Birkenstock, ein wahrer Meister seines Fachs, und das seit vielen Jahren mit Klienten von der Putzfrau bis zum Vorstand, kennt dies aus der Praxis zu Genüge. So wirft die lange U-Haft schon Fragen auf.
Das Grundproblem ist aber: Es stehen zwei Aussagen ohne Zeugen gegenüber. Hier können also Gutachten einen großen machen auf der Suche nach der Wahrheit.
Alles ist denkbar in diesem Prozess und die Medien, die mittlerweile tagesaktuell berichten vergessen in Ihrer Berichterstattung , die nicht der Information, sondern den Quoten/Verkäufen dient, oft juristische Hintergründe. An denen ist freilich die Masse nicht interessiert.
Leider wird auch die Trennung Liebesleben-Kachelmann von der mutmaßlichen Tat nicht vollzogen und Medien wie die BUNTE oder auch Frau Schwarzer bekleckern sich nicht mit Ruhm. Das wird dann die nächste Kampagne, selbst wenn es einen Freispruch gibt...
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Vorwürfe. Die Redaktion/sh
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Vorwürfe. Die Redaktion/sh
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Vorwürfe. Die Redaktion/sh
Vielen Dank für diesen Kommentar, Sie sprechen mir aus der Seele.
Auf vielen Foren gewinne ich immer mehr den Eindruck, dass die Mehrzahl der Foristen von vornherein von Kachelmanns Unschuld überzeugt ist, vermutlich, weil er im Fernsehen "doch immer so nett ist", wobei wohl keiner versteht, dass der Fernseh Kachelmann eine Fassade ist, die sich nicht unbedingt mit der Realität decken muss.
Darüber hinaus denke ich, dass auch ein bestimmtes Unvermögen zugrunde liegt sich als Mann vorzustellen, was es für eine Frau bedeutet, wenn sie vergewaltigt wird und im Hinterkopf der Gedanke mitschwingt "so schlimm kann's ja gar nicht gewesen sein".
Selbstverständlich weiss ich nicht, ob Kachelmann schuldig ist oder nicht, aber dass der Befangenheitsantrag jetzt abgelehnt wurde bedeutet für mich nicht, dass die Richter "alle unter einer Decke stecken". Es ist ein normaler Vorgang. Und man könnte auch durchaus Birkenstock vorwerfen, dass er keine Gelegenheit auslässt dem Gericht Befangenheit zu unterstellen und damit, egal ob schuldig oder unschuldig, eine Verurteilung von Kachelmann verhindern will. Man könnte ihm auch vorwerfen, dass es eine Taktik ist die Frau weichzukochen, die, falls Kachelmann schuldig ist, jeden Tag die schreckliche Geschichte aufs neue durchlebt.
Entfernt, bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft
Vielen Dank für diesen Kommentar, Sie sprechen mir aus der Seele.
Auf vielen Foren gewinne ich immer mehr den Eindruck, dass die Mehrzahl der Foristen von vornherein von Kachelmanns Unschuld überzeugt ist, vermutlich, weil er im Fernsehen "doch immer so nett ist", wobei wohl keiner versteht, dass der Fernseh Kachelmann eine Fassade ist, die sich nicht unbedingt mit der Realität decken muss.
Darüber hinaus denke ich, dass auch ein bestimmtes Unvermögen zugrunde liegt sich als Mann vorzustellen, was es für eine Frau bedeutet, wenn sie vergewaltigt wird und im Hinterkopf der Gedanke mitschwingt "so schlimm kann's ja gar nicht gewesen sein".
Selbstverständlich weiss ich nicht, ob Kachelmann schuldig ist oder nicht, aber dass der Befangenheitsantrag jetzt abgelehnt wurde bedeutet für mich nicht, dass die Richter "alle unter einer Decke stecken". Es ist ein normaler Vorgang. Und man könnte auch durchaus Birkenstock vorwerfen, dass er keine Gelegenheit auslässt dem Gericht Befangenheit zu unterstellen und damit, egal ob schuldig oder unschuldig, eine Verurteilung von Kachelmann verhindern will. Man könnte ihm auch vorwerfen, dass es eine Taktik ist die Frau weichzukochen, die, falls Kachelmann schuldig ist, jeden Tag die schreckliche Geschichte aufs neue durchlebt.
Entfernt, bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion /ft
Es mag nach Gesetz ja richtig sein das man Befangenheit der
Richter ansprechen kann ,aber das Kaspertheater das heute
vor den Gerichten manchmal aufgeführt wird schreit zum
Himmel,da machen sich manche Verteidiger nicht nur lächerlich man muss fast schon fragen ob die noch alle
Tassen im Schrank haben denn wenn man wie geschehen ein
Mensch fast tot geschlagen wird und Freispruch gefordert
wird z.B.das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen
So sollten die Anwaltsrechte reformiert und dieser
ganze Paragraphen-Dschungel ausgemisstet werden
Lieber barzussek, es ist Aufgabe des Verteidigers, die Partei seines Mandanten zu ergreifen. Genau das ist Sinn und Zweck der Tatsache, dass man Anklage und Verteidigung hat. Und das ist auch gut so, auch wenn von außen betrachtet in Einzelfällen manches komisch erscheinen mag. Es ist Sache der Anklage, alles vorzubringen, was die Schuld des Angeklagten nachweisen könnte und die Sache der Verteidigung, alles zu tun, um seine Unschuld zu beweisen.
Das ist in der ganzen bisherigen Rechtsgeschichte die beste Weise, die Wahrheit herauszufinden und sicherzustellen, dass alles zu Berücksichtigende auch berücksichtigt wird. Alles andere hieße, dem Unrecht Tür und Tor zu öffnen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren