Urteil zur Sicherungsverwahrung Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber

Demnächst müssen Dutzende ehemalige Sicherungsverwahrte entlassen werden. Die Urteile deutscher Gerichte abzuwarten, ist keine Lösung, kommentiert Arthur Kreuzer.

Es ist schon bemerkenswert, um nicht zu sagen blamabel: Nur zwei Wochen ist das Gesetz zur umfassenden Neuordnung der Sicherungsverwahrung in Kraft. Da erhalten Gesetzgeber und Rechtsprechung erneut eine Ohrfeige vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Denn auch das neue Recht ist Makulatur. Das geltende Recht verstößt gegen Artikel 5 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Jemand nach seiner Verurteilung und Strafverbüßung in "nachträgliche Sicherungsverwahrung" zu nehmen, ohne dass ihm dies im Urteil angedroht worden war, verletzt die Verbote der Doppelbestrafung wegen derselben Tat und der Rückwirkung von Strafgesetzen. 

Bereits im Dezember 2009 hatte das Straßburger Gericht gegen Deutschland entschieden: Es stellte – wie jetzt wieder bekräftigt – einen Konventionsverstoß fest. Eindeutige Botschaft der Urteile damals und der neuen in nunmehr vier Fällen ist: Sicherungsverwahrung neben Strafe darf sein. Sie muss aber im Urteil des erkennenden Gerichts angeordnet oder wenigstens vorbehalten werden. Betroffene, Angehörige und das Behandlungspersonal wissen dann, worauf sie sich einzustellen haben. Zu dieser Zeit weiß jedes kundig beratene Gericht, ob eine Rückfallgefahr besteht und wie man ihr zu begegnen hat. Die Suche nach in der Haftzeit auftretenden neuen Erkenntnissen über eine Gefährlichkeit, deretwegen erst nachträglich über eine Verwahrung entschieden werden könne, entpuppt sich als Jagd nach einem Phantom.

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Aber ziehen Politiker jetzt endlich gesetzliche Konsequenzen daraus? Sie müssen es tun, will man nicht immer wieder Atteste konventionswidrigen Verhaltens aus Straßburg bekommen. So fordern Oppositionspolitiker wie Jerzy Montag zutreffend die "Reform der Reform". Aber Regierungspolitiker schalten auf stur oder spielen erneut auf Zeit. Sie riskieren weitere blamable Verurteilungen des Landes sowie in jedem einzelnen Fall erhebliche Entschädigungsansprüche. Sie sagen, man habe ja die nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend beseitigt. Und über die alten Fälle müssten nun die deutschen Gerichte – Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht – verbindlich entscheiden. Es gebe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Landespolitiker wie die Justizminister Busemann und Frau Merk sagen gar: Man werde keinen Sicherungsverwahrten von Amts wegen freilassen, der noch gefährlich für die Allgemeinheit sei.

Diese Haltung ist unklug, ja unverantwortlich aus drei Gründen.

Erstens: Die Bundesjustizministerin urteilte zwar zutreffend, nachträgliche Sicherungsverwahrung sei ein "untaugliches Instrument". Sie hat sich aber gegenüber den Koalitionspartnern nicht durchsetzen können. Das neue Gesetz hält nämlich daran für die Vergangenheit fest. Tausende Strafgefangene tragen das Aktenetikett "formelle Voraussetzungen nachträglicher Sicherungsverwahrung liegen vor" und bangen, dass sie nach ihrer Haft weiter verwahrt werden. Selbst für künftige Straftäter ist das Instrument nicht vollständig beseitigt. So droht vor allem den nach Jugendstrafrecht Verurteilten solche Verwahrung. Ganz so als gäbe es die Straßburger Verdikte über dieses Instrument nicht.

Zweitens: Diese Politiker erhoffen sich für das alte Recht günstige Entscheidungen aus Karlsruhe. In der Tat müssen sich der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts endlich festlegen, ob und wie sie die Europäischen Vorgaben umsetzen wollen. Der Verfassungsrichter Gerhardt hatte schon im Mai geäußert, man müsse es nicht auf einen Konflikt mit Straßburg ankommen lassen; man könne ja mal bekennen, sich 2004 einfach geirrt zu haben. Das stimmt übrigens mit den meisten Expertenmeinungen überein.

Doch selbst wenn die höchsten deutschen Gerichte ganz oder teilweise an den von Straßburg beanstandeten Regelungen festhielten, wäre für die handlungsresistenten Politiker nicht viel gewonnen. Dann würden die Betroffenen immer wieder vom Europäischen Gericht Recht und zusätzlich Entschädigungsansprüche bekommen. Es ist also anders als in sonstigen Straßburger Entscheidungen. Es geht nicht lediglich um einen Einzelfall mit Ausstrahlung auf das Recht, sondern um eine anhaltende Zahl alter und neuer Einzelfälle.

Leser-Kommentare
    • fanta4
    • 14.01.2011 um 18:46 Uhr

    "...nach aller Erfahrung seltene, aber möglicherweise gravierende Rückfälle..."

    Wenn nach aller Erfahrung, es so selten zu gravierenden Rückfällen kommt - warum dann diese Freiheitsberaubung?

    Weil die Bild-Zeitung so laut schreit?

    Eine Leser-Empfehlung
  1. wäre, dass das Bundesverfassungsgericht die unzulässige Einmischung einer demokratisch nicht legitimierten europäischen Behörde in die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten feststellt, die zudem noch verfassungswidrig ist, denn die Freilassung hochgefährlicher Straftäter verstößt natürlich gegen das Grundgesetz, da sie das Recht der Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf Leben und körperliche Unversehrheit konterkariert.

    Aber wer dieses von den Parteien besetzte Gremium kennt, weiß auch, dass es aus Gründen der Staatsräson jeden von Brüssel oder anderer Seite provozierten Verfassungsbruch (siehe Vertrag von Lissabon oder „Euro-Schutzschirm“) nicht nur tolerieren, sondern ihm auch noch den Anschein des Rechtes verleihen wird. Wenn der Verfassungsschutz seine Aufgabe (nämlich den Schutz des Grundgesetzes) tatsächlich wahrnehmen würde, müsste er nicht nur gegen die Politikerkaste dieses Landes, sondern auch gegen das Bundesverfassungsgericht selbst ermitteln.

  2. Deutschland steht doch dauernd wegen irgendwas vorm Menschengerichtshof, das hat noch nie einen interessiert.

    Eine Leser-Empfehlung
    • Meykos
    • 14.01.2011 um 20:43 Uhr

    Es war soweit ich weiss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nicht die EU oder ein EU-Gerichtshof ...

  3. Der Verfasser berücksichtigt leider nicht die Realität, sondern folgt als Professor dem - theoretischen - Grundsatz : "Fiat iustitia, pereat mundus" (Es geschehe
    Gerechtigkeit, wenn auch die Welt dabei zugrunde geht"),
    also Buchstabengerechtigkeit um jeden Preis ohne Rücksicht
    auf die Folgen.
    Hoffentlich kommen über ihn und das Straßburger Gericht nicht eines Tages die von vorzeitig entlassenen hochgefährlichen Intensivtätern Ermordeten. Glücklicherweise
    sind sich Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof der
    Schwere der Verantwortung bewußt.
    Nach einer Reihe anderer fragwürdiger Entscheidungen aus
    Straßburg bleibt übrigens immer noch das Ausscheiden aus dessen Rechtsprechungsgewalt.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • ddkddk
    • 14.01.2011 um 21:52 Uhr

    Man muss sich aber fragen, warum Staaten wie Rußland, Türkei, Aserbaidschan und Georgien damit leben können und wir nicht.

    Hier haben sich, 47 Staaten glaube ich, auf einen Mindeststandard zur Definition der Menschenrechte geeinigt.

    Man muss sich fragen, warum es ausgerechnet Deutschland nicht schafft, diesem Mindeststandard zu genügen.

    Wenn Russland oder die Türkei verurteilt werden, nehmen wir das wohlwollend hin, wer hat da etwas anderes erwartet.

    Diese Staaten setzen sich mit den Entscheidungen des EGMR ernsthaft auseinander und versuchen sich zu bessern.

    Sollen diese Staaten nun noch Vorbilder für uns werden?

    Früher waren wir einmal stolz darauf, dass es andersherum war.

    ...meist die Rede, wenn Nichtjuristen die Hintergründe nicht verstehen.

    • ddkddk
    • 14.01.2011 um 21:52 Uhr

    Man muss sich aber fragen, warum Staaten wie Rußland, Türkei, Aserbaidschan und Georgien damit leben können und wir nicht.

    Hier haben sich, 47 Staaten glaube ich, auf einen Mindeststandard zur Definition der Menschenrechte geeinigt.

    Man muss sich fragen, warum es ausgerechnet Deutschland nicht schafft, diesem Mindeststandard zu genügen.

    Wenn Russland oder die Türkei verurteilt werden, nehmen wir das wohlwollend hin, wer hat da etwas anderes erwartet.

    Diese Staaten setzen sich mit den Entscheidungen des EGMR ernsthaft auseinander und versuchen sich zu bessern.

    Sollen diese Staaten nun noch Vorbilder für uns werden?

    Früher waren wir einmal stolz darauf, dass es andersherum war.

    ...meist die Rede, wenn Nichtjuristen die Hintergründe nicht verstehen.

  4. Nachsatz : Dieses unerträgliche Ohrfeigengerede stellt eine
    ernsthafte juristische Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Rechtsinstanzen auf eine Stufe mit einer Halbstarkenkeilerei. In Entscheidungen hoher Gerichte werden nicht selten Ansichten von Rechtsprofessoren abgelehnt. Wenn das jedesmal als Ohrfeige betrachtet werden
    würde, hätten viele Professoren rote Backen, vielleicht auch Herr Kreuzer.

    Eine Leser-Empfehlung
  5. ... nachträglich erweitert werden kann, ist das ein willkürlicher Umgang mit dem Recht.

    Natürlich müssen Verurteilte die Gewissheit haben, nach Verbüßung ihrer Strafe die Strafe tatsächlich verbüßt zu haben! Sonst macht es keinen Sinn mehr über ein Strafmaß zu entscheiden und wer erst einmal in Haft genommen wurde, ist einem nach Tagestimmung entscheidenden System bis zur Freilassung auf Gnade und Ungnade ausgeliefert.

    Der Gesetzgeber darf sich nicht weiterhin dagegen sträuben anzuerkennen, dass auch straffällig gewordene Menschen noch Rechte haben und er nicht nach Belieben mit ihnen umgehen kann. Dass der Gerichtshof für Menschenrechte diese Grundlage eines Rechtsstaates erneut einfordern muss, ist beschämend und stellt Deutschland kein gutes Zeugnis aus.

    Kai Hamann

    • ddkddk
    • 14.01.2011 um 21:52 Uhr

    Man muss sich aber fragen, warum Staaten wie Rußland, Türkei, Aserbaidschan und Georgien damit leben können und wir nicht.

    Hier haben sich, 47 Staaten glaube ich, auf einen Mindeststandard zur Definition der Menschenrechte geeinigt.

    Man muss sich fragen, warum es ausgerechnet Deutschland nicht schafft, diesem Mindeststandard zu genügen.

    Wenn Russland oder die Türkei verurteilt werden, nehmen wir das wohlwollend hin, wer hat da etwas anderes erwartet.

    Diese Staaten setzen sich mit den Entscheidungen des EGMR ernsthaft auseinander und versuchen sich zu bessern.

    Sollen diese Staaten nun noch Vorbilder für uns werden?

    Früher waren wir einmal stolz darauf, dass es andersherum war.

    Antwort auf "fiat iustitia....."
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    kein anderes Land kümmert sich um den Unfug, den die überbezahlten Elfenbeinturmbewohner dieses Pseudogerichts verzapfen, schon gar nicht die Türkei oder Rußland. Nur die Deutschen bzw. "ihre" Politiker wollen nicht nur den Zahlmeister sondern auch noch den Musterschüler der EU abgeben. Kadavergehorsam bis zur Selbstaufgabe scheint hierzulande Karrierevoraussetzung zu sein.

    Daß es auch und vor allem zu den Menschenrechten gehört, daß Bürger vor pathologischen Schwerstkriminellen (und nur um solche geht es bei der Sicherheitsverwahrung) geschützt werden, scheint weder den Autor noch die politische "Klasse" dieses Landes zu interessieren.

    kein anderes Land kümmert sich um den Unfug, den die überbezahlten Elfenbeinturmbewohner dieses Pseudogerichts verzapfen, schon gar nicht die Türkei oder Rußland. Nur die Deutschen bzw. "ihre" Politiker wollen nicht nur den Zahlmeister sondern auch noch den Musterschüler der EU abgeben. Kadavergehorsam bis zur Selbstaufgabe scheint hierzulande Karrierevoraussetzung zu sein.

    Daß es auch und vor allem zu den Menschenrechten gehört, daß Bürger vor pathologischen Schwerstkriminellen (und nur um solche geht es bei der Sicherheitsverwahrung) geschützt werden, scheint weder den Autor noch die politische "Klasse" dieses Landes zu interessieren.

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